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Kaufentscheidung: Samsung PS59D6900 oder LG 60PZ570+A -A |
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Autor |
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hamsteln
Neuling |
#1 erstellt: 17. Aug 2011, 20:26 | |
Hallo, ich habe jetzt vor mir einen neuen Plasma zu holen und wie der Titel schon sagt habe ich mich schon mehr oder weniger für eines der beiden Geräte entschieden. Ich war jetzt im MediaMarkt und habe mir beide angeschaut, hab rumgespielt, mal eigene Videos vom Stick abgespielt und fand beide vom Bild und 3D Effekt sehr gut. Auch habe ich beide Threads zu den Dingern durchgelesen, kann mich aber nicht wirklich entscheiden. Da ich hauptsächlich abends TV gucke, spielt das Spiegeln keine Rolle, auch der Schwarzwert war für mich OK. Einzig der Sync-Abbruch mit den Brillen beim LG wäre ein Argument pro Samsung, da Samsung ja die Technik gewechselt hat und die Abbrüche ja wohl weg sein sollen. Aber wie oft treten Sync-Abbrüche beim LG auf? 1x im Film, 10x? Auch liest man beim LG von manchen, dass die 24p Wiedergabe ruckelt, beim Samsung habe ich dazu nichts gefunden (weil es da nicht ruckelt?). Das wäre mir sehr wichtig, da ich größtenteils HD und BluRay schaue. Die Frage wäre jetzt: Was rechtfertigt die ca. 300€ Aufpreis auf den Samsung? Ich danke schonmal für Infos. Hamsteln |
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Bufobufo
Inventar |
#2 erstellt: 20. Aug 2011, 09:20 | |
up, war im falschen Bereich. [Beitrag von Bufobufo am 20. Aug 2011, 09:20 bearbeitet] |
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Ratboyx
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 27. Aug 2011, 20:19 | |
Also ich kann nur was zum 6900 sagen (und suche grad selbst nach einer Alternative zu dem Gerät, da meins zurück geht.) - das Teil Summt wie ein E-Werk, wenn du pech hast. Sollte das beim LG nicht der Fall sein, solltest du den auf jeden Fall nehmen. Ist ein Problem, das man im Techikgeschäft meist nicht feststellt, da die Umgebung zu laut ist. |
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djralf
Ist häufiger hier |
#4 erstellt: 14. Sep 2011, 10:59 | |
hallo, auch ich habe mir einen nagelneuen PS59D6900 aus einem Internetshop gekauft. Er kostete unter 1600 Euro, ist aber kein deutsches, sondern ein Gerät aus den Beneluxstaaten. Denn nur mit den Endungen X,S,G ist es ein deutsches Gerät. Laut Techniker von Samsung hat man damit keine Einschränkungen bis evtl. im Satellitenbetrieb, wo es im Einzelfall möglich sein kann. Er summt oder brummt ganz arg, bringt sogar mehr als 50dB Störgeräusch im Abstand von 1m Entfernung im Betrieb gemessen mit einem Schallpegelmessgerät (Bruel&Kjaer), obwohl der TV 40cm von der Wand und 50cm vom Boden wegsteht. Und das direkt nach dem Auspacken und Einschalten. Schick ihn gleich heute wieder zurück zum Internet-Händler, der natürlich meckerte und den TV erst gar nicht annehmen wollte. Aber in den ersten 14 Tagen ab dem Lieferdatum hat man die Möglichkeit es zu tun. Je eher, je besser, denn ansonsten besteht nur die Pflicht auf Nachbesserung, die im Übrigen auch in den ersten 2 Wochen besteht und nur aus Kulanz gemacht wird. Bekomme jetzt einen neuen zugeschickt, was wohl wieder ca. ne Woche dauern wird. [Beitrag von djralf am 14. Sep 2011, 11:07 bearbeitet] |
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raffracer
Stammgast |
#5 erstellt: 14. Sep 2011, 11:36 | |
Deine Angaben sind nicht ganz korrekt. 1."Deutsche" Modelle haben die Kennung XZG und sind für Deutschland, Österreich und die Schweiz bestimmt. 2. Bei Internet-Kauf gilt grundsätzlich ein 14tägiges Rückgaberecht - nix Kulanz, ist gesetzlich vorgegeben - [Beitrag von raffracer am 14. Sep 2011, 11:36 bearbeitet] |
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djralf
Ist häufiger hier |
#6 erstellt: 14. Sep 2011, 13:31 | |
Rückgaberecht ist bei nichtgefallen. Bei Reklamation hat der Händler leider das Recht nachzubessern. |
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raffracer
Stammgast |
#7 erstellt: 14. Sep 2011, 13:38 | |
Nichtgefallen ist eine Reklamation - ich muss ja noch nicht mal einen Grund angeben. Abgesehen davon kann ich das Gerät natürlich auch bei Defekt zurück geben. Kulanz ist nach der 14tägigen Rückgabefrist; dann kann der Händler auf Nachbesserung pochen oder auch nicht. |
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djralf
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 14. Sep 2011, 15:49 | |
mal sehen, vielleicht kommen wir irgendwann mal zusammen Also gesetzlich muss der Händler den TV 7 Tage zurücknehmen, und zwar ohne wenn und aber. Dennoch gibt es in der Regel 14 Tage und dann nur als Kulanz. |
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djralf
Ist häufiger hier |
#9 erstellt: 14. Sep 2011, 15:54 | |
Jetzt hab ich schon zweimal mit dem Hersteller telefoniert und der Händler versucht trotzdem alles mögliche, es nicht zurücknehmen zu müssen. Er sagt ständig, dass es so in den AGB´s drinsteht. Er hat sogar extra angerufen und gefragt, ob das vom Transport kommt oder ein defekt ist. Ja bin ich den Fachmann? Das ist doch nicht meine Aufgabe. Dann kommt der Hersteller, der sagt: 7 Tage gesetzliche Rücknahmepflicht ohne Angabe eines Grundes und wenn der Händler sich querstellt, dann mit dem Anwalt drohen, bzw. ihn einschalten. Dann kommen auf den Händler noch weitere Kosten zu. Wenn das so wäre, wie sich das der Händler vorstellt, dann könnte ich auch einen Laden aufmachen. Hauptsache verkaufen und ja alles an Service an die Hersteller weitergeben. |
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djralf
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 14. Sep 2011, 19:52 | |
Und noch ne Ergänzung. Wenn ein Gerät einen Defekt hat, so darf oder kann er ausgebessert werden. Erst nach mehrmaligen Austauschen hat man das Recht auf ein Neugerät. Aber durch die Kulanz der meisten Händler bekommt man meist gleich ein neues Gerät. Gefällt einem das Gerät nicht, so kann man es auch zurückgeben und erhält das Geld zurück. Ist das nicht ein geiles deutsches Recht?? |
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