Fernseher mit DLNA-Unterstüzung für DVD-Format

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The_Akki
Neuling
#1 erstellt: 03. Nov 2010, 20:49
Hallo,

ich habe ein NAS (Diskstation 107p) dieser beinhaltet ein Media-Server der es erlaubt DVD-Inhalte zu streamen.
Dies funktioniert auf meinen Rechner mit XBMC.

Bei einen Kumpel habe ich versucht dieses NAS an einen Samsung Fernseher anzuschließen, welcher DLNA unterstützt. Es war nicht möglich die DVD-Inhalte zu streamen. Nur *.avi-Dateien waren möglich.

Nun meine Fragen:
1) Ist die gesuchte Funktionalität überhaupt auf Fernsehern möglich? - Oder ist es nur ein geschicktes Zusammenspiel vom NAS und XBMC als Client (auf Linux)

2) Was könnte die Fehlerursache sein? - Transkodereinstellungen oder Firmware des Fernsehers?

Grüße
The_Akki
Knusperfisch
Stammgast
#2 erstellt: 09. Nov 2010, 10:39
DLNA ist extrem eingeschränkt was die Wiedergabeformate angeht. Eigentlich kannst du davon ausgehen, dass ausser JPEG und MPEG-2 vielleicht noch MP3 abgespielt wird. Das war es dann auch schon. Du wirst also immer deine Medien konvertieren müssen. Das ist die traurige Wahrheit über diesen DLNA-Bullshit.
john_frink
Moderator
#3 erstellt: 09. Nov 2010, 11:01
Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass Diskussionen zur Umgehung des auf vielen DVD's enthaltenen Kopierschutzes hier nicht zulässig sind, Lösungsfindungen zu Problemen mit DLNA und anderen Streamingservern/clients hingegen sind herzlich willkommen.


Schönen Gruss, le john
Knusperfisch
Stammgast
#4 erstellt: 09. Nov 2010, 11:11
Woraus resultiert, dass The Akkis Lösung "§§ 95 UrhG" heisst
rolano
Stammgast
#5 erstellt: 09. Nov 2010, 14:30

john_frink schrieb:
[b]Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, dass Diskussionen zur Umgehung des auf vielen DVD's enthaltenen Kopierschutzes hier nicht zulässig sind, (...)


Ich würde mir wünschen, dass genau das hin und wieder und recht deutlich in den diversen Threads zu den MM-Playern seitens der Moderation eingeworfen wird. Was da zum Teil an haarsträubenden und definitiv illegalem Quark ungestraft abgelassen wird (bzw. ungestraft abgelassen werden darf) ist unerträglich.

@knusperfisch

Völlig richtig - und in dem Rahmen gibt es auch nicht wirklich viel zu diskutieren .

Just my 2 cents
Knusperfisch
Stammgast
#6 erstellt: 09. Nov 2010, 14:37

rolano schrieb:


Völlig richtig - und in dem Rahmen gibt es auch nicht wirklich viel zu diskutieren .



Höchstens über Sinn und Zweck von §§ 95 UrhG
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