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Rechtliche Situation nach Fernsehkauf (Samsung) in der Schweiz+A -A |
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Autor |
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topolino5
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 09. Feb 2009, 22:23 | |
Hallo, ich habe mir einen Samsung LCD-Fernseher bei einem Onlineshop mit angeschlossenem Ladengeschäft in Zürich gekauft. Nun musste ich feststellen, dass dieser fehlerhaft ist (störendes Pfeifen). Ich habe innerhalb einer Frist von 3 Tagen (so war dies auf der Rechnung angegeben) beim Händler reklamiert. Dieser ist nun aber nicht bereit, den Fernseher zurückzunehmen. Er hat nur angeboten, dass er den Fernseher abholen und wiederbringen können, für einen Preis von 200 Euro. Nun meine Frage: ist der Verkäufer bei einem Mangel verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen, nachdem ich innerhalb von drei Tagen frisgerecht reklamiert habe? Hat die Reklamation überhaupt eine Wirkung? Weiss ausserdem jemand, ob Samsung nicht einen Pick-up-Service anbietet in der Schweiz? Auf der Webseite ist das so angegeben für grosse Fernseher. Allerdings frage ich mich dann nur, warum der Händler nichs davon weiss (oder tut er es etwas doch und nutzt dies aus...)? Danke für eure Tipps! |
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Teoha
Inventar |
#2 erstellt: 09. Feb 2009, 22:45 | |
Hallo, vorbehaltlich schweizer Rechstsprechung: Das dt. Fernabsatzgesetz basiert auf den Sachverhalt des Online-Kaufes/Vertrages. Wenn der Vertrag Online, per mail oder Fax geschlossen wurde, greift das Rückgaberecht. Die Zustellung/Abholung der Ware hat nicht mit dem Vertragsschluss zu tun, sondern ist nur die umsetzunge desselben. In Österreich gibt es auch Urteile dazu. Wenn der Händler sich weigert,musst du ohnehin einen Anwalt konsultieren. Aber was steht denn in den AGBs des Verkäufers zu dem Thema ? |
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