Philips Garantiekarten!

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LittleSteve
Neuling
#1 erstellt: 28. Aug 2008, 12:18
Hallo Gemeinde,

ich habe mir über das Internet einen Philips 47PFL7403 bestellt. Durch die Verpackung (Assembled in Hungary) schließe ich, das es sich um einen in bzw. für? Ungarn produzierten LCD handelt.
Es war auch keine Garantiekarte dabei, also nur zwei kleine Booklets mit Telefonnummern für mehrere Länder (inkl. Deutschland) drauf.
Weiß jemand ob ich auf den LCD volle 2 Jahre Garantie mit Abholservice habe oder ob es sich möglicherweise um einen Grauimport handelt?

Dachte mir zwar immer das Grauimporte nur bei Sharp oder Samsung LCD's ein Thema wäre, aber ich bin mir nun etwas unsicher geworden.

Würde mich über Anwort freuen.

MfG
pc_net
Stammgast
#2 erstellt: 28. Aug 2008, 12:55
Assembled in Hungary heißt nur, dass dort die Endmontage stattfand ... für welche region das gerät bestimmt ist, ergibt sich bei philips aus der länderbezeichnung (-> forumssuche ) ...

übrigens, falls du es noch nicht mitbekommen hast: ungarn gehört auch zur EU und somit kann es sich nichtmal um einen grauimport handeln ...
LittleSteve
Neuling
#3 erstellt: 28. Aug 2008, 13:32

pc_net schrieb:
Assembled in Hungary heißt nur, dass dort die Endmontage stattfand ... für welche region das gerät bestimmt ist, ergibt sich bei philips aus der länderbezeichnung (-> forumssuche ) ...

übrigens, falls du es noch nicht mitbekommen hast: ungarn gehört auch zur EU und somit kann es sich nichtmal um einen grauimport handeln ...


Das mag schon sein, aber bei meinem Samsung wars ein für den englischen Markt produzierter LCD (Kennung XXU). England ist ja auch in der EU.
Jedoch hatte ich von Samsung Deutschland keine Ansprüche auf Garantie oder den Vor-Ort Service.
Nepu
Ist häufiger hier
#4 erstellt: 28. Aug 2008, 13:55
OT: der übliche Schmarren der Globalisierung. Der Hersteller sucht sich aus, wo am billigsten produziert werden kann. Aber als Kunde hast du das Produkt gefälligst zu deinem landesüblichen (meist teuren) Preis zu kaufen. Solange wir als Konsumenten uns damit auf den Kopf machen lassen, wird sich diesbezüglich auch kaum etwas ändern *seufz*
pc_net
Stammgast
#5 erstellt: 29. Aug 2008, 10:07
darum gibt es auch die gesetzliche gewährleistung, die der tatsächliche verkäufer ggü. dem käufer erbringen muss ...

bei der freiwilligen garantie des herstellers kann dieser die bedingungen ganz nach eigenen belieben festlegen ...
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