Neue AGB von Sky

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schwerhoerig
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 29. Jun 2014, 20:34
Denke mal das es sich lohnen kann,vor Vertragsabschluß, die neue AGB von Sky auf Sky.de zu lesen.
Datum der Änderung seitlich unten links: 14.04.29 , oder auch nach alter Sitte 29.April.2014.

Da ist nicht mehr viel LUFT für S02 usw.

Auszug aus dreambox.info:

...... denn offenbar hat Sky die AGBs auch diesbezüglich deutlich verschärft, wie ich eben gelesen habe. Als ich das letzte Mal in die AGBs geschaut hatte - das ist sicher Jahre her - war noch nicht ausgeschlossen, dass man mehrere Receiver in einem Haus nutzt. So hatten wir gegenüber Sky argumentiert, als Sky uns schon vor Jahren eine NDS-Karte geben wollte, dass wir mehrere Nagra-Receiver im Haus haben und daher weiter die Nagra-Karte nutzen wollen. Das war damals letztlich für Sky ok.
Heute heißt es in den AGBs ausdrücklich unter Punkt 1.4.1, dass die Smartcard nicht in mehreren Receivern genutzt werden darf.
Unter dem Punkt 1.4.4. ist übrigens das Pairing auch verankert, ohne dass es ausdrücklich "Pairing" genannt wird, aber es heißt, dass Sky verlangen kann, dass die Smartcard nur mit einem ganz bestimmten Empfangsgerät genutzt wird. Dass dies dann sicherlich auch heißt, dass Sky dies technisch herbeiführen kann, dürfte wohl juristisch nicht anfechtbar sein, stimmt man bei Vertragsabschluss den AGBs ja ausdrücklich zu.

Auch für Rückholer bindend?


[Beitrag von schwerhoerig am 29. Jun 2014, 21:00 bearbeitet]
Teoha
Inventar
#2 erstellt: 30. Jun 2014, 12:42
Hallo,

nein, das siehst Du falsch. Zudem ist der Text in heutzutage 1.4.1 schon immer seit 2009 oder noch länger vorhanden. Damals Punkt 1.3.1
Allerdings ist der Text nicht so zu lesen, wie Du es tust. Es geht darum, das die "gleichzeitige" Nutzung/Verteilung in mehreren Receivern untersagt ist. Ich versuche es zu erklären, das wichige Wort ist markiert:


Der Abonnent darf die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen.


Würde dort das Wort "einzigen" stehen, wäre Deine Deutung korrekt.

Durch 1.4.4 ist aber wie von Dir erwähnt, das Pairing ohnehin abgesichert.....und das auch schon seit den AGB des Jahres 2009 unter Punkt 1.3.5.
Von daher stellt sich die Frage der AGB-Gültigkeit (Nicht: Rechtmässigkeit) für die meisten Skykunden nicht wirklich.


[Beitrag von Teoha am 30. Jun 2014, 12:47 bearbeitet]
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