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Online Einkaufen+A -A |
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Autor |
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AlexArndt
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 20. Apr 2010, 20:16 | |
Hallo, ich bin bisher noch kein Freund von Online Einkäufen > 500€ gewesen. Nun locken mich doch die günstigen Preise. Wie erkenne ich einen zuverlässigen Shop - die meisten Namen, ausser Amazon, sind relativ nichts-sagend ? Was geschieht, wenn das Gerät im ersten Monat, also nach den ersten zwei Wochen, einen Fehler aufweist - wer kümmert sich - etc. etc. Freue mich über eure Hilfe Cheers, Alex |
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Dr.Glotze
Stammgast |
#2 erstellt: 21. Apr 2010, 07:17 | |
Hallo, Unternehmen mit denen ich bisher nur beste Erfahrungen in Sachen Service und Zuverlässigkeit gemacht habe sind neben Amazon auch Redcoon, Karstadt, Technikdirekt, Cyberport und der T-Online-Shop. |
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camuench
Inventar |
#3 erstellt: 21. Apr 2010, 07:33 | |
Die Gewähleistug hat der Händler zu übernehmen. Gewährleistung heisst, dass der Händler für Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (beim Versandhandel ist das die Abholung durch das Transportunternehmen) vorliegen. In den ersten sechs Monaten wird das vermutet und es obliegt dem Händler, das Gegenteil zu beweisen. Danach liegt die Beweislast beim Käufer. Einen Defekt nach bspw. sieben Monaten wird man aber i.d.R. auf ein von Anfang an minderwertiges Bauteil zurückführen können, so dass es hier wohl auch keine Probleme bei der Geltendmachung von Ansprüchen geben dürfte. Der Händler hat dann auch die anfallenden Transportkosten zu übernehmen und kann den Käufer auch nicht auf die ggf. bestehende Herstellergarantie verweisen. Die Gewährleistung geht vor, einige Hersteller regeln in Ihren Garantiebestimmungen sogar, dass die Garantie nur greift, soweit keine Gewähleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden können. Gewährleistung (2 Jahre) ist gesetzlich vorgeschrieben, Garantie (ob nun vom Händler oder vom Hersteller) ist eine freiwillige Leistung und geht meist deutlich über die Gewährleistung hinaus. Ich hoffe, alle Klarheiten beseitigt zu haben. Grüße! [Beitrag von camuench am 21. Apr 2010, 07:36 bearbeitet] |
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Teoha
Inventar |
#4 erstellt: 21. Apr 2010, 07:42 | |
Hallo, auch hier ganz verständlich beschrieben: http://www.mydealz.d...ist-der-unterschied/ ...mit dem Hinweis das auch Toshiba inzwischen eine Garantie gibt. Gruss |
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camuench
Inventar |
#5 erstellt: 21. Apr 2010, 08:16 | |
Grundsätzlich ist die Darstellung richtig, aber nach Ablauf der sechs Monate seh ich das ganze nicht so schwarz, wie in dem Artikel beschrieben, jedenfalls bei Produkten, um die es hier im Forum geht. Jetzt wird's theoretisch: Ein Mangel ist eine Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit zu Lasten des Käufers (sog. subjektive Fehlertheorie, vgl § 434 Abs. 1 BGB). Beim Kauf eines Fernsehers kann man voraussetzen, dass die Teile bei normaler Benutzung nicht nach sieben bis 24 Monaten den Geist aufgeben. Daher kann man bei in diesem Zeitraum durchgeknallten Kondesatoren oder Schaltkreisen sehrwohl von einem anfänglichen Mangel ausgehen, den man auch ohne teure Sachverständige plausibel machen kann. Gibt es keine Anhaltspunkte für einen unsachgemäßen Gebrauch der Kaufsache, dann hat der Händler schlechte Karten. Das war auch schon bei der bis 1998 geltenden Rechtslage so, damals gab es keine Beweislastumkehr bei der Gewährleistung. Der Artikel erweckt den Eindruck, als könne nur der Hersteller eine Garantie übernehmen, das ist nicht aber nicht so, auch Händler können dies tun und machen das auch, allerdings meist gegen einen Aufpreis. Außerdem sieht die Sache noch ganz anders aus, wenn der Händler einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder der Sache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Bei Arglist verjährt der Anspruch sogar erst nach drei Jahren. Grüße! |
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