HIFI-FORUM » Surround & Heimkino » A/V-Receiver/-Verstärker » Pioneer » dringend Hilfe von Pioneer benötigt (kein Händler) | |
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dringend Hilfe von Pioneer benötigt (kein Händler)+A -A |
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Autor |
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Chris_G
Stammgast |
#1 erstellt: 05. Okt 2005, 17:35 | |
Hallo Gemeinde, ich habe einen Pioneer-Verstärker erworben und muss zu meiner größten Enttäuschung sagen, dass es einige Anzeichen dafür gibt, dass man mir ein reperiertes Gerät als Neuware verkauft hat. Folgendes konnte ich entdecken: 1. neben einer Schraube auf der Rückblende wurde ein Kratzer schwarz überlackiert 2. die goldenen Überdeckungen auf der Rückplatte sind teilweise zerkratzt 3. der Netzanschluss für das zusätzliche Gerät war verstaubt 4. zwei der Abdeckungen in den Schraubklemmen der Lautsprecher(um die Bananas hineinzustecken) sind gebrochen 5. das Herstellungsdatum des Verstärkers ist Februar 2004 (seit wann liegen die so lange auf Lager?) Gibt es Möglichkeiten von Pioneer zu erfahren, ob das Gerät bereits reperiert wurde? Gruß Christoph |
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frusch
Stammgast |
#2 erstellt: 05. Okt 2005, 21:45 | |
Hallo Chris, da hast Du ja echt Pech, wie zynisch muss Dir da mein Glückwunsch in den Ohren klingen! Sorry, dies konnte ich nicht ahnen! In der Tat lässt Staub auf den Kabeln o.ähnl. darauf schließen, dass es sich hier min. um ein Vorführungsmodell handelt! Der Pio ist sorgfältig verpackt und die Kabel stecken in Beutel, es ist somit auszuschließen, dass verstaubte Ware zum Kunden gelangt! Gebrochene Teile, auch wenn es nur die Bananensteckerpropfen sind, rückseitige Kratzspuren und Lacknachbesserungen lassen eindeutig auf eine lieblose Nutzung schließen und es könnte sich auch um so genannte "B Ware" handeln. Wenn Dir das Gerät als Neugerät verkauft wurde, dann muss es auch neu und unbenutzt sein, aus welchem Grund auch immer vorher eine Inbetriebnahme stattgefunden hätte, es kann nach einer noch so kurzen Nutzung nicht mehr als "Neu" verkauft werden. Solltest Du das Gerät als Vorführ- oder B-Ware gekauft haben, ist auch noch nichts verloren. Wurde es z.B. als wie Neu o. ähnl. angepriesen worden sein, so wäre dies ggf. eine zugesicherte Eigenschaft, welche nicht erfüllt wurde. Wie auch immer, mache von deinem Einrederecht, aufgrund eines Sachmangels gebrauch. Setze Dich mit Deinen Händler in Verbindung, eventl. liegt irgendwo nur ein böser Fehler vergraben. Wenn Du ein Neugerät gekauft hast, dann bestehe auf Umtausch! Wenn Du Dich auf Minderung o.ähnl. einlässt, könnte passieren, dass Du alle anderen Ansprüche dadurch verwirkst. Doch nehme unbedingt Kontakt zu Deinen Händler auf und versuche in einem vernünftigen Gespräch eine Lösung herbeizuführen! Viele Grüße, frusch [Beitrag von frusch am 05. Okt 2005, 21:48 bearbeitet] |
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Chris_G
Stammgast |
#3 erstellt: 06. Okt 2005, 05:10 | |
[quote="frusch"] Wenn Du ein Neugerät gekauft hast, dann bestehe auf Umtausch! Wenn Du Dich auf Minderung o.ähnl. einlässt, könnte passieren, dass Du alle anderen Ansprüche dadurch verwirkst. Doch nehme unbedingt Kontakt zu Deinen Händler auf und versuche in einem vernünftigen Gespräch eine Lösung herbeizuführen! Viele Grüße, frusch[/quote] Hallo frush, das Gerät wurde mir von einem offiziellem Pioneer-Händler als Neugerät verkauft. Zusätzlich distanziert sich der Händler von jeglicher Ware aus Grau-Importen... Eines kann ich Dir versichern, sollte ich herausfinden, dass hier eine arglistige Täuschung vorliegt, wird es mächtig knallen. Noch eine Frage: in welcher Zeitspanne muss der Händler ein Neugerät liefern? bzw. wie kann ich jetzt meine Mehraufwändungen jetzt geltend machen, sprich Zeit und Benzin für die erneute Anfahrt? Gruß Christoph [Beitrag von Chris_G am 06. Okt 2005, 06:43 bearbeitet] |
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klaus2002
Stammgast |
#4 erstellt: 06. Okt 2005, 07:00 | |
Falls dir dein Händler tatsächlich ein B-Ware Gerät als Neu verkauft hat ist das eine bodenlose Frechheit!! Ich wär so dermaßen stinksauer, dass ich ihm glaub ich eine reinhaun würde.. Halte uns auf jeden Fall auf dem laufenden!! Grüße Klaus |
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computerfouler
Inventar |
#5 erstellt: 06. Okt 2005, 07:31 | |
Das ist ja wohl der HAMMER, sofort reklamieren und wenn er keine wirklich gute Erklärung hat, wandeln. Es ist wirklich unglaublich was sich einige Händler erlauben. |
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cal..45
Stammgast |
#6 erstellt: 06. Okt 2005, 07:50 | |
um welchen händler handelt es sich denn? sowas sollte man ruhig mal öffentlich *an den pranger stellen*. gruß, holger |
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klaus2002
Stammgast |
#7 erstellt: 06. Okt 2005, 07:52 | |
Genau, wir müssen doch wissen wen wir beukotieren sollen... Grüße Klaus |
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pitt
Hat sich gelöscht |
#8 erstellt: 06. Okt 2005, 08:27 | |
Hi Chris ! Das ist schon ein Hammer ! Du schreibst " erneute Anfahrt und Benzinkosten", dann gehe ich mal davon aus, daß Du den Rec. selber abgeholt hast ?! Ich würde das Teil, nach möglichkeit mit einem Zeugen, dem Händler wieder auf den Tisch stellen, ihm die Mängel zeigen und ein Neugerät(original verpackt) verlanger. Hat er keinen vorrätig, den besagten Rec. dort lassen und einen Termin festlegen ! Für die Unkosten soll er gefälligst ein ordentliches z.B. Cinchkabel o.ä. spendieren. Ein Hinweis über die Diskussion im Forum, könnte m.E. auch nicht schaden mfg Pitt |
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Chris_G
Stammgast |
#9 erstellt: 06. Okt 2005, 08:33 | |
Hallo Gemeinde, ich habe soben mit dem Händler telefoniert. Der Händler hat sofort ein neues Gerät bestellt welches ich dann Anfang nächster Woche abholen könnte. Der Händler teilte mir mit, dass ich das Gerät ruhig in Betrieb nehmen kann, da es auf jeden Fall an Pioneer zurückgeschickt wird. Kann ich dies rechtlich tun, ohne meine Ansprüche zu verlieren? Noch eine kleine Info an uns "doofe" Verbraucher: die Hersteller versenden immer wieder Mal Geräte die bereits reperiert wurden oder aber auf Massen standen an die Händler als Neuware. (O-Ton) Gruß Christoph |
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Malcolm
Inventar |
#10 erstellt: 06. Okt 2005, 08:48 | |
Also kotieren bracht man ihn ja trotzdem nicht gleich... das hat auch hier im Forum nichts zu suchen Des weiteren scheint der Händler ja sehr einsichtig zu sein- wenn der Tausch problemlos klappt würde ich ihm das verzeihen. Vielleicht kann man ihn ja noch zu einem anständigen Kabel als Entschädigung bequatschen. |
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computerfouler
Inventar |
#11 erstellt: 06. Okt 2005, 08:50 | |
LOL So einen Quatsch habe ich ja lange nicht mehr gehört. Kannst du von dem Schlitzohr nicht das Geld wiederbekommen und woanders kaufen? |
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klaus2002
Stammgast |
#12 erstellt: 06. Okt 2005, 08:51 | |
Zur Zeit dieser Aussage hab ich ja noch nicht gewusst dass der Händler wahrscheinlich keine Schuld hat und mit sich reden lässt!! so kl Update meiner Aussage: Sag uns den Namen, dann wissen wir WO WIR KAUFEN SOLLEN!!! Grüße Klaus |
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Home-Entertainment-Worl...
Schaut ab und zu mal vorbei |
#13 erstellt: 06. Okt 2005, 08:55 | |
Hallo, wir sind auch Pioneer Fachhändler und ich möchte zur Ehrenrettung von allen Händlrn sagen, daß diese Aussage des angesprochenen Händlers absoluter Blödsinn ist ! Wir bekommen niemals von Pioneer oder einem anderen Lieferanten Ware die nicht neu und orginal verpackt ist. Demogeräte werden nur gesondert als solche verkauft und normaler Weise auch nur wieder als Demogeräte für den Händler. Reparierte Ware kommt überhaupt nicht wieder zu uns Händlern in den Umlauf. Harald Ley www.home-entertainment-world.de |
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klaus2002
Stammgast |
#14 erstellt: 06. Okt 2005, 08:57 | |
Also muss ich wohl meine aktuelle Aussage wieder zurückziehen... Man sollte den Händler mal zur Rede stellen und Klarheit schaffen! Grüße Klaus |
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Chris_G
Stammgast |
#15 erstellt: 06. Okt 2005, 09:33 | |
Hallo Gemeinde, dies werde ich garantiert tun, wenn ich da bin um das neue Gerät abzuholen. Gruß Christoph |
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Chris_G
Stammgast |
#16 erstellt: 06. Okt 2005, 10:27 | |
Hallo Gemeinde, ich kanns mir doch auch nicht erklären. Das Gerät war im unbeschädigten Original-Karton und kein Anzeichen dafür, dass das Klebeband bereits einmal entfernt worden wäre... Gruß Christoph |
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pitt
Hat sich gelöscht |
#17 erstellt: 06. Okt 2005, 10:42 | |
wird schon werden Chris mfg Pitt p.s. @ Harald Danke noch mal für das, gerade geführte Orientierungsgespäch, hat mir sehr geholfen |
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toto_el_bosse
Stammgast |
#18 erstellt: 06. Okt 2005, 10:50 | |
Davon würde ich, solange du keine Entzugserscheinungen erleidest, abraten. Denn wer weiß schon, ob der Receiver nicht noch sonstige Mängel in seinem Inneren hat? Wenn du ihn dann trotz sachgemäßer Behandlung völlig zerstörst, könnte das problematisch werden. Evtl. ziehst du dann auch noch deine "alten" Komponeneten, z.B. LS, in Mitleidenschaft. [Beitrag von toto_el_bosse am 06. Okt 2005, 10:51 bearbeitet] |
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webRacer
Stammgast |
#19 erstellt: 06. Okt 2005, 14:44 | |
Hi Chris, Du hast Post! webRacer |
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computerfouler
Inventar |
#20 erstellt: 06. Okt 2005, 15:31 | |
Hast Du wiklich noch vertrauen zu diesem Händler? Wer erst seine Kunden erst betrügt und dann im nachhinein völlig abstruse Behauptungen aufstellt
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frusch
Stammgast |
#21 erstellt: 06. Okt 2005, 20:39 | |
@ chris,
ob hier arglistige Täuschung vorliegt, wird sich so ohne weiteres nicht klären lassen. Wenn Dein Händler sich fair verhält und eine unbürokratische und schnelle Abwendung des Ärgernisses herbeiführen kann, würde ich das nicht unterstellen. Egal ob "Grauer oder Deutscher", wenn Dir Dein Händler ein Neugerät verkauft, dann muss dieses auch allen Attributen eines Neugerätes entsprechen. D.h. Du als Kunde hast Anspruch auf ein Originalverpacktes und unbenutztes Gerät! Du musst hier sorgfältig abwägen, was Du weiter unternimmst. Denn die Angaben Deines Händlers klingen für mich schon sehr abenteuerlich! Eine unbegrenzte und kostenlose Nutzung für den Zeitraum bis ein Austausch gegen ein Neugerät stattfinden wird, würde ich mir auf alle Fälle schriftlich zusichern lassen, insbesondere dann, wenn der Händler ein unbeschriebenes Blatt für Dich ist. Es könnte auch ganz nützlich sein die Beschädigungen gemeinsam mit dem Händler zu Begutachten und das Ganze zu protokollieren und einen Funktionstest des Gerätes beim Händler zu machen, die häufig ärgerlichen Auswirkungen von weiteren, ggf. verdeckten technischen Mängeln riskiert so der Händler und nicht Du! Egal wie umständlich es ist, ich würde a.s.a.p. zu den Händler gehen, dass Ganze dann in einem persönlichen Gespräch, sachlich aber bestimmt mit ihm klären. Stelle ihm unangenehme Fragen, aber unterstelle ihm nichts! Bereite Dich auf das Gespräch gut vor, notiere Dir offene Fragen, denke immer an den Leitsatz, wer fragt der führt und beobachte den Burschen ganz, ganz aufmerksam während des Gesprächs! Du findest ganz bestimmt heraus, ob er Dein weiteres Vertrauen verdient oder nicht! Wenn ja, bleibe mit ihm verbindlich, wann kommt das neue Gerät, wie will er Dich weiterhin als zufriedenen Kunden binden und es wird Dir gelingen noch einige "Naturalien" von ihm zu erhalten, damit Du auch tolle Argumente erhältst, warum Du auch künftig bei ihm kaufen kannst und nur gutes von ihm berichten wirst Wenn nein, bestehe auf Herausgabe Deines Geldes, übergebe ihm dann das Gerät, schleich Dich und mache künftig einen großen Bogen um ihn! So in etwa würde ich vorgehen! Viele Grüße, Frusch Ps.: Deine Fragen wird ein Vollblutjurist für ziv. Kaufrecht kompetenter beantworten können, aber ich versuch es `mal - ohne Gewähr! Der Händler muss in angemessener Frist, nach Deiner schriftlichen Einrede reagieren! Diese ist i.d.Regel von seinem Beschaffungsaufwand abhängig! Bei normalen Gebrauchsgütern, meist Lagerware dürften ca. eine, max. zwei Wochen als angemessen gelten. Natürlich kannst Du auch Deine Aufwendungen in Rechnung stellen, sie sollten allerdings den Tatsächlichen entsprechen, begründet sein und nicht überzogen wirken! Das muss schriftlich erfolgen und am praktikabelsten wäre natürlich für Dich, wenn Du den Betrag gleich vom Kaufpreis abziehen könntest! Aber ich fürchte, dass der schon in die Kasse Deines Händlers gewandert ist und a.d.G. habe ich Dir ja schon oben meinen Königsweg beschrieben! [Beitrag von frusch am 06. Okt 2005, 20:42 bearbeitet] |
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Chris_G
Stammgast |
#22 erstellt: 07. Okt 2005, 05:18 | |
Hallo frush, danke für Deine ausführliche Antwort. Das neue Gerät wird spätestens am Montag bereits beim Händler sein. Er will sich natürlich das Gerät anschauen, welches zurückgegeben wird. Ich habe den genzen Vorgang bereits per Mail an den Händler geschickt mit der Bezugnahme auf das geführte Telefonat und mit der Ankündigung einer eventuellen Inbetriebnahme, die mir seitens des Händlers zugebilligt wurde. Das neue Gerät werde ich mir ebenfalls im Shop anschauen, bevor ich es mitnehme, denn zum dritten Mal würde ich bestimmt nicht mehr dahin fahren. Die Mehraufwändungen, die mit der erneuten Anfahrt dahin verbunden sind, werde ich selbst verständlich ansprechen. Da ich so einen Fall vorher nicht erlebt hatte, wird es mir schwer fallen, auf Anhieb zielgerichtete Fragen zu diesem Thema vorzubereiten, da ich auch die Vertreibswege und sonstige Randbedingungen dieser Branche absolut nicht kenne. Gruß Christoph [Beitrag von Chris_G am 07. Okt 2005, 05:21 bearbeitet] |
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Chris_G
Stammgast |
#23 erstellt: 07. Okt 2005, 05:44 | |
Hallo Gemeinde, nun habe ich eine gerätespezifische Frage: wieso ist der Amp so leise? Um die Lautstärke, die ich vom AZ1 gewöhnt war zu erreichen (damals Einstellung -47 dB) muss ich bei dem Pioneer locker bis auf -20 dB hochdrehen. Ist das normal? Hängt es mit der Einmassung zusammen? kann man dies nicht beeinflussen? Das Gerät müsste doch genauso laut spielen können wie der AZ1. Wenn ich aber nicht mehr Lautstärke-Stufen zur Verfügung habe... Gruß Christoph [Beitrag von Chris_G am 07. Okt 2005, 05:46 bearbeitet] |
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frusch
Stammgast |
#24 erstellt: 07. Okt 2005, 10:40 | |
Mach Dir da `mal keine Sorgen, die Skala geht im + Bereich weiter und anpassen kannst Du ihm im umfangreichen Setup auch! Viele Grüße, Frusch |
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Chris_G
Stammgast |
#25 erstellt: 08. Okt 2005, 10:15 | |
Hallo Gemeinde, das ist der Knaller schlechthin. Ich war Heute das Gerät tauschen, da Gestern Nachmittag ein neues Gerät von Pioneer angekommen ist. Der Karton sah diesmal eindeutig so aus, als ob das Gerät bereits ausgepackt worden wäre. Dessen nicht genug. Das Gerät hatte am Gehäuse eine dicke Macke. Jetzt habe ich garkein Gerät und kann mich schön bis nächste Woche gedulden, bis das dritte Gerät kommt. Man hat mir den Versand per Express angeboten und eine Sichtprüfung vor Versand, jedoch habe ich dies abgelehnt, da ich das Gerät persönlich auspacken möchte. Nächste Woche fahre ich also zum dritten Mal 190 km um vielleicht diesmal ein einwandfreies Gerät abzuholen. Ich habe die Schnauze gestrichen voll. Sollte beim dritten Gerät ebenfalls etwas nicht stimmen, werde ich vom Vertrag zurücktreten müssen. Was ist dann mit meinen ganzen Aufwändungen? alleine das Benzin hat mich locker über 50 EURO gekostet, von der Zeit und den Nerven reden wir garnicht... Gruß Christoph [Beitrag von Chris_G am 08. Okt 2005, 10:20 bearbeitet] |
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meinkino
Inventar |
#26 erstellt: 08. Okt 2005, 10:58 | |
vielleicht demnächst doch lieber beim händler vor ort kaufen? der 30 EURO vielleicht teuerer ist, aber z.b. einem spritkosten erspart. |
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webRacer
Stammgast |
#27 erstellt: 08. Okt 2005, 11:04 | |
Uff, das ist narürlich krass! Hast Du den Händler mal auf die Spritkosten angesprochen? Ist ja echt ne Sauerei! Kann mir einfach nicht vorstellen, daß das Zufall ist! Pioneer verschickt doch keine B-Ware als neu! Schon gar nicht wenn Du genau das reklamiert hast! Ruf doch mal selber bei Pioneer in Willich an und frag was da los ist! Die können das sicher aufklären! Gruß, webRacer |
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Chris_G
Stammgast |
#28 erstellt: 08. Okt 2005, 11:58 | |
Hallo Gemeinde, ich wünschte, dass dies alles ein Pio-Mitarbeiter lesen würde und mir mal sagen könnte, ob und welche offizielle Händler es gibt, die B-Ware beziehen, denn dann würde ich wenigstens wissen was hier los ist. Gruß Christoph |
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webRacer
Stammgast |
#29 erstellt: 08. Okt 2005, 12:11 | |
Jammer nicht rum, ruf an! Lass Dich mit Herrn Fichtel verbinden (NRW)! Gruß, webRacer PS: War es denn im Ruhrgebiet? |
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computerfouler
Inventar |
#30 erstellt: 08. Okt 2005, 14:06 | |
Eine bodenlose Unverschämtheit. Vertrag wandeln, Gerät woanders kaufen. |
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Chris_G
Stammgast |
#31 erstellt: 08. Okt 2005, 15:18 | |
Hallo computerfouler, naja nochmal muss ich ja dahin. Vom Vertrag hätte ich bereits Heute zurücktreten können. Die Chance haben ich vertan. Jetzt muss ich mich wohl auf das dritte Gerät überraschen lassen. Sollte jedoch etwas nicht stimmen, werde ich von meinem Recht Gebrauch machen und vom Vertrag zurücktreten. Nur dann werde ich wohl mein Benzin-Geld in den Wind schießen können... Gruß Christoph |
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computerfouler
Inventar |
#32 erstellt: 08. Okt 2005, 17:05 | |
Da muss der Händler dir auf jeden Fall in irgend einer Form entgegenkommen. Das wäre ansonsten wirklich frech. |
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Chris_G
Stammgast |
#33 erstellt: 08. Okt 2005, 18:28 | |
Hallo Gemeinde, ich hoffe wirklich, dass das Ganze nächste Woche endlich zum Abschluss gebracht wird und gehe davon aus, dass auch bei Pioneer sich jemand dafür interessiert wie das TOP-Modell der Marke vertrieben wird... Gruß Christoph |
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frusch
Stammgast |
#34 erstellt: 09. Okt 2005, 21:15 | |
@ Chris_G, es ist sehr Zweifelhaft, dass Pioneer beschädigte Geräte oder bereits geöffnete Kartons versendet! Ich wäre dem Händler gegenüber sehr mißtrauisch! |
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Roulé
Schaut ab und zu mal vorbei |
#35 erstellt: 09. Okt 2005, 21:39 | |
Kann man beim Hersteller eigentlich erfahren ob man ein B-Gerät gekauft hat ? Sowas müßte doch irgendwo stehen da man sich ja wohl nicht immer auf die Angaben des Händler verlassen kann. Gibt es da keine gesetzlichen Anforderungen ? Als Käufer kann ich doch verlangen beim Hersteller prüfen zu lassen ob es ein Neugerät ohne Mängel ist. |
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Chris_G
Stammgast |
#36 erstellt: 10. Okt 2005, 16:12 | |
Hallo Gemeinde, Heute war der gute Herr vom Pioneer-Vertreib beim besagten Händler. Dort wurden die defekten Geräte begutachtet und gleich noch das dritte Gerät hinterher, welches von Pioneer das Geschäft erreichte und ebenfalls scheinbar vorher geöffnet worden ist. Für den Vertrieb selbst unbegreiflich, wie solche Ware an Händler überhaupt verschickt werden kann. Es wurde direkt Kontakt mit Pioneer Europe aufgenommen, um dem auf den Grund zu gehen und direkt ein 4tes Gerät zu bestellen. Ich werde Euch über den Ausgang des Ganzen auf dem Laufenden halten. Gruß Christoph |
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computerfouler
Inventar |
#37 erstellt: 10. Okt 2005, 17:52 | |
Das wird ja immer besser, bin wirklich gespannt wie das ausgeht. |
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webRacer
Stammgast |
#38 erstellt: 10. Okt 2005, 19:09 | |
Hi! Warst Du dabei, oder hat Dir der Händler das nur gesagt...? Das klingt alles wirklich sehhhr an den Haaren herbei gezogen... Gruß, webRacer |
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Chris_G
Stammgast |
#39 erstellt: 10. Okt 2005, 19:31 | |
Hallo webRacer, ich habe vor dem Händlerbesuch mit dem Vertrieb telefoniert, welcher mir mitteilte, dass er gleich beim Händler sei und sich die Geräte anschauen wird und ich Ihn unterrichten soll, wenn das neue Gerät angekommen ist. Nach dem Vertriebs-Besuch beim Händler habe ich mit dem Geschäftsführer telefoniert, welcher mir berichtete, dass auch das dritte Gerät in einem inakzeptablem Zustand angekommen ist und alle Geräte von Pioneer vor Ort begutachtet wurden. Am Mittwoch wird erneut ein Gerät erwartet, diesmal wurde die Aktion in Zusammenarbeit mit dem Pioneer-Vertrieb vorangetrieben. Soweit meine Infos... Gruß Christoph |
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beierlein
Schaut ab und zu mal vorbei |
#40 erstellt: 10. Okt 2005, 20:39 | |
Um welchen Händler handelt es sich denn, jetzt (nicht zufällig Mediaran)? |
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kitesurfer
Gesperrt |
#41 erstellt: 10. Okt 2005, 21:33 | |
Hallo, also daß es zu Transportschäden kommen kann, eventuell auch mehrmals, kann ich gut nachvollziehen. Also das mit der Beule am Gerät geht irgendwie ok. Aber eine geöffnete Verpackung, bereits verdreckte und verkratzte Ware als Direktleiferung von Pioneer, das kapiere ich nicht Für mich stinkt das zum Himmel Ja, sag doch mal um welchen Händler es sich handelt. Vielleicht haben andere Leute auch etwas über den Händler zu berichten, ob positive oder negativ. Das sollte uns doch gemeinsam helfen etwas Licht in diese Angelegenheit zu bringen. Wenn sonst jeder nur positive Erfahrungen mit dem Händler gemacht hat, könnte es ja wirklich nur eine Verkettung unglücklicher Umstände sein. Nach Deiner Beschreibung kann ich daran nur zur Zeit wirklich nicht mehr glauben. Bis dann Kitesurfer |
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Chris_G
Stammgast |
#42 erstellt: 11. Okt 2005, 11:55 | |
Hallo Gemeinde, angenehm ist das Ganze nicht, dass könnt Ihr mir glauben. Vor allem, da ich versucht habe den Pioneer Mitarbeiter nach dem Gespräch mit dem Händler erneut zu kontaktieren. Ich wollte eine Stellungnahme von Pioneer zu diesen Vorfällen vor allem im Hinblick auf meine Aufwändungen. Naja bis jetzt wurde ich nicht zurückgerufen, trotz hinterlassener Nachricht auf der Mailbox. Auf jeden Fall werde ich Morgen noch Mal anrufen, wenn das 4te Gerät begutachtet werden soll. Oh man,....und das Ganze bei dem Top-Model der Marke... Eines weiss ich jetzt schon, wenn zum Beispiel der 5000er von Onkyo zum ähnlichen Strassenpreis zu haben wäre, würde ich auf jeden Fall gewechselt haben... Gruß Christoph |
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Chris_G
Stammgast |
#43 erstellt: 12. Okt 2005, 09:05 | |
Hallo Gemeinde, gibt es in den aktuellen Gesetzestexten einen Paragraphen, aus dem klar hervorgeht, dass der Verkäufer meine zusätzlichen Wegekosten (z.B. Benzin) tragen muss, wenn die Nacherfüllung nicht geklappt hat und ich als Käufer praktisch um sonst zum Verkäufer gefahren bin... Ich weiss nicht ob der §439(2)BGB ind Verbindung mit dem §284 BGB und §325 BGB angewandt werden können. PS: Heute ist das 4te(!) Gerät angetroffen. Der Karton soll top ausschauen. Das Gerät werde ich im Laden äußerlich prüfen und über den Ausgang berichten. Gruß Christoph [Beitrag von Chris_G am 12. Okt 2005, 12:13 bearbeitet] |
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Chris_G
Stammgast |
#44 erstellt: 21. Okt 2005, 05:12 | |
Hallo Gemeinde, nun hat die Geschichte doch Ihr Ende gefunden. Um es vorerst kurz zu machen, möchte ich Euch mitteilen, dass ich vom Vertrag beim besagten Händler zurückgetreten bin und seit Gestern einen neuen Pioneer von einem anderen Händler habe. Ich kann an dieser Stelle sagen, dass die gesamte Geschichte wirklich filmreif gewesen ist. Ich werde alles weitere zu dieser Story auf einer Website öffentlich machen. Vorerst muss ich noch alle rechtlichen Aspekte abklären und dann könnt Ihr Euch selbst ein Bild davon machen und jeder für sich sein Fazit ziehen. Selbstverständlich wird ein Brief von meiner Seite an Pioneer-Europe versendet, um endgültig Klarheit in diese Angelegenheit zu bringen. Ich kann Euch nur sagen, dass Ihr bestimmt überrascht, vielleicht sogar entsetzt sein werdet. Ich werde hier posten, sobald die Website online geht. Es dürfte sich nur noch um Tage handeln. Gruß Christoph |
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klaus2002
Stammgast |
#45 erstellt: 21. Okt 2005, 05:47 | |
So ist es richtig, das muss publik gemacht werden! Solche Händler machen die Servicewüste Deutschland noch staubtrockener!! Grüße Klaus |
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Chris_G
Stammgast |
#46 erstellt: 21. Okt 2005, 08:26 | |
Hallo Gemeinde, ja das denke ich auch. Allerdings könnte es etwas schwierig werden. Der Anwalt hat zwar meine Einstellung gelobt die HiFi-Gemeinde warnen zu wollen, jedoch hat er mich gleich darauf hingewiesen, dass ich wegen Rufschädigung verklagt werden könnte. Ich muss mir jetzt einen Weg überlegen Euch zu informieren ohne mich selbst in ein Verfahren hinein zu manöwrieren. Gruß Christoph |
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Zaratustra
Ist häufiger hier |
#47 erstellt: 21. Okt 2005, 08:57 | |
Also so etwas habe ich ja noch nie gehört. Da scheint wohl bei Pioneer etwas nicht zu stimmen, wenn selbst dem Pioneer-Vertriebsmitarbeiter Rätsel aufgegeben werden. Oder ist doch der Händler der Schuldige? Da ich mir in Kürze selbst ein Pioneer-Gerät kaufen möchte, werde ich jetzt erst einmal den Ausgang des Falles, d. h. das endgültige Ergebnis, abwarten. Die Händlerwahl kann ich ja beeinflussen, den Hersteller im gewissen Umfang auch, außer ich habe mich für einen speziellen entschieden. [Beitrag von Zaratustra am 21. Okt 2005, 09:05 bearbeitet] |
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kitesurfer
Gesperrt |
#48 erstellt: 21. Okt 2005, 09:14 | |
Also, sehe das weniger als Fehler von Pioneer. Es ist doch logisch, daß ein Außendienstler / Händlerbetreuer von Pioneer nicht jede Lieferung an alle seine Händler im Kopf haben kann. Somit ist die Aussage, daß er erst prüfen muß wie so ein Schaden am Gerät entstehen kann, doch absolut korrekt. Die Aussage bedeutet ja nicht automatisch, daß Pioneer so ein defekte und gebrauchte Geräte herausgeschickt hat. Ich gehe davon aus, daß Pioneer der Sache nachgegangen ist und dann den Händler zur Rede gestellt hat, aber dies vor einem Kundnen zu tun und den Händler zu beschuldigen wäre erst recht falsch. Das wäre kein professionelles Verhalten der Pioneer Außendienstes. Natürlich wäre es interessant zu wissen, wie Pioneer nach der Prüfung der Sachlage Stellung nimmt, aber daraus jetzt abzuleiten und keine Pioneer Gräte mehr zu kaufen halte ich für sehr überzogen. Bis dann Kitesurfer |
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Chris_G
Stammgast |
#49 erstellt: 21. Okt 2005, 09:21 | |
Hallo Gemeinde, ich kann Euch versprechen, dass in meinen Schilderungen auch das Verhalten des Pioneer-Vertriebs beschrieben wird. Alleine deshalb schon wird von mir ein Brief an Pioneer-Europe geschickt. Bitte gebt Euch keinen Spekulationen hin. Ich werde versuchen die Sache im richtigen Licht darzustellen, damit Ihr vor solchen Überraschungen verschont bleibt. Gruß Christoph |
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Fastjack
Stammgast |
#50 erstellt: 21. Okt 2005, 09:22 | |
Versuche es doch einfach mal mit einem einfachen Erfahrungsbericht, der objektiv darstellt, was sozusagen von außen wahrnehmbar war. |
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Chris_G
Stammgast |
#51 erstellt: 21. Okt 2005, 16:51 | |
Hallo Fastjack, das Problem ist, sobald man den Händlernamen nennt und einen zugehörigen Erfahrungsbericht publik macht, ist es die persönliche/ subjektive (?) Meinung, auf deren Grundlage eine Klage wegen Rufschädigung, übler Nachrede oder gar Verläumdnung aufgebaut werden könnte. Dann ist man in der Verpflichtung dem Gericht das Gegenteil zu beweisen... Vielleicht könnte Jemand hier im Forum einen Tip abgeben, wie man die Rechtsfolgen umgehen könnte aber trotzdem eine Information an die User weitergeben könnte. Gruß Christoph |
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