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Samsung HW-H550 - Eigenfrequenz oder mangelde Verarbeitung!+A -A |
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Autor |
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Snowsuitup
Neuling |
#1 erstellt: 19. Jun 2015, 19:01 | |||
Hallo HiFi Gemeinde, trotz Suchfunktion konnte ich keinen Beitrag zu der oben genannten Soundbar finden. Jetzt mach ich selber einen auf. Ich nutze die Soundbar überwiegend zur "Verbesserung" der Klangqualität des TVs. Leider hört man bei manchen "Männerstimmen" immer wieder ein leichtes Klackern am Subwoofer. Jetzt bin ich der Sache nachgegangen und habe mit Sinusfrequenzen den Subwoofer angesteuert und herausgefunden, dass das Klackern ähnlich einer Resonanz ab 150 Hz ansteigt und bei 178 Hz ein Maximum hat. Danach fällt es sehr schnell ab. Das eigentliche Problem liegt jetzt aber beim Händler. Da man hier i.d.R. auf keine technisch geschulten Personen am Telefon trifft, werden mir immer wieder leere Versprechungen gemacht und an der Problematik ändert sich nichts. Das Gerät ist mittlerweile in der zweiten Reperaturschleife wieder bei mir angekommen und laut "Servicepartner" in der Toleranz - da stellt sich mir die Frage: Wie kann man die Empfindung eines Klackerns tolerieren.... Bevor ich jetzt in die dritte Schleife starte und wahrscheinlich am Telefon völlig verzweifle frage ich Euch, ob Ihr vielleicht mit der Soundbar oder mit einem ähnlichen Problem (das Klackern) schon Erfahrungen gemacht habt. Vielleicht erfahre ich ja etwas, wie man das am besten weitergeben kann. Für jegliche Informationen wäre ich Euch dankbar. Grüße Snowsuitup |
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erddees
Inventar |
#2 erstellt: 07. Jul 2015, 07:06 | |||
Was sagt denn der Händler dazu? Der ist in den ersten zwei Jahren nach Kaufdatum (nicht Produktionsdatum!) für die Gewährleistung zuständig. Das bedeutet, das der sich mit dem "Servicepartner" auseinandersetzen muss, nicht du. Wenn das Gerät sogar jünger als sechs Monate ist, liegt die Beweislast sowieso bei ihm. Mit Aussagen a la "liegt im Toleranzbereich" brauchst du dich nicht abspeisen zu lassen, den Toleranzbereich bestimmst du als Verbraucher/Käufer. Diese Möglichkeiten hat der Händler: Nachbessern (hat offensichtlich nicht funktioniert), wandeln (gegen ein gleichwertiges Gerät) oder Kauf rückgängig machen (Kohle zurück). In der Reihenfolge. Viel Erfolg. |
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Apalone
Inventar |
#3 erstellt: 08. Jul 2015, 02:34 | |||
das stimmt so nicht. Stichwort in dem Kontext ist "ab wann ist ein Fehler ein Fehler". Damit
könnte es durchaus -wenns zum echten Streit kommt- hart auf hart gehen. Kann man den beschriebenen Sinustest speichern/dokumentieren? Würde vielleicht bei der Argumentation helfen. |
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erddees
Inventar |
#4 erstellt: 08. Jul 2015, 07:21 | |||
Im Allgemeinen: Wer ein Produkt kauft, erwartet zurecht die einwandfreie (!) Funktion, ohne Kompromisse. Damit sind keine fehlenden (ggf. beim Kauf übersehene) Attribute/Austattungsmerkmale gemeint, sondern die störungsfreie Funktionalitäten des Produktes. Ist die nicht gegeben (warum auch immer), liegt ein offensichtlicher Mangel vor. Im Besonderen: Mal abgesehen davon, dass das "Klackern" genauer definiert werden müsste (zunächst ist es ja ein subjektiv wahrgenommenes Geräusch), meine ich mit "Toleranzbereich selbst bestimmen" die Akzeptanz, die ich als Kunde einem nicht einwandfreien Produkt gegenüber aufbringe. Die wenigsten (ein Laie schon mal gar nicht) sind in der Lage, dokumentierte Sinustests durchzuführen. Wenn ich unterstelle, dass das Gerät, um das es geht, jünger als 6 Monate ist, ist das letztlich auch nicht notwendig, denn in diesem Fall liegt die Beweislast beim Verkäufer. Anders sieht das natürlich aus, wenn mehr als sechs Monate ab Kaufdatum vergangen sind. Aber selbst dann sind die Chance auf berechtigten Gewährlweistungsanspruch mehr als gut. Den Beschreibungen des TE nach handelt es sich bei dem Verkäufer offensichtlich um einen Onlinehändler (?). Das der so reagiert wie er reagiert verwundert nicht weiter. Schließlich läuft die "Reklamation" telefonisch und keiner steht am Tresen und macht ihm die Hölle heiß, die sitzen das gepflegt aus und wimmeln ab. Hier muss man hartnäckig bleiben, der Gewährlweistungsanspruch bei Produktmangel ist im Gesetz klar zu Gunsten des Verbrauchers geregelt. Vor "hart auf hart" braucht man auf keinen Fall zurückschrecken. |
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Apalone
Inventar |
#5 erstellt: 08. Jul 2015, 09:18 | |||
WENN es ein Fehler ist.... Bsp: ein Kratzer auf der Seitenflanke eines Reifens löst idR keinen Mangelschaden hervor.... |
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erddees
Inventar |
#6 erstellt: 08. Jul 2015, 12:08 | |||
Im deinem Beispiel hat man von der Beeinträchtigung "Kratzer auf der Seitenflanke" aber Kenntnis und nimmt das in billigend Kauf, weil dieser Schönheitsfehler keine Beeinträchtigung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs des darstellt, ggf. sogar mit einem Preisnachlass verbunden ist. Andernfalls sähe die Sache schon wieder ganz anders aus. Insofern hinkt dein Beispiel ein bisschen. Im konkreten Fall wird eine Ware mit einwandfreien Gebrauchseigenschaften zugesichert (anders sollte es ja auch nicht sein), die diesem Anspruch offensichtlich nicht gerecht wird. Denn der bestimmungsmäßige Gebrauch der Soundbar wird durch "Klackergeräusche" beeinträchtigt, sprich die zugesicherte Eigenschaft Hörgenuss wird geschmälert, ohne das der geneigte Käufer im Vorfeld davon Kenntnis hat. Samsung wäre auf zwei Arten aus dem Schneider: 1.: Wenn sie ihr Gerümpel mit dem Hinweis anböten, dass es bei bestimmten Frequenzen zu einem "Klackern" kommen kann, der Kunde davon weiß und das so bei Kauf auch akzeptiert. Dem ist aber nicht so. Und das aus gutem Grunde: wer wäre denn auch so bescheuert und versieht seine Produkte bereits in der Bewerbung mit dem Hinweis, dass wesentliche Eigenschaften nicht zugesichert werden. 2. und einfachste Art: Einwandfreie Ware liefern Das gilt im Übrigen nicht nur für Samsung, sondern für viel weitere Hersteller. Samsung befindet sich da in "bester" Gesellschaft ... Wie dem auch sei. Dreh- und Angelpunkt ist die Tatsache, dass ein Mangel vorherrscht ist, der offensichtlich bereits seit dem Auslieferzustand besteht. |
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