Canton und die 5 Jahre Garantie

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burnerle
Stammgast
#1 erstellt: 05. Mrz 2007, 17:49
Hallo Ihr!

Ich habe vor 2 Wochen bei dem Internetshop www.yakoon.de für 450€ inklusive Versandkosten ein Paar Canton GLE 409 gekauft. Nun bin ich auf die Sache mit den autorisierten Händlern gestoßen. Das Shop bei dem ich bestellt habe ist also kein autorisierter Canton Händler. Nun habe ich theoretisch keine 5 Jahre Garantie bei Canton, sondern nur die 2 Jahre Gewährleistung bei dem Shop. Nun habe ich in unzähligen E-Mails die nette Dame bei dem Shop so lange per E-Mail genervt, bis sie mich angerufen hat. Sie sagte mir mehr oder weniger, dass sie die Lautsprecher bei einem autorisierten Händler erworben haben und sie als Internetshop die 5 Jahre Garantie bei Canton haben und diese an mich weitergeben. Ich wollte dies noch ein Mal in schriftlicher Form per E-Mail. Das habe ich gerade auch bekommen. Jetzt ist meine Frage, wie seht Ihr das? Unproblematisch oder eher problematisch? Eure Einschätzungen wären mir hilfreich. Ich meine, eine "Fälschung" werden die Lautsprecher wohl nicht sein. Ich weiß bloß nicht wirklich wo sie her kommen (sie wollte über wirtschaftliche Beziehungen keine Auskunft geben) und wie es nun mit meiner Garantie aussieht. Die ich bei Lautsprechern um den Preis auf jeden Fall in vollem Maße, sprich 5 Jahre, haben wilL! Die Dame war über meine Art etwas erzürnt, was ich auch verstehen kann. Vielen Dank für Eure Beiträge!

Gruß

Tobias
phreak83
Stammgast
#2 erstellt: 05. Mrz 2007, 17:55
Hi,

ich denke du wirst keine Probs bekommen, Canton ist sehr kulant, denke bei einer Originalrechnung sagen die nichts.

Gruß
burnerle
Stammgast
#3 erstellt: 05. Mrz 2007, 18:00
Das "Lustige" ist, es hat eine Kleinigkeit, wirklich nur eine Kleinigkeit gefehlt. Damit habe ich mich an den Kundenservice von Canton gewendet. Als der mich gefragt hat, wo ich denn die Lautsprecher her habe und ich ihm sagte wo ich sie gekauft habe, antwortete er mir, dass dies kein autorisierter Händler ist, und ich deswegen kein Anspruch habe, das fehlende Zubehör bei Ihm zu bekommen, sondern mich an meinen Verkäufer wenden soll. Im Beisatz erwähnte er auch, dass ich jetzt nur 2 Jahre Gewährleistung bei meinem Shop habe....!
Toni78
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 05. Mrz 2007, 19:05
Hm, ich weiss nicht ob Dir da der Canton Mensch wirklich die Wahrheit gesagt hat. Auf die Lautsprecher ist 5 Jahre Garantie und damit Punkt. So einfach dürfte es doch nicht sein sich aus seinen Verpflichtungen als Hersteller zu schleichen.

Wundert mich schon die Reaktion, da man hier nur Gutes über den Service und die Kulanz bei Canton liesst.

Andererseits sieht es Canton wohl nicht gerne wenn die Lautsprecher bei eher zweifelhaften Kistenschiebern verramscht werden. Ist nämlich auch nicht so gut fürs Image. Audi würde es auch nicht gefallen wenn seine Autos zum halben Preis bei Aldi angeboten werden würden.


[Beitrag von Toni78 am 05. Mrz 2007, 19:06 bearbeitet]
burnerle
Stammgast
#5 erstellt: 05. Mrz 2007, 19:10
das verstehe ich absolut, dass canton natürlich solche ramscheri verhindern will und deswegen sagt man bekommt nur beim kauf bei autorisierten händlern diese 5 jahre garantie. anderseits denke ich mir. ich habe ja keine lautsprecher gekauft die vom laster gefallen sind. na ja. also du meinst, es dürfte nicht viel ausmachen wenn ich in 3 jahren ein problem habe und ich die original garantiekarten sowie rechnung habe?
Toni78
Hat sich gelöscht
#6 erstellt: 05. Mrz 2007, 19:14

burnerle schrieb:
also du meinst, es dürfte nicht viel ausmachen wenn ich in 3 jahren ein problem habe und ich die original garantiekarten sowie rechnung habe?


Ja ich meine es. Aber ich bin rechtlich da keinesfalls sicher!
mw83
Inventar
#7 erstellt: 05. Mrz 2007, 19:57
Darauf würde ich mich jetzt nicht verlassen, wenn es kein autorisierter Händler ist kann eine gekürzte Garantiezeit durchaus vorkommen.
burnerle
Stammgast
#8 erstellt: 05. Mrz 2007, 20:07
eben, dass macht mich ja so so vorsichtig. mein internetshop hat mir ein paar kurze zeilen schriftlich geschrieben, in denen sie mir die 5 jahre garantie über sich selber zu sichern!
dawn
Inventar
#9 erstellt: 05. Mrz 2007, 23:59

Auf die Lautsprecher ist 5 Jahre Garantie und damit Punkt. So einfach dürfte es doch nicht sein sich aus seinen Verpflichtungen als Hersteller zu schleichen


Die 5 Jahre Garantie sind eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Bedingungen dafür kann er nach Belieben festlegen.
stereo-leo
Hat sich gelöscht
#10 erstellt: 06. Mrz 2007, 10:08
Das finde ich immer irgendwie so klasse:

Da wird auf Schnäppchen-Jagd gegangen und beim billigsten Internet-Höker gekauft, und hinterher macht man sich dann Sorgen um alle möglichen Service-Leistungen, die man zu dem Schnäppchen-Preis natürlich auch haben möchte.
Und da geht man dann Verkäufern und Herstellern erst mal tüchtig auf den Senkel, indem zig Mails geschrieben und Zusagen verlangt werden.

Die Garantie-Bedingungen von Canton sind auf den beiliegenden Unterlagen abgedruckt und so wie sind eigentlich klipp und klar und unmissverständlich.
Wenn Canton da oft genug auch fünfe gerade sein lässt, dann ist das Kulanz, und nichts worauf man Anspruch hätte.

Diese Kulanz dann auch noch schriftlich einzufordern ist für mich nicht mehr nur anmassend, sondern zudem auch wenig intelligent.

Abgesehen davon: Daß Canton-ls kaputt gehen kommt ohnehin selten genug vor.
So gesehen kann ich den Threadersteller nur beglückwünschen, daß er offenbar sonst keine anderen Sorgen hat.
Andererseits scheint er der ideale Versicherungskunde zu sein. Wäre ich Versicherungs-Vertreter, ich wüßte, an wessen Tür zu klingeln sich lohnen würde.

Selbstverständlich mit voller Garantie.
Versprochen!

dawn
Inventar
#11 erstellt: 06. Mrz 2007, 13:25
Prinzipiell richtig.

Andererseits muß ich auch sagen, ich finde die Praktiken der Hersteller auch nicht ganz OK, die zusätzlichen Garantie-Leistungen, die sie anbieten, durch Hinweise im Kleingedruckten einzuschränken, wenn das rechtlich auch zulässig sein mag (wenn das überhaupt der Fall ist; ich könnte mir vorstellen, dass vor Gericht so eine Klausel auch als "überraschend" und somit nichtig erklärt werden könnte).

Und vor allem, woher soll ein Käufer wissen, welcher Händler authorisiert ist und welcher nicht? Dies ist nicht transparent. Du und ich wissen, dass man darauf achten muß, aber 99 % der "normalen" Verbraucher wissen in der Regel nicht mal, dass es sowas wie authorisierte und nicht authorisierte Händler überhaupt gibt und er muß mit sowas IMHO auch nicht rechnen, bzw. er muß an sich davon ausgehen, dass ein normaler Händler mit Gewerbeschein, der diese Produkte im Angebot hat, auch dazu authorisiert ist, diese zu verkaufen.


[Beitrag von dawn am 06. Mrz 2007, 13:30 bearbeitet]
stereo-leo
Hat sich gelöscht
#12 erstellt: 06. Mrz 2007, 14:22

dawn schrieb:
Prinzipiell richtig.

Andererseits muß ich auch sagen, ich finde die Praktiken der Hersteller auch nicht ganz OK, die zusätzlichen Garantie-Leistungen, die sie anbieten, durch Hinweise im Kleingedruckten einzuschränken, wenn das rechtlich auch zulässig sein mag (wenn das überhaupt der Fall ist; ich könnte mir vorstellen, dass vor Gericht so eine Klausel auch als "überraschend" und somit nichtig erklärt werden könnte).

Und vor allem, woher soll ein Käufer wissen, welcher Händler authorisiert ist und welcher nicht? Dies ist nicht transparent. Du und ich wissen, dass man darauf achten muß, aber 99 % der "normalen" Verbraucher wissen in der Regel nicht mal, dass es sowas wie authorisierte und nicht authorisierte Händler überhaupt gibt und er muß mit sowas IMHO auch nicht rechnen, bzw. er muß an sich davon ausgehen, dass ein normaler Händler mit Gewerbeschein, der diese Produkte im Angebot hat, auch dazu authorisiert ist, diese zu verkaufen.


Einige berechtigte Aspekte, wird mir im Detail aber zu juristisch.

Korrigiere mich, falls ich falsch liege:

Der Gesetzgeber gibt eine "Mindestgarantie" vor, die aber ganz sicher nicht bei "5 Jahren" liegt.
Wenn also ein Hersteller für sein Produkt eine längere Garantie gewährt als die gesetzlich vorgeschriebene, dann kann er auch die Bedingungen dafür festlegen.

Die Garantiebedingungen von Canton sind auch nicht "kleingedruckt", und schließlich obliegt es dem Käufer, sich vor dem Kauf über die Garantiebedingungen zu informieren.
Sich hinterher blöd zu stellen hilft da nicht wirklich.

Davon abgesehen:
Der Grundsatz "Dummheit schützt vor Strafe nicht" gilt auch im Jahr 2007.



[Beitrag von stereo-leo am 06. Mrz 2007, 14:24 bearbeitet]
phreak83
Stammgast
#13 erstellt: 06. Mrz 2007, 14:49
Schade ist, dass Canton nicht wie andere Hersteller eine Händlersuche auf seiner HP integriert hat.

Das würde die nötige Tranparenz schaffen einen autorisierten Händler direkt zu erkennen.

Gruß
dawn
Inventar
#14 erstellt: 06. Mrz 2007, 15:04

Wenn also ein Hersteller für sein Produkt eine längere Garantie gewährt als die gesetzlich vorgeschriebene, dann kann er auch die Bedingungen dafür festlegen.


So ist es. Dies sollte er aber auch unmissverständlich so kommunizieren. Angeblich liegt es ja auch in seinem Interesse, dass der Käufer nur bei authorisierten Händlern kauft.


Die Garantiebedingungen von Canton sind auch nicht "kleingedruckt"


IMHO schon, wie bei allen anderen Herstellern auch, die mit diesem Konstrukt der "authorisierten Händler" operieren. Ich wüßte nicht, dass ein Hersteller irgendwo explizit darauf hinweist, was das überhaupt genau sein soll.


und schließlich obliegt es dem Käufer, sich vor dem Kauf über die Garantiebedingungen zu informieren.


Also verbraucherfreundlich ist das nicht gerade. Wie schon gesagt, Otto Normalverbraucher geht IMHO zurecht davon aus, dass ein ganz normaler Händler, der ein ganz normales Produkt (hier: Lautsprecher) verkauft, dazu auch berechtigt ist.
Nightwish_222
Stammgast
#15 erstellt: 06. Mrz 2007, 15:42
Hallo,

wenn du die Garantiekarten hast, und diese mit der Rechnung einsendest, wird Canton (im Garantiefall) die defekte Komponente austauschen, alleine aus dem grund, das nichts schlechtes über sie geschrieben/geredet wird.

Mal davon abgesehen: Die warscheinlichkeit, das ein Lautsprecher einfach so kaputt geht ist relativ gering.

Die meisten schäden an Lautsprechern stammen von einer Überlastung, und auf diese leistet Canton keine Garantie.

Also, wenn deine LS als du sie bekommen hast einwandfrei funktioniert haben, ist die warscheinlichkeit eines Produktionsfehlers SEHR gering, und wenn du sie nicht Überlastest, wirst du die Garantie sowieso nie benötigen.

EDIT: Wenn sie durch Überlastung kaputt gehen,( das weiß ich aus erfahrung ) kannst du sie nach einem oder zehn Jahren einsenden, wirst allerdings die gleiche Antwort bekommen, und zwar, das du die defekte Komponente für so und soviel Euro ausgetauscht bekommst.

Gruß

Nightwish_222


[Beitrag von Nightwish_222 am 06. Mrz 2007, 15:47 bearbeitet]
stereo-leo
Hat sich gelöscht
#16 erstellt: 06. Mrz 2007, 15:48

dawn schrieb:

Wenn also ein Hersteller für sein Produkt eine längere Garantie gewährt als die gesetzlich vorgeschriebene, dann kann er auch die Bedingungen dafür festlegen.


So ist es. Dies sollte er aber auch unmissverständlich so kommunizieren. Angeblich liegt es ja auch in seinem Interesse, dass der Käufer nur bei authorisierten Händlern kauft.


Die Garantiebedingungen von Canton sind auch nicht "kleingedruckt"


IMHO schon, wie bei allen anderen Herstellern auch, die mit diesem Konstrukt der "authorisierten Händler" operieren. Ich wüßte nicht, dass ein Hersteller irgendwo explizit darauf hinweist, was das überhaupt genau sein soll.


und schließlich obliegt es dem Käufer, sich vor dem Kauf über die Garantiebedingungen zu informieren.


Also verbraucherfreundlich ist das nicht gerade. Wie schon gesagt, Otto Normalverbraucher geht IMHO zurecht davon aus, dass ein ganz normaler Händler, der ein ganz normales Produkt (hier: Lautsprecher) verkauft, dazu auch berechtigt ist.


Du scheinst Freude daran zu haben, dich über Spitzfindigkeiten auszulassen -
mein Interesse daran hält sich aber in Grenzen.

Fakt ist: Kein Händler verkauft Lautsprecher "illegal", es sei denn, es handele sich um Diebesgut.
Aber selbst in diesem Falle ist der Käufer vor dem Richter der Dumme und kann sich nicht auf sein Nicht-Wissen berufen.

Alles andere mag dein persönliches Rechtsempfinden sein, und das bleibt dir unbenommen, nur ist es wenig relevant.
Fakt ist auch hier: Wir reden hier über eine Garantiezeit, die der Hersteller über die gesetzlich festgelegte hinaus gewährt. Worüber du dich da beschweren willst ist mir ehrlich gesagt unklar.

Ich denke einfach, daß du den "Durchschnittskäufer" für unglaublich blöd und unterbelichtet hälst. Offenbar für derart unterbelichtet, daß du scheinbar gesetzliche Vorgaben forderst, unter welchen Bedingungen ein Hersteller seine Garantiezeit über das notwendige hinaus verlängern darf?!

Ich sehe das ganz anders:
Jeder, aber wirklich jeder, der sich für den Kauf von Lautsprechern interessiert, wird bei seiner Suche nach Angeboten auf zig Händler stossen, die groß und breit mit der "Herstellergarantie" und ihrem "Fachhändlerstatus" werben. Das kann man überhaupt nicht übersehen.
Und spätestens hier darf sich der Kunde fragen (und sich informieren), was es denn mit der Garantie genau auf sich hat.

Das Problem ist aber, daß viele förmlich geblendet sind von ihrer Gier nach "Geiz ist Geil"- Angeboten, und damit halt immer mal wieder auf die Nase fallen.
Diese Art von "Gier" mag ja menschlich gesehen verständlich sein, ist aber im juristischen Sinne ganz sicher kein "schützenswertes Gut".

Und bevor das hier jetzt noch weiter ausufert, nochmals:
Der einzige "Nachteil", den hier irgendwer (möglicherweise) erleidet, ist der Umstand, daß er sich (möglicherweise) mit der ganz normalen zweijährigen Händler-Garantie zufrieden geben muß.
Da wird der Richter ganz sicher in Tränen ausbrechen, daß der arme Kunde auf die freiwillig verlängerte Herstellergarantie verzichten muß, weil er sich nun mal vorher nicht gründlich genug informiert hat.
Hier mit dem Finger auf den Hersteller zu zeigen ist ja nun wirklich absurd.

Und damit ist zu diesem Thema meinerseits nun wirklich genug gesagt.

Nightwish_222
Stammgast
#17 erstellt: 06. Mrz 2007, 15:57

Hier mit dem Finger auf den Hersteller zu zeigen ist ja nun wirklich absurd.


Genau !!

Gruß

Nightwish_222
Hörzone
Hat sich gelöscht
#18 erstellt: 06. Mrz 2007, 16:22

stereo-leo schrieb:


Der Gesetzgeber gibt eine "Mindestgarantie" vor, die aber ganz sicher nicht bei "5 Jahren" liegt.
Wenn also ein Hersteller für sein Produkt eine längere Garantie gewährt als die gesetzlich vorgeschriebene, dann kann er auch die Bedingungen dafür festlegen.



um mal eines (schon wieder..) klarzustellen:

Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung die er nach Belieben einschränken oder an Bedingungen knüpfen kann. Ein Hersteller der nicht direkt an den Endkunden verkauft hat keinerlei Verpflichtungen diesbezüglich dem Käufer gegenüber.
Der Gesetzgeber hingegegen hat eine Gewährleistung von 24 Monaten gesetzlich vorgegeben. Diese behandelt das Verhältnis Kunde/Händler.. nicht mehr. Ist der Händler pleite (bei Internethändlern nicht immer ganz so selten, kann man mit dem berühmten Fernrohr in die Berge gucken.
Die Gewährleistung ist aufgrund der Beweisumkehr ab dem 6. Monat faktisch real nicht mehr einzufordern..

Ansonsten, billig kaufen und FullService funktioniert nicht immer..

Trotzdem viel Spass mit den Cantons für den Käufer!

Gruß
Reinhard


[Beitrag von Hörzone am 06. Mrz 2007, 16:23 bearbeitet]
Woemske
Neuling
#19 erstellt: 06. Mrz 2007, 17:04
Ja, das mit der Garantie ist immer so eine Sache.

Wer nicht bei einem autorisierten Händler kauft, hat gegenüber Canton keinen Anspruch auf die 5 Jahre Garantie

Rechtlich gesehen hat man da kaum eine Möglichkeit diesen Anspruch gegenüber Canton geltend zu machen. Das ist halt der Nachteil, wenn man super guenstig gekauft hat. Deshalb sind die Canton LS bei Händlern auch bei weitem teurer ( wegen der zu erwartenden Garantiefälle )

Das große Problem, dass ich sehe, ist, dass auf der Canton Homepage keine Händlerauskünfte gegeben werden.
Da ich selber auf der Suche nach ein paar Canton LS war, habe ich bei Canton nach Händlern gefragt. Diese haben meine Anfrage an den zuständigen Gebietsvertreter weitergeleitet ( Diese stehen auf der Homepage von Canton ).
Hiervon bekam ich dann auch nach 1 Tag die Antwort, über welche Händler in meiner Stadt ich die LS beziehen kann. So weit so gut Das Problem war jedoch, dass ich bei beiden Händler zwar hätte Canton LS bestellen können, im Laden hatten sie aber beiden nicht einen einzigen LS von Canton stehen.
Eine Bestellung bei diesen wäre für also auch zum Blindflug geworden.

Ich hab mir jetzt ein Paar Canton LS über das Internet bestellt. ( Der Preis lag dabei 50% unter der UVP )
Für diesen Kurs bin ich dann gerne bereit auch auf die verlängerte Garantie zu verzichten.

Letztendlich muss man sich auch überlegen, wie oft die LS von Canton wohl kaputt gehen, so dass ich die Garantie wahrscheinlich nie in Anspruch nehmen muss
dawn
Inventar
#20 erstellt: 06. Mrz 2007, 19:49
@stereo-leo: Du scheinst mein Post überhaupt nicht verstanden zu haben.


Du scheinst Freude daran zu haben, dich über Spitzfindigkeiten auszulassen -


Nicht ich bin spitzfindig. Die Art und Weise, eine freiwillige, verlängerte Garantie über den recht missverständlichen und unterschiedlich deutbaren Begriff "authorisierter Händler" direkt wieder einzuschränken, ist eine Spitzfindigkeit in den Garantiebedingungen.


Fakt ist: Kein Händler verkauft Lautsprecher "illegal", es sei denn, es handele sich um Diebesgut.
Aber selbst in diesem Falle ist der Käufer vor dem Richter der Dumme und kann sich nicht auf sein Nicht-Wissen berufen.


Siehst Du, genauso sehe ich das auch! Und genau deshalb halte ich die Einschränkung mit den "authorisierten Händlern" für nicht transparent und für kundenunfreundlich.



Alles andere mag dein persönliches Rechtsempfinden sein, und das bleibt dir unbenommen, nur ist es wenig relevant.
Fakt ist auch hier: Wir reden hier über eine Garantiezeit, die der Hersteller über die gesetzlich festgelegte hinaus gewährt. Worüber du dich da beschweren willst ist mir ehrlich gesagt unklar.


Über eine erweiterte Garantie beschwere ich mich gar nicht, aber über die Art und Weise, wie diese eingeschränkt ist, und mit Rechtsempfinden hat das auch nichts zu tun. Ich finde es lediglich kundenunfreundlich, nicht mehr und nicht weniger. Warum, das habe ich nun schon mehrfach erläutert.


Ich denke einfach, daß du den "Durchschnittskäufer" für unglaublich blöd und unterbelichtet hälst. Offenbar für derart unterbelichtet, daß du scheinbar gesetzliche Vorgaben forderst, unter welchen Bedingungen ein Hersteller seine Garantiezeit über das notwendige hinaus verlängern darf?!


Ich fordere überhaupt keine gesetzlichen Vorgaben für irgendwas! Geht´s noch? Ich behaupte lediglich, das 99 % aller Käufer von Unterhaltungselektronik den Begriff des "authorisierten Händlers" nicht kennen, und wenn sie ihn hören, auch nicht wissen, was es damit auf sich haben soll. Ich halte sie deshalb aber eben nicht für blöd, das habe ich auch klar so geschrieben. Erst lesen, dann schreiben!
Woemske
Neuling
#21 erstellt: 09. Mrz 2007, 17:12
Hallo,

kleines Update:

Habe heute meine neuen Canton Lautsprecher bekommen

Der Händler ist übrigens autorisierter Canton Händler, also doch 5 Jahre Garantie

Ein Anruf bei ihm hat sich gelohnt !!!

Internet hat also doch was Gutes
sr4003
Stammgast
#22 erstellt: 02. Jan 2014, 01:24
Muss man sich für die 5 Jahre Garantie bei Canton registrieren? Meine sind von Amazon und die sind als offizieller Händler anerkannt.
Denon_1957
Inventar
#23 erstellt: 03. Jan 2014, 00:26

sr4003 (Beitrag #22) schrieb:
Muss man sich für die 5 Jahre Garantie bei Canton registrieren? Meine sind von Amazon und die sind als offizieller Händler anerkannt.

Canton gibt 2 Jahre Garantie auf alle Elektronischen Teile wie Frequenzweiche und Lautsprecher das wars.
Übrigens der Fred ist schon 7 Jahre alt.


[Beitrag von Denon_1957 am 03. Jan 2014, 00:27 bearbeitet]
sr4003
Stammgast
#24 erstellt: 03. Jan 2014, 00:46
Auf der Verpackung steht aber was von 5 Jahren Garantie und die Boxen wurden von ein paar Tagen neu gekauft alt. Nur habe ich wenig Lust, da intensiv rumzusuchen, ob an die 5 Jahre irgendwelche speziellen Bedingungen geknüpft sind.
mrueidelstedt
Stammgast
#25 erstellt: 03. Jan 2014, 15:07
Hallo,
5 Jahre Garantie ohne Registrierung bei Canton ist schon ok.

Bei Subwoofern mit eigener Endstufe sind es nur 2 Jahre, aber Canton ist immer sehr kulant was
Defekte angeht.
Wenn etwas defekt ist, einfach mal anrufen.

Gruß

mrueidelstedt
Passat
Inventar
#26 erstellt: 03. Jan 2014, 19:07
Canton gibt 5 Jahre Garantie auf Passivlautsprecher und 2 Jahre Garantie auf Elektronik und Aktivlautsprecher:
http://www.canton.de/de/haendlersuche.htm

Da kann man übrigens auch nach Händlern suchen.

Grüße
Roman
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