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Anzeige eines (vermeintlichen) Tankbetruges+A -A |
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Autor |
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Gelscht
Gelöscht |
14:18
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#101
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Das ist doch nur die Antwort auf die Frage, wer den Streit angefangen hat. Im Kindergarten mag das von Interesse sein, hier geht's um die Frage ob Franquins Verhalten als Betrug ausgelegt werden kann. Das mögliche Wissen um eine Unmöglichkeit der Zahlung mit einem 200er kann man ihm durchaus unterstellen. Und ob der Anruf bei der Polizei aktenkundig ist und bleibt, ist fraglich. Ich hatte einen Wildunfall und nach 7 Monaten wollte die Versicherung erneut den Polizeibericht, der war bei der Polizei bereits aus dem System gelöscht. |
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#angaga#
Inventar |
14:22
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#102
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Genau.
Ich schätze mal, dass da zwei Dickköpfe aufeinandergetroffen sind. Und wenn dann noch im entsprechenden Ton "kommuniziert" wird ist das Desaster schon vorprogrammiert. Vielleicht wäre die Polizei vor Ort als Streitschlichter die beste Lösung gewesen. Obwohl sie nun wirklich besseres zu tun haben.
Franquin. Ich kenne dich zwar nicht persönlich. Ich glaube aber immer noch daran, dass du ein vernünftiger Mensch bist. Ich würde dir raten einfach über deinen Schatten zu springen und von dir aus die Initiative zu ergreifen und den ausstehenden Betrag zu bezahlen. Gruß A. |
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Gelscht
Gelöscht |
14:25
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#103
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Sehe ich nicht so. Wie wurde denn vereinbart dass die Zahlung sofort fällig ist? Wenn das so in den AGB geregelt ist und diese für dich vor Inspruchnahme der Leistung einsehbar gewesen wären... Aber wenn der Laden keine AGB (aushängen) hat? |
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#angaga#
Inventar |
14:30
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#104
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Trotz Löschung ![]() ![]() Gruß A. |
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Franquin
Hat sich gelöscht |
14:34
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#105
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Ich habe mein damaliges Handy sofort hinterlegt, es ist also auf jeden Fall nachweisbar, dass und wann ich mit der Polizei telefoniert habe. Es war sogar die nichtöffentliche Festnetznummer der Wache, die ich benutzt habe.
Das würde bedeuten, dass ich in der Tankstelle nur nach den AGB fragen müßte, und mich im Falle der Nichtexistenz mit den Worten: "Ich komme dann in zwei Wochen zum Bezahlen" aus dem Staub machen kann? |
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Gelscht
Gelöscht |
14:38
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#106
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Das war mal, zumindest in Hessen. Die arbeiten übers Netzwerk auf einem System in Wiesbaden. Ausgedruckt wird nur was nötig ist. Die Löschung erfolgt x Wochen nach Abschluss des Falls. Ob das hier überhaupt je ein Fall war und welche Frist dieser hatte? |
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Stuhlfänger
Stammgast |
14:45
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#107
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Darum geht es (noch) nicht, sondern darum, daß der Tankstellenpächter guten Gewissens einen Anwalt (oder die Rechtsabteilung des Mineralölkonzerns) mit der Eintreibung der berechtigten Forderung beauftragen darf, und der erste Schritt ist die Feststellung der Personalien, danach Mahnung, Mahnbescheid, Vollstreckung oder Gericht. Deshalb die Anzeige, und ab da werden die Kosten natürlich weiterbelastet. Das ist gängige Routine. |
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#angaga#
Inventar |
14:49
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#108
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Na dann kann man nur hoffen, dass es nicht plötzlich zu einem Totalausfall des Systems kommt ![]()
Da bin ich auch stark am Zweifeln. Es handelte sich hier wohl eher um ein Telefonat. Gruß A. |
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Gelscht
Gelöscht |
14:52
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#109
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
@ Stuhlfänger 3,00 Euro Mahngebühr wird Franquin wohl gerade noch verkraften können ![]()
Was bedeutet hinterlegt? Bei einem Anwalt? Ich wollte auch nur auf eine mögliche Problematik hinweisen. Ich ging damals halt zur Polizei und dachte mir, die drucken mir den Unfallbericht eben nochmal schnell aus... Und dann stehe ich da und habe keinen Beweis dass es diesen Unfall je gegeben hat!
Ich denke schon, ja. |
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quetzacotl
Stammgast |
14:56
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#110
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Das Fehlen von AGB bedeutet nur, das in diesem Fall die Regelungen im BGB gelten. Und dort steht zweifelsfrei drin, dass Franquin (im übrigen als Gläubiger nach rechtlichem Verständnis) seit dem Tanken in Verzug ist. --> §298 BGB Und an alle Wortglaubereien und Dudendefinitionen braucht man sich gar nicht erst klammern wollen. Die Annahme des 200er war ausgeschlossen, egal mit welchen Worten. Allein das Bild eines durchgestrichenen 200er Scheins reicht schon aus. Wo also liegen die Probleme? An der ehrenwerten, aber völlig nutzlosen Diskussion mit der Kassiererin? An der Meldung bei der Polizei? An fehlenden Rechnungen? An omniösen Verzugsfristen oder Startzeitpunkten? An HD Videos? An Reservegeld im Auto? Nicht nachvollziehbar für mich. Der Fall an sich ist einfach und schnell zu lösen. Benzin getankt, nicht gezahlt, also zahlen. Punkt. |
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Gelscht
Gelöscht |
15:07
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#111
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Thema des Threads (Betrugsvorwurf) verfehlt! |
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Franquin
Hat sich gelöscht |
15:14
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#112
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
muhahaha
Thread nicht gelesen? AGB/BGB - Abdingen von Annahmepflicht? Schlaf weiter und sprich nicht im Schlaf.
Klar, und wenn nicht, dann Galgen. Ku Klux Klan |
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damir21
Ist häufiger hier |
15:16
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#113
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Welchen anderen Möglichkeiten als Anzeige hätte der Tankstellenpächter denn gehabt um noch an sein Geld zu kommen? Ich kann mir nicht vorstellen das er zur Polizei gehen kann und sie ihm zumindest die Adresse des Halters geben oder irre ich mich da? Gruß Damir |
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Franquin
Hat sich gelöscht |
15:22
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#114
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Er hätte mir einen Zettel hinter den Scheibenwischer machen können, denn mein Auto parkt ganz offen etwa fünfzig Meter vor seiner Tankstelle. Jeden Tag zehn Stunden lang. Außerdem gibt es die Halterdaten auch vom Zentralruf der Kraftfahrversicherer. Einfach nur anrufen reicht meist. Hm, ich muss heute wieder tanken und habe wieder nur einen Zweihunderter, diesmal aber im Portemmonnaie. Was soll ich tun? ![]() |
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#angaga#
Inventar |
15:26
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#115
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Kauf dir ein Jahresabo und benutze fortan die öffentlichen Verkehrsmittel ![]() Gruß A. |
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Mimi001
Hat sich gelöscht |
15:27
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#116
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Das ist nicht wirklich wahr ? Du machst hier und im juraforum einen thread dazu auf, weil Dir wegen dem Tankbetrug doch etwas mulmig geworden ist. Anstatt diese Lapalie aber wie unter Erwachsenen zu klären, sprich die unstrittigen 80,01 auf den Tresen zu knallen, werden halbgar diverse Normen resp. deren Auslegungen aus dem Netz sich zusammengezimmert; AGBs, Abdingungen usw. und man besteht unbedingt auf eine schriftliche Rechnung. Es wird sogar das große Ganze, Prinzipien ja ja, bemüht, und dann stellt sich raus: Du kommst da selber jeden Tag vorbei. Kaufst dir evtl. sogar eine Cola in der Mittagspause dort. ![]() ![]() ![]() ![]() [Beitrag von Mimi001 am 25. Okt 2012, 17:01 bearbeitet] |
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Gordenfreemann
Inventar |
15:31
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#117
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Und das weiß er auch, ja? Und wenn der Zettel weg weht, oder nass wird?
Das ist doch nun wirklich lächerlich - du willst es doch genau so! Du bist ein Provokant und mir tut die Kassiererin wirklich leid, einen solchen Kunden gefunden zu haben. |
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Stuhlfänger
Stammgast |
15:50
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#118
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Aus Sicht des Tankstellenpächters: Keine.
Normalerweise nicht. Aber sein Anwalt kann Akteneinsicht verlangen, und dafür nimmt er Geld, daß der Tankstellenpächter verauslagt und sich vom Schuldner zurückholt. Und da er seit 2 Monaten auf sein Geld wartet, ist es auch nicht unverhältnismäßig, die Forderung kostenpflichtig einzutreiben. |
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Gelscht
Gelöscht |
15:50
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#119
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Das solltest Du dem Staatsanwalt so aber nicht schildern ![]() ![]()
Bei Versicherungsfällen... |
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ViSa69
Inventar |
17:46
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#120
erstellt: 25. Okt 2012, |||||
Also Franquin, Jetzt haut's mich auch grade von den Socken ! Ich bin die ganze Zeit davon ausgegangen das es sich um eine Tanke handelt die du sonst nicht anfährst. Quasi eine Art "Einmaltankstelle". Und das du in einer Art "Notsituation" warst wie Portemanie vergessen und den "Notfall-200er" im Sicherungskasten zum bezahlen. Bis dahin hatte ich wirklich Verständnis für deine Situation. Aber wenn die Karre da wirklich jeden Tag 50m (!) von der Tanke entfernt steht hättest du praktisch jeden anderen Gottverdammten Tag die Möglichkeit gehabt das schnell und einfach unbürokratisch zu lösen. Also wenn dem wirklich so sein sollte dann hoffe ich mal ganz stark das sie dir vor Gericht so richtig den Allerwertesten über die Ohren ziehen. Dickkopf hin oder her denn DAS ist einfach nur noch krank ... ![]() Bin dann mal raus hier ... ViSa [Beitrag von ViSa69 am 25. Okt 2012, 17:48 bearbeitet] |
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Highend-Träumer
Stammgast |
10:07
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#121
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Also , Franquin, wie hier schon öfter beschrieben, kannst du nicht auf eine Rechnung warten. Der Verkauf von Treibstoff ist ein Barverkauf , bei dem keine Rechnung ausgegeben wird. Du bist verpflichtet, der zahlung nachzukommen. Dies hast du unmittelbar in den Tagen nach dem Tanken zu tun. So nicht geschehen. Damit hast du jetzt die schlechteren Karten |
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Jonas2704
Inventar |
10:59
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#122
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Das ist Unsinn. Tankstellen arbeiten neben Anbietern von Kredit-, EC/Maestro-, und Tank-Karten auch auf Rechnung. Nicht nur Privatleute kaufen Sprit und im legalen Geschaeftsleben ist bar fast immer schlecht. Ich selbst habe schon mehrfach bei Versagen der Kartenterminals ein Schuldanerkenntnis unterschrieben. Danach gab es entweder eine Rechnung oder mit dem Anerkenntnis wurde gleich eine Einzugsermaechtigung erteilt. |
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Franquin
Hat sich gelöscht |
11:19
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#123
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
@ ViSa69: Nun mach aber mal einen Punkt. Was macht den Unterschied? Fakt ist, dass man alle Geldscheine annehmen muss. Man kann die Annahme einzelner Werte natürlich ausschließen, dazu muss man es aber richtig machen. Man braucht allgemeine Geschäftsbedingungen, in denen dieser Ausschluss festgehalten ist. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind beim Kauf Vertragsbestandteil. (Fehlen sie, treten automatisch Regelungen des BGB an ihre Stelle.) Da dieser Ausschluss im normalen Geschäftsleben nicht erwartet werden kann, muss man durch entsprechende Hinweise auf diese Regelung in den AGB hingewiesen werden, sonst sind sie anfechtbar. Dies wird durch die Aufkleber an den Zapfsäulen allgemein rechtsverbindlich getan. In kurzen Worten: Die Aufkleber sind nur dazu da, die Wirksamkeit/Unanfechtbarkeit von an anderer Stelle festgehaltener Regelungen abzusichern. Aufkleber ohne dahinterstehende AGB bewirken nichts, ausser dass die Farbe der Zapfsäule hinter dem Papier nicht ausbleicht, sie sind so rechtsverbindlich wie der Wetterbericht. Aufkleber sind billiger als Geldscheinprüfgeräte, so hat es sich eingebürgert, dass Hinz und Kunz Tankstellenpächter sich diese Aufkleber auf die Säulen pappen und mit Berufung auf diese Aufkleber die Annahme von großen Scheinen unrechtmäßig verweigern. Das dumme Volk glaubt dies und läßt sich ins Bockshorn jagen, zieht los, um Kleingeld zu besorgen. In meinem Falle hätte das bedeutet, dass ich etwa eine Stunde hätte aufwenden müssen um irgendwo in einem Aldi eine Tüte Milch für 1,39 hätte kaufen zu müssen um danach Kleingeld für die Zahlung meiner Tankung in Höhe von 80 Euro zu haben. Ich habe in der Woche ein bis zwei mal die Gelegenheit, nach Hause zu fahren um dann etwa 3,5 Stunden Privatleben zu haben. Eine Stunde habe ich davon bereits auf der Tankstelle vertan, obwohl ich im Recht war, und die unrechtmäßige Annahmeverweigerung von mir nicht zu verantworten war. Ich bin davon überzeugt, dass die Sache viel einfacher sich hätte regeln lassen, wenn die Lampe hinter der Kasse ihren Chef angerufen hätte, damit ich die Sache mit ihm berede. Aber er hatte sie so eingenordet, dass sie kategorisch alles von sich wies, bis auf die eine Möglichkeit, die mich eine weitere Stunde gekostet hätte. Und nun bin ich stinkig, und das zu recht. Wärest Du das nicht? Ich ziehe das jetzt beinhart durch, strafrechtlich ist sowieso alles klar, es fehlte die Betrugsabsicht, daher komme ich aus der Sache wahrscheinlich ohne Aufwand heraus. Im Gegenteil, ich kann sogar zurück schießen, weil der Vorwurf einer Straftat derart offensichtlich falsch war, dass man durchaus von Vortäuschung einer Straftat reden kann. Was nun geschieht, liegt erst mal nicht an mir. Wird der Pächter mir eine Rechnung schicken, in der keine Aufschläge zu finden sind, ist gut, anderenfalls hat er selbst mit einer Menge Scherereien zu rechnen. Es reicht eben nicht, einen Aufkleber an der Zapfsäule anzubringen, um sich den Kauf eines Geldscheinprüfers zu sparen. Im Gegenteil, man muss Kosten aufwenden, die den Preis eines Prüfgeräts um das mehrfache übersteigen. (Rechtsberatung bei der Erstellung der AGB, etc) Wenn sich das unter Tankwarten herumspricht, hat es ein Ende damit, dass man woanders 1,39 ausgeben muss, um dann das Kleingeld für eine Tankung von fast hundert Euro zu haben. Du magst mich für ein Arschloch halten, das steht Dir frei. Ich bin möglicherweise sogar eins, aber in diesem Falle bin ich es wirklich gern. Wer schon mal mit Bargeld in einer Menge, dass man davon einen Neuwagen bezahlen kann, hungrig durch eine fremde Stadt gelaufen ist und nichts zu essen oder zu trinken bekommen hat, weil der kleinste Schein ein Fünfhunderter war, der wird mich sicherlich verstehen. [Beitrag von Franquin am 26. Okt 2012, 11:21 bearbeitet] |
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#angaga#
Inventar |
11:38
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#124
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
![]() Wenn dann würdest du wohl eher mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung zurückschießen. Gruß A. |
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ViSa69
Inventar |
11:56
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#125
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Nein, das tue ich ganz bestimmt nicht. Wie gesagt, ich hatte zu Anfang ja sogar Verständnis für deine Situation, einfach weil sowas jedem mal passieren kann, aber jetzt ist es mir mehr als suspekt. Das was du jetzt vorhast ist für mich das typische deutsche "aber ich bin im Recht, also werde ich das mit allen Mitteln durchboxen" - Verhalten. Und das ist mittlerweile Kindergarten-Niveau, sorry. Ich sehe es genau so wie du das die "Echtheits-Leuchten" eigentlich überall da sein müssten wo mit Bargeld bezahlt werden kann. Die kosten auch nicht die Welt, selbst meine Eltern mit ihrem Kiosk hatten so ein Ding. WENN sie solche Scheine nicht angenommen haben, dann nur zu "Wechselzwecken". (Halt das berühmte Beispiel mit der BILD-Zeitung die mit einem Hunni bezahlt werden sollte) Auch wurde hier das Beispiel genannt das bei den Spritpreisen heutzutage ein bezahlen mit einem 200er durchaus möglich sein sollte, dem schließe ich mich an. Ich hätte soger vollstes Verständnis für dich wenn es eine "Einmal -Tanke" wäre die du anfahren musstest. Aber so wie ich das hier rauslese ist das eine Art Stamm-Tanke von dir ... kann das sein ? Ich weiß nicht ... ich finde dein Verhalten mittlerweile doch sehr kleinkariert. Selbst wenn du Recht hättest / bekommst ... was bringt es dir ... ?! Naja, egal ... ich wünsche trotzdem ein schönes Wochenende. Gruß, ViSa |
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Stuhlfänger
Stammgast |
12:05
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#126
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Da wäre ich vorsichtig. Tankbetrug kann man wohl ausschliessen, aber vorsätzlich das Tanken nicht bezahlen ist ein eigener Straftatbestand, nämlich Unterschlagung.
Sich 2 Monate nicht zu melden und dann letztendlich nur über eine Strafanzeige ausfindig gemacht werden wird ein Staatsanwalt wohl als vollendete Unterschlagung werten. [Beitrag von Stuhlfänger am 26. Okt 2012, 12:37 bearbeitet] |
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#angaga#
Inventar |
12:13
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#127
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
@ Stuhlfänger Man soll ja niemanden zu seinem Glück zwingen. Bei Franquin habe ich aber die Hoffnung mittlerweile aufgeben. Schade. Gruß A. |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
12:25
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#128
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Alter, komm doch mal runter. Er wollte bezahlen mit der einzigen Möglichkeit die zu diesem Zeitpunkt bestand. Er hatte offensichtlich kein Portemonnaie dabei (die Situation kennen wir alle). Das es auch im Umkreis keinen Laden gab wo er hätte wechseln können glaub ich ihm Ungesehen (ich komm vom Land). Die meisten Tanken wollen als Pfand den Perso dabehalten. hatte er auch nicht dabei (auch das kenne ich). Das es, wie schon erwähnt, auch andere Zahlungsmöglichkeiten gibt liegt alleine im Bereich des Tankstellenpächters (kauf auf Rechnung oder per ELV). Das diese nicht angeboten wurden und obendrein nicht der Pächter kontaktiert wurde lässt die Angestellte in schlechtem Licht dahstehen (egal ob Franquin unhöflich war oder nicht). |
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Gelscht
Gelöscht |
12:31
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#129
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Irgendwas wird er daraus machen. Ich habe oben erwähnte 150 Euro für einen nicht ganz unähnlichen Sachverhalt spenden dürfen. Im Gegenzug wurde der Fall geschlossen. Und da war ich "völlig" ohne Schuld, letztlich nur über Fremdhaftung (als Halter eines Kfz) und ein Sachverhalt den 50% der Polizisten gar nicht erst aufgenommen hätten. Drei Anwälte hatten mir abgeraten dagegen vorzugehen, einer hat sogar abgelehnt - letztlich hätte ein Prozess ja auch mit einer Vorstrafe enden können. Das ist jetzt zwei Jahre her und mir wird ob dieser Ungerechtigkeit immer noch übel. Ich kann Franquin nur raten endlich mal zur Vernunft zu kommen. |
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Franquin
Hat sich gelöscht |
12:38
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#130
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Nein, meine Stamm-Tanke ist ein paar Kilometer in der anderen Richtung, es wäre ein Umweg gewesen, den ich an dem Tag nicht machen wollte, weil ich an diesem Tag auch noch besonders früh zu Hause sein wollte. Ist ziemlich in die Hose gegangen... Meine Stammtanke hier nimmt auch Zweihunderter an, da hatte ich nie Probleme. Die verweigern nur (und zwar rechtlich unanfechtbar) die Annahme von Fünfhundertern. Und der Vorwurf einer Straftat, die keine ist, ist eine Vortäuschung, keine falsche Beschuldigung. Ich weiß nicht, wie die Staatsanwaltschaft damit umgeht, dass sie zur Adressbeschaffung in einer zivilrechtlichen Sache missbraucht wird, aber ich kann mir vorstellen, dass sie da nicht wirklich nachsichtig ist. Aber jetzt warte ich erst mal auf die Rechnung. Und bezahle sie dann. Dir auch ein schönes Wochenende, und mach Dir nicht zu viele Gedanken wegen irgendwelcher Tankrechnungen, die nicht Deine sind. ![]()
Das glaube ich nicht, Staatsanwälte haben im allgemeinen Jura studiert und wissen wovon sie reden. Auch Dir ein schönes Wochenende, vielleicht mal mit der Lektüre der Münchner Kommentare. ![]() |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
12:44
![]() |
#131
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Staatsanwälte sind vor allem eins: Weisungsgebunden. Recht oder Rechtsgrundlagen spielen da eine untergeordnete Rolle. |
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Stuhlfänger
Stammgast |
12:50
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#132
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Eben. Er wollte. Und seit 2 Monaten WILL er nicht mehr, und das ist ein neuer Tatbestand.
Kannst ja mal berichten, wie hoch die Spende ausgefallen ist. |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
12:57
![]() |
#133
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
na komm, du kennst das Spiel. Behaupten alleine reicht nicht. Natürlich hätte er jederzeit vorbeigehen können um die Rechnung zu begleichen. Aber da die Tankstellenkraft nicht daran interessiert war am Tag des Vorfalls die Zeche zu kassieren liegt das Versäumnis nicht bei Franquin. |
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Gelscht
Gelöscht |
13:05
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#134
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Doch, der Staatsanwalt wird unterstellen... Wenn ich mal zitieren würde was mir der Staatsanwalt während der telef. Anhörung so Alles an den Kopf geworfen hat. Hätte mir das vorher Jemand erzählt, ich hätte es nicht geglaubt. Der kannte nicht einmal den genauen Sachverhalt. Die Anwälte fanden das übrigens gar nicht ungewöhnlich, das sei ihr tägliches Brot. Aber mit 150 Euro, da sollte ich keinen Moment zögern. Das ist unser Rechtssystem. Ich verstehe jegliche Naivität in Bezug auf Gerechtigkeit und ordentliches Arbeiten, aber die Realität sieht anders aus. Muss wohl Jeder selbst seine Erfahrungen machen. |
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Stuhlfänger
Stammgast |
13:10
![]() |
#135
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Vermutlich kann der Tankwart z.B. durch Videoaufnahmen, das Kassenprotokoll und die Aussage der Verkaufskraft beweisen, daß Sprit getankt, aber nicht bezahlt wurde, und die Ermittlungsbehörden werden dann fragen, warum. Sie wollen dann bestimmt nicht hören, daß der Beschuldigte stinkig war oder einfach nur so nicht bezahlt hat oder den Sprit als 'geschenkt' angesehen hat. Auch die lang-erwartete Rechnung taugt nicht als Begründung, weil die Personal-Daten irgendwie verloren gegangen sein könnten. Das ist möglicherweise der Grund, warum seine Frau als Halterin angehört wird und nicht er. |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
13:14
![]() |
#136
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
naja, er hats ja auch gefilmt. man wird sehen
öh, nein, das ist der gleiche Grund warum ich den Brief bekomme wenn meine Frau mit dem Auto geblitzt wurde. Das Auto ist auf mich angemeldet. Da interessiert erstmal nicht wer gefahren ist. Die Polizei, die vom Tankstellenpächter unter falschem Vorwand als Adressdienst missbraucht wurde, fragt halt auch nur bei der Zulassungsstelle das Kennzeichen ab. |
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Gelscht
Gelöscht |
13:22
![]() |
#137
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Ähnlich verdrehen Staatsanwälte die Fakten - nur mal als Beispiel für Mitleser die nicht zugedröhnt sind ![]() |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
13:25
![]() |
#138
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
naja, offensichtlich hat der Tankstellenpächter einen Tankdiebstahl angezeigt. Kann jawohl keine Rede von sein. kannst aber gerne mal bei deiner lokalen Polizeistation anrufen und den Diensthabenden fragen ob er die mal gerade den Halter von Nummernschield xyz geben könnte. Auf die Antwort wäre ich gespannt. |
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Stuhlfänger
Stammgast |
13:25
![]() |
#139
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Franquin hatte weiter oben geschrieben, daß er seine Personalien bei der Polizei angegeben hatte. Offenbar ist diese Information dann wohl untergegangen, sonst hätten sie sich direkt an ihn gewandt. |
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Gelscht
Gelöscht |
13:28
![]() |
#140
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Der Zettel auf dem das notiert worden war ist nach der langen Zeit vermutlich bereits zu Toilettenpapier recycelt worden. |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
13:31
![]() |
#141
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
ja, da der Tankstellenpächter aber offenbar Anzeige wegen Tankdiebstahls gestellt hat (und hier der Photo-Videobeweis wohl Hauptbestandteil ist) kommt der Schriftverkehr zum Halter. |
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Gelscht
Gelöscht |
13:34
![]() |
#142
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Dieser Sachverhalt ist bereits seit Post #1 dieses Threads ersichtlich/bekannt ![]() |
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Stuhlfänger
Stammgast |
13:35
![]() |
#143
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Kann durchaus sein. Möglicherweise können sich die angerufenen Polizisten an den Vorfall sogar erinnern und haben das sogar irgendwo notiert, sie müssen aber nicht zwingend von den laufenden Ermittlungen erfahren haben. [Beitrag von Stuhlfänger am 26. Okt 2012, 13:36 bearbeitet] |
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#angaga#
Inventar |
13:45
![]() |
#144
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Ist ja bald Weinachten und da spendet man doch gerne ![]() Ich frage mich allerdings, warum er das Geld unbedingt spenden will statt seiner Frau dafür lieber ein schönes Weinachtsgeschenk zu kaufen. Verdient hätte sie es auf jedem Fall. Allein schon wegen der Aufregung, da sie ja aufrgrund der Eintragung als Fahrzeughalterin zuerst angeschrieben wurde. Gruß A. |
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Franquin
Hat sich gelöscht |
13:47
![]() |
#145
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Wer behauptet das? |
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Gelscht
Gelöscht |
13:56
![]() |
#146
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Jeder in dieser Sache noch halbwegs objektiv denkende Mensch (Du also nicht)... |
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Stuhlfänger
Stammgast |
14:05
![]() |
#147
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Vielleicht muß er gar nicht spenden. Möglicherweise wäre es hilfreich, den Sprit und etwaige Auslagen zu bezahlen, sozusagen sich zu entschuldigen. Möglicherweise zieht der Pächter dann seine Strafanzeige zurück und der Fall wird eingestellt. Oder er zieht das beinhart durch. Statt Einstellung gegen Zahlung besteht auch die Möglichkeit eines Strafbefehls. Eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich ist sogar eine Anklage. Manche Beamte haben nichts zu tun, alles schon vorgekommen. |
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blitzschlag666
Hat sich gelöscht |
14:26
![]() |
#148
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Antwort auf #142 und #143 ja, hatte den Hinweis diesbezüglich von Stuhlfänger falsch interpretiert. Sorry. Mich würde interessieren wie der Tankstellenpächter beim angezeigten Betrug die Zeitdiskrepanz erklärt. Der Tankvorgang und das wegfahren sind ja offensichtlich eine Stunde auseinander. [Beitrag von blitzschlag666 am 26. Okt 2012, 14:27 bearbeitet] |
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damir21
Ist häufiger hier |
14:38
![]() |
#149
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Welche Zeitdiskrepanz? Er wird es so kommunizieren wie es war-> Mensch hat getankt und wollte mit 200 Euro Schein bezahlen welchen die Angestellte aber nicht annehmen durfte. 1 Stunde sinnlose Diskussion mit der Angestelten. Seitdem kein Lebenszeichen mehr von dem Mann. So in etwa. Gruß Damir |
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Stuhlfänger
Stammgast |
14:38
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#150
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Da muss er nichts erklären. Er erstattet Anzeige, weil er nicht bezahlt wurde, und die Behörde ordnet das dann den passenden Paragrafen zu. Wenn sie merken, daß da was anderes hintersteckt, wird das entsprechend korrigiert. |
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ax3
Inventar |
14:45
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#151
erstellt: 26. Okt 2012, |||||
Dauerschleife Abwarten und Tee trinken, wie sich alles entwickelt. |
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