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Gnadenloses ausnutzen des Onlinerückgaberechts

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Autor
Beitrag
Indesit
Stammgast
#1 erstellt: 16. Mrz 2013, 16:15
Hallo,

dies ist mal das erste Thema welches ich eröffne, hoffe damit hier richtig zu sein.

In Der TV Kaufberatung stieß ich mal wieder wie so häufig : Bestelle online, teste bis zum umfallen und bei Nichtgefallen zurück.

Die Antwort welche ich hinterließ kopiere ich mal 1:1 hierhin :


Ot:

Und was ich davon halte, sich zig Geräte kommen zu lassen, diese dann ausgiebig zu testen und dann wieder auf Kosten des Verkäufers zurückzuschicken, welche dann schauen können ein Gebrauchtgerät mit zig auslesbaren Betriebsstunden zu verkaufen...der nächste Käufer dann rummosert vonwegen gebraucht ( zurecht )...nunja, ich verkneife es mir

Das Onlinerückgaberecht gehört mal sowas von überarbeitet ( Umtausch, bzw. Rücknahme nur bei originalverpackten, unbenutzten Sachen ), da es gnadenlos und wie selbstverständlich ausgenutzt wird...wer dann letztendlich der leidtragende ist wird sich noch rausstellen. Diese 14 Tage Rückgaberecht wurden zum Schutz der Käufer gemacht, dass diese nicht gnadenlos ala Haustürgeschäfte abgezockt werden ( gab / gibt halt ein paar schwarze Schafe ) ! Jetzt ist der Spieß umgedreht...abwarten, irgendwann wird sich der Handel dagegen wehren. Guter Service wird vom Kunden kaputt gemacht...es gab noch Zeiten da wurde im Garantiefall FREIWILLIG seitens Handel / Hersteller problemlos in nullkommanichts etwas 1:1 ausgetauscht...wurde mit diesem Wissen auch gnadenlos ausgenutzt, wie es nun läuft sieht man ja....vielen Dank dafür an betreffende Leute...wie bei so vielen Dingen, aus lauter Eigennutz schaufelt man sich und seinen Mitmenschen das eigene Grab


In der zitierten Antwort steht es so drin wie ich es meine und was ich davon halte...diese Selbstverständlichkeit ist mir wahrlich ein Dorn im Auge, weil ich mi denken kann wohin das führen wird ( steht ja auch drin )
Mir liegt dieses Thema ( dürfte ein Reizthema sein ) halt am Herzen und möchte Eure Meinungen dazu erfahren. Ich finde, dass da ein riesen Diskussionsbedarf besteht.

p.s.: im übrigen kaufe ich so gut wie garnichts online, da ich diesbzgl. in Köln eine sehr gute Infrastruktur haben. Amazon kennt mich als Kunden z.B. nicht. Der "reale" Handel mit Menschen, Ansprechpartnern vor mir und Produkten in der Hand halten gefällt mir eh besser


[Beitrag von Indesit am 16. Mrz 2013, 16:20 bearbeitet]
ZeeeM
Inventar
#2 erstellt: 16. Mrz 2013, 16:33

Indesit (Beitrag #1) schrieb:
In Der TV Kaufberatung stieß ich mal wieder wie so häufig : Bestelle online, teste bis zum umfallen und bei Nichtgefallen zurück.


Ein Ausnutzen gefällt mir auch nicht, Manche stopfen sich ein einer All-You-Can-Eat Bude bis knapp vor dem Erbrechen voll, oder gar noch weiter. Allerdings ist das das Recht des Kunden und das Risikio des Unternehmers. Der Versender fängt das über Stückzahlen, günstigen Standorten und billigen Personal ab. Das kann so vorort keiner leisten. So ist das nun einmal.
Markus_Pajonk
Gesperrt
#3 erstellt: 16. Mrz 2013, 16:36
Hallo,
die Möglichkeiten zu nutzen ist für mich kein Ausnutzen. Das Händler!! es versäumt haben in ihre Kostenkalkulation Verbraucherrechte einzukalkulieren ist kein Auszunutzen.

Es gibt ein paar -in meinen Augen- schwachmatische Dinge beim "Fernabsatz" die der Gesetzgeber falsch definiert hat....(z.B. bei Vertragsabschluss im selben Raum sein zu müssen usw.).

Ich finde es GUT wenn Kunden ihre Rechte wahrnehmen (natürlich auch wenn sie ihre Pflichten akzeptieren!!)

Markus
ZeeeM
Inventar
#4 erstellt: 16. Mrz 2013, 16:40

Markus_Pajonk (Beitrag #3) schrieb:
Ich finde es GUT wenn Kunden ihre Rechte wahrnehmen (natürlich auch wenn sie ihre Pflichten akzeptieren!!)


Wenn jemand beispielsweise über das WE ein PA brauch und sie am MO wegen Nichtgefallen zurückschickt, das ist GUT?
Markus_Pajonk
Gesperrt
#5 erstellt: 16. Mrz 2013, 16:49

ZeeeM (Beitrag #4) schrieb:

Markus_Pajonk (Beitrag #3) schrieb:
Ich finde es GUT wenn Kunden ihre Rechte wahrnehmen (natürlich auch wenn sie ihre Pflichten akzeptieren!!)


Wenn jemand beispielsweise über das WE ein PA brauch und sie am MO wegen Nichtgefallen zurückschickt, das ist GUT?


Ja. aber mit Plfichten meine ich auch das man z.B. die Nutzung ohne Murren bezahlen muss. Das wird nicht gemacht, und Händler scheuen weil Verbraucher ein bisschen mehr geschützt werden, in dem Punkt mehr Rechte.

ABER: Man sollte als Verbraucher auch damit leben können das für solche Fälle Händler bestimmte Kunden nicht mehr haben wollen. Auch ihr gutes Recht. Man hat ja als Händler keine Belieferungspflicht
Indesit
Stammgast
#6 erstellt: 16. Mrz 2013, 16:54
Wenn jemand nur ein Gerät testen will, was bei 2,3 4 und mehr bestellten Geräten wohl der Fall ist, hat der Kunde gefälligst den Hin- sowie Rückversand zu zahlen. Dazu käme noch ein Nutzungsentgeld.
Wie oft schaut der Händler denn komplett in die Röhre, da oft alles zurückgeschickt wird ?
Manch einem wird es noch das Genick brechen.
Ich z.B. bin in der Weisswarebranche tätig...unsere Fa. hat sich schon sehr lange aus dem Versandgeschäft ausgeklinkt, dies aus sehr guten Gründen. ( Versand einer Wama um die 80 €, tja und wenn bei Nichtgefallen zurückgeschickt wird nochmals 80 € ) Und wie oft wurden wir seinerzeit regelrecht "erpresst" um irgendwie 5€, 20 €, 50 € und mehr zu schinden.

Was kostet so ein TV Versand mittlerweile ? Oder der eines 20 Kg AVRs der der einer Waschmaschine ? Da dürfte es doch nahezu ein Minusgeschäft für die Händler sein, selbst wenn ein Gerät behalten wird.
z.B. werden Waschmaschinen zurückgeschickt, da mit noch montierter Transportsicherung gewaschen worden ist und dementsprechend das Gerät demoliert wurde. Spülmaschinen, weil man meinte Geschirr samt Speiseresten spülen zu müssen und sich wundert, dass das Gerät nicht sauber spült, Pumpe verstopft ist, etc.
Markus_Pajonk
Gesperrt
#7 erstellt: 16. Mrz 2013, 16:59
Hallo,
wenn jemand das GESCHÄFTSKONZEPT Versand hat, ist es nicht zuviel verlangt es bequem und einfach für seine Kunden zu gestalten. Das heisst der Händler muss nur diese Kosten (wie auch andere, z.B. Rücklage für die Sachmängelhaftung) in seine Kalkulation mit einfliessen lassen.

Was natürlich Betrug ist und auch so geahndet werde müsste ist das Menschen sich per Versand hier was bestellen zurückschicken und dann im Ausland für günstiger wieder schicken lassen... ...Aber wenn ein Händler diese Option anbietet ist er es "selber schuld". Es gibt genug Händler die kein Versand machen. Welchen Grund gibt es dafür? (Ausser in MacPom, bayrischer Wald und tiefste Alb ;))

Sorry, Händler haben eine naive Rechnung gemacht wofür sie jetzt im Online-Bereich die Quittung bekommen. Da habe ich 0 Mitleid.

Markus

P.S. Wie gesagt es gibt "schwachmatische Auswüchse" die Berlin nicht eindämmen möchte. Aber im Grundsatz ist richtig. Übrigens kommt ja eine Änderung mit dem Thema Versandkosten. Was auch OK ist....warum sollte ein Händler nicht die Freiheit haben und Nebenkosten seperat ausweisen und auf den einzelnen umlegen anstelle von Gesamtkosten...
Wolfman76
Stammgast
#8 erstellt: 16. Mrz 2013, 17:06
Wenn es dem Händler nicht passt, soll er sich doch aus dem Versand zurückziehen.

Geschäft machen wollen, und dann beschweren? Scheinbar lohnt es sich ja doch für die meisten.

Ich bin froh, dieses Rückgaberecht zu haben, denn oft werde Produkte als sehr gut angepriesen, und
vor Ort stellt es sich als Billigschrott raus.
Oder man bekommt Retour-Ware als neu verkauft.... dann brauch sich der Händler nicht wundern,
wenn es wieder zurückkommt... und der Kunde für immer weg ist.

Ich kaufe sehr viel beim Amazon, behalte fast alles, aber wenn ich mal mein Rückgaberecht in Anspruch
nehme, klappt es super....
Indesit
Stammgast
#9 erstellt: 16. Mrz 2013, 17:13
[quote="Wolfman76 (Beitrag #8)"]Oder man bekommt Retour-Ware als neu verkauft.... dann brauch sich der Händler nicht wundern[/quote]


Aha, und woher kommt diese Retourware ? Wurde in der Regel wegen "Nichtgefallen" zurückgesendet.
Und was soll der Händler nun damit machen ? Einschrotten, verschenken ? Ok, wäre zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen und die Differenz zum Normalpreis, sofern kein Defekt oder Eigenverschulden vorliegt der Rücksender trägt.


[Beitrag von Indesit am 16. Mrz 2013, 17:19 bearbeitet]
Markus_Pajonk
Gesperrt
#10 erstellt: 16. Mrz 2013, 17:23

Indesit (Beitrag #9) schrieb:

Aha, und woher kommt diese Retourware ? Wurde in der Regel wegen "Nichtgefallen" zurückgesendet.
Und was soll der Händler nun damit machen ? Einschrotten, verschenken ? Ok, wäre zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen und die Differenz zum Normalpreis, sofern kein Defekt oder Eigenverschulden vorliegt der Rücksender trägt.


Hallo,

der Händler hat es versäumt! die Kalkulationskomponten "Retoure" miteinzukalkulieren. Das kann doch nicht der Kunde schuld sein?
Das Ware per Internet so kalkuliert worden ist das es kaum Kalkulationsspielraum für soetwas gibt ist doch nicht der Kunde oder Berlin schuld!

Marku
Wolfman76
Stammgast
#11 erstellt: 16. Mrz 2013, 17:28

Indesit schrieb:


Aha, und woher kommt diese Retourware ? Wurde in der Regel wegen "Nichtgefallen" zurückgesendet.
Und was soll der Händler nun damit machen ? Einschrotten, verschenken ? Ok, wäre zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen und die Differenz zum Normalpreis, sofern kein Defekt oder Eigenverschulden vorliegt der Rücksender trägt.


Woher sie kommt interessiert mich nicht. Ich erwarte, dass sie entsprechend beschrieben wird.
Wenn ich etwas als "neu" bestelle, dann soll es auch neu sein.

Dem Händler bleiben einige andere Alternativen als Einschrotten oder Verschenken. Warum diese
Unsachlichkeit?
ZeeeM
Inventar
#12 erstellt: 16. Mrz 2013, 17:36

Markus_Pajonk (Beitrag #10) schrieb:
der Händler hat es versäumt! die Kalkulationskomponten "Retoure" miteinzukalkulieren.


Natürlich tut er das und wenn dabei ein Preis raus kommt der im Preiswettbewerb nicht taugt, dann verkauft er nicht.
Also muss er woanders die Kosten einsparen.
Indesit
Stammgast
#13 erstellt: 16. Mrz 2013, 17:38
Fakt ist, dass das 14-tägige Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen, bzw. Nichtgefallen Gesetz ist.
Wie soll sich denn ein Händler dagegen wehren können ? Welchen Spielraum hat er ? Das einzigste was er machen kann ist eine "schwarze Liste" zu führen und nicht mehr zu liefern. Da es derzeit aberr soviele Onlinehändler gibt wird halt zum nächsten gezogen...Es kann doch nicht sein sich einfach und wie selbstverständlich so kistenweise Zeugs zu bestellen mit dem Wissen alles wieder zurückzuschicken...
sowas lese ich hier täglich bzw. dieses wird auch so empfohlen.

Und was ist daran unsachlich, wenn ich frage, was der Händler mit den Rückläufern tun soll...
Wie ich schon im Eingangspost schrieb " Man schaufelt sich und seinen Mitmenschen das eigene Grab"
Indesit
Stammgast
#14 erstellt: 16. Mrz 2013, 17:43

ZeeeM (Beitrag #12) schrieb:


Natürlich tut er das und wenn dabei ein Preis raus kommt der im Preiswettbewerb nicht taugt, dann verkauft er nicht.
Also muss er woanders die Kosten einsparen.


Amazon ist bzgl. Personalpolitik ja grade in aller Munde...
neulich kam im einem Bericht raus, dass ca. 50% Rückläufer sind ( Zalando sogar 70% ) Es eigens Personal für die Abwicklung und das neu verpacken gibt. Für einen Hungerlohn und meist aus den östl. EU-Staaten...auch werden gerne "Schnupper Arbeiter" für lau vom Arbeitsamt genommen...


Dies soll aber nicht das Thema sein, obwohl irgendwo müssen die ja einsparen, traurig aber wahr...Teufelskreislauf


[Beitrag von Indesit am 16. Mrz 2013, 17:44 bearbeitet]
ZeeeM
Inventar
#15 erstellt: 16. Mrz 2013, 17:43

Indesit (Beitrag #13) schrieb:
Und was ist daran unsachlich, wenn ich frage, was der Händler mit den Rückläufern tun soll...


Die Frage ist sicherlich nicht unsachlich. Aber was interessiert es den Kunden was er mit den Rückläufern macht, solange er die nicht als Neu nochmal verkauft. Amazon hat kein Problem damit kompromisslos die Ware ohne irgend eine Frage zurückzunehmen und dann im Market Place billiger zu verkaufen. Das Prinzip ist, wenn der Kunde sagt Spring, dann fragt der Verkäufer nur noch wie hoch und wie weit. Wenn er aber nicht springen will, dann regelt man das über den Preis.
Wolfman76
Stammgast
#16 erstellt: 16. Mrz 2013, 17:46
Oje, jetzt wird schon ein Grab geschaufelt.

Genau das meine ich mit Unsachlichkeit. Niemand brauch etwas wegzuwerfen, was soll also
so eine Aussage.

Wenn das ganze System nicht funktioniert, dann wird sich das halt rausstellen und korrigieren.
Momentan ist es jedoch so, dass es prima funktioniert.

Und wenn ein nicht so geschäfttüchtiger Händler damit nicht klar kommt, brauch er die Schuld nicht
auf den Kunden schieben....
Indesit
Stammgast
#17 erstellt: 16. Mrz 2013, 17:56
naja, bleibt halt der Händler auf dem Verlust sitzen...

und mit Grab schaufeln meine ich, das aufgrund dessen die Sachen wieder verpackt und neu verkauft werden und genau da geht das gemosere dann los...schön regelmäßig zurückschicken und dann bemängeln man würde was "nicht neues" bekommen...wer weiss, vielleicht hat das dann auch seine Gründe...so eine Art "schwarze Liste" wird mit Sicherheit geführt

Und auf lange Sicht gesehen wird es den Onlinehandel so wie er heute läuft nicht mehr geben, wie Du sagst, es wird korrigiert...dazu brauchts allerdings erstmal eine rechtl. Neuregelung. Wie Markus Pajonk bereits oben schrieb, geht's ja grade mit den Versandkosten los
ZeeeM
Inventar
#18 erstellt: 16. Mrz 2013, 17:57

Wolfman76 (Beitrag #16) schrieb:

Wenn das ganze System nicht funktioniert, dann wird sich das halt rausstellen und korrigieren.


Och das kann man noch sehr viel weiter treiben. Ist nur die Frage wie kosteneffektiv kann man so ein Apparat gestalten und wo kann man Kosten minimieren.
outstanding-ear
Gesperrt
#19 erstellt: 16. Mrz 2013, 18:00
Der Einzelhandel liegt am Poden, wegen den pösen Rücksendern. Erst geht der Lobbyverband der stationären Handelsketten hin und treibt die Gesetzgeber dazu, dem Onlinehandel jegliche Fesseln aufzuerlegen und nun, da sich der Vorteil zeigt, nämlich nicht die Katze im Sack kaufen zu müssen, jammern wieder andere.

Wenn im stationären Handel ein Umtausch oder Rückgabe binnen einer gesetzten Frist nicht möglich ist, kaufe ich dort nicht und fertig. Der Onlinehandel kann anders kalkulieren, spricht ein Millionenpublikum an und hat auch sonst nur Vorteile. Der Onlineverkäufer wäre ganz schnell am Ende, gäbe es diese Rückgabemöglichkeit nicht.

Und wer das Ausnutzen von solchen Möglichkeiten anprangert, der sollte mal in seiner Steuererklärung nachschauen, ob wirklich jeder Posten gewerblich genutzt wird. Die wirklichen Schäden werden von großen Onlinehändlern verusacht, die sich hier arm rechnen, die Gewinne ins Ausland transferieren und dann keine Steuern dort zahlen und somit dem Steuerzahler auf der Tasche liegen. Es wird auch keiner gezwungen, Onlinehandel zu betreiben. Also hört auf zu heulen.

Allerdings wäre ich dafür, das die Hin- und Rücksendekosten dem Käufer auferlegt werden.
Markus_Pajonk
Gesperrt
#20 erstellt: 16. Mrz 2013, 18:30

ZeeeM (Beitrag #12) schrieb:

Markus_Pajonk (Beitrag #10) schrieb:
der Händler hat es versäumt! die Kalkulationskomponten "Retoure" miteinzukalkulieren.


Natürlich tut er das und wenn dabei ein Preis raus kommt der im Preiswettbewerb nicht taugt, dann verkauft er nicht.
Also muss er woanders die Kosten einsparen.


Dann kann er nicht kalkulieren. So simpel ist das. Das meinte ich mit "naiver Rechnung"...nämlich viele DACHTEN und kalkulierten nicht. Sie DACHTEN "verkauft ist verkauft".
wus
Stammgast
#21 erstellt: 16. Mrz 2013, 18:37
Für mich liest sich etliches von dem da oben wie das Gejammere von Händlern die mit der derzeitigen Gesetzgebung nicht klar kommen. Da die nun aber schon seit vielen Jahren so ist kann ich das nur so interpretieren das viele halt das Geschäft nicht richtig verstehen und beherrschen.

Ich bestelle immer mal wieder etwas online, in aller Regel allerdings nicht ohne im Vorfeld einigermaßen sicher gestellt zu haben dass das was ich da bestelle auch gut ist. Leider kann man sich aber heutzutage nicht mehr darauf verlassen dass ein Produkt einwandfrei ist, nicht einmal mehr bei Top-Marken. Daher gehen bei mir geschätzte 20 - 30% meiner Bestellungen wieder zurück. Es gibt einfach viel zu viel Schrott am Markt, und selbst renommierte Großfirmen sparen sich neuerdings die Qualitätssicherung wie es scheint, so dass immer wieder Einzelgeräte mit Fehlern in den Handel kommen.

Ein Aspekt ist finde ich hier noch nicht genannt worden: das derzeitige Recht ist eine starke Einladung was Neues zu kaufen und risikofrei für 14 Tage ausprobieren zu können, weil man es ja ggfs zurückgeben kann. Ich glaube dass dieser Aspekt in der Kalkulation der Händler wesentlich wichtiger ist als die Kosten die durch Rücksendungen verursacht werden. Weil nämlich ohne dieses Rückgaberecht viele Sachen gar nicht erst bestellt würden.

Wenn demnächst wirklich Rücksendeporto generell vom Verbraucher gezahlt werden muss dann wird das vielleicht zur Reduktion der durchschnittlichen Kosten pro Geschäft führen. Aber insgesamt wird es sicher zu einem Umsatzrückgang führen weil viele Leute halt dann nicht mehr so leicht bestellen werden wie bisher. Ich fände es auch ungerecht, mir reicht es schon dass ich ja sowieso - auch mit der bisherigen Regelung - auf alle Fälle die Kosten für den Erstversand zu mir bezahlen muss.
Markus_Pajonk
Gesperrt
#22 erstellt: 16. Mrz 2013, 19:00

Indesit (Beitrag #17) schrieb:
naja, bleibt halt der Händler auf dem Verlust sitzen...


Unternehmerisches Risiko. Schon mal gehört?
Asgard~
Stammgast
#23 erstellt: 04. Apr 2013, 15:58
Naja erstmal ist der Händler nicht verpflichtet den Rückversand zu bezahlen wenn der Kunde das Produkt ohne guten Grund zurückschickt (Beschädigung etc)

Zweitens bin ich zB entzwischen fast ausschließlich auf den Kauf von Versandware umgestiegen weil ich zB bei Saturn schlimm abgezockt wurde --> Da kauft man einen In Ear Kopfhörer der ganz eindeutig auf einer Seite lauter ist als auf der Anderen und wenn man zurückgeht und diesen umtauschen will haben sowohl normale Mitarbeiter als auch Abteilungsleiter (!!!) nichts besseres zutun als sich die IN EARS einfach ohne zu fragen ins verdreckte Ohr zu stopfen und einem zu sagen die würden ja eh gleich klingen und das wäre kein Rückgabegrund...

Klar ist das Ausnutzen des Rückgaberechts nicht ok wenn man schon von Anfang an nichteinmal plant die Ware zu behalten, aber:

1) Wie bereits erwähnt: Keine Firma ist verpflichtet den Rückversand zu bezahlen wenn kein trifftiger Grund angegeben wird

und 2) Keine Firma ist gezwungen einen Versandhandel zu betreiben.

MfG, ein befürworter des rückgaberechts
Markus_Pajonk
Gesperrt
#24 erstellt: 04. Apr 2013, 17:12

*verzweifelt* (Beitrag #23) schrieb:
Naja erstmal ist der Händler nicht verpflichtet den Rückversand zu bezahlen wenn der Kunde das Produkt ohne guten Grund zurückschickt (Beschädigung etc)


Der Kunde muss keine Begründung angeben. Da bist du falsch informiert.
Asgard~
Stammgast
#25 erstellt: 04. Apr 2013, 17:36
Wieso denn??

Das Rückgaberecht besagt doch das man 14 tage lang ohne angabe von gründen die ware zurückschicken kann... (mit je nach artikel anderen anforderungen --> unbenutzt/originalverpackung usw)

oder lieg ich da jetzt wirklich so falsch?
ViSa69
Inventar
#26 erstellt: 04. Apr 2013, 19:00
Interessantes Thema.

Wobei man das man nicht verallgemeinern sollte. Der Bärenanteil zurückgelieferter Ware sind wohl hauptsächlich Klamotten.

Und so tragisch finde ich das nicht. Was im denn im realen Handel ? Man nimmt ein paar Kleidungsstücke mit in die Kabine, guckt ob es passt und wenn nicht lässt man die auch im Laden. Was wirklich frech ist (und das kann ich mir grade beim Klamottenkauf gut vorstellen) was schickes bestellt, ab damit zur Party und dann wieder als "gefällt nicht" zurückschicken.

Letzten Endes würde selbst ich als Kunde auch den für den Käufer grundsätzlich immer kostenpflichtigen Versand plädieren.
Warum ? Damit wären erstmal die ganzen *Pseudo-Käufer* weg. Natürlich muss der Kunde den Rückversand bezahlen oder muss etwa der örtliche Händler meine Fahrtkosten tragen wenn mir in seinem Laden nichts gefällt und ich unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahre ?

Kostenloser Rückversand nur noch im Falle eines Mangels / Reklamation. Aber so wie ich das sehe könnte das mit den kostenlosen Rückversand vielleicht eh bald Geschichte werden:

Klick1!
Klick2!
Klick3!

Gruß,
ViSa
Asgard~
Stammgast
#27 erstellt: 04. Apr 2013, 19:40

Kostenloser Rückversand nur noch im Falle eines Mangels / Reklamation. Aber so wie ich das sehe könnte das mit den kostenlosen Rückversand vielleicht eh bald Geschichte werden:


Also soweit ich informiert bin ist es ohnehin genau so wie Du sagst! Dass die grundlos bzw aus Gründen wie falsche Größe etc zurückgeschickten artikel ohne Versandkosten zurückgeschickt werden können liegt nur an der Kundenfreundlichkeit vieler Händler (zB Amazon). Ich glaube auch dass selbst wenn wirklich so viele diese Möglichkeit missbrauchen es genug Käufer gibt die wegem dem kundenfreundlichen gratis Rückversand bei den Händlern kaufen und dass den Verlust locker wieder rein bringt...

Ein Beispiel:

Ich habe mir vor kurzem ein Affenkostüm bestellt aufgrund wirklich saumieser Qualität wollte ich es zurückschicken und habe das auch als Grund angegeben...

Daraufhin kam eine Mail der zu entnehmen war dass für den Rückversand innerhalb DE ich mir einen Rücksendeschein ausdrucken kann und es gratis ist, ich aber da ich in Österreich bin selbst dafür Sorge (und auch Kosten) zu tragen habe da die Firma den Gratis Rückversand für Österreich nicht anbietet....

Gekauft wurde über Amazon mit Verkauf und Lieferung über einen anderen Händler...
Asgard~
Stammgast
#28 erstellt: 04. Apr 2013, 19:47
WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in beliebiger Form (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:

Amazon Rücksendezentrum
Amazonstraße 1
36251 Bad Hersfeld

Der Widerruf kann online erfolgen durch Nutzung unseres Rücksendezentrums oder per Brief an:

Amazon EU Sarl
5 Rue Plaetis
L-2338 Luxemburg

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von Ihnen und Amazon auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG
ViSa69
Inventar
#29 erstellt: 04. Apr 2013, 20:02

*verzweifelt* (Beitrag #28) schrieb:

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.


Es wäre interessant zu wissen wie hoch der Anteil der Rückläuferquote ist bei Artikeln unter 40,-€

Wir können hier diskutieren bis der Arzt kommt ... letzten Endes läuft es immer auf das selbe hinaus:
Eine kleine Minderheit nutzt eigentlich was gutes bis zum "geht nicht mehr" aus und am Ende werden die Regeln so geändert das alle darunter leiden müssen ... manche Vollidioten lernen es einfach nie.

Warum gibt es denn immer mehr Limits, Verbote, Auflagen ?
Weil immer eine bestimmte Gruppe von Menschen alles maßlos übertreibt, bei welchen Thema auch immer man könnte das faktisch auf alles mögliche anwenden. Und so wird reglementiert was das Zeug hält und dann heulen selbige rum das in Deutschland nur noch Verbote gibt. Super ...

Gruß,
ViSa
ZeeeM
Inventar
#30 erstellt: 04. Apr 2013, 20:11
Erinnert mich an Homer Simpson im All-You-Can-Eat Restaurant.
Es wird immer Leute geben, die eine Serviceleistung ausschließlich zu ihrem Vorteil nutzen. Anlage für die Party? Kein Problem,. kann man nach der Party zurückschicken. Der große Versender kommt damit klar, weil er die Kosten besser verteilen kann, durch Standortvorteile kompensiert oder durch eine sparsame Lohnpolitik. Wenn es sich nicht mehr rechnet, dann macht er das nicht mehr. Das ist ja nix Neues. Im lokalen Einzelhandel gab/gibt es ja auch Leute die sich vom Hacken bis zum Nacken beraten lassen um sich dann den billigsten Versender zu suchen. So sind Menschen halt. Gut muss man das aber nicht finden. Ich würde mich schämen.
Asgard~
Stammgast
#31 erstellt: 04. Apr 2013, 20:14
Nach näherem Betrachten muss ich sagen dass das besagte Affenkostüm mehr als 40€ Warenwert hat....

Habe ich jetzt was falsch verstanden oder muss der VK mir den Rückversand bezahlen?


Zu den Rückgaben unter 40€ --> Zumindest Amazon verlangt meinen Erfahrungen nach nicht dass ich den Rückversand bezahle... Allerdings sind wenige große Händler so kundenfreundlich wie Amazon.


[Beitrag von Asgard~ am 04. Apr 2013, 20:21 bearbeitet]
Asgard~
Stammgast
#32 erstellt: 04. Apr 2013, 20:20

Wenn es sich nicht mehr rechnet, dann macht er das nicht mehr.


Zu Euren Prophezeiungen (kp ob man das so schreibt^^) muss ich jetzt doch nochmal mit meiner Theorie ankommen:

Die Möglichkeit der kostenlosen Rücksendung bringt meiner Meinung nach bestimmt viele Käufer zum Händler. Würde der Händler diese Möglichkeit ändern, würde er Kunden verlieren. Ich denke kaum dass die Wenigen die das Rücksenderecht missbrauchen den Händler so viel Geld kosten dass sich für Ihn dieses Angebot nicht mehr lohnt.

MfG, und das ist nur MEINE Meinung - sie muss nicht stimmen!

*sry 4 doublepost


[Beitrag von Asgard~ am 04. Apr 2013, 20:21 bearbeitet]
Raven22
Ist häufiger hier
#33 erstellt: 04. Apr 2013, 20:20
Ein guter Geschäftsmann kennt seine Rechte und seine PFLICHTEN. Und mit denen muss er kalkulieren. Kommt bei der Kalkulation raus, dass sich das ganze nicht mehr lohnt, muss er eben andere Wege einschlagen. Zudem besteht ja keine Lieferpflicht. Wieso schließen sich dann nicht einfach die Versandunternehmen zusammen und führen sowas wie eine Black-List mit Personen, die das System nur ausnutzen? Es gibt da sicher Möglichkeiten, die im Rahmen des Datenschutzes akzeptabel sind.
Aber ich halte es für falsch, wenn man direkt wieder nach dem Gesetzgeber brüllt. Und ich sage es mal so: Ändert man das Gesetz zu Gunsten der Versandhändler, würde es vielleicht auch viele potentielle (aber noch unsichere) Internetkunden vor dem Kauf abschrecken, da ihnen der Rückversand verwehrt bzw. erschwert wird.


[Beitrag von Raven22 am 04. Apr 2013, 20:22 bearbeitet]
ViSa69
Inventar
#34 erstellt: 04. Apr 2013, 20:22
Hab ich was verpasst ?

Hatte bei Amazon mal eine Maus-Tastaur-Kombi gekauft welche mir nicht gefiel (unter 40€) zurückgeschickt da hat Amazon mir bei der Gutschrift den Versandpreis abgezogen da Warenwert unter 40€ war.

Gruß,
ViSa
ZeeeM
Inventar
#35 erstellt: 04. Apr 2013, 20:25
Du wirst so was wie eine Blacklist bei einem Versender wie Amazon nicht finden. Das ist ein NoGo. Wenn der Kunde sagt "springt, dann fragt der Händler nur noch, wie hoch und wie weit. Die Möglichkeiten, die ein Laden wie Amazon hat, den kann ein Einzelhändler nicht bieten. Nicht im Service, nicht im Preis. Der muss etwas anbieten, das ein Amazon nicht kann. Es gibt genug Leute, die bereit sind Geld auszugeben, wenn die Sachen aufgestellt werden, erklärt wird und wenn mit ihnen als Kunden respektvoll umgegangen wird.
ViSa69
Inventar
#36 erstellt: 04. Apr 2013, 20:29

Raven22 (Beitrag #33) schrieb:
Wieso schließen sich dann nicht einfach die Versandunternehmen zusammen und führen sowas wie eine Black-List mit Personen, die das System nur ausnutzen? Es gibt da sicher Möglichkeiten, die im Rahmen des Datenschutzes akzeptabel sind.


Ich bin mir Sicher das sowas in der Art auch kommen wird (Ähnlich der Schufa evtl.?)
Hätt' ich kein Problem mit.

Glaube auch mal i-wo gelesen zu haben das solche ähnlichen Listen bereits existieren z.B. zum Schutz vor sogenannten Mietnomaden.

Gruß,
ViSa
sl.tom
Inventar
#37 erstellt: 04. Apr 2013, 20:32
Hallo ViSa,

und wenn es dann soweit sein wird, werden diejenigen am lautesten Schreien, die das zu verantworten haben...

Gruß Tom
Raven22
Ist häufiger hier
#38 erstellt: 04. Apr 2013, 20:35
Ich denke auch nicht, dass der Schaden durch solche Leute allzu hoch ausfällt. Ansonsten hätten sich schon Verbände vom Handel oder i-welche Lobbyisten lauthals zu Wort gemeldet und zu einer Gesetzesänderung aufgerufen.
Hoher Kundenschutz dient ja schlussendlich auch wieder dazu, dass unsichere Kunden eben eher mal im Internet bestellen als ohne diesen Schutz.
Am Ende hält es sich imho mindestens die Waage.


[Beitrag von Raven22 am 04. Apr 2013, 20:37 bearbeitet]
Zalerion
Inventar
#39 erstellt: 04. Apr 2013, 20:47
Ein Laden ist teurer und auch da werden Aussteller ausgepackt, die dann benutzt sind...
Das muss auch eingerechnet werden.

Ich finde es GUT, dass man zurücksenden kann, allerdings groß zum testen bestellen finde ich Mist. Erstmal recherchieren, eventuell mal in einem Laden, der es nicht anders verdient hat alles anschauen, das bestellen, was einem gefällt und schauen, ob es zu Hause passt.

Die Verkaufsstrategie ist einfach:
Kram steht vor der Tür, wenns nicht passt gehts einfach zurück. <----- riesiger Vorteil gegenüber Laden gerade bei TV und Hifi. Bild und Ton ändern sich nämlich von Raum zu Raum.

Kleidung im Internet ist für mich sowieso tabu. Wäre mir viel zu aufwändig.

Dieses: "PA bestellen, einmal nutzen und zurück" ist natürlich unsäglich. Wobei auch hier wieder gilt: Wenn ich es TESTEN möchte, für meine VA / meinen Raum finde ich es legitim, nur wenn Leute das wirklich nur machen, um nix dafür zu zahlen ist es natürlich... Und gerade bei sowas ist der Versand ja auch nicht unerheblich. Andererseits denke ich, dass es nicht so viele Häuser gibt, wo man das entsprechend bekommt und dass die das beim 3ten oder 4ten mal dann irgendwann auch unterbinden.

Retouren als neu zu bezeichnen ist Betrug.


Und wie hier schon oft geschrieben wurde:
Wenn man das alles ändert, wird es teurer, unter Umständen gehen die Leute dann wieder in die Läden. Fände ich auch ok.


Meine Meinung:
Versand sollte in bestimmten Grenzen kostenlos bleiben, mittelteurer Versand, mittlerer Preis.

Wenn das bestellte nicht viel kostet ist es mir egal, außerdem ist es da schon geregelt, dass man eine Richtung bezahlt.

Wenn das bestellte teuer ist und die Versandkosten sehr hoch, sollte der Kunde beim zurückschicken definitiv was blechen.

Wenn günstig bestellt und teuer versendet sowieso.



Hier kam eben:
Der Händler gibt mir ja auch keine Spritkosten, wenn ich ihm was zurückbringe.
Dazu: NA UND?
Hab ich nicht ein bisschen Beteiligung verdient, dafür, dass ich ein Zimmer als perfekt auf den Kunden zugeschnittenen Showroom zur Verfügung stelle?
Asgard~
Stammgast
#40 erstellt: 04. Apr 2013, 20:49
Bin mir jetzt selbst nicht mehr ganz sicher:

Wenn ich jetzt etwas mit Warenwert >40€ bestelle und wegen Nichtgefallen (schlechte Qualität) zurücksenden möchte, müsste mir doch der Rückversand bezahlt werden??
ZeeeM
Inventar
#41 erstellt: 04. Apr 2013, 20:51
Nein, musst du nicht.
Asgard~
Stammgast
#42 erstellt: 04. Apr 2013, 20:52

Nein, musst du nicht.


Sry daraus werd ich nicht schlau, das passt nicht zur Frage... kann ja oder nein bedeuten.
Zalerion
Inventar
#43 erstellt: 04. Apr 2013, 20:52
Ja, üblicherweise wird er bezahlt, wenn es so im Text steht.
ZeeeM
Inventar
#44 erstellt: 04. Apr 2013, 20:55

*verzweifelt* (Beitrag #42) schrieb:

Sry daraus werd ich nicht schlau, das passt nicht zur Frage... kann ja oder nein bedeuten.


http://www.anwalt.de...t-werden_009988.html

Zitat:


Ausnahmen wird es nur bei Warenwerten von bis zu 40 Euro geben, bis zu der zur Vermeidung von Missbräuchen des Retourenrechts der Verbraucher die Rücksendekosten ausnahmsweise zu tragen hat.


Asgard~
Stammgast
#45 erstellt: 04. Apr 2013, 20:57
Ja was heißt "üblicherweise" ??

Habe etwas bestellt, ist minderwertiger Schrott, Rücksendung soll ich selbst bezahlen...

Toll, habe schon 10€ Versandkosten zu mir bezahlt...

Laut dem bereits zitierten Ausschnitt müsst der Rückversand doch vom Händler bezahlt werden, oder?

" Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt"

"Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."


[Beitrag von Asgard~ am 04. Apr 2013, 20:59 bearbeitet]
Zalerion
Inventar
#46 erstellt: 04. Apr 2013, 21:01
Wenn das so in den Bedingungen steht, kannst du dich drauf berufen.

Aber darum gehts hier ja eigentlich nicht.
ViSa69
Inventar
#47 erstellt: 04. Apr 2013, 21:16
Amazon ist sehr, sehr kulant und sicher nicht der Masstab für alle online Händler.

Die gesetzliche Regel bei Rückgabe wegen NICHTGEFALLEN lautet wie folgt, was ist daran nicht zu verstehen ?! :

-Warenwert kleiner als 40€ Kunde zahlt den Rückversand
-Warenwert größer als 40€ Händler zahlt den Rückversand

Reklamationen, technische Mängel würde ich mal sagen auch kostenloser Versand da ein technischer defekt vorliegt,
das hat ja mit "nichtgefallen" nix zu tun ... aber genau wissen tu ich es nicht.

Gruß,
ViSa
Zalerion
Inventar
#48 erstellt: 04. Apr 2013, 21:29
Reklamation muss soweit ich weiß kostenlos gehen.
Aber "Mangelnde Qualität" ist kein Defekt!
Asgard~
Stammgast
#49 erstellt: 04. Apr 2013, 21:32
Es braucht auch keinen Defekt und würde es einen brauchen wäre das Rückgaberecht sowieso hinfällig denn ein Defekt wäre von der Garantie/Gewährleistung ohnehin abgedeckt...
ZeeeM
Inventar
#50 erstellt: 04. Apr 2013, 21:38

Zalerion (Beitrag #48) schrieb:

Aber "Mangelnde Qualität" ist kein Defekt!


Sicher? Wenn die den Gebrauchswert deutlich einschränkt?
Zalerion
Inventar
#51 erstellt: 04. Apr 2013, 21:47
Bsp.:

Ein (günstiger) BluRay Player hat Knöpfe, die sich beschissen anfühlen (1), ein miese Optik (2) und Laufwerksgeräusche (3).

(1) Du hast zu wenig Geld bezahlt.
(2) Du hast zu wenig Geld bezahlt.
(3) Unter Umständen defekt, aber vllt. auch nur "Serienschwankung". Wenn du Pech hast nur auf Kulanz.

Das tolle hier: Eigentlich immer >40€ und innerhalb von 14 Tagen einfach zurück.
Aber defekt ist das noch lange nicht. Einfach nur mangelnde Qualität.
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