Ganz Wichtig brauche Hilfe!

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Darkness88
Stammgast
#1 erstellt: 23. Feb 2009, 13:54
Hy vielleicht kennt sich ja jemand aus:

Ich verleihe seid kurzem Musikanlagentechnik.
Jetzt hat ein Kunde 1 Endstufe ausgeliehen und auch einen Zettel unterschrieben das er für Schäden aufkommt mit Haftpflicht oder Selbst.

Diese Endstufe fängt auf einmal an zu qualmen, als ich vorbei gefahren bin und eine Ersatzendstufe mitholte und die anschloss ging diese nach kurzem Betrieb auch kapput so das mit sehr schnell klar wurde das der Generator wohl kapput ist oder ihrgendeinen Fehler hat.

Jetzt habe ich 2 kappute Endstufen: T.Amp 1050 und T.Amp 2400

Da ich neu in dem Geschäft bin wären jetzt folgende Fragen für mich wichtig:
1. Muss ich die Endstufen jetzt zu Thomann einschicke?
2. oder muss ich die Endstufen bei einem Fachmann durchchecken lassen und ein Gutachten für die Haftpflicht meines Kunden anfertigen lassen?
3. Die Haftpflicht übernimmt doch in dem oben genannten Fall die kosten oder nicht?
4. Ich habe durch den verlust der 2 Endstufen keine mehr und ein kommendes Event kann ich somit nicht beschallen, kann ich dies auch der Versicherung in Rechnung stellen?

Vielen Dank für eure Hilfe
dj_suki
Inventar
#2 erstellt: 23. Feb 2009, 14:43
Die entscheidende Frage ist hier, wodurch die Endstufen kaputt gegangen sind.
Für eine zufällige Beschädigung der Endstufen muss der Mieter (oder dessen Haftpflicht) nicht aufkommen. Die Haftung dafür kann einem Verbraucher auch im Vorfeld kaum übertragen werden.
Bei einer Beschädigung durch den Kunden (die hier durchaus Nahe liegt, aber nicht bewiesen ist) haftet ganz klar dein Kunde (bzw. dessen Versicherung).

Die Thomann-Garantie gilt nur für Verbraucher. Als gewerblicher Verleier bist du damit auf das normale Sachmängelgewärleistungsrecht (mit allen Beweispflichten) angewiesen. Fraglich st, wie streng Thoman das bei Kleistverleiern handhabt und in wie weit du gegenüber Thomann als Unternehmer aufgetreten bist.
Die Thomann-Garantie wird aber jedenfalls dann nicht greifen, wenn Thomann feststellt, dass dein Kunde die Endstufen gekillt hat.

Ich würde die Endstufen erst mal bei Thomann einschicken. Die werden in jedem Fall festellen können, was kaputt ist und es vielleicht auch reparieren können.
Wenn Thomann sie auf Garantie repariert oder austauscht ist alles in Ordnung für dich.
Oder Thomann wird einen Bedienungsfehler feststellen.
Dann kommt es drauf an, ob sich der Nutzer (oder dessen Versicherung) mit der Einschätzung von Thomann zufrieden gibt. Wenn eine Versicherung besteht, wird diese sehr wahrscheinlich zumindest einen Teil des Schadens in einem Vergleich übernehmen.

Will keiner haften, wird es schwierig. Ob es sich lohnt, hier auf einen Prozess mit teurem Gutachter und Prozessrisiko einzulassen, müsstest du dann mit einem kompetenten Anwalt klären.

Zur Frage 3: stellt ein Gutachter fest, dass der Kunde die Endstufe beschädigt hat, muss der Kunde (oder dessen Versicherung) auch die kosten für diesen übernehmen. Genauso wäre es, wenn der Gutachter einen Gewährleistungsfall feststellt, gegenüber Thomann

Zur Frage 4: Im Grunde ist auch der entgangene Gewinn der Folgeveranstaltung ersatzfähiger Schaden. Allderdings trifft dich eine Schadensminderungspflicht. (Kannst du Ersatz beschaffen, evtl. selbst nur eine Endstufe mieten.) Von den Einnahmen der Folgeveranstaltung musst du, zur Berechnung des Gewinns, deine kalkulatorischen Kosten abziehen.
Manni_L.
Stammgast
#3 erstellt: 23. Feb 2009, 16:39

3. Die Haftpflicht übernimmt doch in dem oben genannten Fall die kosten oder nicht?


Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen schließen Sachen aus, die entweder geliehen oder gemietet wurden. Da diese Schäden nicht selten sind bieten viele der Haftpflichtversicherungen diesen Schutz nicht.


[Beitrag von Manni_L. am 23. Feb 2009, 16:41 bearbeitet]
dj_suki
Inventar
#4 erstellt: 23. Feb 2009, 17:00

Manni_L. schrieb:

...Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen schließen Sachen aus, die entweder geliehen oder gemietet wurden. Da diese Schäden nicht selten sind bieten viele der Haftpflichtversicherungen diesen Schutz nicht.


Das kann gut sein. Aber viele Versicherungen übernehmen oft auch aus Kulanz ein Teil von Schäden, die eigentlich nicht mit versichert sind.
Aber wie gesagt, ich würde mich erst mal an Thomann wenden.
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