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Gnadenloses ausnutzen des Onlinerückgaberechts+A -A |
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Autor |
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Zalerion
Inventar |
21:47
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#51
erstellt: 04. Apr 2013, |
Bsp.: Ein (günstiger) BluRay Player hat Knöpfe, die sich beschissen anfühlen (1), ein miese Optik (2) und Laufwerksgeräusche (3). (1) Du hast zu wenig Geld bezahlt. (2) Du hast zu wenig Geld bezahlt. (3) Unter Umständen defekt, aber vllt. auch nur "Serienschwankung". Wenn du Pech hast nur auf Kulanz. Das tolle hier: Eigentlich immer >40€ und innerhalb von 14 Tagen einfach zurück. Aber defekt ist das noch lange nicht. Einfach nur mangelnde Qualität. |
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Asgard~
Stammgast |
21:59
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#52
erstellt: 04. Apr 2013, |
Wenn ich aber vergleichsweise wenig Geld für ein Produkt bezahle brauche ich auch nicht mit allzuguter Verarbeitung/Qualität zu rechnen... Ob ein Produkt gut oder schlecht ist entscheidet letztendlich immer das Preis/Leistungsverhältnis. |
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Zalerion
Inventar |
22:02
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#53
erstellt: 04. Apr 2013, |
Ein schlechtes Gerät muss aber nicht defekt sein.... |
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Asgard~
Stammgast |
22:09
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#54
erstellt: 04. Apr 2013, |
Natürlich nicht, aber ein Gerät/Produkt muss auch nicht defekt oder mangelhaft sein um das Rückgaberecht in Anspruch nehmen zu dürfen, es sei den dies wurde vom Käufer (durch unsachgemäße Behandlung) verursacht. Nebenbei definiere ich ein schlechtes Produkt als ein Produkt mit unakzeptablem Preis/Leistungsverhältnis und werde dann in (fast) jedem Fall das Rückgaberecht ausnutzen. MfG |
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Asgard~
Stammgast |
22:28
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#55
erstellt: 04. Apr 2013, |
So, habe jetzt wegen dem Affenkostüm das ich vorhin erwähnt habe eine Mail an Amazon geschickt. Dachte mir das könnte Euch intressieren... --> "Guten Tag! Aus den AGB von Amazon entnehme ich dass bei Beanspruchung des Widerrufsrecht die Rücksendungskosten von Produkten mit einem Warenwert über 40€ vom Verkäufer getragen werden müssen. "Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang." Nach meinem Rücksendeantrag erhielt ich vom Händler allerdings eine E-Mail der unteranderem dies zu entnehmen war: "Rücksendungen aus dem Ausland: Wir bitten um Verständnis, dass wir freigemachte Paketmarken nur für Kunden aus Deutschland zu Verfügung stellen können. Für Rücksendungen aus dem Ausland, bitten wir Sie das Paket ausreichend zu frankieren." Der Warenwert des Produkts liegt allerdings jenseits der 40€ Grenze. Habe ich in Ihren AGB möglicherweise etwas missverstanden oder müsste in diesem Fall ??? diese Kosten übernehmen? Wenn ich hier richtig liege bitte ich Sie den Händler an Ihre AGB / das Widerrufsrecht zu erinnern! Mit freundlichen Grüßen ???" |
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ViSa69
Inventar |
06:58
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#56
erstellt: 05. Apr 2013, |
Genau so ist es ja *eigentlich* auch gedacht. Denn bei einer Online-Bestellung hast du ja im Gegensatz zum Ladenkauf keine *Anfass & Testmöglichkeit*, sprich du kannst das Produkt nicht begutachten. Jetzt hast du aber so ein paar Assi-Typen dabei, die bestellen das Gerät ohne jedwede Kaufabsicht, machen 1 oder 2 schöne BD-Filmwochenende-Partys und schicken es dann mit der Begründung *gefällt nicht* zurück. Hier wird die kulante Rückgabemöglichkeit die du beschrieben hast mit Füßen getreten. Der Händlier ist hier schlichtweg der Dumme. Online-Käufe tätigen viele Leute nur wegen der günstigeren Preise. Wenn die Rückläufer-Quote mit in die Kalkulation einfließt werden sie teurer und der Preisvorteil ist dahin oder deutlich geschmälert. Der Händler hat ausserdem nun kein neuwertiges Gerät mehr und muss es als Austeller / Gebrauchtgerät deutlich günstiger, evtl mit Verlust verkaufen. Naja ... bin mal gespannt wie die Geschichte ausgehen wird. Gruß, ViSa |
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Asgard~
Stammgast |
09:15
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#57
erstellt: 05. Apr 2013, |
"Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist." Dein Argument sollte eigentlich durch obiges verhindert werden, allerdings müsste der Händler dann wohl oder übel vor Gericht ziehen... Ich will aber noch einmal betonen: Ich denke nicht dass es so viele "gnadenlose Ausnutzer des Onlinerückgaberechts gibt wie Ihr hier meint bzw. sich dass durch dadurch gewonnene Kunden wieder doppelt ausgleicht. Ebenfalls kann ich mich manchen Bemitleidern der armen Großhändler nicht anschließen denn ich finde die verkaufen immernoch genug Schrott zu Preisen die die Ausgaben nahezu unanständig überschreiten. |
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Indesit
Stammgast |
09:38
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#58
erstellt: 05. Apr 2013, |
Dann lese Dir nur mal hier die Kaufberatungsthreads durch...wird sogar sehr oft dazu geraten...wird in den "Fachthreads" munter weiter gemacht und teils, ich sage mal mit "geprahlt" Und genau deswegen habe ich diesen Thread eröffnet. [Beitrag von Indesit am 05. Apr 2013, 09:39 bearbeitet] |
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Kasse_2
Stammgast |
09:55
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#59
erstellt: 05. Apr 2013, |
amazon weiß aber auch wie und wo man Geld sparen kann...keine gute entwicklung... [Beitrag von Kasse_2 am 05. Apr 2013, 11:13 bearbeitet] |
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Asgard~
Stammgast |
11:02
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#60
erstellt: 05. Apr 2013, |
Ich nehme doch an, dort wird dazu geraten die Ware zu testen (Sinn des Rückgaberechts)? ...nicht für eine Party mal schnell ne Anlage zu holen und die zurückzusenden?? Des Erfolgs von Amazon nach zu urteilen fahren die mit ihrer Kundenbetreuungschiene ja wohl recht gut^^ Hier übrigens die - zwar in grottigem Deutsch verfasste - aber sehr kulante Antwort von Amazon auf meine gepostete E-Mail: "Guten Tag, vielen Dank für Ihre Anfrage an Amazon.de Marketplace. Bitte entschuldigen Sie vielmals, dass Sie diese Erfahrung machen mussten. Selbstverständlich helfe ich Ihnen in diesem Fall gerne weiter! Falls den Verkäufer von Ihnen ausgelegten Portokosten nicht bezahlen möchten, kontaktieren Sie bitte noch einmal bei uns. Wir sind im vorliegenden Fall jedoch gerne bereit, Ihnen hinsichtlich Ihrer Rücksendekosten entgegenzukommen. Bitte teilen Sie uns doch die Höhe der Ihnen entstandenen Portokosten mit. Wir werden Ihnen den Betrag dann gerne in Form eines Einkaufsgutscheines erstatten. Bitte klicken Sie für Ihre Antwort an uns gleich hier:" Die wollen mir doch tatsächlich einen Rückversand bezahlen mit dem sie eigentlich garnichts zutun haben... Das nenne ich mal kundenfreundlich! |
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#angaga#
Inventar |
11:44
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#61
erstellt: 05. Apr 2013, |
Da wären wir schon mal zu zweit. Auch ich bin jemand der sehr sehr selten etwas im Internet bestellt. Und es gibt Dinge die würde ich NIEMALS übers Internet einkaufen. Dazu gehört zum Beispiel weiße Ware, HIFI-Geräte, Klamotten, Bücher, Möbel, Lebensmittel und viele andere Sachen. Und die Reise buche ich im Reisebüro. Gruß A. |
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'Sleer
Hat sich gelöscht |
10:44
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#62
erstellt: 08. Apr 2013, |
Zwei Herzen schlagen in meiner Brust: - Einerseits bin ich Händler und freue mich über die geplante Novelle für 2014, wenn die Kunden alle Rücksendungen selbst bezahlen müssen. Das gibt dem Onlinehändler mehr Spielraum, der allerdings SOFORT durch die große Anbieterzahl wieder eingenommen wird. Heißt: Durch die Änderung der Bedingungen wird der Händler zwar augenschlich entlastet und kann somit günstigere Preise anbieten. Aber da jeder Hädler "entlastet"wird, wird sich der Preis automatisch und sofort wieder angleichen - also effektiv keine Entlastung für den Onlinehändler, da die Marge sich effektiv nicht ändert, nur der brutto VK nach unten angeglichen wird. - Andererseits bin ich Kunde und will alles, sofort, ohne Versandkosten. Und das 10mal günstigere, nachgemachte Chinateil muss mindestens so gut verarbeitet sein, wie das Original, sonst gibt's ne schlechte Amazon Bewertung UND das Teil wird zurückgeschickt. "Ja neee, is klar." Also aus Kundensicht nimmt mir das natürlich den Komfort "Bestell mal, kannst ja zur Not auch zurückschicken". Aber den habe ich persönlich eh nie gebraucht, da ich eigentlich weiß was ich will und brauche. Im großen uns Ganzen bin ich Herrn Pajonks Meinung: Unternehmerisches Risiko. Da viele Firmen keine echte Kalkulation ihrer Produkte machen, sondern alles Pi x Daumen² + Tagesform des Vertriebsleiters, habe ich kein Mitleid, wenn einer Firma Verluste durch Rücksendungen entstehen. Selber Schuld. Andererseits lässt der Preisdruck im Internet natürlich nicht die großen kalkulatorischen Spielräume. Noch 2 Beispiele aus 2 Perspektiven: Freund von mir hat Karnevalskostüm bestellt, an Karneval (in Jöln) getragen, Aschermittwoch zurückgeschickt, ohne die Retoure anzumelden vorher. Firma meldet sich "wurde gebraucht können wir nicht zurücknehmen". Wir zurück "Doch müsst ihr wegen (...). Ich schlage vor wegen Benutzung ein angebrachtes Nutzungsentgeld zu erheben in Höhe von 10 % des Bruttowarenwerts (waren ca. 14€). Wurde akzeptiert, Rücktransportkosten musste auch der Händler zahlen. Nicht glorreich die Aktion, aber es ist das Recht des Kunden. Muss dazu sagen, an dem Kostüm war nichts auszusetzen, kein Defekt, minimale Flecken. An dieser Stelle finde ich neues Recht sinnvoll: Bei solchen Aktionen MUSS des Kunde die Ware behalten müssen. Anderes Beispiel aus Händlersicht: Als ich noch bei einem Vertrieb für Projektoren arbeitete, hatte ich es mit einer noch dreisteren Aktion zu tun: Kunde bestellt, zahlt, lässt liefern, nutzt den Beamer exakt 14 Tage und meldet sich abends wegen Widerruf und lässt im selben Zug die Zahlung zurückgehen. Woche drauf kommt der Beamer an: 10+ Betriebsstunden (glaube es waren sogar noch viel mehr). Dann ging das gehandle los: 10 Stunden: maximal 10€ wollte er zahlen für die Nutzungsdauer ... Der Beamer lag bei ca 300€ ... Wertverlust durch die 10+ Stunden für die Firma waren ca. 100€. Hatten uns dann auf (nagelt mich nicht fest) ca. 20€ geeinigt. Alles klar, wir ihm noch die Rücksendekosten erstattet, insgesamt musste er glaube ich dann noch ca 8€ zahlen für 14 Tage Nutzung des Beamers. Story ist noch nicht zu Ende. 2-3 Tage später setzt andere Abilung (RMA) den Beamer online als B-Ware für ca. 100€ weniger wegen der hohen Stundenzahl. Jetzt ratet mal wer sich dieses Gerät direkt gekauft hat?! Also merken: Wertminderungen immer selbst verursachen und dann einfach die B-Ware wieder kaufen! Nicht. Bitte. Das ist arschig. |
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