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Zwei Netzwerke an einem Internetanschluss+A -A |
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Autor |
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FirzenEX
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 05. Nov 2014, 20:16 | |
Hey Leute, seid kurzem wohnt unter mir eine junge Frau der es allerdings zu teuer ist ein Telefonanschluss + Internet zu beantragen bzw braucht nichtmal einen Telefonanschluss aber leider gibt es das ja nur im Doppelpack. Nun hat sie mich gefragt ob sie, gegen eine kleine Zahlung, mein WLAN mit nutzen kann. Im Grunde spricht nichts dagegen solange sie das Internet nur zum surfen nutzt da ich gerne mal Zeug streame. Egal, nun zum Punkt Ich habe ein NAS und streame ansonsten viel über mein Netzwerk und würde dies nun gerne trennen sodass sie ihr eigenes Netzwerk hat und ich meines....in welches sie auch nicht reinkommen kann. Hat da jemand eine gute Idee? Zur Zeit ist der WLAN-Router eine Fritzbox 3370. Vielen Dank schon mal VG |
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audiophilanthrop
Inventar |
#2 erstellt: 05. Nov 2014, 21:19 | |
Du könntest es kompliziert machen und mit Freetz und VLANs arbeiten... Versuch's aber zuerst mal mit dem Gastzugang der FB, der reicht dafür womöglich schon. |
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Con-Hoolio
Inventar |
#3 erstellt: 05. Nov 2014, 21:41 | |
Ich kann Dir nur von soetwas abraten! Es gibt in Deutschland eine sogenannte Providerhaftung. Wenn die nette Dame über deinen DSL-Anschluss irgendwelche illegalen Dinger drecht, steht die Polizei vor DEINER Tür! Selbst wenn du den Router mit einem Gastnetzwerk ausstattest, ist nach außen hin immer nur eine IP-Adresse sichtbar. Somit haftest Du, wenn die Dame irgendwelche Delikte über deinen DSL-Zugang anstellt. |
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stoker85
Inventar |
#4 erstellt: 06. Nov 2014, 08:49 | |
Mit Providerhaftung hat das meiner Meinung nach nichts zu tun. Das ändert aber natürlich nichts an der Tatsache, dass du ersteinmal die erste Anlaufstelle für die Ermittlungsbehörden und den Kläger wärst. Die letzten Urteile zu dieser Thematik legen zwar nahe, dass du wahrscheinlich straffrei ausgehen würdest wenn du nachweisen kannst dass auch andere Personen zugang zu deinem Internetzugang hatten, aber den Ärger hast ersteinmal du und du bist auch der jenige der vor Gericht landet. Ich würde so etwas also nur machen wenn ich der Person absolut vertraue. |
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FirzenEX
Ist häufiger hier |
#5 erstellt: 06. Nov 2014, 19:34 | |
Vielen Dank für eure Hilfe! Das mit dem Gastzugang der Fritzbox sieht ja schon mal sehr gut aus. Jetzt muss ich mich nur noch entscheiden ob ich mein Internet zur Verfügung stelle oder lieber doch nicht VG |
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silberfux
Inventar |
#6 erstellt: 06. Nov 2014, 21:02 | |
Hi, wenn sie sympathisch ist, würde ich es machen Mit der Fritzbox kannst Du erstmal beobachten, ob es Downloadorgien o.ä, gibt. Dann kannst Du sie immer noch rausschmeißen. Möglicherweise verstößt Du gegen die AGB Deines Providers, aber was soll´s... BG Konrad |
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cbv
Inventar |
#7 erstellt: 07. Nov 2014, 16:07 | |
@silberfux: Der Provider müsste schon einiges an Aufwand treiben, um festzustellen, ob der Anschluss geteilt wird. Da Du aber als Kunde bereits selbst mit mehreren Geräten (Laptop, PC, Tablet, ...) arbeiten kannst, hat der Provider idR kein Interesse daran. @FirzenEX, stoker85, Con-Hoolie: Wer ein "offenes" WLAN betreibt, ist kein Provider gemäß TKG, folglich greift auch keine Providerhaftung, die Störerhaftung dagegen schon. Grundsätzlich haftet immer der Täter, also derjenige, der die Rechtsverletzung begangen hat. Derjenige, der nur Betreiber ist, kann allenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Betreiber ist, wer die Funktionsherrschaft über das WLAN ausübt, also rechtlich und tatsächlich die Kontrolle darüber hat. Man haftet aber nicht für die Rechtsverletzungen seiner Nutzer. Man sollte allerdings darlegen können, dass man die Rechtsverletzungen nicht selbst begangen hat. Außerdem gilt: Wenn ich über Rechtsverletzungen seitens des Mitbenutzers in Kenntnis bin, und unterbinde ich diese nicht, mache ich mich natürlich der Mittäterschaft schuldig. [Beitrag von cbv am 07. Nov 2014, 16:08 bearbeitet] |
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Con-Hoolio
Inventar |
#8 erstellt: 07. Nov 2014, 21:07 | |
Ja ich habe eigentlich die Störerhaftung gemeint. Ich habe die Begrifflichkeiten etwas durcheinander gebracht.. Ich meinte natürlich die Störerhaftung und die Problemmatik der Nachweisbarkeit von z. B. Urheberrechtsverletzungen durch Dritte (Mitnutzer). Es ist halt leider in Deutschland noch nicht endgültig geklärt, wie man als "guter Mensch" seinen Internetzugang mit anderen Leuten teilen kann, ohne sich selbst in unsichereres Fahrwasser zu begeben. Selbst wenn man sich den Aufwand machen würde, und einen seperaten Syslogserver aufsetzen würde, welcher sämtliche Aktivitäten der einzelnen Geräte protokolliert - sowas macht man als Privatperson eigentlich seltenst - hätte man immer noch keine endgültige Sicherheit, da man z. B. eine getunnelte Verbindung nicht weiter protolollieren kann. Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn. |
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