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Hausratversicherung, was zahlt sie ?+A -A |
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Autor |
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silversurfer
Stammgast |
11:35
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#1
erstellt: 03. Jun 2016, |
Bei mir im WC Spülkasten hat eine Rohrleitung/Rohr zum Eckventil, einen Riss und es spritzt Wasser aus dem Spülkasten, wenn ich die Abdeckung öffne. Habe das Rohr nun abgewickelt mit Klebeband, so das das Wasser nun in den Spülkasten gespritzt wird. Wasserschaden ist keiner entstanden. Weiß jemand von euch, ob mir diese Reparatur die Hausratversicherung zahlt ? Glaube zwar nicht, aber vielleicht hat jemand Erfahrung mit Versicherungen hier und kann was dazu sagen. |
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volvo740tius
Inventar |
11:57
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#2
erstellt: 03. Jun 2016, |
Hallo, ich gehe davon aus, dass das Dein/e Haus/Wohnung ist, sonst ist das Vermietersache. Eine Hausratversicherung zahlt nur für Schäden am Inventar der Wohnung/ des Hauses, da es ja zu keinem Schaden daran gekommen ist, wird da kein Geld fließen. Meines Erachtens übernimmt in so einem Fall nur eine Wohngebäudeversicherung die Kosten für Reparaturen an Wasserleitungen. Gruß Thomas |
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Joe_43
Inventar |
12:12
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#3
erstellt: 03. Jun 2016, |
So ist es. Die Hausrat kommt nur für Schäden an beweglichen Sachen auf, Möbel, Teppiche, etc. |
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silversurfer
Stammgast |
13:46
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#4
erstellt: 03. Jun 2016, |
Danke für die Antworten, das dachte ich mir fast. Ja, das ist meine Eigentumswohnung. Müßte ich mal unsere Hausverwaltung fragen, denn eine Wohngebäudeversicherung haben wir ja. Frage ist aber, ob da der Unterputz WC-Spülkasten mit einbezogen ist !? |
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Joe_43
Inventar |
13:54
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#5
erstellt: 03. Jun 2016, |
Alles was mit dem Haus fest verbunden ist, ist mit inkludiert ... ergo auch der UP-Kasten. Und die HV hat mich Sicherheit eine WohngebäudeVersicherung abgeschlossen. Alles andere wäre grob fahrlässig. Was ich jetzt aber nicht genau weiß, ob es da ggf. Einschränkungen für die Privatwohnungen geben könnte. Normalerweise nicht. Aber hier gilt, ich würde dies einfach melden. [Beitrag von Joe_43 am 03. Jun 2016, 13:54 bearbeitet] |
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silversurfer
Stammgast |
14:01
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#6
erstellt: 03. Jun 2016, |
Super, danke, werde ich gleich mal abklären. :-) |
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JULOR
Inventar |
09:56
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#7
erstellt: 13. Jun 2016, |
Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schäden, die durch Wasser entstanden sind. Die Reparatur von defekten Installationen aber meines Wissens nicht. In der Wohnung zahlst du, im Gemeinschaftseigentum die Hausgemeinschaft. Wozu nun genau die Zuleitung gehört, weiß ich nicht. Hängt sicher auch davon ab, wo genau der Defekt ist. |
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