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Money-Back bei Thomann+A -A |
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Autor |
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TerminX
Stammgast |
#1 erstellt: 20. Mai 2008, 12:59 | |
Hi! ich hab ne frage bezüglich der Money-Back-Garantie bei Thomann. Kann man zum beispiel einfach mal so ne PA für 1000 Euro oder so (ist im grunde egal) bei thomann "testen" (also ja eig bezahlen), diese zu hause ausprobieren und die PA dann vor ablauf der 30 Tage wieder zurückschicken und man bekommt alles geld wieder? Und wie ist das mit den Portokosten? mfg, TerminX |
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Schüler12345
Inventar |
#2 erstellt: 20. Mai 2008, 13:01 | |
Kann man. Macht man aber nur, wenn man wirkliches Kaufinteresse hat und das Produkt einem letztlich nicht gefällt. Innerhalb von 14 Tagen ist das gesetzlich geregelt. Die 30 Tage sind vom Thomann aus geregelt. Was da für Bestimmungen gelten kann man mit Sicherheit nachlesen oder erfragen. |
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TerminX
Stammgast |
#3 erstellt: 20. Mai 2008, 13:09 | |
hmm... und was ist jetzt, wenn ich ein passiv-pa-set bestell und mir dann aus versehen die endstufe oder die LS wegfetzen, weil meinetwegen iwas mit dem strom nicht io war oder so? Dann bin ich selber schuld oder? |
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schubidubap
Inventar |
#4 erstellt: 20. Mai 2008, 13:14 | |
jopp. das ist dann dein problem. |
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Schüler12345
Inventar |
#5 erstellt: 20. Mai 2008, 13:28 | |
Jep, wenn du die Ware kaputt machst hast du Pech gehabt.
Jaja, diese kleinen Elektronen haben es faustdick hinter den Ohren .... [Beitrag von Schüler12345 am 20. Mai 2008, 13:28 bearbeitet] |
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Böötman
Inventar |
#6 erstellt: 20. Mai 2008, 14:25 | |
Also bei ner Proline 3000 endstufe gab´s damals keinerlei Probleme, ganz im gegenteil ohne wenn und aber gab´s das Geld zurück und den Rücktransport hat Thomann auch organisiert. Wenn du was beschädigst und dann umtauschen willst so kannst du bei den AGB´s von thomann nachlesen das sich thomann das recht eines Geldeinbehaltes bei der rücksendung beschädigter Ware oder Ware mit eindeutigen gebrauchsspuren vorbehält. mfg |
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TerminX
Stammgast |
#7 erstellt: 20. Mai 2008, 14:57 | |
aber eig kann man thomann dann doch voll verarschen, oder? wenn man iwie ma ne party für 150 leute schmeissen muss, aber eig kein geld hat, dann kann man doch sozusagen ne DB Fourty Line "mieten". Und nach der Party kann man sie dann zurückschicken. Hauptsache es ist nix damit passiert. oder? |
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Schüler12345
Inventar |
#8 erstellt: 20. Mai 2008, 15:04 | |
Jep, kann man, aber 1. Wer sowas macht ist ein Schwein 2. Wer sowas macht hat ein Problem, wenn ihm jemand (insebsondere Thomann) draufkommt. Ich schätze mal, dass es da durchaus rechtliche Handhabe gibt, auch wenn ich jetzt keine Paragraphen zitieren kann. 3. Gebrauchtspuren hat eine PA immer, wenn sie auf einer Party war. Und sei es nur, dass sie nicht mehr "neu" riecht. Ist wie mit Neuwagen (==> Verdacht auf Punkt 2) 4. Wenn was mit der Anlage passiert (Hochtöner defekt etc) wirds teuer. Teurer als mieten 5. Echte Männer mieten oder kaufen sich eine vernünftige Anlage 6. Hab ich es schon erwähnt, wer sowas macht stinkt [Beitrag von Schüler12345 am 20. Mai 2008, 15:05 bearbeitet] |
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hippelipa
Inventar |
#9 erstellt: 20. Mai 2008, 15:07 | |
Die Gesetzlichen Bestimmungen gehen mittlerweile im Versandhandel extrem in Richtung Kundenvorteil. Sollte man zumindest meinen. Doch andererseits bewirkt das eigentlich nur, das es dem Versandhandel schwerer gemacht wird, so das es kaum noch möglich ist, Preisvorteile gegenüber dem Ladengeschäft anzubieten. 14 Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen muss jeder machen. Ab 40 EUR Warenwert müssen auch die Versandkosten vom Verkäufer getragen werden. Wertminderung ist für den Verkäufer auch alles andere als einfach mit dem Gesetzt in Einklang zu bringen. Ich möchte jetzt auch mal dafür Sensibilisieren, das sich so etwas erstmal schön liest und ganz toll ist, doch letztendlich zahlt IHR als Kunden dafür. Einige meiner Kollegen haben dadurch schon enorme Schäden genommen, was sich auch irgendwann auf die Preise auswirkt. Sprich, so etwas muss man mit einkalkulieren. Das soll jetzt keine Verurteilung sein, doch je extremer so etwas missbraucht wird, desto mehr wirkt sich das auf die Preise aus. Ich bin in der glücklichen Situation, das Widerrufe bei mir äusserst selten vorkommen, doch ich weis von anderen Kollegen (ebaypowersellern) das dies stellenweise ruinöse Formen annimmt. Beispielsweise wird da eine Playstation mit samt Spielen bestellt und nach 28 Tage durchgezockt zurückgeschickt. Das ist alles andere als fair. Die neueste Preistreiberei ist die ab 2009 geltende Verpackungsmittelverordnung. Offensichtlich traut der Gesetzgeber es dem Endverbraucher nicht zu, einen Pappkarton den Altpapier zuzuführen. Deshalb müssen wir Onlinehändler dann die Verpackungen auf unsere Kosten abholen lassen und selbst entsorgen (super für CO2). Umgehen kann man das dann indem man bei irgendwelchen Müllkonzernen Kohle abdrückt. So verdient die Müllindustrie 3x an einem Karton. 1x in der Herstellung, 1x im Versand und 1x beim Endverbraucher, denn dieser zahlt ja auch für seine Tonnen. Allerdings blicke ich noch nicht so 100% bei der neuen Vorordung durch, aber Fakt ist, dass sich das garantiert wieder auf die Versandkosten niederschlägt. Im Prinzip wird das warscheinlich wieder eine Art versteckte Steuer um den maroden "grünen Punkt" zu sanieren. |
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Schüler12345
Inventar |
#10 erstellt: 20. Mai 2008, 15:12 | |
Täuscht der Eindruck oder wird der Preisunterschied zwischen Ladengeschäft und Versandhandel immer geringer? Ich empfinde das nämlich in letzter Zeit so. Vielleicht ist da durchaus ein Zusammenhang vorhanden. Ansonsten: Danke Hippelipa, endlich mal einer, der es auf den Punkt bringt, dass der Käufer sich und dem Versandhandel damit schadet. Die einzigen, die sich freuen sind die Versender und die Müllkonzerne. |
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Böötman
Inventar |
#11 erstellt: 20. Mai 2008, 15:16 | |
Ich schliesse mich Schüler 12345 voll und ganz an und wenn du kein Geld hast dann wirst du die anlage garnicht erst bekommen @ TerminX da du in Vorkasse treten musst. (ausnahme ist Leasing) |
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TerminX
Stammgast |
#12 erstellt: 20. Mai 2008, 15:25 | |
ja das ist mir klar. ich wollte sowas auch nicht machen. hab nur mal so drüber nachgedacht und da bin ich darauf gekommen, dass man das ja missbrauchen kann. danke für die antworten [Beitrag von TerminX am 20. Mai 2008, 15:25 bearbeitet] |
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hippelipa
Inventar |
#13 erstellt: 20. Mai 2008, 15:51 | |
Der Eindruck täuscht nicht. Bei Ebayangeboten drückt Ebay selbst durch immer höhere Gebühren den eigenen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ladengeschäften. Man darf nicht vergessen, das ein durchschnittlicher Sofortkaufen-Artikel von einem gewerblichen Verkäufer mittlerweile zu über 10% nur aus Ebaygebühren besteht. Ein weiterer Grund dafür waren in letzer Zeit nicht enden wollende neu Rechtspruche zum "Verbraucherschutzgesetzt" welche Onlinehändler dazu zwingen permanent Updates auf Ihren Verkaufsplattformen durchzuführen. Dazu kommt, das man ohne Rechtsberatung eigentlich keinen Onlineauftritt mehr riskieren kann. Sprich ein Teil des Preisvorteils schlucken Anwälte und Programmierarbeiten. Dazu kommt das AGBs schon lange nicht mehr die Abläufe zwischen Kunde und Verkäufer regeln, sonder eigentlich nur noch abmahnwütige Anwälte bremsen sollen. Wir sind mittlerweile so weit das bereits ein Schreibfehler oder sogar eine falsche Schriftgröße dazu führen kann, das ein eigentlich ehrlicher Anbieter Abmahnkosten an Anwälte abdrücken muss. Diese Entwicklung sehe ich als sehr bedenklich. Allerdings entwickelt sich langsam ein Gegentrend bei den Gerichtsurteilen, welche mir doch noch etwas Hoffnung geben. Einige Abmahnanwälte und auch Abmahnvereine wurden und werden immer häufiger selbst verurteilt. Mein letzter Abmahner sitzt deswegen sogar ein. Ein bischen Gerechtigkeit gibt es doch. |
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Schüler12345
Inventar |
#14 erstellt: 20. Mai 2008, 15:56 | |
Habe dazu mal einen Beitrag bei WISO gesehen. Da gibt es scheinbar echt Anwälte, die sich nur damit beschäftigen, nach Gründen für Abmahnungen zu suchen. Dort wurde aber auch gesagt, dass dieser Trend inzwischen erkannt wurde und das inzwischen sehr genau überprüft wird. |
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bonesaw
Hat sich gelöscht |
#15 erstellt: 22. Mai 2008, 07:53 | |
Richtig. Mein Bruder musste fast 4000 € abdrücken weil in seiner Artikelbeschreibung das Wort "für" gefehlt hat. Hatte mal ein Gespräch mit einem Experten und der meinte dass es eigentlich unmöglich ist eine 100% abmahnsichere Seite zu erstellen. Irgendwas findet sich immer. |
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*xD*
Inventar |
#16 erstellt: 24. Mai 2008, 13:23 | |
Selbst bei gebrochener Versiegelung? Ich dachte, da muss nur bei Defekten umgetauscht werden (also Garantie und kein Umtauschrecht?). Wird ja wirklich immer schlimmer... |
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