HIFI-FORUM » Veranstaltungstechnik (PA) » Party Beschallung (PA) » Beschädigung auf privater Party | |
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Beschädigung auf privater Party+A -A |
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Autor |
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Martin20
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 02. Jan 2011, 17:28 | |
Hallo, an Silvester haben wir eine private Party gefeiert. Ich hab von einem gutem Kumpel eine Anlage und Licht ausgeliehen.Er hat ein Gewerbe und schreibt uns eine Rechnung. Leider ist einer der Gäste auf ein Stativ gestürzt und es sind mehrere Strahler kaputt gegangen. Meine Frage jetzt: Ist das ein Fall für die Haftplicht Versicherung? Oder geht das nicht, weil die Anlage gewerblich ausgeliehen war? Und würde sich etwas ändern, wenn er keine Rechnung schreibt und es umsonst privat ausgeliehen hat? Gruß udn Danke schonmal Martin |
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muetze67
Inventar |
#2 erstellt: 02. Jan 2011, 18:01 | |
wenn er es euch "privat" geliehen hat, geht auf jeden fall die private haftpflicht. wenn es über eine rechnung geht, kommt es darauf an, was in seinen allgemeinen geschäftsbedingungen steht. ich würde aber sagen, das ihr auf jedenfall in der haftung steht.(würde ich als verleiher so machen) aber da gibt es hier ja ein paar spezies, die das professionell machen, die wissen es wohl besser. |
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schubidubap
Inventar |
#3 erstellt: 02. Jan 2011, 18:01 | |
problematisch wäre es nur wenn dein Kumpel gesagt hat "pack mal die Strahler mit dem Stativ an die Seite" aber da dies ja nicht der Fall zu sein scheint ist die Haftpflich dafür eigentlich verantwortlich. |
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muetze67
Inventar |
#4 erstellt: 02. Jan 2011, 18:09 | |
man sollte schon wissen, was in dem bericht für die versicherung zu stehen hat |
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schubidubap
Inventar |
#5 erstellt: 02. Jan 2011, 18:11 | |
ohja... schnapp dir am besten irgendwen der sich mit Versicherungen auskennt. Die wollen natürlich nicht zahlen und wenn man was falsches sagt drehen die einem das Wort im Mund um |
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Gurke28
Stammgast |
#6 erstellt: 03. Jan 2011, 18:44 | |
Im Normalfalls ist sowas etwas für euere Haftplicht. Sowohl wenn er es privat als auch gewerblich verliehen hat weil es doch die regel ist daß der Ausleiher für Schäden haftet . Ausser es ist anderes geregelt |
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