Fisher Z1 Plattenspieler was kann man geben

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dufs1961
Stammgast
#1 erstellt: 18. Jul 2018, 16:44
Hallöchen, Heute mal eine Frage an die Fachleute, könnte evtl einen Fisher Z1 Plattenspieler kaufen, allerdings ohne System bzw klebt da ein Ortofon OM 5 drunter, das geht ja mal gar nicht, ansonsten im guten Zustand. Bestimmt kein schlechter Dreher oder??
misfits
Inventar
#2 erstellt: 18. Jul 2018, 16:52
Ich hab auf die schnelle nur ein bild gefunden von hifi shark,echt schicker Dreher.Was soll er denn kosten?
Passat
Inventar
#3 erstellt: 18. Jul 2018, 17:48
Der Fisher MT-Z1 ist baugleich mit dem CEC ST-930.

Ab Werk hatten beide Geräte keinen Tonabnehmer drauf.

Neupreis des MT-Z1 war einmal 2500,- DM.

Was das Ortofon angeht:
Das kann man mit einer Nadel 10, 20, 30 oder gar 40 noch aufrüsten.
Nadel 10 entspricht etwa dem 2M Red
Nadel 20 entspricht etwa dem 2M Blue
Nadel 30 entspricht etwa dem 2M Bronze
Nadel 40 entspricht etwa dem 2M Black

Grüße
Roman


[Beitrag von Passat am 18. Jul 2018, 17:51 bearbeitet]
dufs1961
Stammgast
#4 erstellt: 18. Jul 2018, 18:02
Was der kosten soll????? keine Ahnung, der Verkäufer weiß es selber nicht, der steht in einer Garage mit lauter Plunder. Nur schade das der Typ weiß das er da was besonderes hat. Deshalb frage ich ja um ihm ein Angebot zu unterbreiten
Hörbert
Inventar
#5 erstellt: 19. Jul 2018, 04:29
Hallo!

Der Z-1/CEC ST-930 ist ein alter Transmissionsriemenläufer mit einer separaten Steuereinheit.

Bevor du ein Angebot machst solltest du das Gerät sowie diese Steuereinheit auf Herz und Nieren prüfen.

Am besten machst du mit dem Besitzer eine 14-Tägige Probezeit aus in der du dir das Gerät genau ansiehst.

Da ich nur den CEC-930 kenne der ohne Tonarm ausgeliefert wurde weiß ich nicht welcher Tonarm auf dem Z-1 verbaut ist, ich denke mal es ist einer der mittelschweren geraden Tonarme.

Existiert die Haube noch?

Ist das Gerät technisch noch in Ordnung, hat noch seine Haube und sieht nicht gerade aus wie ein Shabby Chic Möbelstück solltest du dich mit dem Eigner eigentlich auf eine Summe zwischen 250 und 350 Euro einigen können, verlangt er deutlich mehr dafür würde zumindest ich mich höflich für das Gespräch bedanken und die Sache vergessen.

MFG Günther
lini
Inventar
#6 erstellt: 19. Jul 2018, 08:13
Günther: Dass der ST 930 ohne Arm geliefert worden sein soll, wär mir so nicht bekannt. Meines Wissens war da normalerweise eine ölbedämpfte/-bedämpfbare Variante des Jelco SA-250ST dabei. So war's auch bei den New-old-stock-Exemplaren, die ein Bochumer Hifi-Händler so um 2004 angeboten hat (und wovon ich damals einen erwarb, aber später wieder zurückgab - längere Geschichte...). Leider weiß ich nicht mehr genau, wieviel jener Händler damals verlangt hat, meine aber, es wären entweder knapp 600 oder knapp 700 Euro gewesen.

Grüße aus München!

Manfred / lini
bielefeldgibtsnicht
Inventar
#7 erstellt: 19. Jul 2018, 20:19
Hallo Hörbert:
Ich war lange genug im Handel: Man macht nicht gleich ein Preisangebot, erstmal den Verkäufer fragen, was er sich vorstellt:
Vielleicht nennt er einen viel niedrigeren Preis. Hier: der Dreher steht in der Garage!!! Er hat ihn nicht mal in seiner Wohnung/Haus gezeigt, vielleicht auch noch staubig/schmutzig. Ist wie beim Gebrauchtwagen: ungewaschen und ohne Aufbereitung ist der erzielbare Preis schon mal deutlich niedriger.

Der Verkäufer kennt den Neupreis vielleicht gar nicht, wenn man zu viel bietet, fängt er an, zu recherchieren.
Ist einem Bekannten von mir passiert: In einem Nachlass wurde ein Sequerra-Tuner angeboten, die Erben hatten keine Ahnung, was sie da haben:

Er hat damals direkt 500,-- DM angeboten, zu viel (!), die Erben wurden stutzig und machten sich schlau. Für 100,-- oder 150,-- DM hätte er den Tuner wahrscheinlich gehabt.

Gerd


[Beitrag von bielefeldgibtsnicht am 19. Jul 2018, 20:20 bearbeitet]
tomtiger
Administrator
#8 erstellt: 19. Jul 2018, 23:31
Hi,


bielefeldgibtsnicht (Beitrag #7) schrieb:
Er hat damals direkt 500,-- DM angeboten, zu viel (!), die Erben wurden stutzig und machten sich schlau. Für 100,-- oder 150,-- DM hätte er den Tuner wahrscheinlich gehabt.


ist es denn so üblich, dass man andere Leute über den Tisch ziehen will?

Ist bekannt, dass auch in Deutschland in so einem Fall der Vertrag nichtig sein kann? Also wenn man was für weniger als dem halben realen Wert kauft?

LG Tom


[Beitrag von tomtiger am 19. Jul 2018, 23:34 bearbeitet]
Wuhduh
Gesperrt
#9 erstellt: 20. Jul 2018, 00:00
Ich verstehe das jetzt so, daß der Bekannte 500 DM für den Tuner geboten hatte und die Erben ihn nicht verkauften ?

Wenn ja, dann sind die Erben seltsame Leute. Ein Hunni zusätzlich = 600 wäre bestimmt auch gegangen.

@ Tom:

Nein. Wenn jemand mehr bezahlt als der Gegenstand wert ist, ist der Kaufvertrag rechtsgültig.

Es sei denn, es kann ein vorsätzlich oder arglistig verschwiegener Mangel nachgewiesen werden.

->> Dies ist meine unverbindliche Meinung und keine rechtsverbindliche Aussage !

Deine zweite Frage ist seltsam. Das Ergebnis nennt man ein Schnäppchen, Schnapper, oder so.

MfG,
Erik
tomtiger
Administrator
#10 erstellt: 20. Jul 2018, 04:36
Hi Erik,

bei uns ist das gesetzlich geregelt und bei Euch praktisch nicht viel anders: Laesio enormis.

Wenn Du Dich hier im Forum erkundigst und dann deutlich weniger als den halben Wert bezahlst, ist das Geschäft nichtig. Also wenn der andere drauf kommt ....

LG Tom
Hörbert
Inventar
#11 erstellt: 20. Jul 2018, 05:28
Hallo!

@bielefeldgibtsnicht


.........Ich war lange genug im Handel: Man macht nicht gleich ein Preisangebot, erstmal den Verkäufer fragen, was er sich vorstellt.........


Hättest du die Beiträge des TE aufmerksam durchgelesen wäre dir aufgefallen dass die Verhandlungen längst über dieses Stadium hinaus gediehen sind.

Er schreibt:

.........Was der kosten soll????? keine Ahnung, der Verkäufer weiß es selber nicht.........


...und...


....Nur schade das der Typ weiß das er da was besonderes hat. ...........


...sowie....


.......Deshalb frage ich ja um ihm ein Angebot zu unterbreiten.........


Die Verhandlungen sind also in einem Stadium in der ein realistisches diskussionswürdiges Angebot der logische Schritt wäre und nicht der Versuch jemanden über den Tisch zu ziehen was die Verhandlungen zu einem sehr schnellen Ende bringen könnten oder zu einer unrealistisch hohen Forderung führen könnten.

Ich glaube in meinem erweiterten BK könntest du keine erfolgreichen Geschäfte machen.


MFG Günther
ForgottenSon
Inventar
#12 erstellt: 20. Jul 2018, 05:55

bielefeldgibtsnicht (Beitrag #7) schrieb:

Er hat damals direkt 500,-- DM angeboten, zu viel (!), die Erben wurden stutzig und machten sich schlau. Für 100,-- oder 150,-- DM hätte er den Tuner wahrscheinlich gehabt.


Verstehe ich das richtig: Das Gerät hatte einen Wert von ca. 125,-- Euro. Geboten wurden 500,-- und
der Verkäufer hat _nicht_ verkauft? Wir reden hier von einem alten Hifi-Gerät, das es neu nicht mehr
gibt und auf dem Gebrauchtmarkt eher selten ist? Wie will man dafür einen realistischen Wert ermitteln?
Letztlich handelt es sich hier doch um Liebhaberei. Wie will man das einklagen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese "Laesio enormis" hier anwendbar ist. Siehe auch
den Abschnitt "Ausnahmen" (für Österreich) auf Wikipedia:

"Der Verkürzte kann den Vertrag nicht anfechten,

wenn er die Sache aus besonderer Vorliebe übernommen hat (§ 935 ABGB)
wenn ihm der wahre Wert bekannt war (§ 935 ABGB) ...."
tomtiger
Administrator
#13 erstellt: 20. Jul 2018, 06:42
Hi,


ForgottenSon (Beitrag #12) schrieb:
Verstehe ich das richtig:


so wie ich es verstehe war das Gerät mehr als 500 Euro wert. Weil der Käufer 500 Euro geboten hat, sind die VK erst auf die Idee gekommen, sich um den wahren Wert zu informieren und wollten dann mehr als 500 Euro.

Die VK waren der Ansicht, dass das Gerät kaum etwas wert ist. Hätte der Käufer 100 Euro geboten, hätten die VK sich nicht informiert sondern ihm das Gerät für die 100 Euro gegeben.


LG Tom
ForgottenSon
Inventar
#14 erstellt: 20. Jul 2018, 06:55

tomtiger (Beitrag #13) schrieb:

so wie ich es verstehe war das Gerät mehr als 500 Euro wert. Weil der Käufer 500 Euro geboten hat, sind die VK erst auf die Idee gekommen, sich um den wahren Wert zu informieren und wollten dann mehr als 500 Euro.

Die VK waren der Ansicht, dass das Gerät kaum etwas wert ist. Hätte der Käufer 100 Euro geboten, hätten die VK sich nicht informiert sondern ihm das Gerät für die 100 Euro gegeben.


Aha, ok, danke. Ich sehe das trotzdem nicht als problematisch an. Hast Du schon mal vor
dem Problem einer Haushaltsauflösung wegen Todesfall gestanden? Da bist Du froh, wenn Du
wenig Arbeit mit dem Mist hast. So kommt es dann zu solchen Hausflohmärkten "Alles für
einen Euro". Da wird ja praktisch alles viel zu günstig weggeben und wäre offensichtlich anfechtbar.
Wo kein Kläger, kein Richter.
BassTrombose
Stammgast
#15 erstellt: 20. Jul 2018, 07:29

Nadel 40 entspricht etwa dem 2M Black


ääähh...nööööö....die OM40 ist mit Gyger Schliff und die des 2m Black ist Shibata schliff......
Wuhduh
Gesperrt
#16 erstellt: 20. Jul 2018, 21:21
... " etwa " ... etwas überpingelig zur Frühstückszeit ?

" Wir waren um 18:15 Uhr verabredet. Jetzt ist es 18:22 Uhr ! "

@ tomtiger:

Randbemerkung: Jo,
1. kein Kläger mit einem Wertgutachten von einem unabhängigen Sachverständigen = alles paletti = " verklage mich doch ! "
2. Kläger muß Nachweis erbringen, ggfs. in Vorkasse für Dienstleistungen, etc. p.p.

Unsere deutschen Gerichte sind in vielen Instanzen und regional völlig überlastet. Bis da jemand die Akte noch einmal in die Hand nimmt ist der Tuner längst zu einem Spinnerpreis weitergereicht worden. Zeitlich am besten noch vor Aufsetzung der Klageschrift.

Aber alles nur blanke Theorie.

,
Erik
tomtiger
Administrator
#17 erstellt: 20. Jul 2018, 23:27
Hi,


ForgottenSon (Beitrag #14) schrieb:
Wo kein Kläger, kein Richter.


klar.



Wuhduh (Beitrag #16) schrieb:
Aber alles nur blanke Theorie.


Nunja, bei uns ist es Gesetz, und wird auch in Anspruch genommen! Insbesondere im Gebrauchtfahrzeuggeschäft ist das ein Problem.

LG Tom
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