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BD's auf Server rippen/abspielen ohne Qualitätsverlust?+A -A |
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Autor |
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mf26
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 06. Okt 2015, 07:40 | |||
Hallo zusammen Wochenlang stand in der Bucht ein Angebot zu HFX RipNAS Cinema Server mit 7 TB Speicherkapazität gebraucht um die 1400 Euronen. Auf meine Rückfrage meinte der Anbieter, daß ALLE BD's OHNE QUALITÄTSVERLUSTE OHNE PROBLEME auf dem Gerät gespeichert und später wieder ohne Qualitätsverluste wieder abgespielt werden könnten, genau so wie eine originale BD im Player. Darüber hinaus wäre kein separates Gerät zur Wiedergabe notwendig und die benötigte Software wäre bereits auf dem Gerät installiert. Nach Lesen diverser Forenbeiträge habe ich so meine Zweifel, ob das wirklich so einfach ist: Stichwort Kopierschutz Auch die Wiedergabe ohne Zusatzgerät (Medienplayer oder ähnliche Elektronik) bringt mich ins Grübeln - zumindest vom Lesen und Hörensagen weiß ich, dass für Audio-Wiedergabe spezielle Medienplayer notwendig sind. Sorry für meine etwas unbedarften Fragen, aber ich bin in dieser Hinsicht noch sehr unwissend und hoffe, daß die cracks hier weiterhelfen können. Liebe mods: Falls Thema nicht hier reinpasst, bitte in entsprechendes Forum verschieben. Danke Gruss Fritz |
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Techflaws
Inventar |
#2 erstellt: 06. Okt 2015, 10:04 | |||
Aha, und es gibt keine Software, die den umgehen kann, oder wie? Wahrscheinlich ist genau die auf der Kiste installiert. Oder er erwartet halt, dass man die BDs selbst drauf rippt.
Da lies besser noch mal richtig nach. |
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Fuchs#14
Inventar |
#3 erstellt: 06. Okt 2015, 10:14 | |||
Zumindest keine legale die mit dem Gerät vertrieben werden dürfte, oder? |
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sealpin
Inventar |
#4 erstellt: 06. Okt 2015, 10:23 | |||
Hi Fritz, hattest Du mal den Anbieter gefragt, wie genau der Prozess des Rippens läuft, also ob die bei ( i.d.R.) kopiergeschützten BD mit oder ohne Kopierschutz rippen? ...nur so aus Interesse... ciao sealpin |
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mf26
Ist häufiger hier |
#5 erstellt: 06. Okt 2015, 10:44 | |||
@seapin Danke für feedback. Der Anbieter (den ebay-Namen nenne ich hier mal lieber nicht, kann aber über ebay Suchfunktion vielleicht gefunden werden) meinte nur, daß die entsprechende software schon drauf sei - ich habe ihn nicht gefragt, welche.... Den bisherigen Antworten entnehme ich vorerst mal, daß entsprechende software, die Kopierschutz aufhebt, illegal ist und mein Interesse an einem solchen Gerät ist damit merklich abgekühlt. Gruss Fritz |
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sealpin
Inventar |
#6 erstellt: 06. Okt 2015, 11:34 | |||
[quote="mf26 (Beitrag #5)"] ..., daß entsprechende software, die Kopierschutz aufhebt, illegal ist .. [/quote] so ist es... [Beitrag von sealpin am 06. Okt 2015, 11:35 bearbeitet] |
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binap
Inventar |
#7 erstellt: 06. Okt 2015, 13:55 | |||
Für 1400 EUR kannst Du Dir übrigens ganz legal viele schöne Original-Blu-rays kaufen.... |
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mf26
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 06. Okt 2015, 14:33 | |||
@binap Danke für den Hinweis , mir ging es aber um Komfort, bin gehbehindert und offen für jede Art Erleichterung. Gruss Fritz |
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sealpin
Inventar |
#9 erstellt: 06. Okt 2015, 14:35 | |||
DAS kann ich im Übrigen verstehen...auch für nicht gehbehinderte Menschen... ... ist halt semilegal... |
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Fuchs#14
Inventar |
#10 erstellt: 06. Okt 2015, 14:40 | |||
Wenn du deine Sammlung "nur" digitalisieren willst (über wie viele BD´s sprechen wir?) reicht ja eigentlich ein NAS und ein Mediaplayer. Das rippen ist natürlich auch dann immer noch nicht legal, aber solange die Files in deinen eigenen 4 Wänden bleiben sehe ich das nicht so dramatisch... |
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mf26
Ist häufiger hier |
#11 erstellt: 06. Okt 2015, 15:42 | |||
@Fuchs#14 Derzeit 83 BD und 32 DVD, Tendenz stark steigend - etwa 50 bis 60 neue Medien pro Jahr (viele Konzerte). Ziel ist lediglich die komfortable digitale LOKALE Speicherung und Wiedergabe , keine anderen Pläne. OK das lässt sich leicht behaupten, ist aber so. Gruss Fritz |
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Techflaws
Inventar |
#12 erstellt: 06. Okt 2015, 15:55 | |||
Tatsache? Ist der Verkauf/Besitz in DE verboten? |
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Mickey_Mouse
Inventar |
#13 erstellt: 06. Okt 2015, 16:07 | |||
ich lasse jetzt einfach (mal wieder) die Problematik des Kopierens und dessen Legalität außen vor... eine durchschnittliche BD belegt ungekürzt und nicht weiter komprimiert ca. 35GB (max. 50GB, aber der Schnitt liegt meines Wissens nach eben bei ca. 35GB), eine DVD liegt meist so bei 7GB (Single Layer max 4,5GB, Double Layer max. 9GB, Schnitt bei 7GB) D.h. für die aktuellen Scheiben werden gute 3TB benötigt, für die neuen Scheiben über den Daumen 2TB pro Jahr. Da muss man sich selber die Karten legen, wie und für wie lange in die Zukunft die Speicherlösung aussehen soll. Vor 5 Jahren habe ich noch 1000€ für dieses NAS mit 4*2TB Platten gezahlt, heute bekommt man bessere Geräte mit 4*4TB (also doppelter Kapazität) für weniger Geld! zum Bespielen benötigt man einen handelsüblichen PC mit der entsprechenden Software, große Anforderungen werden da nicht gestellt. Beim Abspielen sieht es ähnlich aus. Das kann man auch mit einem/diesem PC machen, für vernünftige BD Wiedergabe inkl. Menüs kommt dann noch Software wie Power-DVD dazu. PS.: ja, der Vertrieb (und vermutlich auch der Besitz?) der Kopierschutz aushebelnder Software ist in D-Land verboten! Dagegen ist der Verkauf z.B. in der Schweiz völlig legal! Dorthin dürfte die Firma die Software (bzw. den Lizenz Key) per eMail liefern |
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Fuchs#14
Inventar |
#14 erstellt: 06. Okt 2015, 16:26 | |||
Wobei oftmals ca 1/3 - 1/2 für Trailer und Bonusmaterial draufgeht. Ob man das alles auch noch auf der Platte braucht wenn man die BD im Schrank hat ist fraglich. [Beitrag von Fuchs#14 am 06. Okt 2015, 16:27 bearbeitet] |
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Techflaws
Inventar |
#15 erstellt: 07. Okt 2015, 04:28 | |||
"ich lasse jetzt einfach (mal wieder) die Problematik des Kopierens und dessen Legalität außen vor" Gute Idee, die anderen konnten es sich ja mal wieder nicht verkneifen. "PS.: ja, der Vertrieb (und vermutlich auch der Besitz?) der Kopierschutz aushebelnder Software ist in D-Land verboten!" Also, doch noch? Wo steht das genau und was hindert irgendwen daran, dennoch übers Netz die Software problemlos zu beziehen? [Beitrag von Techflaws am 07. Okt 2015, 04:30 bearbeitet] |
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Lichtboxer
Hat sich gelöscht |
#16 erstellt: 07. Okt 2015, 05:23 | |||
sealpin
Inventar |
#17 erstellt: 07. Okt 2015, 06:12 | |||
ok... mal ernsthaft...es könnte ja auch eine (geduldet legale) Möglichkeit geben BD zu rippen. Es darf dabei nur nicht der "wirksame" Kopierschutz umgangen werden. Also ich könnte mir vorstellen, dass man sozusagen die BR "virtuell" abspielt, den Stream aber nicht anschaut sondern einfach in eine Datei auf dem Mediaserver ablegt um den später dann von Platte anzuschauen. Wäre das im Rahmen des Gesetztes und funktioniert das angegebene Gerät evtl. so? Das ist ein ernstgemeinte Frage...ich will NICHT illegale Kopiermöglichkeiten propagieren, sondern mich würde wirklich interessieren, ob man sich so im Rahmen des Gesetzes bewegt und man den Bedienvorteil einer Videobibliothek so nutzen kann. Beim Kopieren einer Audio CD auf NAS ist das doch änhlich: solange man die Original CD hat, ist diese "Privatkopie" geduldet (einen Rechtsanspruch auf Privatkopie hat man darauf wohl nicht...). Klar, bei Audio CDs gibt es i.d.R. keinen Kopierschutz, aber ansonsten ist das Verfahren doch gleich. Mache ich einen Denkfehler? ciao sealpin |
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mf26
Ist häufiger hier |
#18 erstellt: 07. Okt 2015, 07:05 | |||
@All Ich verfolge die Diskussion weiter gespannt, auch wenn ich momentan nichts poste. Sehe mich inzwischen nach hardware um. Danke an Alle für den bisherigen input Gruss Fritz |
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mf26
Ist häufiger hier |
#19 erstellt: 07. Okt 2015, 09:58 | |||
Auf ein weiteres Angebot eines HFX Cinema Servers in den ebay-Kleinanzeigen habe ich nachgefragt und der Verkäufer meinte, daß BD rippen in 1:1 Qualität ohne Probleme möglich sei und daß PRIVATE SICHERUNGSKOPIEN DER DATENTRÄGER RECHTLICH UNBEDENKLICH SEIEN. Nun will ich ja nicht unbedingt viel Geld für die Marke HFX ausgeben, es erscheinen halt immer wieder Angebote dieses Herstellers. Wende mich diese Woche auch an meinen PC-Bauer meines Vertrauens um Kosten für ein System aus PC+Speichereinheit in Erfahrung zu bringen. Bin selbst nicht der PC-crack. Gruß Fritz |
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Fuchs#14
Inventar |
#20 erstellt: 07. Okt 2015, 10:15 | |||
Hast du keinen PC der nicht gerade 10 Jahre alt ist? Wenn ja brauchst du nur ein BD Laufwerk und die passende Software + natürlich reichlich Speicherplatz auf einem NAS |
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binap
Inventar |
#21 erstellt: 07. Okt 2015, 11:01 | |||
Hier mal der Gesetzestext: "Wer nur für seinen eigenen privaten Gebrauch kopiert, auch unter Umgehung des Kopierschutzes, macht sich nicht strafbar." § 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen Aber es gilt auch folgendes: "Unabhängig von der Strafbarkeit einer Kopie hat der Rechteinhaber in jedem Fall einer rechtswidrigen Umgehung des Kopierschutzes einen Schadensersatzanspruch gegen den Kopierer, z.B. in Höhe des sonst jeweils üblichen Kaufpreises für die rechtswidrig hergestellten Stücke" § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz [Beitrag von binap am 07. Okt 2015, 11:02 bearbeitet] |
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mf26
Ist häufiger hier |
#22 erstellt: 07. Okt 2015, 11:52 | |||
@ Fuchs#14 Mein PC steht im Arbeitszimmer 2 Etagen höher als das entstehende Heimkino. Es gibt sicher Möglichkeiten, innerhalb des Hauses kabelgebunden von einem anderen Ort auf den PC zuzugreifen, möchte aber lieber eine dezidierte Lösung. Ein 300 / 400 Euro PC mit BD Laufwerk, auch extern, ist finanziell drin, nachdem für entsprechend grossen Speicher sowieso Geld in die Hand genommen wird. Danke und Gruss Fritz |
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Fuchs#14
Inventar |
#23 erstellt: 07. Okt 2015, 12:12 | |||
Du hast das Prinzip nicht verstanden, du stellst dir keinen PC ins Heimkino, das ist total kontraproduktiv, sondern: Am Pc rippst du deine BD´s einmalig auf ein NAS Laufwerk, das sendet bei Bedarf über Netzwerk die Daten an deinen Player. Alternative: Auf eine USB Festplatte rippen und diese an deinen Player im Heimkino anschliessen. |
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Techflaws
Inventar |
#24 erstellt: 08. Okt 2015, 04:38 | |||
Wobei der Schaden zwangsläufig NULL ist, wenn man seine gekaufte BD auf sein NAS kopiert. Abgesehen davon gilt wie immer "wo kein Kläger, da kein Richter", womit sich die ganze Diskussion hier erübrigt. |
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binap
Inventar |
#25 erstellt: 08. Okt 2015, 05:15 | |||
Der entstandene "Schaden" des Rechteinhabers ist natürlich in der Höhe des derzeitigen Anschaffungspreises des kopierten Mediums, z.B. der Blu-ray, zu sehen, der natürlich keineswegs NULL ist... Und der Kläger/Richter-Spruch hat ja nichts mit der aktuellen Gesetzeslage zu tun... [Beitrag von binap am 08. Okt 2015, 05:17 bearbeitet] |
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Mickey_Mouse
Inventar |
#26 erstellt: 08. Okt 2015, 10:46 | |||
Ich bin kein Jurist, aber wenn man die Kopie STATT der gekauften und bezahlten BD nutzt, dann entsteht dem Rechteinhaber doch kein Schaden! Anders sieht das aus, wenn man z.B. die BD anschließend verkauft. Meine Vermutung ist, darauf bezog sich das Zitat?!? |
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Lichtboxer
Hat sich gelöscht |
#27 erstellt: 08. Okt 2015, 12:23 | |||
Ob ein Schaden in dem hier diskutiertem Sinne entsteht, ist unerheblich, da die Rechtsverletzung in der Überschreitung der eingeräumten Lizenz als immaterieller Schaden besteht. Dementsprechend bemisst sich der Streitwert nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie. Man muss also ermitteln, was eine erweiterte Lizenz (ähnlich einer sog. Digital Copy, die es bei manchen Filmen als Zugabe gibt) gekostet hätte, würde der Rechteinhaber sie anbieten. Ohnehin ist die Umgehung des Kopierschutzes nach geltender Rechtslage auch nicht zum Zwecke der Sicherungskopie zulässig. Damit stellt der Gesetzgeber klar, dass es auf einen konkreten Schaden nicht ankommt. Es greifen insofern auch nicht die Schranken des Urheberrechts, die ja letztendlich genau solch einen Schaden darstellen (der Rechteinhaber muss das Verschenken von Kopien an Freunde hinnehmen und erleidet dadurch ggf. Umsatzeinbußen = potenzieller Schaden). Im Ergebnis steht es dem Rechteinhaber also frei, auch gegen Sicherungskopien vorzugehen, was eine Ausprägung der Privatautonomie ist. Grundsätzlich darf jeder bestimmen, was mit seinem (geistigen) Eigentum geschieht und was nicht, solange dies nicht gesetzlich oder durch berechtigte Interessen Dritter eingeschränkt wird, was hier nicht der Fall ist. Da der zu beziffernde immaterielle Schaden nicht allzu hoch ausfallen dürfte, dürfte für die Rechteinhaber nur eine Abmahnung nach 97a bei einfach gelagerten Fällen in Frage kommen. Eine Strafverfolgung dürfte aufgrund von Geringfügigkeit ausscheiden. Entsprechende Fallkonstellationen müsste man aber mal recherchieren. |
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binap
Inventar |
#28 erstellt: 08. Okt 2015, 12:24 | |||
Ich bin auch kein Jurist, aber durch das Kopieren macht man aus einem Medium zwei Medien, egal, welches man davon nutzt. Selbst wenn man das Original unter Zeugen vernichten würde, ist es immer noch eine Kopie, und der Rechteinhaber will das eben nicht. Man könnte ja zwei identische Blurays kaufen, und damit die eine Datei-Kopie "bezahlen" (wobei es immer eine zusätzliche Kopie bleibt) Viel zu kompliziert das Privatrecht |
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binap
Inventar |
#29 erstellt: 08. Okt 2015, 12:28 | |||
Nochmal: Eine Strafverfolgung ist doch laut § 108b UrhG eindeutig ausgeschlossen, sofern man sich an den genannten Passus hält! "...wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" Was privatrechtlich durchsetzbar ist, da Rechte des Inhabers verletzt werden, ist eine vollkommen andere Sache. [Beitrag von binap am 08. Okt 2015, 12:34 bearbeitet] |
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Lichtboxer
Hat sich gelöscht |
#30 erstellt: 08. Okt 2015, 12:36 | |||
Yes Verbleibt der per Abmahnung durchsetzbare Unterlassungsanspruch. [Beitrag von Lichtboxer am 08. Okt 2015, 12:45 bearbeitet] |
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Techflaws
Inventar |
#31 erstellt: 09. Okt 2015, 04:38 | |||
Tja, so ein Pech aber auch. Und nein, Ultraviolet wird sich auch nicht durchsetzen. |
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