Gehe zu Seite: |vorherige| Erste 2 3 4 5 6 Letzte |nächste|

Anzeige eines (vermeintlichen) Tankbetruges

+A -A
Autor
Beitrag
Stuhlfänger
Stammgast
#51 erstellt: 24. Okt 2012, 15:08

Franquin schrieb:
Das Abdingen setzt immer noch eine beiderseitige Willenserklärung voraus


Nicht bei Angeboten. Ein Angebot ist immer eine einseitige Willenserklärung, und der Tankwart bietet die Abnahme von Treibstoff gegen Euro-Scheine mit max. Nennwert von 100 Euro an. Die Rechtslage ist da eindeutig.
Franquin
Hat sich gelöscht
#52 erstellt: 24. Okt 2012, 15:32
Das Angebot des Tankwarts ist entweder in schriftlicher Form in den AGB festgehalten, und wenn dort abgedungen wurde, ist er im Recht denn mit dem Tanken akzeptiert man diese Bedingungen (Eben die andere Seite der Willenserklärung). Dann wird das Tanken vom Angebot zum Kauf. Oder er hat keine AGB wie in diesem Falle, dann tritt automatisch BGB an Stelle der AGB. Hier steht aber nichts von einer Vereinbarung zur Aufhebung der Annahmepflicht.

Und, noch mal, die Zahlung mit dem Schein war nicht ausgeschlossen, nur das Wechseln solcher Scheine. Und da muss ich den Aushilfsstaatsanwälten und -richtern hier noch einmal wärmstens die Lektüre eines Dudens zum Wort "wechseln" ans Herz legen. Man könnte sie sonst für unbedacht und impulsiv halten, was der Reputation schaden mag.
Stuhlfänger
Stammgast
#53 erstellt: 24. Okt 2012, 15:42

Franquin schrieb:
Das Angebot des Tankwarts ist entweder in schriftlicher Form in den AGB festgehalten


Ich habe noch nie irgendwelche AGB in einer Tankstelle aushängen gesehen, und hier handelt es sich eher um SGB (= spezielle Geschäftsbedingungen ). Anyway, Du hast da getankt und noch nicht bezahlt. Wie weiter oben schon ausgeführt hast Du mangels erwiesenen Vorsatzes strafrechtlich nichts zu befürchten, und Eintreibungskosten werden wohl auch nicht anfallen. Also überweis die Kohle und gut iss.
Highend-Träumer
Stammgast
#54 erstellt: 24. Okt 2012, 18:51

Franquin schrieb:


blitzschlag666 schrieb:

mittlerweile ist der Reservezweihunderter sicherlich durch 4 Reservefuffziger ersetzt worden :D

Nein, durch zwei Hunderter. Die machen nirgends Probleme.


Im Sicherungskasten liegen die Scheine also, ja?
ViSa69
Inventar
#55 erstellt: 24. Okt 2012, 19:35
Also auch wenn ich der Meinung bin das man das hätte sicherlich längst auf einfachem Wege lösen können bin ich doch sehr am Ausgang des Verfahrens interessiert.

Fakt ist: Der Euro (Bargeld) ist hier ein anerkanntes Zahlungsmittel !

Die Bezahlung muss "angemessen" erfolgen, das heißt, eine Kleinigkeit für 5 € kaufen und mit einem Hunderter zu bezahlen ist unangemessen. Händler sind nun mal keine Wechselstuben und müssen auch nicht einen Riesenvorrat an Wechselgeld bereithalten.
Und umgekehrt ist es genau so, man kann nicht z.B. was 50,-€ wert ist mit mehreren Tüten gesammelter Cent-Münzen bezahlen.

Die Verhältnismäßigkeit war hier in jedem Fall gegeben, einen Betrag von 80,-€ mit einem 200,-€ Schein zu bezahlen ist durchaus o.k.

Die Frage die sich für mich stellt: Ist es tatsächlich rechtlich zulässig bestimmte Scheine nicht anzunehmen ?
Vor allem dann wenn hier keine "Wechselabsicht" zu erkennen ist. Ich kenne auch diese Info-aufkleber auf den Zapfsäulen aber ist das rechtlich wirklich haltbar ? Da hab ich rein vom Bauchgefühl her doch Zweifel ... ?!

Als Tankbetrug würde ich persönlich das nicht sehen, denn er WOLLTE ja bezahlen, wie gesagt, mit einem hier anerkannten und offiziellen Zahlungsmittel. Wenn die Gegenseite dieses Zahlungsmittel nicht annimmt (aus welchen Gründen auch immer) ist es erstmal das Problem der Gegenseite. Schließlich wurde ja nicht versucht mit Zloty oder Dollar zu bezahlen ...

Naja ... ich verstehe von der rechtlichen Seite eh zu wenig davon, bin aber sehr gespannt wie das Urteil ausfallen wird.

Halt uns bitte auf dem laufenden !

Gruß,
ViSa


[Beitrag von ViSa69 am 24. Okt 2012, 19:37 bearbeitet]
damir21
Ist häufiger hier
#56 erstellt: 24. Okt 2012, 19:40
Sag mal Franquin worum geht es dir eigentlich? Es sind schon Kosten für den Steuerzahler entstanden die den von dir geschuldeten Betrag schon um einiges übertreffen.

Warum hast du den zu zahlenden Betrag nicht ein paar Tage später beglichen? Ich gehe mal davon aus das du Pendler bist, also öfters an dieser Tanke vorbeifährst oder irre ich mich da?


Warum wirfst du hier mit dem Duden um dich herum? Es geht nicht darum ob irgend wer irgend jemandem etwas verdingsda hat oder nicht.

Du hast eine Rechnung nicht bezahlt! Der Betrag ist dir nicht geschenkt worden! Und das weisst du schon die ganze Zeit.



So schlau wie du bist wirst du auch selber darauf gekommen sein das der Tankstellenbetreiber den ausstehenden Betrag einfordern wird da das Auto ja auf einem Überwachungsvideo zu sehen ist.

Viele Tankstellen nehmen keine 200er und 500er an, das gehört schon fast zum Allgemeinwissen.
Also, worum geht es dir? Der Ausgang dieses teuren und unnötigen Schauspiels sollte dir ja klar sein.


Vielleicht habe ich was nicht verstanden oder überlesen, aber zur Zeit kann ich nur meinen Kopf schütteln.


Gruß

Damir
ax3
Inventar
#57 erstellt: 24. Okt 2012, 19:59

damir21 schrieb:
Viele Tankstellen nehmen keine 200er und 500er an, das gehört schon fast zum Allgemeinwissen


Ja, und ist das nicht traurig genug?

Da versucht jemand mit einem 200 Euro Schein einen Betrag von 80 Euro zu begleichen und darf das nicht.
Das ist normal? Das ist gutzuheißen?

Hier hat sich niemand aus dem Staub gemacht, um die Zeche zu prellen.
Hier ist jemand noch blöd angemacht worden, obwohl er mit einem offiziell gültigen und auch gebräuchlichen Zahlungsmittel einen im Verhältnis stehenden Betrag ausgleichen wollte.

Die meisten verwechseln hier m.E. Ursache und Wirkung.

Nur, weil sich Millionen von Fliegen auf der Sch... versammeln, heißt das nicht, dass sie einen guten Geschmack haben.
Nur, weil viele sich diesen Vorfall hätten gefallen lassen, heißt das nicht, dass Franquin im Unrecht ist.

Wie die Gerichte dann entscheiden, ist bei dem heutigen Ausschuss der juristischen Fakultäten ohnehin Glücksache.
damir21
Ist häufiger hier
#58 erstellt: 24. Okt 2012, 20:17
Naja, so traurig finde ich das nicht.

Wenn ich als einziger mit einem 200er oder 500er bezahle sollte in der Kasse noch genug Wechselgeld sein um auch andere Kunden bedienen zu können.
Wenn aber mehrere Kunden so bezahlen befinden sich in der Kasse bald nur noch 200+500 Euro Scheine und er kann nicht mehr wechseln. Oder er hat für alle Fälle genug Wechselgeld in der Kasse um alle Kunden, auch mit 200ern und 500ern, bedienen zu können und ist dann bei einem Raub auch viel mehr Geld los.
Ich kann die Verhaltensweise mit der Ablehnung von großen Scheinen verstehen. Wenn der Böse Bube sieht das in der Kasse massig Geld ist ist die Gefahr auch viel größer das er das durchzieht.

Gruß

Damir
#angaga#
Inventar
#59 erstellt: 24. Okt 2012, 20:20

damir21 schrieb:


Du hast eine Rechnung nicht bezahlt! Der Betrag ist dir nicht geschenkt worden! Und das weisst du schon die ganze Zeit.

Gruß

Damir


Auch hier kann man es nicht besser ausdrücken.

Gruß A.
ax3
Inventar
#60 erstellt: 24. Okt 2012, 20:37

damir21 schrieb:
Naja, so traurig finde ich das nicht.

Gruß

Damir


Ich schon.

Es geht mir dabei auch weniger um den Einzelfall als vielmehr um die systemischen Eckpfeiler.

Es kann und darf m.E. nicht sein, dass Geld in einem vernünftigen Verhältnis zur Ware nicht angenommen werden darf. Denn damit setzt man den Kunden ins Unrecht, der ja durchaus zahlungswillig ist.

Im speziellen Fall ist der 200er das einzige Angebot, dass vom Kunden zur Begleichung der Schuld gemacht werden kann.

Das lehnt man ab.

Wenn du der Kunde wärest, wie würdest du dich da fühlen? Ohne Spitzfindigkeit, ohne Phrase, ohne semantische Finte oder juristische Verdeutschung.

Ich würde denken: Ja, geht's noch.

Du hast ein vermeintlich gültiges Zahlungsmittel, du hast Geld, keine Drachmen oder Dirhams oder Dollars sondern Euro im Euro-Raum und man lässt dich nicht damit zahlen, obwohl du sonst auch nichts anderes anzubieten hast?!

Wer von euch fände das denn besonders angenehm und wer von euch würde sich denn da nicht mal gepflegt am Hinterkopf kratzen?

Ich bin schon einigermaßen weit auf der Welt herum gekommen, um sagen zu können: Es ist schon sehr außergewöhnlich, dass man jemanden abweist der zahlen möchte.

Ich bin in diesem Fall wirklich froh, dass sich mal einer die Mühe macht auch auf die juristischen Implikationen dieses anscheinend schon allgemein akzeptierten Schwachsinns aufmerksam zu machen.
ViSa69
Inventar
#61 erstellt: 24. Okt 2012, 20:39
Damir,

Er wollte eine 80,-€ Rechnung mit 200,-€ Schein bezahlen !
Das ist absolut o.k. und noch locker im "grünen Bereich"

Das Problem mit dem Wechselgeld kenne ich gut (Meine Eltern hatten jahrelang einen kleinen Kiosk in dem ich auch mal ab und an ausgeholfen habe) da haben wir auch Kunden abgelehnt wenn der seine BILD-Zeitung mit einem 50,-€ Schein zahlen wollte.

Es gab aber auch Kunden die z.B. 3 Stangen Zigaretten auf einmal gekauft haben diese dann mit einem 200er bezahlt haben.
War in dem Fall auch völlig o.k., da verhältnismäßig. Aber das kategorische Ablehnen bestimmter Geldscheine halte ich zumindest für rechtlich fragwürdig ...

Gruß,
ViSa


[Beitrag von ViSa69 am 24. Okt 2012, 20:41 bearbeitet]
Jonas2704
Inventar
#62 erstellt: 24. Okt 2012, 20:41
Die vom Eurosystem emittierten Banknoten sind im Eurowährungsgebiet unbeschränkt gesetzliche Zahlungsmittel, d.h. jeder Gläubiger einer Geldforderung muss Eurobanknoten in unbegrenztem Umfang als Erfüllung seiner Forderung akzeptieren. Bei Euro- und Centmünzen ist die Annahmepflicht auf maximal 50 Münzen und betragsbezogen auf 100 Euro begrenzt.

Die Verweigerung der Annahme des gesetzliches Zahlungsmittels bricht geltendes Recht und es gibt einen schuldbefreiende Annahmezwang. So ist der Gläubiger verpflichtet, die Tilgung einer Geldschuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu akzeptieren. Eine Verweigerung würde der Definition der „Geldrefusion“ entsprechen, welche eine leider nicht direkt strafbar ist.

Bei welchem Auto kann man denn eigentlich noch unter EUR 100 volltanken ?
200er abzulehnen ist m.E. voll daneben.
Gelscht
Gelöscht
#63 erstellt: 24. Okt 2012, 20:54
Habe ich das richtig verstanden, an der Säule stand dass man 200-Euro-Scheine nicht wechsle? Oder wo stand das?
ViSa69
Inventar
#64 erstellt: 24. Okt 2012, 20:59
Ja. Das steht ohnehin an beinahe jeder Tanke.

Ist aber m.M.n. irrelevant so lange mit großen Scheinen auch große-bzw. angemessene Summen bezahlt werden.
Das ein kategorisches ablehnen bestimmter Scheine rechtlich haltbar / zulässig ist kann ich mir nur sehr schwer vorstellen.

EDIT:
Der Begriff des "wechselns" müsste hier mal genauer definiert werden. Natürlich findet auch beim bezahlen von 80,-€ mit einem 200,-€ Schein ein Wechsel statt, welcher sich aber in einem durchaus vertretbarem Rahmen befindet.

Gruß,
ViSa


[Beitrag von ViSa69 am 24. Okt 2012, 21:03 bearbeitet]
Gelscht
Gelöscht
#65 erstellt: 24. Okt 2012, 21:14
Die Tankstellen hier nehmen bloss 500er nicht an, mit einem 200er hätte ich auch nicht mit Problemen gerechnet.

Die Formulierungen sind aber klarer, der Begriff "Wechseln" geht wohl kaum als Synonym für "Bezahlen" oder "Annehmen" durch.
Karlheinz_28
Ist häufiger hier
#66 erstellt: 24. Okt 2012, 21:33
Hallo zusammen,

als Neuling hier, kann ich mich nur wundern über was sich
hier unterhalten und diskutiert wird.
Wen interessiert schon das irrationale Verhalten eines Einzelnen, von den
meisten unbrauchbaren Antworten ganz zu schweigen.
Fällt denn niemand auf, wie bizarr das wirkt.Jeder gibt seinen Senf ab, obwohl er von nichts, und davon viel, versteht.
Aber, ein Spiegel unserer Gesellschaft.
Zitat von Heinrich Heine: Denke ich an Deutschland in der Nacht, bin
ich um den Schlaf gebracht.


[Beitrag von Karlheinz_28 am 24. Okt 2012, 21:34 bearbeitet]
Apalone
Inventar
#67 erstellt: 24. Okt 2012, 21:34

ViSa69 schrieb:
......
Das ein kategorisches ablehnen bestimmter Scheine rechtlich haltbar / zulässig ist kann ich mir nur sehr schwer vorstellen.


Kaufvertragsrecht ist idR komplett frei verhandelbar. Wenn der Tankstellenpächter nur an Leute verkaufen will, die max. mit einem 100,- € Schein zahlen, ist das in Ordnung!

Wie sich das jetzt im vorliegenden Fall konkret abgespielt (wann der Kunde das erfuhr usw.) ist Begleitmusik. An der rechtlichen Möglichkeit, das Zahlen mit Scheinen größer als 100 nicht zu akzeptieren, ändert das nichts.
Gordenfreemann
Inventar
#68 erstellt: 24. Okt 2012, 21:41

.Jeder gibt seinen Senf ab, obwohl er von nichts, und davon viel, versteht.


Es scheint so.
Franquin
Hat sich gelöscht
#69 erstellt: 24. Okt 2012, 22:24

Stuhlfänger schrieb:

Also überweis die Kohle und gut iss.


Klar, aber ich warte noch auf die Rechnung.


Highend-Träumer schrieb:
Im Sicherungskasten liegen die Scheine also, ja? :KR


Na, irgendwo musste er ja hin. Natürlich habe ich jetzt ein anderes Versteck, ein Auto hat viele davon.


#angaga# schrieb:

damir21 schrieb:


Du hast eine Rechnung nicht bezahlt! Der Betrag ist dir nicht geschenkt worden! Und das weisst du schon die ganze Zeit.

Gruß

Damir


Auch hier kann man es nicht besser ausdrücken.

Gruß A.


Stimmt. Das ist ganz richtig, Aber nichts Neues, ich hatte es bereits auf Anfrage bestätigt. Und natürlich werde ich es zahlen, das sollte mittlerweile auch klar sein.

Ich warte noch auf die Rechnung.




Ole_Sörennsen schrieb:
Habe ich das richtig verstanden, an der Säule stand dass man 200-Euro-Scheine nicht wechsle? Oder wo stand das?


Ja, dort wurde auf Aufklebern um Verständnis gebeten, dass man solche Scheine nicht wechsle. Ich habs aber auch erst nach zwanzig Litern gesehen, es fiel kaum ins Auge.
Franquin
Hat sich gelöscht
#70 erstellt: 24. Okt 2012, 22:32

Karlheinz_28 schrieb:
Hallo zusammen,
...
Denke ich an Deutschland in der Nacht, bin
ich um den Schlaf gebracht.


Du hast recht. Heine auch.

http://www.staff.uni...eNachlese/kraehw.htm
Stuhlfänger
Stammgast
#71 erstellt: 25. Okt 2012, 06:38

ax3 schrieb:
Es kann und darf m.E. nicht sein, dass Geld in einem vernünftigen Verhältnis zur Ware nicht angenommen werden darf.


So ist es. Wie ich oben schon zitierte, enstammt dies einer EU-Verordnung, also keinem Gesetz. Zu DM-Zeiten war jeder DM-Schein ein gesetzliches Zahlungsmittel, und den Tankwarten, die keine 1.000-DM-Scheine annehmen wollten, wurde dann vor Gericht erklärt, daß sie auch diese zu akzeptieren haben. Bei der Weichwährung Euro ist die Situation mittlerweile eine andere.
Jonas2704
Inventar
#72 erstellt: 25. Okt 2012, 07:47

Stuhlfänger schrieb:

ax3 schrieb:
Es kann und darf m.E. nicht sein, dass Geld in einem vernünftigen Verhältnis zur Ware nicht angenommen werden darf.


So ist es. Wie ich oben schon zitierte, enstammt dies einer EU-Verordnung, also keinem Gesetz. Zu DM-Zeiten war jeder DM-Schein ein gesetzliches Zahlungsmittel, und den Tankwarten, die keine 1.000-DM-Scheine annehmen wollten, wurde dann vor Gericht erklärt, daß sie auch diese zu akzeptieren haben. Bei der Weichwährung Euro ist die Situation mittlerweile eine andere.


Das ist nicht korrekt und das Bundesbankgesetz gilt in Deutschland uneingeschraenkt.

§ 14 Notenausgabe
(1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.
Franquin
Hat sich gelöscht
#73 erstellt: 25. Okt 2012, 08:26

Jonas2704 schrieb:
Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.


Aber es ist im Einzelfall durch Vertrag einschränkbar. Man muss es aber auch rechtswirksam tun, ein billiger Aufkleber auf der Zapfsäule reicht da nicht. Er kann allenfalls ein notwendiger Hinweis darauf sein, dass in den AGB etwas nicht allgemein zu erwartendes steht.
Stuhlfänger
Stammgast
#74 erstellt: 25. Okt 2012, 08:32

Jonas2704 schrieb:
Das ist nicht korrekt und das Bundesbankgesetz gilt in Deutschland uneingeschraenkt.


Die EU-Verordnung und ihre Konsequenzen werden in Post 44 zitiert. Aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit könnte der Tankwart auch auf Zahlung in dänischen Kronen bestehen und jeden Kunden ablehnen, der in Euro bezahlen will. Er muß es nur kommunizieren, und zwar vorher.

Mit der sog. EU-Verordnung wurde vor allem eines erreicht: Es wurde das Vertrauen in Geldscheine größer 50 Oiro nachhaltig gestört. Obwohl ich wahrlich nicht am Hungertuch nage, habe ich in meinem Leben max. 5mal einen 100er, genau einen 200er und noch nie einen 500er in der Hand gehabt. Das war zu DM-Zeiten anders. Ich kann mich sogar noch an den 1.000-Mark-Schein erinnern.
Franquin
Hat sich gelöscht
#75 erstellt: 25. Okt 2012, 10:10

Stuhlfänger schrieb:
Aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit könnte der Tankwart auch auf Zahlung in dänischen Kronen bestehen und jeden Kunden ablehnen, der in Euro bezahlen will. Er muß es nur kommunizieren, und zwar vorher.


Und er sollte dann darauf verzichten, Scheine über 100 Kronen abzulehnen.

Das vorherige Kommunizieren ist immer dann notwendig, wenn die AGB Punkte enthalten, mit denen man im normalen Geschäftsverkehr nicht rechnen muss.

Das Kommunizieren ersetzt dabei aber nicht die AGB. Ich denke, der Tankstellenpächter hat genau dies nicht beachtet.


Stuhlfänger schrieb:
Ich kann mich sogar noch an den 1.000-Mark-Schein erinnern. ;)


Ich auch. Aber auch damit hatte man Probleme, weil oft nicht herausgegeben werden konnte. (Ich habe jetzt mit Bedacht nicht gewechselt geschrieben, obwohl das Herausgegebene oft Wechselgeld genannt wird.)
Jonas2704
Inventar
#76 erstellt: 25. Okt 2012, 10:25

Franquin schrieb:

Jonas2704 schrieb:
Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.


Aber es ist im Einzelfall durch Vertrag einschränkbar. Man muss es aber auch rechtswirksam tun, ein billiger Aufkleber auf der Zapfsäule reicht da nicht. Er kann allenfalls ein notwendiger Hinweis darauf sein, dass in den AGB etwas nicht allgemein zu erwartendes steht.


"unbeschränkt gesetzliches Zahlungsmittel" bedeutet, das genau das rechtswirksam nicht moeglich ist
#angaga#
Inventar
#77 erstellt: 25. Okt 2012, 10:41

Franquin schrieb:

Stimmt. Das ist ganz richtig, Aber nichts Neues, ich hatte es bereits auf Anfrage bestätigt. Und natürlich werde ich es zahlen, das sollte mittlerweile auch klar sein.

Ich warte noch auf die Rechnung.



Franquin,

Du kennst doch sicherlich den Spruch: "Der Klügere gibt nach!"

Würde für dich bedeuten, dass du zu der Tanke hingehst und den Betrag bezahlst oder dich mit dem Chef dort in Verbindung setzt und und höflich nach der Kontonummer fragst. Und dann überweist du einfach den ausstehenden Betrag und die ganze Posse wäre damit endlich beendet. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft können sich dann endlich um die wirklich wichtigen Dinge kümmern.

Gruß A.
blitzschlag666
Hat sich gelöscht
#78 erstellt: 25. Okt 2012, 10:51
Allerdings ist die Regelung total bescheuert und es ist eigentlich gut das das mal zur Sprache kommt. In jeder Tankstellenkasse ist immer genug Knete um auch auf 500€ Scheine rausgeben zu können. Ist ja auch nicht so das 8 von 10 Leuten mit nem Bündel 500er in der Tasche rumlaufen.
An jeder Edeka Kasse stehen Geräte die Geldscheine durchleuchten um deren Echtheit zu verifizieren. Daran kanns also eigentlich auch nicht liegen...
damir21
Ist häufiger hier
#79 erstellt: 25. Okt 2012, 10:55

Franquin schrieb:


Ich warte noch auf die Rechnung.



Da wirst du lange warten können wenn du dich nicht mit dem Tankstellenbetreiber/Pächter in Verbindung setzt. Er geht davon aus das du nicht zahlen willst, was ja auch stimmt!

Du hast jetzt so viel Zeit gehabt dich mit Ihm zu einigen und die Sache aus der Welt zu schaffen und hast nichts unternommen. Und jetzt erwartest DU das dir eine Rechnung zugestellt wird obwohl du in der Bringschuld bist?


Gruß

Damir
#angaga#
Inventar
#80 erstellt: 25. Okt 2012, 11:15

blitzschlag666 schrieb:
Allerdings ist die Regelung total bescheuert und es ist eigentlich gut das das mal zur Sprache kommt.


Ja klar. Natürlich ist das ärgerlich. Statt aber einen völig unsinnigen Streit vom Zaun zu brechen hätte er in der Situation einfach fragen (kommunizieren) sollen, wie er stattdessen die Rechnung bezahlen könne. Danach hätte er immer noch entscheiden können, ob er diese Tankstelle noch mal als Kunde aufsucht.

Mit diesen absurden Streit wird er die Regelung an der betreffenden Tankstelle garantiert nicht ändern. Da nimmt er sich glaube ich ein wenig zu wichtig.

Gruß A.
quetzacotl
Stammgast
#81 erstellt: 25. Okt 2012, 11:40
Focus Bericht

Der hier verlinkte Bericht beschäftigt sich mit dem Thema. Mal angenommen der Autor hat ordentlich gearbeitet und der zitierte Jurust ist kein Hochstapler sieht es für unseren HiFi Freund echt schlecht aus.

Was daraus gemacht wird, bleibt ja jedem selbst überlassen. In dem Sinne und gute Fahrt.
blitzschlag666
Hat sich gelöscht
#82 erstellt: 25. Okt 2012, 11:51
die angeführten Argumente sind aber gar keine (naja, Focus halt).

das zu Hochzeiten keine Zeit bleibt jeden Geldschein per Gerät zu prüfen ist sicherlich gegeben. Allerdings wird im Angesprochenen Restaurant wohl 95%+ der Beträge mit Scheinen < 100€ durchgeführt. Natürlich ist im dicksten Getümmel auch Zeit den einen 500er oder 200er zu testen.
Dann ist die Frage warum er überhaupt Geld investiert hat um Scheintester zu kaufen obwohl er ihnen a) nicht vertraut und b) sie offensichtlich garnicht benutzt werden. Da war der Verlust sicher höher als bei einem falschen 500€ Schein.

Auch ist bei der Annahme von großen Scheinen natürlich nicht mehr Geld in der Kasse. Der Betrag ist der gleiche. Das nicht jeder Imbiss immer genug Geld hätte um herauszugeben lass ich natürlich als Argument zählen. Bei Restaurants und Tankstellen ist das Argument aber ja wohl lächerlich. Selbst wenn alle X Minuten überzähliges Geld direkt im Tresor verschwindet hat eine heutige Tankstelle wohl zu jeder Minute ein mehrfaches des Betrages in der Bargeldkasse rumfliegen. Ob da jetzt zusätzlich 4 100€ Scheine und 2 50€ Scheine drinliegen oder 1 500€ Schein ist ja wohl kein Unterschied. Noch dazu ist die Tankrechnung eines jeden Oberklasse Benziners häufiger über 100€ weshalb zumindest 200€ Scheine als sinnvolles Bezahlmittel gelten müssen.
UweM
Moderator
#83 erstellt: 25. Okt 2012, 12:21

0408SUSI schrieb:
Wäre der Sprit so teuer, wie er eigentlich sein müsste, könnten die Tankstellenpächter entsprechend geschultes (und bezahltes) Personal einstellen.

Es ist mal wieder alles ganz einfach.


Es ist sogar noch einfacher: Die Mineralölkonzerne sind extrem profitabel, fahren jedes jahr Milliardengewinne ein. Damit könnte man auch ohne Anhebung der Benzinpreise das eigene Personal ordentlich bezahlen.
blitzschlag666
Hat sich gelöscht
#84 erstellt: 25. Okt 2012, 12:22
blöderweise (oder eher geschickterweise) ists aber nicht das eigene Personal. Franchising ist was feines!
Gelscht
Gelöscht
#85 erstellt: 25. Okt 2012, 12:39
Franquin hatte die Polizei gerufen und nachdem sie nicht innerhalb von 30 Min. kamen später telefonisch seine Daten übermittelt. Warum das von der Polizei nicht auf dem kurzen Dienstweg erledigt wurde, kann man sich fragen. Ob die aktive! Weitergabe seiner Daten die Aufgabe der Polizei ist, aber auch. Sie sind Alles, aber nicht des Bürgers Telefonist.

Offenbar hat der Tankstellenbetreiber den normalen Weg gewählt an die Halterdaten zu kommen, er hat eine Anzeige aufgegeben. Und dann läuft die Maschinerie. Was bleibt ihm auch sonst übrig (konnte er ahnen dass die Polizei Franquins Daten hat und zur Weitergabe berechtigt ist)? Nur bei begründetem Verdacht erhält er die Daten, dazu bedarf es einer Anhörung. Was ja offenbar Stand der Dinge ist.

Franquin hätte natürlich auch selbst den kurzen Dienstweg wählen können, einfach Tel-Nr und Adresse hinterlassen und um Zusendung einer Rechnung bitten. Diesen kurzen Dienstweg erwartet er ja auch von allen anderen Beteiligten, im Endeffekt sogar dass Beteiligte sich für den kurzen Dienstweg über Dienstanweisungen und ggf. auch Gesetze hinwegsetzen - nur damit er der "sture Bock" bleiben kann.

Ob ich in der Situation, also vor Ort an der Tankstelle, den kühlen Kopf bewahrt hätte, keine Ahnung. Eher nicht. Ich wäre aber sicher bereits am nächsten, spätestens am übernächsten Tag "zur Vernunft gekommen" und hätte den Tankstellenbetreiber angeschrieben oder angerufen. Dass sich das Alles ganz ohne mein Zutun auflöst und sogar noch völlig ohne Konsequenzen für mich - dazu bin ich viel zu realistisch, oder sagen wir, dazu bin ich nicht naiv genug.

Aber spätestens nach ein paar Wochen, wenn die erwartete Rechnung nicht kommt, muss auch der Naivste annehmen, dass die Datenweitergabe durch die Polizei nicht erfolgt ist. Und die Folgen vorhersehen: Anzeige zur Erlangung der Halterdaten. Wundern muss man sich darüber nicht, eher überlegen wie man sich noch rausreden kann. Naivität aber als Ausrede würde ich eher nicht empfehlen.
Franquin
Hat sich gelöscht
#86 erstellt: 25. Okt 2012, 12:58

damir21 schrieb:

Franquin schrieb:


Ich warte noch auf die Rechnung.



Da wirst du lange warten können wenn du dich nicht mit dem Tankstellenbetreiber/Pächter in Verbindung setzt. Er geht davon aus das du nicht zahlen willst, was ja auch stimmt!

Du hast jetzt so viel Zeit gehabt dich mit Ihm zu einigen und die Sache aus der Welt zu schaffen und hast nichts unternommen. Und jetzt erwartest DU das dir eine Rechnung zugestellt wird obwohl du in der Bringschuld bist?


Gruß

Damir


Also in meinen Augen endet meine Bringschuld dort, wo mir der Gläubiger mir das Begleichen meiner Schuld schuldhaft unmöglich macht.

Und mir zu unterstellen, dass ich nicht zahlen wolle, ist eine Unverschämtheit in diesem Zusammenhang. Ich habe fast eine Stunde mit dem Versuch verbracht, meine Schuld zu begleichen.

Aber ich schlage vor, wir warten ab, was jetzt passiert. Dann hast Du immer noch Zeit, Dich für Deine Unterstellung zu entschuldigen.


#angaga# schrieb:

Franquin,

Du kennst doch sicherlich den Spruch: "Der Klügere gibt nach!".


Klar. Und wenn die Klügeren immer nachgeben, dann regieren die Dummen bald die Welt. Du siehst ja, welche Blüten das treibt. Da denken Vollkaufleute schon, es reicht, einen Zettel irgendwohin zu hängen und damit seien alle Regeln des HGB / BGB hinfällig.

Um Dir mal ein Beispiel zu geben: Stell Dir vor, Du kaufst beim Bäcker ein Brötchen. Als Du bezahlen willst, sagt er: Keine Zeit im Moment, komm morgen wieder. Am nächsten Tag bist Du wieder dort, mit dem Geld in der Hand. Der Bäcker schickt Dich wieder weg, aus irgendeinem Grund. Das macht er zwei Wochen lang. Was würdest Du tun, um Deine Schuld loszuwerden? Eine einstweilige Verfügung auf Annahme Deines Geldes erwirken und einen Gerichtsvollzieher schicken?
Stuhlfänger
Stammgast
#87 erstellt: 25. Okt 2012, 13:00

Ole_Sörennsen schrieb:
Und die Folgen vorhersehen: Anzeige zur Erlangung der Halterdaten.


Und was macht man mit den Halterdaten? In Verzug setzen, entweder selbst oder durch einen Anwalt, und danach geht es weiter mit Mahnbescheid. Genau deshalb würde ich allmählich schleunigst bezahlen.
Franquin
Hat sich gelöscht
#88 erstellt: 25. Okt 2012, 13:15
Da ich zur Zeit nicht im Schuldnerverzug bin, kann ich ja noch ein wenig warten, bis die Rechnung kommt.
#angaga#
Inventar
#89 erstellt: 25. Okt 2012, 13:18

Ole_Sörennsen schrieb:
Franquin hatte die Polizei gerufen und nachdem sie nicht innerhalb von 30 Min. kamen später telefonisch seine Daten übermittelt. Warum das von der Polizei nicht auf dem kurzen Dienstweg erledigt wurde, kann man sich fragen. Ob die aktive! Weitergabe seiner Daten die Aufgabe der Polizei ist, aber auch. Sie sind Alles, aber nicht des Bürgers Telefonist.



Mal ne kurze Frage: Woher soll die Polizei eigentlich wissen, ob der Franquin am anderen Ende der Leitung auch wirklich der echte Franquin ist und sich nicht jemand anderes einen Scherz erlaubt?

Die Polzei hätte auch am Ort nicht viel machen können. Sie hätte an die Vernunft der Beteiligten appelieren können. Und wenn selbst das nichts geholfen hätte einfach den Sachverhalt aufgenommen. Der Polizeibericht wäre dann auf der Dienststelle abgelegt worden, ohne das weitere Maßnahmen passiert wären. Und wenn die Beteiligten - ich spreche jetzt mal gezielt Franquin an - immer noch nicht zur Vernunft gekommen wären, dann hätten es die Beteiligten zivilrechtlich vor dem Gericht klären müssen. Dazu hätten dann die Beteiligten den Polizeibericht anforden können. Wie das Verfahren vor dem Zivilgericht wohl ausgeht kann sich jeder selber denken. Von den unnötigen Kosten ganz zu schweigen.

Gruß A.
#angaga#
Inventar
#90 erstellt: 25. Okt 2012, 13:33

Franquin schrieb:

Um Dir mal ein Beispiel zu geben: Stell Dir vor, Du kaufst beim Bäcker ein Brötchen. Als Du bezahlen willst, sagt er: Keine Zeit im Moment, komm morgen wieder. Am nächsten Tag bist Du wieder dort, mit dem Geld in der Hand. Der Bäcker schickt Dich wieder weg, aus irgendeinem Grund. Das macht er zwei Wochen lang. Was würdest Du tun, um Deine Schuld loszuwerden? Eine einstweilige Verfügung auf Annahme Deines Geldes erwirken und einen Gerichtsvollzieher schicken?


Ich kenne es in diesen Geschäften meistens anders herum. Da wollen sie erst das Geld und geben dann die Ware heraus. Ist mir in letzte Zeit öfters aufgefallen. Dabei sehe ich eigentlich ganz vertrauenserweckend aus

Nochmal zu deinem Fall: Die Angestellte in der Tanke kann am wenigstens dafür, dass der Chef solche Regeln aufgestellt hat. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass du am Angfang sauer warst. Von daher war die Kommunikation zwischen dir und der Angestellten nicht gerade "kommunikativ". Aber spätestens am nächsten Tag hätte die Vernunft wieder siegen müssen.

Gruß A.


[Beitrag von #angaga# am 25. Okt 2012, 13:34 bearbeitet]
Stuhlfänger
Stammgast
#91 erstellt: 25. Okt 2012, 13:43

Franquin schrieb:
Da ich zur Zeit nicht im Schuldnerverzug bin, kann ich ja noch ein wenig warten, bis die Rechnung kommt.


Na dann lies mal §286ff. BGB. Sobald der Tankstellenpächter zum Anwalt rennt, fängt die Uhr an zu ticken, denn Du hast den Sprit getankt, die Forderung war sofort fällig und die Quittung gedruckt, und das liegt jetzt gut 2 Monate zurück.
Gelscht
Gelöscht
#92 erstellt: 25. Okt 2012, 13:43

Franquin schrieb:
Da ich zur Zeit nicht im Schuldnerverzug bin, kann ich ja noch ein wenig warten, bis die Rechnung kommt.


Hat er deine Daten? Dann bloss weil Du sie ihm zwischenzeitlich mitgeteilt hast. Du bist doch, wenn ich das richtig sehe, noch gar nicht angehört worden?
Gelscht
Gelöscht
#93 erstellt: 25. Okt 2012, 13:52

Stuhlfänger schrieb:
Die Forderung war sofort fällig und die Quittung gedruckt, und das liegt jetzt gut 2 Monate zurück.


Eine Quittung ist eine Quittung - keine Rechnung. Franquin ist Verbraucher, er gerät ohnehin erst in Verzug wenn er in Verzug gesetzt wurde, z.B. mittels Zugang einer Mahnung (ausser mit der Rechnung wurde ihm bereits mitgeteilt dass er nach xx Tagen (min. 30) automatisch in Verzug gerät). Aber ohne Zugang einer Rechnung kann er keinesfalls in Verzug sein.
damir21
Ist häufiger hier
#94 erstellt: 25. Okt 2012, 14:01

Franquin schrieb:


Und mir zu unterstellen, dass ich nicht zahlen wolle, ist eine Unverschämtheit in diesem Zusammenhang. Ich habe fast eine Stunde mit dem Versuch verbracht, meine Schuld zu begleichen.

Aber ich schlage vor, wir warten ab, was jetzt passiert. Dann hast Du immer noch Zeit, Dich für Deine Unterstellung zu entschuldigen.


- Du hast fast eine Stunde damit verbracht der Kassiererin ein Zahlungsweise aufzudrängen auf die Sie, auf Anordnung vom Chef, nicht eingehen darf! Wenn es ganz blöd kommt hängt Ihre Anstellung von der Beachtung solcher und anderer Anweisungen ab!


- Der Teil "dass ich nicht zahlen wolle" trifft es ganz gut.

Du wolltest nach dem Tankvorgang zahlen, es ist aber durch genante Gründe nicht dazu gekommen. Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt und du hast meinen Beitrag so verstanden das ich unterstelle das du zu keinem Zeitpunkt zahlen wolltest. Wenn es das ist entschuldige ich mich für meine falsche Ausdrucksweise, so war das nicht gemeint.
Aber du hast genug Zeit gehabt um den Betrag nachträglich zu begleichen und dem bist du nicht nachgekommen! Also willst du nicht bezahlen bis die Kacke richtig am Dampfen ist!

Wenn du ab Tag X+1 hättest zahlen wollen, hättest du zahlen können! Das meine ich.




Franquin schrieb:


#angaga# schrieb:

Franquin,

Du kennst doch sicherlich den Spruch: "Der Klügere gibt nach!".


Klar. Und wenn die Klügeren immer nachgeben, dann regieren die Dummen bald die Welt. Du siehst ja, welche Blüten das treibt. Da denken Vollkaufleute schon, es reicht, einen Zettel irgendwohin zu hängen und damit seien alle Regeln des HGB / BGB hinfällig.

Um Dir mal ein Beispiel zu geben: Stell Dir vor, Du kaufst beim Bäcker ein Brötchen. Als Du bezahlen willst, sagt er: Keine Zeit im Moment, komm morgen wieder. Am nächsten Tag bist Du wieder dort, mit dem Geld in der Hand. Der Bäcker schickt Dich wieder weg, aus irgendeinem Grund. Das macht er zwei Wochen lang. Was würdest Du tun, um Deine Schuld loszuwerden? Eine einstweilige Verfügung auf Annahme Deines Geldes erwirken und einen Gerichtsvollzieher schicken?


Das, glaube ich, ist Äpfel mit Birnen vergleichen.

- Der Bäcker will dein Geld zu diesem Zeitpunkt in keiner Weise. Um da Problemen aus dem Weg zu gehen solltest du da nicht mehr einkaufen.
- Die Kassiererin durfte dein Geld auf Anordnung vom Chef nicht in dieser Weise (200 Euro Schein) nehmen. Sie hätte dein Geld in der Ihr erlaubten Weise nehmen müssen (alles außer 200 und evtl. 500 Euro Schein).

P.S. Ich möchte gerne wissen wie viel von meinem Steuergeld allein für diesen Vorgang verbraten wird. Schätzung vielleicht?



Gruß

Damir
blitzschlag666
Hat sich gelöscht
#95 erstellt: 25. Okt 2012, 14:01
außerdem war er bereit zu zahlen.

mMn kann man von einem zahlungwilligen Kunden nicht verlangen irgendwo anders 200€ zu wechseln obwohl man selbst dazu in der Lage wäre aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht dazu bereit ist.
Franquin
Hat sich gelöscht
#96 erstellt: 25. Okt 2012, 14:06
Ich bin eigentlich ab dem ersten Tag in Verzug. Nur, weil der Gläubiger die Tilgung nicht zugelassen hat, ruht der Schuldnerverzug. Sobald er mir eine Rechnung mit Frist schickt, bin ich nach Ablauf der Frist wieder im Verzug. Dann werde ich aber zahlen. Und zwar am Tag des Rechnungseingangs.

Mancher wird sich fragen, warum ich so einen Dickkopf habe. Der ist dadurch begründet, dass die Lampe an der Kasse sich auf nichts eingelassen hat, weder ihren Chef angerufen, noch sich auf irgendeine andere Zahlungsweise eingelassen hat. Ich stand dort wie doof, hätte nach ihrem Willen erst mal eine halbe Stunde laufen müssen um an anderer Stelle Kleingeld zu besorgen. Denn einen Ausweis liegenlassen als Pfand war mir in der besonderen Situation auch nicht möglich.

So macht man sich eben keine Freunde, und ich ziehe das jetzt beinhart durch, mal sehen, wie nett sie beim nächsten Tanken dann zu mir ist.
ax3
Inventar
#97 erstellt: 25. Okt 2012, 14:09

damir21 schrieb:
P.S. Ich möchte gerne wissen wie viel von meinem Steuergeld allein für diesen Vorgang verbraten wird. Schätzung vielleicht?


Von deinen ganz persönlich erbrachten Steuern, dürfte es der Bruchteil des Bruchteils eines Cents sein.
Franquin
Hat sich gelöscht
#98 erstellt: 25. Okt 2012, 14:10

damir21 schrieb:

P.S. Ich möchte gerne wissen wie viel von meinem Steuergeld allein für diesen Vorgang verbraten wird. Schätzung vielleicht?



Gruß

Damir


Von Deinem Stempelgeld wird gar nichts benötigt. Mach Dir keine Sorgen.
ax3
Inventar
#99 erstellt: 25. Okt 2012, 14:12

Franquin schrieb:
mal sehen, wie nett sie beim nächsten Tanken dann zu mir ist.


Das solltest du nur mit Sicherheitskleidung ausprobieren.
damir21
Ist häufiger hier
#100 erstellt: 25. Okt 2012, 14:15

Franquin schrieb:

damir21 schrieb:

P.S. Ich möchte gerne wissen wie viel von meinem Steuergeld allein für diesen Vorgang verbraten wird. Schätzung vielleicht?



Gruß

Damir


Von Deinem Stempelgeld wird gar nichts benötigt. Mach Dir keine Sorgen.



Das beruhigt mich aber nur zum Teil. Weil kostenlos ist die Ganze Sache nicht oder läuft das unter ABM?


@ax3

Ein Bruchteil hier, ein Bruchteil dort....

Aber für den Einzelnen bleibt es doch überschaubar



Gruß

Damir
Gelscht
Gelöscht
#101 erstellt: 25. Okt 2012, 14:18

blitzschlag666 schrieb:
kann man von einem zahlungwilligen Kunden nicht verlangen irgendwo anders 200€ zu wechseln obwohl man selbst dazu in der Lage wäre aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht dazu bereit ist.


Das ist doch nur die Antwort auf die Frage, wer den Streit angefangen hat. Im Kindergarten mag das von Interesse sein, hier geht's um die Frage ob Franquins Verhalten als Betrug ausgelegt werden kann. Das mögliche Wissen um eine Unmöglichkeit der Zahlung mit einem 200er kann man ihm durchaus unterstellen. Und ob der Anruf bei der Polizei aktenkundig ist und bleibt, ist fraglich. Ich hatte einen Wildunfall und nach 7 Monaten wollte die Versicherung erneut den Polizeibericht, der war bei der Polizei bereits aus dem System gelöscht.
Suche:
Gehe zu Seite: |vorherige| Erste 2 3 4 5 6 Letzte |nächste|

Anzeige

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder928.631 ( Heute: 8 )
  • Neuestes MitgliedFeritale
  • Gesamtzahl an Themen1.558.634
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.707.042