10 Euro fuer Liefer/Rechnnug eines YP-Z5Q

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exwro
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 06. Aug 2007, 16:49
Hi leider ist mein Samsung YP-Z5Q defekt, (mann kann nicht mehr runterscrollen) und ich habe die Rechnung Bzw. Lieferschein nicht mehr. Brauche ich aber unbedingt fuer die Garantie abwicklung....

Kann mir die jemand zufaxen 0441/602234

Der erste erhaelt 10 Euro als Danke schoen deshalb bitte konto nummer mit drauf schreiben... Aber nicht auf die Rechnung/Lieferschein ;-)

Danke schon mal fuer euere hilfe

frank.rogowski@gmx.de
Milchkaffee
Inventar
#2 erstellt: 07. Aug 2007, 11:07

exwro schrieb:
Hi leider ist mein Samsung YP-Z5Q defekt, (mann kann nicht mehr runterscrollen) und ich habe die Rechnung Bzw. Lieferschein nicht mehr. Brauche ich aber unbedingt fuer die Garantie abwicklung....

Kann mir die jemand zufaxen 0441/602234

Der erste erhaelt 10 Euro als Danke schoen deshalb bitte konto nummer mit drauf schreiben... Aber nicht auf die Rechnung/Lieferschein ;-)

Danke schon mal fuer euere hilfe

frank.rogowski@gmx.de


ROFL... ich glaub du hast da ein problem

Immer aufheben die sachen

noch was... auf Rechnung Bzw. Lieferschein steht doch dann ein anderer name!?
ich glaube nicht das dir das so was nützen würde...
exwro
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 07. Aug 2007, 15:53
Also ich glaube nicht das, das eine rolle spiel. Er kann es mir ja weiter verkauft oder geschenkt haben...

Also bitte bitte ich brauche eine rechnung oder lieferschein
Milchkaffee
Inventar
#4 erstellt: 07. Aug 2007, 18:46

exwro schrieb:
Also ich glaube nicht das, das eine rolle spiel. Er kann es mir ja weiter verkauft oder geschenkt haben...

Also bitte bitte ich brauche eine rechnung oder lieferschein


hmn, okay.. hast recht... hoffentlich findest du wen^^
hifi-maniac
Stammgast
#5 erstellt: 07. Aug 2007, 19:01
Garantie ist normalerweise nur für den Erstkäufer, aber das fällt im Normalfall nicht auf. Sag einfach du hast das geschenkt bekommen oder so.
xutl
Inventar
#6 erstellt: 07. Aug 2007, 19:05
Wenn das rauskommt, ist die Garantie futsch, auch wenn es sie eigentlich noch gäbe.
So etwas geht in Richtung Be****.
Meint zumindest der Gesetzgeber
Milchkaffee
Inventar
#7 erstellt: 07. Aug 2007, 19:45

xutl schrieb:
Wenn das rauskommt, ist die Garantie futsch, auch wenn es sie eigentlich noch gäbe.
So etwas geht in Richtung Be****.
Meint zumindest der Gesetzgeber :L


oh... dann wars vlt doch nicht soooo unbegründet...
sai-bot
Inventar
#8 erstellt: 07. Aug 2007, 19:49

xutl schrieb:
Wenn das rauskommt, ist die Garantie futsch, auch wenn es sie eigentlich noch gäbe.
So etwas geht in Richtung Be****.
Meint zumindest der Gesetzgeber :L

Wo meint der das denn? Würd mich doch mal interessieren. Hier wird ja - wenn die Story stimmt - nur ein "falscher" Beleg für einen an sich bestehenden Garantieanspruch gesucht.

hifi-maniac schrieb:
Garantie ist normalerweise nur für den Erstkäufer, aber das fällt im Normalfall nicht auf. Sag einfach du hast das geschenkt bekommen oder so.

Wo steht das schon wieder? Wenn kein Abtretungsverbot vereinbart ist, kann ich doch die Garantie übertragen... wäre ja noch schöner, wenn nicht.
sound_of_peace
Inventar
#9 erstellt: 07. Aug 2007, 19:53

exwro schrieb:
Hi leider ist mein Samsung YP-Z5Q defekt, (mann kann nicht mehr runterscrollen) und ich habe die Rechnung Bzw. Lieferschein nicht mehr. Brauche ich aber unbedingt fuer die Garantie abwicklung....

Kann mir die jemand zufaxen 0441/602234

Der erste erhaelt 10 Euro als Danke schoen deshalb bitte konto nummer mit drauf schreiben... Aber nicht auf die Rechnung/Lieferschein ;-)

Danke schon mal fuer euere hilfe

frank.rogowski@gmx.de

Also ganz ehrlich wenn man so dumm ist dann ist dieser Schlamassel Selbstverschuldung.
Hast du denn noch die OVP?
Wie lange hast du das Gerät schon?
sound_of_peace
Inventar
#10 erstellt: 07. Aug 2007, 19:56

sai-bot schrieb:

xutl schrieb:
Wenn das rauskommt, ist die Garantie futsch, auch wenn es sie eigentlich noch gäbe.
So etwas geht in Richtung Be****.
Meint zumindest der Gesetzgeber :L

Wo meint der das denn? Würd mich doch mal interessieren. Hier wird ja - wenn die Story stimmt - nur ein "falscher" Beleg für einen an sich bestehenden Garantieanspruch gesucht.

hifi-maniac schrieb:
Garantie ist normalerweise nur für den Erstkäufer, aber das fällt im Normalfall nicht auf. Sag einfach du hast das geschenkt bekommen oder so.

Wo steht das schon wieder? Wenn kein Abtretungsverbot vereinbart ist, kann ich doch die Garantie übertragen... wäre ja noch schöner, wenn nicht.


Nein es besteht KEIN Garantieanspruch mehr, wenn die Rechnung für GENAU DIESES Gerät, was er durch einen Kaufvertrag mit seinem Namen erworben hat, einfach verliert oder wegwirft und nicht nachweißen kann, wie alt das Gerät ist,ob es sein Besitz ist etc.


[Beitrag von sound_of_peace am 07. Aug 2007, 19:56 bearbeitet]
exwro
Schaut ab und zu mal vorbei
#11 erstellt: 07. Aug 2007, 19:57
Bei den meisten Firmen gibt es "keine" Erstkäufergarantie so auch bei mp3 player von samsung, Und wenn das raus kommt ist auch nicht die garantie futsch, da eine vierundzwanzigmonatige Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler gegeben. Die rechung/Lieferschein ueberprueft nur das es sich um ein in deutschland erworbenes Produkt handelt und wann die Garantie erloescht, da es den player aber erst 6 monte gibt sind alle geraete noch ein Garantie fall.

Samsung:
"Auf dieses Samsung-Produkt wird vom Hersteller eine vierundzwanzigmonatige Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler gegeben. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Gerätes beim Fachhändler."
sound_of_peace
Inventar
#12 erstellt: 07. Aug 2007, 19:58

exwro schrieb:

"Auf dieses Samsung-Produkt wird vom Hersteller eine vierundzwanzigmonatige Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler gegeben. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kauf des Gerätes beim Fachhändler."


Kannst du diesen Kauf beweisen?

Kannst du nachweißen,wie alt das Gerät ist und ob überhaupt noch eine Garantiezeit existiert?

Desweiteren musst du einen pfleglichen Umgang mit dem Gerät aufweißen können, sonst heißt es bei ,,normalem Gebrauch,, wäre der Defekt nicht aufgetreten.

Achja, ist das der?
Falls ja,den hab ich auch.
Desshalb schreibe ich hier auch.


[Beitrag von sound_of_peace am 07. Aug 2007, 20:06 bearbeitet]
sai-bot
Inventar
#13 erstellt: 07. Aug 2007, 20:07

sound_of_peace schrieb:

sai-bot schrieb:

xutl schrieb:
Wenn das rauskommt, ist die Garantie futsch, auch wenn es sie eigentlich noch gäbe.
So etwas geht in Richtung Be****.
Meint zumindest der Gesetzgeber :L

Wo meint der das denn? Würd mich doch mal interessieren. Hier wird ja - wenn die Story stimmt - nur ein "falscher" Beleg für einen an sich bestehenden Garantieanspruch gesucht.

hifi-maniac schrieb:
Garantie ist normalerweise nur für den Erstkäufer, aber das fällt im Normalfall nicht auf. Sag einfach du hast das geschenkt bekommen oder so.

Wo steht das schon wieder? Wenn kein Abtretungsverbot vereinbart ist, kann ich doch die Garantie übertragen... wäre ja noch schöner, wenn nicht.


Nein es besteht KEIN Garantieanspruch mehr, wenn die Rechnung für GENAU DIESES Gerät, was er durch einen Kaufvertrag mit seinem Namen erworben hat, einfach verliert oder wegwirft und nicht nachweißen kann, wie alt das Gerät ist,ob es sein Besitz ist etc.

Das ist lediglich eine Frage der Beweisbarkeit. Nur wenn Samsung explizit den Verlust der Garantie mit dem Verlust der Quittung verknüpft erlischt die Garantie.

Apple bspw. macht das Ganze über die Seriennummer, da brauchte man jedenfalls vor einigen Jahren keine Quittung. Dasselbe bei Asus. Aber gut, ich klink mich hier aus, ich hab eh grad keine Samsungquittung parat
sound_of_peace
Inventar
#14 erstellt: 07. Aug 2007, 20:09
Und woher sollen die Firmen anhand der Seriennummer wissen, wann du das Produkt gekauft hast? (zB bei Saturn oder im Netz?)


[Beitrag von sound_of_peace am 07. Aug 2007, 20:09 bearbeitet]
exwro
Schaut ab und zu mal vorbei
#15 erstellt: 07. Aug 2007, 20:20
Also ich habe mir den player im November vor meinem umzug gekauft. Nach dem umzug kann ich leider beides nicht mehr wieder finden... Das ist wohl meine eigene bloedheit...stimmt

Samsung hat aber hier in meinen augen ein nicht ganz ausgereiftes Produkt auf den markt geworfen, der player ist sehr gut, aber dieser fehler tritt bei sehr vielen anderen auch auf und es handelt sich ganz klar um einen garantiefall.!!
Ich finde es viel geschickter die Garantie ueber die Seriennummer zu bestimmen, so wie es auch bei Festplatten gemacht wird, dabei spielt es dann keine Rolle wer oder wann das gerät von wem gekauft hat. Das ist in meinen Augen gerecht und unbuerokratisch.
Butti2
Stammgast
#16 erstellt: 07. Aug 2007, 20:21

Und woher sollen die Firmen anhand der Seriennummer wissen, wann du das Produkt gekauft hast? (zB bei Saturn oder im Netz?)

Ist doch unwichtig. Samsung wird schon anhand der Seriennummer wissen, durch wen das Produkt in den Verkehr gebracht wurde und ob es für den deutschen Markt bestimmt ist. Zumindest wussten sie das ganz genau bei meinem YP-U3.

Ausgehend vom Herstellungsdatum oder dem Zeitpunkt der Auslieferung wird, sofern man keinen Kaufbeleg vorweisen kann, bei anderen Herstellern(zB.Microsoft) für die Produkte Support geleistet.

Das Problem mit dem Touchpad beim Yp-Z5 lese ich hier nicht zum ersten mal.

@exwro
Hast du denn schonmal bei Samsung angefragt?


[Beitrag von Butti2 am 07. Aug 2007, 20:22 bearbeitet]
exwro
Schaut ab und zu mal vorbei
#17 erstellt: 07. Aug 2007, 20:24

sound_of_peace schrieb:
Und woher sollen die Firmen anhand der Seriennummer wissen, wann du das Produkt gekauft hast? (zB bei Saturn oder im Netz?)


Wo und wann spielt ja bei dem system dann keine rolle...
Entscheident ist das Produktiondatum in der seriennummer...
2 Jahre danach gibt es keine garantie und kulanz zeiten gibt es auch noch...
Butti2
Stammgast
#18 erstellt: 07. Aug 2007, 20:26
Ach gottchen

Bei Fehlen eines Garantienachweises (Original Kaufbeleg mit Serienummer) erlischt jeder Garantieanspruch.

Quelle
exwro
Schaut ab und zu mal vorbei
#19 erstellt: 07. Aug 2007, 20:26
[quote="Butti2"][quote]

Das Problem mit dem Touchpad beim Yp-Z5 lese ich hier nicht zum ersten mal.

@exwro
Hast du denn schonmal bei Samsung angefragt?[/quote]

Ja Samaung habe ich schon angeschrieben, die wollen eine Rechnung oder lieferschein um das zu raparieren, Das PAD Problem haben mehere leute, ich glaube gerade in den USA wo der player schon laenger auf den markt ist...


[Beitrag von exwro am 07. Aug 2007, 20:28 bearbeitet]
djkohl
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 07. Aug 2007, 20:42
Du kannst ja versuchen Samsung die Sache zu erklären, anhand der Seriennummer sollten die eigentlich sehen wann der Player produziert wurde.
Du kannst aber auch versuchen den Verkäufer zu kontaktieren und höfflich nachfragen ob er Dir eine Kopie der Rechnung/Lieferscheines, gegen Kostenerstattung, zuschicken könnte.

mfG
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