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Sky Pakete und Preis Diskussionsthread+A -A |
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Autor |
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Chemiker69
Ist häufiger hier |
#4716 erstellt: 14. Jan 2013, 12:14 | |||||||
Sorry das war unglücklich ausgedrückt. Die 29,90 sind alle Pakete ohne HD. Ich war der Meinung das mein Technisat S2 kein HD empfangen kann. Deswegen die Überlegung. Ja und 2 Kabel habe ich in meinem jetzigen Receiver anliegen. [Beitrag von Chemiker69 am 14. Jan 2013, 12:24 bearbeitet] |
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Teoha
Inventar |
#4717 erstellt: 14. Jan 2013, 13:27 | |||||||
Hi, du hast einen teueren HD-Receiver und weißt nicht ob der HD empfangen kann ?????? Neben den ÖR HD-Sendern bekommst du damit auch schon jetzt die 11 (!!) HD-Sender des SKY-Weltpaketes. Sonst noch Fragen ? Gruß |
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Chemiker69
Ist häufiger hier |
#4718 erstellt: 14. Jan 2013, 14:04 | |||||||
Also ich hab den Technisat DigiCorder S2 und nicht den HD S2. Ich war der festen Meinung mit meinem, der ist ja auch schon paar Jahre alt kann ich kein HD empfangen. |
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Teoha
Inventar |
#4719 erstellt: 14. Jan 2013, 14:36 | |||||||
Aha ! Der alte Digicorder kann natürlich kein HD. |
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Chemiker69
Ist häufiger hier |
#4720 erstellt: 14. Jan 2013, 14:57 | |||||||
Also wäre ja die Option mir von Sky den FP Receiver zu holen eine gute Alternative, oder? |
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Teoha
Inventar |
#4721 erstellt: 14. Jan 2013, 16:14 | |||||||
Hi, da es den bei Verlängerung zumeist kostenlos dazugibt, ja. Gruß |
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Chemiker69
Ist häufiger hier |
#4722 erstellt: 14. Jan 2013, 17:35 | |||||||
Danke Teoha , für deine Hilfe. Ich bin froh das es das Forum hier gibt. |
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Remergil1974
Stammgast |
#4723 erstellt: 25. Jan 2013, 18:53 | |||||||
wie ist der aktuelle Preistrend bei Rückholangebote? zahle momentan 49,90 für Sky Welt plus Sport und Bundesliga mit HD habe letztes Jahr verschlafen zu kündigen. Will dieses Jahr das aber definitiv nachholen. Mein Vertrag läuft am Mitte April ab. Im Kündigungsschreiben, nur ganz formell schreiben, dass man zum nächst möglichen Datum kündigt. Die schriftlichen und telefonischen Angebote kommen dann alleine von denen, nicht wahr..... momentan geht Sky Komplett mit HD für 34,90 soweit ich weiß. Leider gibt es bei Unitymedia den Festplattenrekorder nicht. Sind die 34,90 monatlich begrenzt oder gelten die für die kompletten 12 Monate? |
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Cogan_bc
Inventar |
#4724 erstellt: 25. Jan 2013, 19:03 | |||||||
einfach schreiben "ich kündige mein Abo Nr. ??? zum Ablauf des Vertragsjahres. Bitte um Bestätigung" Angebote kommen automatisch, meist schriftlich mt einer kostenfreien Telefonnummer. Die 34,90 Nummer gilt für ein Jahr, muß aber unbedingt gekündigt werden weil Du sonst nach Ablauf des Jahres voll zahlst |
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olli-moe
Stammgast |
#4725 erstellt: 26. Jan 2013, 20:47 | |||||||
Wo bekomme ich denn das Komplettpaket für 34,90€? Alternativ wäre auch ein Angebot nur mit dem Filmpaket und HD. |
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Teoha
Inventar |
#4726 erstellt: 26. Jan 2013, 22:04 | |||||||
Hi, Aktuell ist Ebbe mit guten Angeboten. |
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olli-moe
Stammgast |
#4727 erstellt: 26. Jan 2013, 22:16 | |||||||
Mist. Auf den normalen Sendern kommt momentan nur Sch.... und deshalb brauche ich wohl Sky. |
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Teoha
Inventar |
#4728 erstellt: 26. Jan 2013, 22:42 | |||||||
Hi, Wenn du unbedingt kurzfristig abonnieren willst, bleibt nur das aktuelle Angebot auf der Skypage in Kombination mit Freundschaftswerbung. (Stehe als Werber gerne zur Verfügung). Gibt dann zumindest einen Gutschrift über die Bruttoabogebühr eines Monats, also effektiv sogar etwas mehr als ein Freimonat. Gruß |
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olli-moe
Stammgast |
#4729 erstellt: 26. Jan 2013, 22:55 | |||||||
Bisschen warten kann ich schon noch. Brauche erstmal einen guten Receiver. |
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Cogan_bc
Inventar |
#4730 erstellt: 27. Jan 2013, 09:49 | |||||||
Kündigen und warten das die sich melden. Dann auf dieses Angebot hinweisen (Freund bekommt für....). 2-3 Telefonate später hast Du es |
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Teoha
Inventar |
#4731 erstellt: 27. Jan 2013, 10:58 | |||||||
Er sucht ein NEU-Abo..... |
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Cogan_bc
Inventar |
#4732 erstellt: 27. Jan 2013, 13:14 | |||||||
ah ok, überlesen dann sollte er das Freund werben Angebot annehmen |
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Edgecutions
Ist häufiger hier |
#4733 erstellt: 27. Jan 2013, 16:15 | |||||||
Also mein Vertrag läuft in 3 Wochen aus und bisher kam noch gar nichts von deren Seite. Mal abwarten, habe momentan Sky komplett außer Bundesliga und HD+ für 29,90. Denke mal daran kann man sowiso nichts mehr machen aber den gleichen Preis hätte ich schon gerne für ein weiteres Jahr. |
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Teoha
Inventar |
#4734 erstellt: 27. Jan 2013, 16:32 | |||||||
Dein Vetrag läuft nicht in 3 Wochen ab. Skyabos enden IMMER zum Monatsletzten. Steht auch in deiner Kündigungsbestätigung, guck einfach mal rein. Ende Februar wird dein Abo für vermutlich 24,90 zu verlängern sein, einfach ruhig bleiben und abwarten. |
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Jim85
Schaut ab und zu mal vorbei |
#4735 erstellt: 27. Jan 2013, 19:17 | |||||||
Hi würde mir auch jetzt gerne Sky zulegen, das Komplett - Paket...ein Kumpel von mir auch... jetzt die Frage,wie bekommen wir es am günstigsten? Ich denke indem ich ein neues Abo abschließe und meinem Kumpel die Zweitkarte gebe wenn ich mich nicht vertue macht das dann 6 Monate 57 Euro plus 17 Euro Zweitkarte im Monate ,plus die anderen 6 Monate 67 Euro plus die 17 Euro = 79 Euro Monat durch 2 Personen macht dann 39,50 Euro ... günstiger werde ich es nicht bekommen,oder? Greetz |
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Teoha
Inventar |
#4736 erstellt: 27. Jan 2013, 19:32 | |||||||
Aktuell nicht günstiger zu bekommen, nur durch die von Dir beschriebene STRAFTAT (Betrug). |
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Jim85
Schaut ab und zu mal vorbei |
#4737 erstellt: 27. Jan 2013, 19:34 | |||||||
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pp-jan
Stammgast |
#4738 erstellt: 27. Jan 2013, 21:06 | |||||||
@Jim85: Es geht noch günstiger, 34€ + 17€ : 2 = 25,5€. Ist vielleicht nicht unbedingt erlaubt, aber über Sataliet wird das nie jemand mitkriegen. Manche kundenbetreuer haben das auch schon so angedeutet, ob nicht auch jemand aus ihrer Familie mitgucken will. Es gibt immer wieder angebote Sky komplett für 34€. Bei ebay, mediamarkt oder so im inet. |
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Teoha
Inventar |
#4739 erstellt: 27. Jan 2013, 22:05 | |||||||
Nur aktuell sind eben keine Angebote vorhanden. Und danach wurde gefragt. |
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olli-moe
Stammgast |
#4740 erstellt: 27. Jan 2013, 23:10 | |||||||
Nach zum Frühjahr sollten doch wieder Angebote kommen. Zum Sommer schließt ja niemand ein Sky Abo ab. |
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Jim85
Schaut ab und zu mal vorbei |
#4741 erstellt: 27. Jan 2013, 23:27 | |||||||
Zu den 34,90 euro komme ich ja zur zeit nicht... |
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Teoha
Inventar |
#4742 erstellt: 28. Jan 2013, 09:00 | |||||||
Abos werden immer abgeschlossen......und Bundesligafans schiessen auch im Juli zu neuen Saison dann ab. Aber das 34,90 wird sicher irgendwann vorher kommen. |
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Jim85
Schaut ab und zu mal vorbei |
#4743 erstellt: 28. Jan 2013, 12:48 | |||||||
Wie sind denn eure Erfahrungen, wie man ein Sky Abo am günstigsten abschließt? Am Telefon ? Kann man da noch handeln ? Habe eben mit Sky "gechattet" und die konnten eig nichts vergünstigen... |
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Teoha
Inventar |
#4744 erstellt: 28. Jan 2013, 13:51 | |||||||
Hi, abwarten, bis ein Angebot auftaucht (hier lesen oder auf Schnäppchenseiten). Telefonisch und online mit Sky direkt ist selten irgendwas machbar. |
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James_Cameron
Hat sich gelöscht |
#4745 erstellt: 28. Jan 2013, 22:33 | |||||||
Kündigen, abwarten und am letzten Tag anrufen und nachfragen wohin man die Smartcard und evtl. Receiver zurückschicken soll. Alle Angebote vorher sind Bauernfängerei für Paniker.
Das mit der Straftat und der Zweitkarte musst Du mir genauer erklären. Auf welche Gesetze und Paragraphen stützt Dun denn deine Behauptung und welche Strafe wäre denn zu erwarten? Gibt es dazu bereits Urteile? Danke! [Beitrag von James_Cameron am 28. Jan 2013, 22:39 bearbeitet] |
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Teoha
Inventar |
#4746 erstellt: 28. Jan 2013, 22:42 | |||||||
Hi, 1. Es geht um Neukunden, da ist nix mit kündigen und abwarten. 2. laut AGB ist ein Abo - und auch die Zweitkarte- nur für die Verwendung im eigenen Haushalt vorgesehen. Wer dagegen verstößt und darüber hinaus noch die Zweitkarte gegen Entgeld weiterverleiht, verschafft sich einen Vorteil und Sky einen Geldwerten Nachteil. Und das ist vorsätzlicher Betrug. Punkt. Strafe ? In der Praxis nicht zu erwarten, da Sky es auch gar nicht nachvollziehen. Was aber nichts an der Rechtslage ändert. [Beitrag von Teoha am 28. Jan 2013, 22:44 bearbeitet] |
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hgdo
Moderator |
#4747 erstellt: 28. Jan 2013, 23:12 | |||||||
Ich will jetzt hier keine juristische Diskussion anfachen, aber Betrug ist es ganz sicher nicht. Es fehlt, "daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt" Möglicherweise greift aber StGB §265a "Erschleichen von Leistungen". |
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James_Cameron
Hat sich gelöscht |
#4748 erstellt: 28. Jan 2013, 23:15 | |||||||
Laut AGB darf man sowohl die Erstkarte als auch die Zweitkarte nur an der Aboadresse verwenden. Eine lustige Klausel, die einen nicht unerheblichen Eingriff in meine Privatsphäre darstellt. Dann dürfte ich die Smartcard z.B. auch nicht in den Urlaub nach Italien mitnehmen. Glaube kaum, daß Sky bei Kenntnis deswegen mir das Abo kündigt oder Rechtsmittel einlegt. Ein Betrug bei der "Teilung" einer Zweitkarte könnte allenfalls nur als subjektiver Tatbestand hergeleitet werden, wenn eine Bereicherungsabsicht aus dem Vermögen des Geschädigten zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Dazu müsste aber im Vorfeld ersteinmal das Ausleihen der Zweitkarte als rechtswidrig (nicht vertragswidrig) festgestellt werden und dann müsste im zweiten Schritt der Vermögensschaden nachgewiesen werden. Ob das "Teilen" einer Zweitkarte Betrug ist oder einfach nur ein Vertragsbruch ohne strafrechtliche Folgen kann also nicht so ins Blaue behauptet werden. Ich kaufe beim Bäcker ein Brot und unterschreibe, daß ich es in meinem Haushalt verzehre. Zu Hause schneide ich das Brot in der Mitte durch und gebe die eine Hälfte meinem Nachbarn. Ist das jetzt Betrug, weil der Nachbar nicht zum Bäcker gehen muss und dadurch das Vermögen des Bäckers durch Umsatzausfall geschädigt wird? Edit hgdo: Zitat repariert [Beitrag von James_Cameron am 28. Jan 2013, 23:25 bearbeitet] |
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Teoha
Inventar |
#4749 erstellt: 28. Jan 2013, 23:41 | |||||||
Korrekt
Korrekt, wie von mir oben geschrieben. Und deshalb ist dann erlaubt ? Kopfschüttel.... Sky hat Lizenzen und Ausstrahlungsrechte, die nur in Deutschland (Österreich) gelten. Wenn du in Italien Sky guckst, verstößt du dagegen.
(Mit deinem Mietwagen auf Mallorca darfst du die Insel nicht verlassen.....auch ein lustiger Eingriff ?) Dann lies Dir mal das StGB zum Thema Betrug durch. Weiter kommentiere ich deine Pseudorechtskompetenz hinsichlich Brötchen nicht. Zudem es in anderen Ländern schon verfolgt und bestraft worden.....nicht die Brötchen. (Wieso kommen mir jetzt Äpfel und Birnen in den Sinn?) Du hast einen Vertrag geschlossen und die AGB akzeptiert. Damit sind die erstmal für dich gültig. Der Verkauf und auch die Überlassung ist ein Verstoß. Sollte Sky dich verklagen, musst erstmal du beweisen, das die AGB in diesen Punkten gegen geltendes Recht verstoßen. Nicht Sky. Und in dem Punkt verstoßen die AGB gegen kein geltendes (Straf-) Recht. Versprochen. Das die Abonutzung nur für den Abonnenten gedacht und bezahlt ist, dürfte fast jedem normal denkenden Menschen einleuchten. Tut es das bei dir nicht, ist jede Diskussion überflüssig. Unrechtsbewusstsein kann man nicht schriftlich erläutern. So, schönen Abend noch, manchen fehlt hier nur noch ein kleiner Schritt zu CS-Szene, man kann sich ja scheinbar als so schön reden, das es legal wird. Ich bin raus. [Beitrag von Teoha am 28. Jan 2013, 23:41 bearbeitet] |
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Cogan_bc
Inventar |
#4750 erstellt: 29. Jan 2013, 01:05 | |||||||
AGBs sind Wunschkonzert mit Betrug wird man kaum durchkommen Was passiert wenn man die Dinger verschachert ist definitiv Steuerhinterziehung. Das wird wohl niemand als Geschäftsmodell angemeldet haben und grad wenn es ums Geld geht versteht der Staat überhaupt keinen Spass. Da drauf können zB. bei einem Hartz IV Empfänger noch der ungerechtfertigte Bezug von Leistungen kommen, da ja (wenn auch illegales) Einkommen da war. Sharen= kein Problem Sharen gegen Geld = grosses Problem ich denke mal das jenseits juristischer Spitzfindigkeiten so die Praxis aussieht das hat jetzt nichts mit der moralischen Seite zu tun, darüber soll jeder selbst entscheiden |
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James_Cameron
Hat sich gelöscht |
#4751 erstellt: 29. Jan 2013, 08:29 | |||||||
http://curia.europa....11-10/cp110102de.pdf
Und daraus leitest Du ernsthaft einen Tatbestand in Deutschland ab? Im Umkehrschluss darf ich dann ja ungestraft einen Joint rauchen, weil das in den Niederlanden ja erlaubt ist.
Es besteht bei Dienstleistungen Vertragsfreiheit, was jedoch nicht impliziert, daß auch alle AGBs rechtlichsverbindlich sind. Es ist dabei übrigens egal, ob es sich um TV oder die Lieferung von Äpfeln und Birnen handelt.
Mangels belastbaren Argumenten durchaus nachzuvollziehbar. Nachtrag: Ich werde mal eine Email an Sky schreiben und um Auskunft bitten, wie die angesprochenen "Straftsten" verfolgt werden. [Beitrag von James_Cameron am 29. Jan 2013, 08:38 bearbeitet] |
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Locker111
Neuling |
#4752 erstellt: 29. Jan 2013, 10:13 | |||||||
Guten Morgen, wirklich erschütternd, wie wenig Unrechtsbewusstsein hier vorhanden ist und wie sich manche die Dinge so biegen, wie sie es gerne hätten. Ich kann mich Teoha nur anschliessen.
Wozu ? Das es (noch ?) nicht aktiv verfolgt wird, wurde nie bezweifelt. Macht aber das aus einer verbotenen Handlung eine erlaubte Handlung ? Das das Weiterverhökern einer Zweitkarte illegal ist, steht auch für mich auch ausser Frage. |
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Locker111
Neuling |
#4754 erstellt: 29. Jan 2013, 12:14 | |||||||
Ok, andersherum..... Deiner Meinung nach sind also für Dich (!!!) folgende Vorgehensweisen legal, legitim und auch von Rechtsempfinden her opportun: - Nutzung einer Skykarte im Ausland - Nutzung einer Zweitkarte ausserhalb des Haushalts. Z.B. der Bruder in der Nachbarstadt. Kostenlos. - Nutzung der Zweitkarte gegen eine "Entschädigung/Aufwandsentgeld" durch Bekannte/Verwandte - Homesharing in der eigenen Wohnung - Cardsharing im Freundeskreis, unentgeldlich - Cardsharing im Freundeskreis gegen "Entschädigung/Aufwandsentgeld" So, nun mal Butter bei die Fische.....und kein BlaBla......wo sind die Grenzen ?.....Deine persönliche Meinung. Würde mich echt mal interessieren, wo Deine Schmerzgrenze ist. [Beitrag von Locker111 am 29. Jan 2013, 12:15 bearbeitet] |
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olli-moe
Stammgast |
#4757 erstellt: 29. Jan 2013, 13:45 | |||||||
Hier geht's doch um den Preis des Abos, oder? |
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Locker111
Neuling |
#4758 erstellt: 29. Jan 2013, 14:05 | |||||||
Ja, und die Nutzung der Zweitkarte als "geteiltes Abo" ist schon ein "Preisfaktor".... |
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James_Cameron
Hat sich gelöscht |
#4759 erstellt: 29. Jan 2013, 14:17 | |||||||
- Nutzung einer Skykarte im Ausland => OK => mach ich - Nutzung einer Zweitkarte ausserhalb des Haushalts. Z.B. der Bruder in der Nachbarstadt. Kostenlos. => OK - Nutzung der Zweitkarte gegen eine "Entschädigung/Aufwandsentgeld" durch Bekannte/Verwandte => OK, wenn man sich die Kosten teilt, d.h. keine Gewinnerzielungsabsicht besteht => mach ich - Homesharing in der eigenen Wohnung => OK => könnte ich machen, habe aber aktuell keinen Bedarf - Cardsharing im Freundeskreis, unentgeldlich => auf keinen Fall OK - Cardsharing im Freundeskreis gegen "Entschädigung/Aufwandsentgeld" => auf keinen Fall OK [Beitrag von James_Cameron am 29. Jan 2013, 14:19 bearbeitet] |
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Locker111
Neuling |
#4760 erstellt: 29. Jan 2013, 17:24 | |||||||
Und genau trennen sich unsere Auffassungen. Beides ist meinem Empfinden nach zumindest eine betrugsähnliche Handlung. Gewinnerzielungsabsicht hin- oder her, Sky entsteht dadurch direkt oder indirekt ein finanzieller Schaden, da der Nutzer (egal ob Bruder kostenlos oder Bekannte gegen Entgeld) ja nun kein eigenes Abo abschliesst. Gruß PS: Und bitte erspare Dir Äusserungen die mich in Zusammenhang mit dem "Volksgerichtshof" bringen, das ist mehr als geschmacklos. Danke vorab. [Beitrag von Locker111 am 29. Jan 2013, 17:32 bearbeitet] |
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Peppy2202
Stammgast |
#4761 erstellt: 30. Jan 2013, 09:07 | |||||||
Können wir wieder mal Back to Topic? Solch Ego-Darstellungen könnt ihr per PN ausmachen... PS: Ein Anruf bei Sky kann das ganze klären, was OK ist und was nicht. |
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James_Cameron
Hat sich gelöscht |
#4762 erstellt: 30. Jan 2013, 09:40 | |||||||
Dafür müsste Sky den Nachweis führen, was aber nur durch eine entsprechende Aussage des Zweikartennutzers möglich wäre und damit praktisch unmöglich ist. Unter der Prämisse, daß die AGBs rechtlich Bestand haben kann mir Sky allenfalls den Vetrag fristlos kündigen und als Schadensersatz die ausgefallenen Beiträge bis zum regulären Aboende verlangen. Und wenn juckts? Wie gesagt habe ich eine Anfrage by Sky laufen und werde die Antwort gerne veröffentlichen. Nachtrag: Soeben ist die Antwort von Sky gekommen. Konkret habe ich nachgefragt, ob ich den Sky-Receiver mit in den Skiurlaub nach Italien mitnehmen darf und ob ich währen der Urlaubszeit die Zweitkarte an meine Schwester ausleihen darf. Und welche strafrechtlichen Konsequenzen in beiden Fällen evtl. zu erwarten wären. Hier die Antwort: Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Sky Abonnement. Aus lizenzrechtlichen Gründen dürfen wir unser Programm derzeit nur in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich verbreiten. Zwar wurde die zugrunde liegende Praxis der Lizenzvergabe durch den Europäischen Gerichtshof für unzulässig erklärt, wir sind aber weiterhin an die mit dem Rechteinhaber vertraglich vereinbarten Lizenzbedingungen gebunden. Ein Receiver von Sky darf deshalb nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebietes von Sky installiert werden. Eine Abweichung von dieser Regelung ist erst möglich, wenn der Gerichtsbeschluss des Europäischen Gerichtshof in nationales deutsches Recht umgesetzt wurde und die Rechteinhaber die Lizenzvergabepraxis entsprechend angepasst haben. Dieses bedauern wir sehr und bitten um Ihr Verständnis. Konkret darf Sky aus Lizengründen keine Abos außerhalb des Verbreitungsgebietes anbieten. D.h. aber nicht, daß ich im privaten Bereich meinen Receiver nicht mit nach Italien nehmen darf, denn damit verbreite ich ja kein Programm und trete auch nicht in Konkurrenz mit lokalen Anbietern. Die Frage zur Verleihung der Zweitkarte wurde überhaupt nicht beantwortet. Zweimal wurde nicht auf meine Frage aus Kundensicht geantwortet und es kann sich nun jeder selbst seinen Teil über die bösen Straftaten und Betrug denken. Noch was zum Nachdenken: Wenn die entgeltliche oder unentgeltlichge Überlassung der Zweitkarte wie vom Zeugen Theoa behauptet eine Straftat im Sinne des § 263 StGB darstellen würde, dann könnte Sky ja bei dringendem Tatverdacht beim zuständigen Gericht eine Hausdurchsuchung anfordern. Durch meine Anfrage habe ich mich doch schon verdächtig gemacht, zumal ich eine Zweikarte auch tatsächlich abonniert habe. Ob ein Richter das unterschreiben wird? [Beitrag von James_Cameron am 30. Jan 2013, 10:36 bearbeitet] |
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Locker111
Neuling |
#4763 erstellt: 30. Jan 2013, 10:41 | |||||||
Ja, gleich......zudem handelt es sich um rechtliche Aspekte, die nichts mit Selbstdarstellung zu tun haben. Es kann durchaus nützlich sein, zu wissen was man tut. @James Cameron Da steht nun genau das, was oben gesagt wurde......Verstoss gegen Lizenzrecht und AGB. Nicht mehr haben Teoha und ich gesagt. Und wäre eine Antwort zur Zweitkarte gekommen, hätte Sky auch gesagt, sorry, nicht erlaubt. Es ist (sofern AGB gültig, das Gegenteil müsste der Beklagte beweisen) dann damit erstmal „offiziell“ unzulässig. Darin sind wir ja gleicher Meinung, oder ? Das das alles in der Praxis viele wenig juckt, war nicht meine Frage. Es ging nur um die Rechtslage/Rechtsempfinden.
Das kommentiere ich mit: "An den Haaren herbeigezogen“. Denn konkret bedeutet das, das Sky das Programm nicht im Ausland verbreiten darf, bzw. die Nutzung dort verhindern muss. Dies geht in der Praxis nur, indem Sky DIR die Nutzung untersagt……zumindest auf dem Papier. |
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Remergil1974
Stammgast |
#4764 erstellt: 30. Jan 2013, 11:18 | |||||||
habe das Kündigungsschreiben eben aufgesetzt. Da mein Vater letztes Jahr gestorben ist, möchte ist das Abo.... fristgerecht hiermit kündigen. so doll sind die normalen Preise ja nit, wenn man normales neues Abo abschließt. Wenn ich das bestehende nur auf meinem Namen umschreiben lasse, bleibt es ja bei den 49,90 für Sky Welt + 2 Sportpakete plus HD...... muss noch mal schauen, vielleicht doch besser bei denen direkt anzurufen erst Mal [Beitrag von Remergil1974 am 30. Jan 2013, 15:21 bearbeitet] |
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Peppy2202
Stammgast |
#4765 erstellt: 30. Jan 2013, 11:30 | |||||||
Selbstdarstellung - es geht hier nur darum, wer Recht hat. Solange ihr nicht Anwälte für Verbraucherschutz oder Medienrecht seid, geht es hier nicht um Aspekte, sondern um reine VERMUTUNGEN im Zusammenhang mit eurer vielleicht nicht ganz korrekten Rechtsauffassung..... |
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Teoha
Inventar |
#4766 erstellt: 30. Jan 2013, 11:51 | |||||||
Hi, bei Todesfall, kannst du den Vertrag fristlos (!!) auflösen lassen. Anrufen und besprechen, die sagen dann ob eine Sterbeurkunde nötig ist. Rückholangebot auf einen Toten ? .....ich bitte dich..... Aber du kannst fragen, ob Sky das laufende Abo auf deinen Namen umschreibt. |
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Teoha
Inventar |
#4767 erstellt: 30. Jan 2013, 11:59 | |||||||
Klinke mich hier doch nochmal kurz ein......deine Postings erinnern mich eher an (Oberschiedsrichter-)Selbstdarstellung, aber mach ruhig. DU legst ja hier nicht fest, wer was zu schreiben hat. Zum anderen gibt es kein Recht und Unrecht. Das ist alles nur eine Annährung mit selbstverständlich subjektiven Ansichten. Und ? Das kann und ist trotzdem hilfreich. Wie James Cameron schreibt: Es kann sich jetzt jeder sein Bild machen. Und sein eigenes (Un-) Rechtsbewusstsein in die eine oder andere Richtung justieren. Gruß |
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James_Cameron
Hat sich gelöscht |
#4768 erstellt: 30. Jan 2013, 12:30 | |||||||
Was in den AGBs drinsteht und letztendlich gerichtlich verwertbar wäre sind zwei Paar Schuhe. Auch sollte man unterscheiden zwischen den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen bei Vertragsverletzung. Inflationär ohne sachliche Begründung mit Begriffen wie Straftat und/oder Betrug um sich zu werfen so wie es Theo macht sind reine Nebelkerzen und nicht zweckdienlich (außer man wird Sky dafür bezhalt ). Ich habe nochmals bei Sky nachgefasst, speziell auch zur Weitergabe der Zweitkarte. Mal warten was kommt... Notfalls kann ich als ultimativen "Test" eine anonyme Selbstanzeige beim Amtsgericht einreichen. Sollte die Staatsanwaltschaft tatsächlich einen Betrug erkennen bleibt ihr gar nichts anderes übrig als ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, da es sich bei Betrug um ein Offizialdelikt handelt. Selbstverständlich steht der Zweitreceiver dann brav bei mir zu Hause wenn das SEK das Haus stürmt Ich werde berichten.... |
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Cogan_bc
Inventar |
#4769 erstellt: 30. Jan 2013, 12:35 | |||||||
naja wenn er in Griechenland noch eine Rente bezieht...... |
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