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Anzeige eines (vermeintlichen) Tankbetruges

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Franquin
Hat sich gelöscht
#1 erstellt: 23. Okt 2012, 11:00
Man erinnert sich vielleicht noch, am 2. August:


Franquin schrieb:

Ich habe mir gestern für 80,01 Euro Benzin gekauft. Bezahlt habe ich noch nicht, weil die Kassiererin den Zweihunderter nicht annehmen wollte, dummerweise hatte sie die Annahme aber nicht rechtsgültig abgedungen. Ich gehe jetzt also erst mal davon aus, dass sie mir die Tankfüllung geschenkt hat.


Meine Frau hat jetzt eine Einladung zur Anhörung bekommen, ihr wird als Halterin Tankbetrug vorgeworfen.

Zum Tankbetrug gehört aber, dass man bereits beim Fahren auf die Tankstelle die Absicht hat, nicht zu zahlen. Und ich bin ja mit einem Zweihunderter an die Kasse gegangen und die Annahme wurde verweigert.

Soll ich jetzt eine Gegenanzeige stellen, wegen Vortäuschung einer Straftat?
fatty01
Inventar
#2 erstellt: 23. Okt 2012, 11:13
Franquin da würde ich dir das Juraforum ans Herz liegen. Gestandene und angehende Juristen beraten dich dort komplett kostenlos.
Musst dich lediglich dort registrieren.
Habe das Portal selbst auch schon genutzt.
Franquin
Hat sich gelöscht
#3 erstellt: 23. Okt 2012, 12:00
Danke, ist so geschehen.
fatty01
Inventar
#4 erstellt: 23. Okt 2012, 12:02
Kannst ja bei Gelegenheit Rückmeldung geben was sie dir dort empfohlen haben
LambOfGod
Inventar
#5 erstellt: 23. Okt 2012, 12:31
N 200er nicht annehmen ist aber wirklich ziemlich kleinlich bei 80€ Rechnung...
ax3
Inventar
#6 erstellt: 23. Okt 2012, 13:26

LambOfGod schrieb:
N 200er nicht annehmen ist aber wirklich ziemlich kleinlich bei 80€ Rechnung...


Vollkommen richtig, denn:

Der verwendete Geldschein sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Preis der gekauften Ware oder Dienstleistung stehen, so die Europäische Kommission.


Leider ist die an Tankstellen übliche Praxis, durch Aushang an der Zapfsäule die Annahme von 200 und 500 Euro Scheinen abzulehnen, tatsächlich zulässig.

Die Menschen an der Kasse haben dabei meistens Weisung vom "Chef", und dass sind im Regelfall nicht unbedingt die sozial kompetensten bzw. geschultesten.

In Franquins Fall bin ich auch gespannt auf den Ausgang des weiteren Verfahrens.

Insbesondere auch deshalb, weil seine Frau die Vorladung bzw. Einladung bekam und der geschiilderte Vorgang ja nicht vom KFZ Kennzeichen abhängig gemacht werden kann, anders als bei der Knolle bei Geschwindigkeitsübertretung bspw.
Franquin
Hat sich gelöscht
#7 erstellt: 23. Okt 2012, 14:23

ax3 schrieb:
Leider ist die an Tankstellen übliche Praxis, durch Aushang an der Zapfsäule die Annahme von 200 und 500 Euro Scheinen abzulehnen, tatsächlich zulässig.


Abgedungen werden kann aber nur dadurch, dass es Bestandteil der AGB ist. Die hingen nicht aus. Dazu ist das Abdingen des Wechselns nicht identisch mit dem Abdingen der Annahme zur Zahlung.
ax3
Inventar
#8 erstellt: 23. Okt 2012, 14:25
Man merkt, Du bist im Thema.
Viel Erfolg
LambOfGod
Inventar
#9 erstellt: 23. Okt 2012, 14:41
Ich mein, welche Scheine überhalb 50 € kommen denn in Frage, das zu zaheln. Nur der 100 und der 200.

Ich kann doch wohl auch in einen Laden gehen und einen 8€-Artikel mit 20€ zahlen, oder?!


Ich würde dem Tankstellenpächter anbieten, ohne Gerichtsverfahren den Betrag (mit dem 200er Schein, natürlich) zu begleichen, ansonsten soll der mal sein Geld wofür der lange ackern muss, in einen Anwalt investieren, damit hinterher so oder so rauskommt, das du hättest mit dem Schein bezahlen können.
homecinemahifi
Inventar
#10 erstellt: 23. Okt 2012, 14:44
Na gut, die wollen bloß ihr Geld sicherer vor Diebstählen machen. Aber für
mich ergibt das keinen Sinn ob da jetzt 10 oder 50 Scheine liegen.
Die nehmen einfach die Kasse und schmeißen alles in ihrer Tüte rein
Franquin
Hat sich gelöscht
#11 erstellt: 23. Okt 2012, 14:51

ax3 schrieb:
Man merkt, Du bist im Thema.
Viel Erfolg :prost


Danke.




Was ich schön an der ganzen Sache finde ist, dass meine Lady zu dem Zeitpunkt, als das passiert ist, gerade den Kurzen vom Schachverein abgeholt hat, und das war 225 Kilometer vom Ort des Geschehens entfernt...

Und sie ist angezeigt worden, nicht ich.

fatty01
Inventar
#12 erstellt: 23. Okt 2012, 14:54
Ihr fahrt 225km um bei nem Schachverein mitzuwirken?

Edit: Du hast übrigens schon einige Antworten in deinem Thead bei den Juristen


[Beitrag von fatty01 am 23. Okt 2012, 14:55 bearbeitet]
MarkusNRW
Gesperrt
#13 erstellt: 23. Okt 2012, 16:20
fällt mir glatt die Szene mit Al Bundy ein,wo an der Kasse ein Foto mit dem Hinweis "nehmen sie keine Kreditkarten von dem Mann an" von ihm steht

Grade den erwähnten Satz Domlager vorne/hinten von Lemförder für 49,80€ bestellt.
Maekki
Inventar
#14 erstellt: 23. Okt 2012, 17:45

Franquin schrieb:

ax3 schrieb:
Leider ist die an Tankstellen übliche Praxis, durch Aushang an der Zapfsäule die Annahme von 200 und 500 Euro Scheinen abzulehnen, tatsächlich zulässig.


Abgedungen werden kann aber nur dadurch, dass es Bestandteil der AGB ist. Die hingen nicht aus. Dazu ist das Abdingen des Wechselns nicht identisch mit dem Abdingen der Annahme zur Zahlung.


Und genau darum sind unsere Gerichte voll von solchen BANALITÄTEN
die die Gerichtstermine zu wirklich wichtigen Dingen immer in weite Ferne rücken lassen.

Kurz um hätte man vor Ort mit EC-Cash Card zahlen können,
ggf. auch mit Kreditkarte oder einfach den 200 Euro Schein
bei einem Bankinstitut kostenlos wechseln lassen können
und sogar einen oder zwei Tage später den Tankbetrag in Bar entrichten können.
Die Sache wäre somit aus der Welt und gut is.
Miteinader Sprechen und eine Lösung finden möchten hilft
eigendlich immer

Finde die Anhörung zum Tankbetrug völlig in Ordnung da
seit dem 2. August die Tankrechung ja nicht enrichtet worden ist - hätte aber
bis zum heutigen Datum vom Schuldner entrichtet werden können.
Eine Schenkung oder gar Erlassung von Rechtsgeschäftbeträgen muss vom Gläubiger
(Hier Tankstellenkassiererin) mündlich klar definiert worden sein.

Eine Erlassung des Betrages durch Meinen/Denken oder "so verstanden" des Schuldners
ist leider nicht möglich da dies ein einseitiges Rechtsgeschäft darstellt
So würden wir alle dann einkaufen gehen - Glaube mir

Also bist Du/Ihr immer noch in der Bringschuld zum Gläubiger ohne Wenn und aber.
B**eHasser
Inventar
#15 erstellt: 23. Okt 2012, 19:06
Zu was gibt es dann überhaupt 200 und 500€ scheine

hab gestern zufällig auf der Straße 5€ gefunden
(ich denke mal nicht, dass der besitzer ausfindig gemacht werden kann)


und heut hab mir einen latte macciato gekauft. war garnicht mal so schlecht. für einen, aus nem automaten
MarkusNRW
Gesperrt
#16 erstellt: 23. Okt 2012, 19:11
ach Du hast meine 5€ gefunden?
Bin extra noch einmal zur Stelle gelaufen wo ich vermutet hatte das Geld verloren zu haben.
Wäre nett wenn du mir die 4,50€ überweist,0,50€ kannste für den Finderlohn behalten
Franquin
Hat sich gelöscht
#17 erstellt: 23. Okt 2012, 21:05

fatty01 schrieb:
Ihr fahrt 225km um bei nem Schachverein mitzuwirken? :?


Nein, ich fahre so weit, um abends meine Lady im Arm zu haben und dafür zu sorgen, dass der Pimpf pünktlich schlafen geht. Deshalb war ich ja auch so angepisst, dass die Lampe an der Kasse nicht bereit war, ihren Chef anzurufen. Er hatte es verboten, Feierabend.


Maekki schrieb:

Und genau darum sind unsere Gerichte voll von solchen BANALITÄTEN
die die Gerichtstermine zu wirklich wichtigen Dingen immer in weite Ferne rücken lassen.


Ich werde daher auch beantragen, die Sache wegen Geringfügigkeit einzustellen. Das geht ja gar nicht. Wegen achtzig Euro und einem Cent.


Maekki schrieb:


Kurz um hätte man vor Ort mit EC-Cash Card zahlen können,
ggf. auch mit Kreditkarte oder einfach den 200 Euro Schein
bei einem Bankinstitut kostenlos wechseln lassen können
und sogar einen oder zwei Tage später den Tankbetrag in Bar entrichten können.
Die Sache wäre somit aus der Welt und gut is.
Miteinader Sprechen und eine Lösung finden möchten hilft
eigendlich immer


Eben. Du kannst Dir nicht vorstellen, wie erbost ich war, dass sie nicht eben schnell ihren Chef anruft, sondern mir stattdessen ein Schreiben zur Unterschrift vorlegt, mit dem ich mich zum Bösewicht mache.

Und ich war allein auf weiter Flur, es war abends um sieben und ich wollte nach hause.


Maekki schrieb:


Finde die Anhörung zum Tankbetrug völlig in Ordnung da
seit dem 2. August die Tankrechung ja nicht enrichtet worden ist - hätte aber
bis zum heutigen Datum vom Schuldner entrichtet werden können.


Hm, die Voraussetzung für Tankbetrug ist die Absicht des Nichtzahlens. Und die muss sogar bereits beim Auffahren auf die Tankstelle schon bestehen. In meinem Falle gibt es sie immer noch nicht. Im Gegenteil, ich war sogar kurz davor, den Schein auf die Theke zu legen und zu gehen. Ich wollte nach Hause.


Maekki schrieb:

Eine Schenkung oder gar Erlassung von Rechtsgeschäftbeträgen muss vom Gläubiger
(Hier Tankstellenkassiererin) mündlich klar definiert worden sein.


Willenserklärung sozusagen. Jetzt ist die Frage, ob es reicht, dass ich ihr mehrfach gesagt habe, dass ich davon ausgehe, dass sie mein Geld nicht haben will, wenn sie es weder annimmt, noch ihren Chef anruft.


Maekki schrieb:


Eine Erlassung des Betrages durch Meinen/Denken oder "so verstanden" des Schuldners
ist leider nicht möglich da dies ein einseitiges Rechtsgeschäft darstellt
So würden wir alle dann einkaufen gehen - Glaube mir

Also bist Du/Ihr immer noch in der Bringschuld zum Gläubiger ohne Wenn und aber.


Na, ja, sicherlich würde ich eine Rechnung, die man mir schickt, auch zahlen. Ich habe auch auf dem Heimweg dann noch mal mit der Polizei telefoniert, und sie gebeten, meine Adresse und meine Telefonnummer weiter zu geben, falls man es sich anders überlegt und mir eine solche schicken möchte. Ich würde sogar persönlich dort erscheinen um sie zu begleichen. In bar, mit einem Zweihundert Euro-Schein. Aber bis da hin gilt für mich der dokumentierte Verzicht durch die Lampe hinter der Kasse.

Tankbetrug ist gut... Ich habe eine halbe Stunde auf die Polizei gewartet, bis ich die Geduld verloren habe und mit der Kamera rein gegangen bin. Wenn man sie mal braucht als Zeuge, dann sind sie nicht da.
MarkusNRW
Gesperrt
#18 erstellt: 23. Okt 2012, 21:13


[Beitrag von MarkusNRW am 23. Okt 2012, 21:15 bearbeitet]
Maekki
Inventar
#19 erstellt: 23. Okt 2012, 21:21
Hm..recht komische Situation bei Dir.
Haste alles auf Video oder wie ist das dokumentiert?
Franquin
Hat sich gelöscht
#20 erstellt: 23. Okt 2012, 21:48

Maekki schrieb:
Hm..recht komische Situation bei Dir.
Haste alles auf Video oder wie ist das dokumentiert?


Ja, hatte ich das nicht schon damals erzählt? Ich hatte zuerst die Polizei gerufen, um auf der sicheren Seite zu sein und als die nach einer halben Stunde immer noch nicht da waren, bin ich mit laufender Kamera rein, habe die Diskussion noch eine Weile ohne Erfolg weitergeführt, noch mal den Laden gefilmt und bin dann gegangen.
kölsche_jung
Moderator
#21 erstellt: 24. Okt 2012, 07:51
ist zwar völlig OT aber was soll es

man muss unterscheiden zwischen dem
A. (zivilgerichtlichen) Streit um die 80€ (die franquin sicherlich irgendwann zahlen muss (wenn der Typ auf seinen 200er rausgibt)
(wie sich das Anbieten der Zahlung da auswirkt, kann ich nicht genau sagen, nicht meine Baustelle. Ich würde -zur Streitvermeidung- den Betreiber anschreiben und im seine Kontodaten bitten, um die Zahlung dann zu leisten.)
und dem
B. strafrechtlichen Vorwurf des Tankbetruges (der mE hier aber sowas von nicht vorliegt).
Im strafrechtlichen Teil heißt es dann "Unter Vortäuschung seiner Zahlungsfähigkeit und -willigkeit tankte der Angeschuldigte F am ... um ... an der ABC-Tankstelle xx Liter Treibstoff im Wert von 80€ ..."
Das Problem an der Sache ist, dass inzwischen solche Vollpfosten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften arbeiten, dass man sich nie sicher sein kann, was da raus kommt ...
Ich hatte vor kurzem eine ähnliche Angelegenheit, da hat mein Mandant ca. 10.000€ Schulden bei einer Firma, hat jedoch weitere Leistungen der Firma in Anspruch genommen ... sollte Betrug sein ... aber wie soll jemand der mit 10 Mille in der Kreide steht über seine Zahlungsfähigkeit täuschen? Es war völlig klar, dass er nicht Zahlungsfähig ist.
Der StA meinte ... dann ist es eben Diebstahl ... was für ein Vollpfosten ... Verfahren läuft immer noch ...

k
ax3
Inventar
#22 erstellt: 24. Okt 2012, 08:36

kölsche_jung schrieb:
Ich hatte vor kurzem eine ähnliche Angelegenheit, da hat mein Mandant ca. 10.000€ Schulden bei einer Firma, hat jedoch weitere Leistungen der Firma in Anspruch genommen ... sollte Betrug sein ... aber wie soll jemand der mit 10 Mille in der Kreide steht über seine Zahlungsfähigkeit täuschen? Es war völlig klar, dass er nicht Zahlungsfähig ist.


Du wirst nicht den ganzen Sachverhalt hier ausgebreitet haben. So, wie du es jetzt dargestellt hast, bestünde die Möglichkeit, dass dein Mandant bisher immer, und dies über einen längeren Zeitraum, solvent und zahlungskräftig war und für die Firma nicht absehbar bzw. einsehbar war, dass er am finanziellen Krückstock geht.
Franquin
Hat sich gelöscht
#23 erstellt: 24. Okt 2012, 10:19
Ich habe eben mit dem Polizisten geredet, der hier die Anhörung führen soll. Er hat die Sache bereits zwei mal zur Prüfung zurück geschickt, aber der Staatsanwalt will diese Anhörung wohl haben. Als ich die Sache grob geschildert habe und dabei auf das Video hingewiesen habe, hat er schallend gelacht.

Nun habe ich mich erst mal schriftlich geäußert, schauen wir mal. Ich habe noch mal betont, dass ich gerne eine Rechnung zahlen werde, sobald sie bei mir eingeht. Weitere Verpflichtungen, wie das Herausfinden der Bankverbindung u.ä. habe ich wegen der besonderen Situation von mir gewiesen, denn ich habe meine Verpflichtungen erfüllen wollen, ursächlich für den aktuellen Status war schließlich allein das Verhalten der Kassiererin.


ps. Das Video ist übrigens voll HD, taugt also auch für die anspruchsvolle Fernsehberichterstattung. Dort wird das Ding auch landen, wenn hier - außer einer ordentlichen Rechnung fürs Tanken - noch etwas passiert.


[Beitrag von Franquin am 24. Okt 2012, 10:24 bearbeitet]
MarkusNRW
Gesperrt
#24 erstellt: 24. Okt 2012, 10:27
Wie der hat gelacht?
Dich ausgelacht oder wegen der Sache?

Hatte mal ne nette Unterredung mit nem Oberkommissar,als man mir das Auto aufgebrochen hatte und die Anlage gestohlen hat(in jungen Jahren )
Bin zur Wache und hab Anzeige erstattet,sagt der Typ doch knallhart zu mir
"seien Sie doch ehrlich,das waren Sie doch selbst".
Is mir erst einmal die Kinnlade runtergeschossen und war baff.
Als in nem normalen Ton gefragt habe was die Anschuldigung soll kam direkt ein"passen Sie auf,sie wissen wohl nicht wen Sie vor sich haben".

Tja,was soll man dazu noch sagen?
Franquin
Hat sich gelöscht
#25 erstellt: 24. Okt 2012, 10:33

MarkusNRW schrieb:
Wie der hat gelacht?
Dich ausgelacht oder wegen der Sache?


Nein, ich glaube, er hat die Staatsanwaltschaft verlacht, so ein Bohei und nichts dahinter. Ich denke, er war emotional auf meiner Seite.


[Beitrag von Franquin am 24. Okt 2012, 10:33 bearbeitet]
MarkusNRW
Gesperrt
#26 erstellt: 24. Okt 2012, 10:43
aaaah ok.
Andersrum hätte ich denen das auch zugetraut.
Gordenfreemann
Inventar
#27 erstellt: 24. Okt 2012, 10:47
@Maekki:

Seh es genau wie du - sowas kann man deutlich einfacher
aus der Welt schaffen.

Franquin, was du hier berichtest ist gut und schön, aber das ist
eben nur deine Hälfte der Medaille - und so wie du über die Kassierin spricht,
macht es dich auch nicht glaubwürdiger.

Ganz ehrliche Meinung: Einfach nur peinlich die Sache!
Franquin
Hat sich gelöscht
#28 erstellt: 24. Okt 2012, 11:24
Für Aral?

Ja. Sehe ich auch so. Normalerweise sollte man von so einem Unternehmen vertragsrechtkonformes Handeln erwarten, und nicht in die Situation kommen, als Kunde plötzlich als der Schuft da zu stehen.
HiroProtagonist
Inventar
#29 erstellt: 24. Okt 2012, 11:34
Oh eigenes Thema
ich bin interessierter mitleser
Gordenfreemann
Inventar
#30 erstellt: 24. Okt 2012, 11:38
Nein, peinlich auf beiden Seiten!

Vielleicht findest du aber eine gute Lösung aus der Sache.
0408SUSI
Gesperrt
#31 erstellt: 24. Okt 2012, 11:46
Wäre der Sprit so teuer, wie er eigentlich sein müsste, könnten die Tankstellenpächter entsprechend geschultes (und bezahltes) Personal einstellen.

Es ist mal wieder alles ganz einfach.
MarkusNRW
Gesperrt
#32 erstellt: 24. Okt 2012, 11:49
was soll er denn deiner Meinung nach kosten???
Mimi001
Hat sich gelöscht
#33 erstellt: 24. Okt 2012, 11:53
@Franquin

Verstehe ich das richtig ?
Du willst mit nem 200er nach der Betankung zahlen.
Die Angestellte lehnt aber ab weil sie vom Arbeitgeber eine arbeitsrechtliche Anweisung bekam, keine 200 € Scheine zu nehmen. Sie darf also gar nicht anders und es gab dort sogar einen Aushang. Egal wie juristisch sattelfest dieser sein mag.
Der Pächter schickt Dir keine Rechnung, vermutlich weil er Deine Adresse überhaupt nicht hat, sondern erstattet nach einer gewissen Zeit, in welcher Du nicht auftauchst, Anzeige.

Du konstruierst Dir dann erst etwas von einer Schenkung bzw. Verzicht aufgrund einer leuchtenden Lampe, überlegst auch noch selbst Anzeige zu erstatten und erzählst uns jetzt Du würdest ja zahlen wenn es denn eine Rechnung gäbe.
Mittlerweile sind 2,5 Monate ins Land gegangen, die Rechnung ist immer noch offen und das in Zeiten von Telekommunikation und eBanking.

Und wegen dieser 80 € Rechnung "beschäftigt Ihr" seit August Polizei und Staatsanwaltschaft und das obwohl allen Beteiligten klar ist: Die Rechnung wird so oder so bezahlt werden.

Entschuldige meine offenen Worte:
Ich weiß gar nicht ob ich lachen oder weinen soll.





[Beitrag von Mimi001 am 24. Okt 2012, 13:25 bearbeitet]
0408SUSI
Gesperrt
#34 erstellt: 24. Okt 2012, 12:01

MarkusNRW schrieb:
was soll er denn deiner Meinung nach kosten??? :?


Der Spritpreis müsste eigentlich so bei 5 bis 6 Euro liegen. (Pro Liter; nicht pro Tankfüllung...)
MarkusNRW
Gesperrt
#35 erstellt: 24. Okt 2012, 12:01
@ mimi
autsch


0408SUSI schrieb:

MarkusNRW schrieb:
was soll er denn deiner Meinung nach kosten??? :?


Der Spritpreis müsste eigentlich so bei 5 bis 6 Euro liegen. (Pro Liter; nicht pro Tankfüllung...)


lass mich raten,du heisst Claudia Roth


[Beitrag von MarkusNRW am 24. Okt 2012, 12:03 bearbeitet]
tjs2710
Inventar
#36 erstellt: 24. Okt 2012, 12:12
@Mimi001




thomas
Franquin
Hat sich gelöscht
#37 erstellt: 24. Okt 2012, 12:22

Mimi001 schrieb:

Mittlerweile sind 2,5 Monate ins Land gegangen und die Rechnung ist immer noch offen und das in Zeiten von Telekommunikation und eBanking.


Nein, es sind zweieinhalb Monate ins Land gegangen und es ist noch keine Rechnung vorhanden, Das übliche Zahlen gegen Quittung ist ja nun mal aufgrund der Weisung des Pächters schief gegangen, und nun ist es an ihm seine Ansprüche anzumelden und eine Möglichkeit, sie zu befriedigen (Kontodaten) vorzuschlagen. Die Weitergabe meiner Adresse seitens der Polizei habe ich ja initiiert.

Meine Bringschuld ist mit dem Gang zur Kasse erledigt. Zumindest für mich. Mögen die Gerichte darüber urteilen, ob es legitim ist, seine Angestellten zu juristisch fragwürdigem Handeln anzuweisen.

Ich habe auch nichts konstruiert, ich habe einfach nur so gehandelt, dass mein Handeln nicht nachträglich noch als verwerflich dargestellt werden kann. Und das beinhaltete auch die Abwehr von Ansprüchen wenn ich, ohne gezahlt haben zu können, gehe.

Noch mal. Ich habe keine Lust, die Folgen eines rechtlich nicht durchsetzbaren Handelns Dritter zu tragen. Dazu gehört auch das Hinterherlaufen wegen des offenen Betrages. Das soll der tun, der mein Geld nicht haben wollte, als ich es ihm geben wollte.
Mimi001
Hat sich gelöscht
#38 erstellt: 24. Okt 2012, 13:14

Meine Bringschuld ist mit dem Gang zur Kasse erledigt.

Da es einen Aushang gab ist dem eben nicht so.
Dort werden die Zahlungsmittel eingegrenzt, dies entbindet Dich doch aber nicht von Deinen Pflichten. Ebenso nicht der Gang zur Kasse.
Man kann durch Dein Verhalten vermutlich nur die Betrugsabsicht ausschließen.


ist es an ihm seine Ansprüche anzumelden

Abgesehn davon, dass der Pächter seine Anspruch ja grade per Gericht geltend macht:
Man hat sie Dir bereits an der Kasse mündlich mitgeteilt, evtl. sogar noch eine Quittung in die Hand gedrückt. Von dem "Schriftstück" will ich erst gar nicht anfangen...

Was also das Beharren auf eine nachträgliche Rechnung soll erschliesst sich mir nicht.
Du hast hier doch selber die genaue Höhe der säumigen Summe nennen können, das ist doch absolut unstrittig.
Brauchst Du noch ein Schleifchen dran für Deine Akte ?
Und ja, das ist für mich eine Konstruktion.


Mögen die Gerichte darüber urteilen, ob es legitim ist, seine Angestellten zu juristisch fragwürdigem Handeln anzuweisen.

Hab ich was nicht mitbekommen ? Gegen Dich wird in einem Strafverfahren ermittelt, nicht gegen den Pächter.
Eigentlich ist es sogar noch schlimmer: Die Anzeige richtet sich gegen Deine Frau.


Ich bin jedoch nicht in der Lage dies en detail juristisch aufzudröseln.
Nur soviel:
Ich habe durchaus Verständnis für "episodenhafte" Aufregungen , warum auch immer, in denen man nicht in der Lage ist adäquat zu kommunizieren bzw. zu handeln.
Nach 1-2 Tagen sollte sich aber wieder der kühle Verstand melden und man selbst in der Lage sein die Situation zu reflektieren, um sie anschliessend konstruktiv zu lösen.
Konkret bedeutet dies, dass Du zahlen wolltest und man das in der von dir gewählten Form abgelehnt hat.
Natürlich ist das erstmal ärgerlich und niemand will dann den weg ein zweites mal machen, verständlich.
Man, genauer Du, hättest Dir dann aber auch eine Bankverbindung geben lassen können oder diese später selbst raussuchen, anrufen und nach einer Rechnung fragen...es gäbe viele Möglichkeiten.

Da Dir aber mehr nach einem Verfahren der Sinn zu stehen scheint, so wünsche ich Dir viel Spass damit.




[Beitrag von Mimi001 am 24. Okt 2012, 14:12 bearbeitet]
Franquin
Hat sich gelöscht
#39 erstellt: 24. Okt 2012, 13:45

Mimi001 schrieb:

Meine Bringschuld ist mit dem Gang zur Kasse erledigt.

Da es einen Aushang gab ist dem eben nicht so.
Dort werden die Zahlungsmittel eingegrenzt, dies entbindet Dich doch aber nicht von Deinen Pflichten.


Du hast schon gelesen, dass in dem Aushang das Wechseln abgedungen wurde, und nicht die Annahme? Ein Duden könnte verstehen helfen.

Zudem ist das Abdingen keine einseitige Sache sondern bedarf beiderseitiger Willenserklärung, wie zu Beispiel die AGB und die Annahme dieser durch das Tanken. Gab es nicht.

Wo liegt Dein Problem?
Apalone
Inventar
#40 erstellt: 24. Okt 2012, 14:01

Franquin schrieb:
...Wo liegt Dein Problem?


DEIN Problem besteht offensicht in der absoluten Nichteinsichtsfähigkeit, was gegenseitige Kommunikation angeht.

Zahl einfach den Restbetrag und fertig. Alles andere ist infantiles "mit dem Füßchen Aufstampfen" und weiterhin zu glauben "ich habe aber doch Recht"!! ...
Stuhlfänger
Stammgast
#41 erstellt: 24. Okt 2012, 14:23

Franquin schrieb:
Zudem ist das Abdingen keine einseitige Sache sondern bedarf beiderseitiger Willenserklärung


Nein, braucht es nicht. Auch wenn es die Definition eines gesetzlichen Zahlungsmittels ad absurdum führt - es gibt keinen Kontrahierungszwang, d.h. ein Tankwart ist nicht verpflichtet, Benzin ausszuschenken gegen Scheine größer 100 Euro. Wenn ein Tankwart dies nicht will und es vorab kommuniziert (z.B. durch Aushang an der Zapfsäule), sitzt er juristisch auf dem längeren Hebel. Allerdings hat er die Beweislast, daß der Kunde dies vor dem Tanken gelesen hat, d.h. in Deinem Fall kann er die Mehrkosten der Eintreibung der Forderung vermutlich nicht abwälzen, wohl aber auf die Bezahlung bestehen.

Auch dies trägt nicht dazu bei, das Vertrauen in den Euro zu festigen, wenn jeder dahergelaufene Händler aus Angst vor Falschgeld auf Bezahlung in kleinen Stückelungen bestehen darf. Fälschungssicher geht anders.
Franquin
Hat sich gelöscht
#42 erstellt: 24. Okt 2012, 14:27

Stuhlfänger schrieb:

Franquin schrieb:
Zudem ist das Abdingen keine einseitige Sache sondern bedarf beiderseitiger Willenserklärung


Nein, braucht es nicht.


Wo steht das?
#angaga#
Inventar
#43 erstellt: 24. Okt 2012, 14:31

Apalone schrieb:

Franquin schrieb:
...Wo liegt Dein Problem?


DEIN Problem besteht offensicht in der absoluten Nichteinsichtsfähigkeit, was gegenseitige Kommunikation angeht.

Zahl einfach den Restbetrag und fertig. Alles andere ist infantiles "mit dem Füßchen Aufstampfen" und weiterhin zu glauben "ich habe aber doch Recht"!! ...


Besser kann man es echt nicht ausdrücken.


Vielleicht noch dieses hier von Mimi:


Und wegen dieser 80 € Rechnung "beschäftigt Ihr" seit August Polizei und Staatsanwaltschaft und das obwohl allen Beteiligten klar ist: Die Rechnung wird so oder so bezahlt werden.



Ich habe durchaus Verständnis für "episodenhafte" Aufregungen , warum auch immer, in denen man nicht in der Lage ist adäquat zu kommunizieren bzw. zu handeln.
Nach 1-2 Tagen sollte sich aber wieder der kühle Verstand melden und man selbst in der Lage sein die Situation zu reflektieren, um sie anschliessend konstruktiv zu lösen.
Konkret bedeutet dies, dass Du zahlen wolltest und man das in der von dir gewählten Form abgelehnt hat.
Natürlich ist das erstmal ärgerlich und niemand will dann den weg ein zweites mal machen, verständlich.
Man, genauer Du, hättest Dir dann aber auch eine Bankverbindung geben lassen können oder diese später selbst raussuchen, anrufen und nach einer Rechnung fragen...es gäbe viele Möglichkeiten.


Dann ist aber wirklich alles gesagt.

Gruß A.


[Beitrag von #angaga# am 24. Okt 2012, 15:03 bearbeitet]
Stuhlfänger
Stammgast
#44 erstellt: 24. Okt 2012, 14:34

Franquin schrieb:
Wo steht das?


Allgemeinwissen. Z.B. Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel#Gesetzliches_Zahlungsmittel)


Beim Euro-Münzgeld gibt es hingegen eine eingeschränkte Annahmepflicht, denn gemäß der EG-Verordnung Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998, Art. 11 Satz 3 ist „mit Ausnahme der ausgebenden Behörde […] niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen.“

Euro-Gedenkmünzen müssen gemäß § 3 Absatz 1 Münzgesetz ebenfalls lediglich in begrenztem Umfang akzeptiert werden. Bei Zahlungen, die nur aus Gedenkmünzen bestehen, müssen Beträge bis 200 Euro akzeptiert werden; erfolgt eine Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist auch hier niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen. Gedenkmünzen, die auf Euro lauten, sind mit Ausnahme der 2-Euro-Münzen nur in den Ausgabeländern gesetzliche Zahlungsmittel.


Und dann:

Entsprechend kann die Pflicht des Gläubigers zur Annahme von Bargeld auch lediglich eingeschränkt werden, bspw. auf eine Annahmepflicht nur bis zu bestimmten Entgelthöhen, oder beschränkt auf bestimmte Münzen (z. B. nur 2 €) oder Scheine (z. B. keine 200 €) bzw. Stückelungen (z. B. max. 10 × 1 €). Die insbesondere von Tankstellen praktizierte Verfahrensweise, durch Aushang an der Zapfsäule die Annahme von 500-€-Scheinen abzubedingen, ist insofern also zulässig.


[Beitrag von Stuhlfänger am 24. Okt 2012, 14:35 bearbeitet]
blitzschlag666
Hat sich gelöscht
#45 erstellt: 24. Okt 2012, 14:38
was sprach eigentlich dagegen die offene Tankrechnung per Plastikkarte der Wahl zu bezahlen?
Franquin
Hat sich gelöscht
#46 erstellt: 24. Okt 2012, 14:46
Die Tatsache, dass ich mein Portemmonnaie zu Hause liegen gelassen hatte und nur den Reservezweihunderter aus dem Sicherungskasten meines Autos hatte, um nach Hause zu kommen.
0408SUSI
Gesperrt
#47 erstellt: 24. Okt 2012, 14:47

Stuhlfänger schrieb:
wenn jeder dahergelaufene Händler aus Angst vor Falschgeld auf Bezahlung in kleinen Stückelungen bestehen darf. Fälschungssicher geht anders.


Ääääh... Was meinst du, woher diese Angst kommt..? Die kommt bestimmt nicht "dahergelaufen" wie der Händler... Es ist fast schwieriger, Klopapier zu fälschen, als einen x-beliebigen Euro-Schein.
NochKeinHifi
Stammgast
#48 erstellt: 24. Okt 2012, 14:48

Franquin schrieb:

Eben. Du kannst Dir nicht vorstellen, wie erbost ich war, dass sie nicht eben schnell ihren Chef anruft, sondern mir stattdessen ein Schreiben zur Unterschrift vorlegt, mit dem ich mich zum Bösewicht mache.


was war denn eigentlich Inhalt dieses Schreibens?


Franquin schrieb:

Du hast schon gelesen, dass in dem Aushang das Wechseln abgedungen wurde, und nicht die Annahme?


Leider ist innerhalb dieses Threads dies nicht so eindeutig rübergekommen. Es gab ja anscheinend eine Vorgeschichte in einem anderen Thread. Was stand genau an der Tanke?

Wahrscheinlich hast du auch dort schon dies


Franquin schrieb:

Die Tatsache, dass ich mein Portemmonnaie zu Hause liegen gelassen hatte und nur den Reservezweihunderter aus dem Sicherungskasten meines Autos hatte, um nach Hause zu kommen.


erwähnt, was die ganze Sache natürlich etwas in einem anderen Licht erscheinen läßt. Soviel zur Kommunikation.

Danke


[Beitrag von NochKeinHifi am 24. Okt 2012, 14:56 bearbeitet]
blitzschlag666
Hat sich gelöscht
#49 erstellt: 24. Okt 2012, 14:48

Franquin schrieb:
Die Tatsache, dass ich mein Portemmonnaie zu Hause liegen gelassen hatte und nur den Reservezweihunderter aus dem Sicherungskasten meines Autos hatte, um nach Hause zu kommen.


fair enough

mittlerweile ist der Reservezweihunderter sicherlich durch 4 Reservefuffziger ersetzt worden
Franquin
Hat sich gelöscht
#50 erstellt: 24. Okt 2012, 15:00

Stuhlfänger schrieb:

Franquin schrieb:
Wo steht das?


Allgemeinwissen. Z.B. Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel#Gesetzliches_Zahlungsmittel)


Entsprechend kann die Pflicht des Gläubigers zur Annahme von Bargeld auch lediglich eingeschränkt werden, bspw. auf eine Annahmepflicht nur bis zu bestimmten Entgelthöhen, oder beschränkt auf bestimmte Münzen (z. B. nur 2 €) oder Scheine (z. B. keine 200 €) bzw. Stückelungen (z. B. max. 10 × 1 €). Die insbesondere von Tankstellen praktizierte Verfahrensweise, durch Aushang an der Zapfsäule die Annahme von 500-€-Scheinen abzubedingen, ist insofern also zulässig.


Du hast die Box über dem Text gesehen?


Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (beispielsweise Einzelnachweisen) ausgestattet. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst entfernt. Bitte hilf der Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfügst. Näheres ist eventuell auf der Diskussionsseite oder in der Versionsgeschichte angegeben. Bitte entferne zuletzt diese Warnmarkierung.
Behauptung steht im Widerspruch zu vorhergehenden Ausführungen. --House1630 (Diskussion) 12:09, 30. Jun. 2012 (CEST)


Das Abdingen setzt immer noch eine beiderseitige Willenserklärung voraus. In diesem Falle war sogar etwas Falsches abgedungen worden, nämlich das Wechseln von Geld. Duden könnte so ein guter Freund sein.


blitzschlag666 schrieb:

mittlerweile ist der Reservezweihunderter sicherlich durch 4 Reservefuffziger ersetzt worden :D

Nein, durch zwei Hunderter. Die machen nirgends Probleme. Obwohl ich kurz darüber nachgedacht habe, einen Fünfhunderter zu nehmen.
Stuhlfänger
Stammgast
#51 erstellt: 24. Okt 2012, 15:08

Franquin schrieb:
Das Abdingen setzt immer noch eine beiderseitige Willenserklärung voraus


Nicht bei Angeboten. Ein Angebot ist immer eine einseitige Willenserklärung, und der Tankwart bietet die Abnahme von Treibstoff gegen Euro-Scheine mit max. Nennwert von 100 Euro an. Die Rechtslage ist da eindeutig.
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