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Rückabwicklung TV Kauf+A -A |
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Autor |
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AnitaBB
Neuling |
#1 erstellt: 06. Okt 2010, 13:02 | |
Hallo miteinander, habe ein Problem mit der Rückabwicklung eines online gekauften Philips TV (37PFL8605K) bei Elektro-Pur in Poching. Das Gerät wurde mir am 31.08. angeliefert und von mir in Betrieb genommen. Da sich die Sender in keiner vernünftigen Art und Weise sortieren oder löschen ließen, sondern nur ausblenden (Philips Hotline 2 Updates die aber nichts bewirkten; Astra und Hotbird über 3600 Sender außer Radio), erklärte ich dem Händler am 11.09. per Mail von meiner Absicht einer Rückabwicklung und das das Gerät in der unbeschädigten Originalverpackung abholbereit steht. Ich erhielt auch Antwort mit dem Vermerk nach Prüfung des erhaltenen Gerätes könnten mir Abzüge in Rechnung gestellt werden. Erst am 24.09. wurde das Gerät nach Mahnung meinerseits abgeholt und mir dann mitgeteilt, dass an dem Gerät folgende Gebrauchspuren seien: -Fehlen der Schutzfolie an der Front und am Standfuß, -Befestigungsspuren an der Rückfront Wandhalterung und -Betriebsstunden [b]259 h[/b] und gleichzeitig eine Minimierung des bezahlten Kaufpreises um 200 €. Das Gerät wurde von mir ausgepackt und hatte keine der besagten Folien und war bei mir nicht an die Wandhalterung montiert sondern nur am Standfuß. Zu den Betriebstunden kann ich nur sagen, die 12 Tage die das Gerät bei mir stand, das wären insgesamt 288 h, das heißt das Gerät wäre ununterbrochen gelaufen weniger 29 h - irgendwann muss ein Mensch auch schlafen und anderes tun als nur vor der Glotze zu sitzen. Aus dem schließe ich nun, dass das Gerät vor mir noch anderswo in Betrieb genommen wurde, obwohl es mir als Neuware verkauft wurde. Dies mailte ich alles dem Händler, doch er zog mir von dem gezahlten Betrag 235 € ab und überwies den gekürzten Betrag. (35 € für die Anlieferung an mich). Frage: ist dies rechtens und gibt es irgendeine Handhabe gegen solche Machenschaften in unserem viel gepriesenen Rechtstaat? mfG., AnitaBB. |
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gammeldansk
Ist häufiger hier |
#2 erstellt: 06. Okt 2010, 13:29 | |
Hallo, ob die Dir für den Betrieb etwas in Rechnung stellen dürfen, weiss ich nicht. Was aber definitiv nicht geht ist der Abzug der Hinsendekosten also der 35,-€. Google mal nach Hinsendekosten bei Widerruf. Gruss GD |
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Cogan_bc
Inventar |
#3 erstellt: 06. Okt 2010, 13:37 | |
problematische Nummer. hast Du Zeugen das die Folien fehlten usw...... Vor Gericht wirst Du wahrscheinlich Recht und Dein Geld zurück bekommen. Aber das ist ein langer und steiniger (teurer?) Weg. Ich würde etwas argumentieren (Folien nicht da, was haben sie da überhaupt geschickt usw.) etwas drohen und wenn das nicht fruchtet den Händler meiden und "wärmstens" weiterempfehlen. Ansonsten, so weh es tut, abhaken. Es sei denn Du hast eine gute Rechtschutzversicherung und einen gelangweilten Anwalt zur Hand. |
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gammeldansk
Ist häufiger hier |
#4 erstellt: 06. Okt 2010, 13:46 | |
IMHO hat man das Recht nach dem Fernabsatzgetz erworbene Waren zu prüfen und bei nicht gefallen den Widerruf auszuführen. Strittig ist die Dauer und der Umfang des Tests. Da gibt es keine abschliessenden Urteile, anders ist das, wie oben geschrieben, bei den Hinsendekosten. Ich würde dem Abzug widersprechen und auf volle Rückzahlung pochen. Ob man hierfür einen Anwalt benötigt muss jeder selbst entscheiden. gruss GD |
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5ere28
Ist häufiger hier |
#5 erstellt: 06. Okt 2010, 16:53 | |
Hallo, ich würde Dir empfehlen schleunigst zum Anwalt zu gehen, ein guter Anwalt bwird dir für ein Beratendes Gespräch nichts in Rechnung stellen. Nach Gewährleistungsrecht muß er Beweisen und nicht Du. Nach Fernabsatzgesetz kannst Du das Gerät in vertretbarem Rahmen testen und dann von deinem Rücktrittsrecht gebrauch machen. Schutzfolie auf dem Display ist wohl ein Witz, das hab ich noch nie gehört gruß Frank und viel Glück |
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AnitaBB
Neuling |
#6 erstellt: 07. Okt 2010, 07:33 | |
Hallo miteinander, habt Dank für die prompten und guten Ratschläge. Widerspruch und Anmahnung bezüglich Rechtsmittel sind raus und jetzt harre ich noch der Dinge. Werde berichten. mfG., AnitaBB. |
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AnitaBB
Neuling |
#7 erstellt: 10. Okt 2010, 17:52 | |
Hallo miteinander, Habt Dank für die Antworten. Ein bischen festerer Druck hat gewirkt und das Geld ist auf meinem Konto eingegangen. Kann aber trotzdem nur sagen V O R S I C H T bei Elektro-Pur Pocking, die sind auf Abzocke aus. mfG., AnitaBB. |
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Cogan_bc
Inventar |
#8 erstellt: 10. Okt 2010, 18:02 | |
na Prima viele versuchen es ja erstmal auf doof und hoffen das es klappt, bei Gegenwind wird dann schnell eingeknickt. Auch gut das Du den Namen als Warnung genannt hast |
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eraser4400
Inventar |
#9 erstellt: 10. Okt 2010, 18:55 | |
Du hast auch völlig falsch reagiert ! Einfach ohne Angabe von Gründen innerhalb 14 Tage zurück und gut is ! Das hätte dir ALLES erspart ! |
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NX-01
Stammgast |
#10 erstellt: 11. Okt 2010, 07:34 | |
Oh, ein ganz Schlauer. Täusch dich mal nicht. Auch innerhalb des 14tägigen Widerrufs darf dir eine Nutzung abgezogen werden, wenn sie über den "normalen" Ausprobieren des Gerätes liegt. Also 14 Tage à 8 Stunden TV schauen und dann zurück schicken is nicht .... jedenfalls nicht ohne berechtigten Abzug. |
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