Frage zu Rückgabe bei Media Markt.

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hennesch
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 30. Nov 2020, 05:07
Hallo Ihr

Habe mir am 17.11 nen TV bei MM bestellt, der am 19.11 geliefert wurde.
Soweit ich weiß hat man ja 14 Tage Widerrufsrecht.
Wieso steht dann wenn ich auch zurücksenden klicke,

RÜCKGABE BIS 06.03.2021

möglich?

ctu_agent
Inventar
#2 erstellt: 30. Nov 2020, 06:08
Die 14 Tage sind ein rechtlich normierter Anspruch aus dem Fernabsatzgesetz, aber jeder Händler ist frei, eine längere Frist einzuräumen.

Machen in Zeiten von Corona einige Händler als Werbe-Kundenbindungsmaßnahme....
hennesch
Ist häufiger hier
#3 erstellt: 30. Nov 2020, 06:53

ctu_agent (Beitrag #2) schrieb:
Die 14 Tage sind ein rechtlich normierter Anspruch aus dem Fernabsatzgesetz, aber jeder Händler ist frei, eine längere Frist einzuräumen.

Machen in Zeiten von Corona einige Händler als Werbe-Kundenbindungsmaßnahme....




Gilt das dann nur für einen "nicht ausgepackten TV"?
Oder spielt es keine Rolle ob er in Benutzung war?
Rollei
Moderator
#4 erstellt: 30. Nov 2020, 09:10
Ist in der ersten Betrachtung egal.

Weil wie will man den ohne auspacken feststellen, ob das Gerät in Ordnung ist, oder das ist was man möchte.

Falls Du im Media Markt Club sein solltest, gilt eine längere Rückgabefrist wohl.

greets

Rollei


[Beitrag von Rollei am 30. Nov 2020, 09:11 bearbeitet]
hennesch
Ist häufiger hier
#5 erstellt: 30. Nov 2020, 14:01

Rollei (Beitrag #4) schrieb:
Ist in der ersten Betrachtung egal.

Weil wie will man den ohne auspacken feststellen, ob das Gerät in Ordnung ist, oder das ist was man möchte.

Falls Du im Media Markt Club sein solltest, gilt eine längere Rückgabefrist wohl.

greets

Rollei
:prost



Ich habe gerade mit dem Media Markt Chat gesprochen.

Es gibt derzeit ein verlängertes Rückgaberecht bis zum 31.12.2021, die Angabe von mir ist ein Fehler.

Jedoch, nur mit Originalverpackung und keiner beschädigten Versiegelung.
Habe mal gefragt ob es schlimm ist wenn man die "Displayfolie / Folie am Außenrand des TVs" abgemacht hat.

Da antwortete er, dass dann ein Widerruf nicht mehr möglich sei.
Ist das so?
Passat
Inventar
#6 erstellt: 30. Nov 2020, 14:18
Nein.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Onlinehandel hat explizit den Zweck, das man das Gerät ausprobieren kann.
Und dazu muß es selbstverständlich ausgepackt und in Betrieb genommen werden.

Das soll ein Ersatz sein für das Ausprobieren des Gerätes im Ladengeschäft.
Das Risiko, das das Gerät danach nicht mehr als Neugerät verkauft werden kann, trägt der Händler.

Du kannst also das Gerät komplett auspacken, die verschweißten Tüten aufreißen, die beigelegten Batterien in die Fernbedienung stecken, Displayfolien komplett entfernen etc. und das Gerät ausprobieren und es dann innerhalb 14 Tagen wieder zurücksenden.
Das Gerät und sein Zubehör müssen natürlich unbeschädigt und komplett sein (wenn also z.B. ein Kabel beiliegt, muß man auch das mit zurücksenden).
Man sollte auch die Originalverpackung aufbewahren und darauf achten, das die nicht beschädigt wird. Sonst könnte der Händler da irgendwelche Sachen daraus konstruieren.

Anders sieht es aus, wenn du das Gerät im Ladengeschäft kaufst.
Da hast du kein gesetzliches Widerufsrecht (auch nicht im Weihnachtsgeschäft), denn du kannst die Ware ja im Geschäft ausprobieren.

Räumt der Händler auch da ein Widerrufsrecht ein, ist das Kulanz vom Händler und er kann auch die Bedingungen dafür festlegen.

Grüße
Roman


[Beitrag von Passat am 30. Nov 2020, 14:25 bearbeitet]
hennesch
Ist häufiger hier
#7 erstellt: 30. Nov 2020, 14:38

Passat (Beitrag #6) schrieb:
Nein.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Onlinehandel hat explizit den Zweck, das man das Gerät ausprobieren kann.
Und dazu muß es selbstverständlich ausgepackt und in Betrieb genommen werden.

Das soll ein Ersatz sein für das Ausprobieren des Gerätes im Ladengeschäft.
Das Risiko, das das Gerät danach nicht mehr als Neugerät verkauft werden kann, trägt der Händler.

Du kannst also das Gerät komplett auspacken, die verschweißten Tüten aufreißen, die beigelegten Batterien in die Fernbedienung stecken, Displayfolien komplett entfernen etc. und das Gerät ausprobieren und es dann innerhalb 14 Tagen wieder zurücksenden.
Das Gerät und sein Zubehör müssen natürlich unbeschädigt und komplett sein (wenn also z.B. ein Kabel beiliegt, muß man auch das mit zurücksenden).
Man sollte auch die Originalverpackung aufbewahren und darauf achten, das die nicht beschädigt wird. Sonst könnte der Händler da irgendwelche Sachen daraus konstruieren.

Anders sieht es aus, wenn du das Gerät im Ladengeschäft kaufst.
Da hast du kein gesetzliches Widerufsrecht (auch nicht im Weihnachtsgeschäft), denn du kannst die Ware ja im Geschäft ausprobieren.

Räumt der Händler auch da ein Widerrufsrecht ein, ist das Kulanz vom Händler und er kann auch die Bedingungen dafür festlegen.

Grüße
Roman

Vielen Dank Roman.
Das ist jetzt nämlich meine Frage gewesen.
Die Verpackung ist natürlich vorhanden, jedoch wurden die Tüten aufgemacht sowie alle Folien am TV entfernt. Der Chat sagte mir "die Entfernung der Folien würde als "entsiegeln" gelten und damit der Widerruf nicht mehr möglich
Passat
Inventar
#8 erstellt: 30. Nov 2020, 15:09
Das ist IMHO nicht so.
Der Händler muß an der Verpackung ein Siegel anbringen und zudem einen deutlich lesbaren Hinweis, das durch Brechen des Siegels das Widerrufsrecht erlischt.

Üblich ist so etwas eigentlich nur bei Datenträgern (Software, Audio, Video) und Hygieneartikeln.

Ein Klebebandstreifen o.Ä. gilt übrigens nicht als Siegel.

Am Besten, du machst dich mal in diversen Rechtsportaleb schlau.
Rechtsberatungen sind hier doch eher problematisch, da hier kaum entsprechende Fachleute unterwegs sind.

Grüße
Roman


[Beitrag von Passat am 30. Nov 2020, 15:12 bearbeitet]
hennesch
Ist häufiger hier
#9 erstellt: 30. Nov 2020, 17:43
Unnötiger Fullquote entfernt.
Rollei / Moderator


Vielen Dank. Ich gehe mittlerweile sicher davon aus, dass weiterhin Widerrufsrecht besteht.
Matratzen können ja auch getestet werden und das Widerrufsrecht erlischt nicht, trotz Entfernung der Folie


[Beitrag von Rollei am 30. Nov 2020, 17:52 bearbeitet]
ctu_agent
Inventar
#10 erstellt: 30. Nov 2020, 17:59
Wie andere FK schon sagten, Du hast definitiv ein Widerrufsrecht.
Widerruf ist aber was anderes als Rückgabe.

Der "Trick" des Media Markt:
Media Markt spricht von Rückgaberecht. Da kann der Media Markt das durchaus so handhaben wie von Dir beschrieben.

Aber Du willst das Gerät ja rechtlich nicht zurückgeben, sondern den Vertrag widerrufen.
Das beinhaltet dann faktisch natürlich eine Rückgabe - ist rechtlich aber was ganz anderes.

Rückgabe ist in § 356 BGB und Widerruf in § 355 BGB geregelt..
hennesch
Ist häufiger hier
#11 erstellt: 30. Nov 2020, 18:44
Edit Moderation:
Überflüssiges Vollzitat entfernt.


Okay, sorry, ich bin echt mit Rechtsbegriffen nicht so vertraut.

Zusammenfassung? Trotz abmachen der Folie + aufreissen der Tüten usw. kann ich zurückgeben?


[Beitrag von Passat am 30. Nov 2020, 18:57 bearbeitet]
Passat
Inventar
#12 erstellt: 30. Nov 2020, 18:58
Ja, innerhalb von 14 Tagen, wenn dur nicht eine Rückgabe, sondern einen Widerruf machst.

Grüße
Roman
hennesch
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 30. Nov 2020, 19:07

Passat (Beitrag #12) schrieb:
Ja, innerhalb von 14 Tagen, wenn dur nicht eine Rückgabe, sondern einen Widerruf machst.

Grüße
Roman

Aber was ist denn der Unterschied?
https://www.mediamar...s-umtauschrecht.html
Passat
Inventar
#14 erstellt: 30. Nov 2020, 19:29
Widerruf ist ein gesetzlich verankertes Rückgaberecht innerhalb 14 Tagen bei Onlinehandel.

Das Rückgaberecht ist eine freiwillige Geschichte des MM zusätzlich zum gesetzlich verankerten Wideruf.
Das schreibt der MM auch so:

Für zwischen dem 3.11. und dem 16.12.2020 gekaufte Ware gewähren wir ein freiwilliges verlängertes Widerrufs- bzw. Umtauschrecht (nicht gültig bei Käufen von Drittanbietern auf mediamarkt.de). Voraussetzung des verlängerten, freiwilligen Widerrufs- bzw. Umtauschrechts ist, dass die Ware vollständig und ohne durch Sie verursachte Beschädigung in der Originalverkaufsverpackung bis zum 31.12.2020 zurückgeschickt (rechtzeitige Absendung genügt) oder zurückgegeben wird. Die Aktion gilt nicht für Rubbelkarten jeglicher Art sowie bei Kauf eines Smartphones/Tablets und gleichzeitigem Abschluss eines Mobilfunkvertrags. Bestehende gesetzliche Rechte (insbesondere Widerrufsrecht, Gewährleistungsansprüche) bleiben hiervon unberührt. Bei Umtausch / Kaufrückabwicklung von Produkten, die mit einer Zugabe angeboten worden sind, ist die Produktzugabe zurückzugeben bzw. zu erstatten.


Grüße
Roman
dan_oldb
Inventar
#15 erstellt: 30. Nov 2020, 19:48
Und nur zur Sicherheit weil du das Gerät bereits 2 Wochen zu Hause hast: "Der Verbraucher darf die Ware aber nicht über das zur Warenprüfung hinausgehende Maß benutzen"

Wenn du also die letzten 2 Wochen täglich 12 Stunden auf dem Ding geschaut hast lässt sich das potentiell auslesen und man könnte eventuell einen Wertverlust fordern. Das dies tatsächlich passiert und durchgesetzt wird habe ich aber bisher selten mitbekommen, wollte nur drauf hingewiesen haben.
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