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Hilfe! Wie krieg ich meine Boxen zum klingen?

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Autor
Beitrag
Fredi/Frühauf
Neuling
#1 erstellt: 19. Feb 2015, 11:44
Hallo allerseits!

Ich bräuchte bitte Eure Unterstützung. Ich bin günstig an ein paar Apollo TPL 7.1 Standlautsprecher gekommen und freue mich eigentlich wie bestusst endlich meine ersten guten HiFi-Boxen zu haben.
Jetzt hab ich die Dinger angeschlossen und muss feststellen: da stimmt was nicht. Der Klang ist einfach lange nicht so brilliant wie er sein müsste. Könnt Ihr mir sagen, was ich beim Anschließen falsch gemacht habe?

Die Anschlüsse an den Boxen selbst sind, für mich etwas komisch anmutenden, Doppel-Schraubanschlüsse. Ich vermute, das dient dazu mehr als 1 Paar Boxen in Reihe zu schalten, hab aber letztendlichkeine Ahnung Ein Foto von dem Anschluss hab ich angefügt.

Befeuern tu ich die Lautsprecher mit einem Pioneer VSX-409RDS - Verstärker. Ich weiß schon, das passt nicht zusammen. Mein Budget ist aber leider begrenzt und deswegen muss das vorerst reichen (Falls ihr aber Tips hättet, was ich mir günstig und gebraucht als besseren Ersatz anschaffen könne: auch gerne her damit! ).

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Schönen Tag erstmal, Fredi

Apollo TPL 7.1Apollo TPL 7.1


[Beitrag von Fredi/Frühauf am 19. Feb 2015, 11:45 bearbeitet]
RocknRollCowboy
Inventar
#2 erstellt: 19. Feb 2015, 11:47
Sind die vom Lastwagen aus gekauft?

Die hatten ein Paar zuviel und wollten es loswerden?

So wie Du die angeschlossen hast passt das schon.

Stell sie mal im Stereodreieck auf und zieh sie von der Wand weg.
Wird´s besser?

Gruß
Georg
chriss71
Inventar
#3 erstellt: 19. Feb 2015, 12:19

Hilfe! Wie krieg ich meine Boxen zum klingen?


Ähm, gar nicht...
Du bist auf eine Betrugsmasche reingefallen... Hier klicken...
Ich nehme mal an, du hast keine Rechnung bekommen, oder? Hast du von dem Fahrzeug das Kennzeichen aufgeschrieben?



[Beitrag von chriss71 am 19. Feb 2015, 12:22 bearbeitet]
*myname*
Stammgast
#4 erstellt: 19. Feb 2015, 12:29
Klick

schauste auch hier.

...wieviel hast denn bezahlt wenn ich fragen darf.
Fredi/Frühauf
Neuling
#5 erstellt: 19. Feb 2015, 12:32
Mist. Und natürlich: nicht.
Hüb'
Moderator
#6 erstellt: 19. Feb 2015, 15:03
Hi,

die LS sind Müll, da reicht ein Blick auf die Fotos um deren Minderwertigkeit zumindest stark erahnen zu können.

Ich hoffe, Du hast nicht zu viel bezahlt? Alles oberhalb von 100 EUR wäre zu teuer.

Wenn Du die LS tatsächlich auf der Straße gekauft hast, dann kannst Du den Kauf rückabwickeln.
Wie das gehen kann, steht meines Wissens unter anderem HIER.

EDIT: OMG!, ARRRRRRRRRRRRRRGH !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Grüße
Frank


[Beitrag von Hüb' am 19. Feb 2015, 15:09 bearbeitet]
CHICKENMILK
Inventar
#7 erstellt: 20. Feb 2015, 00:37
Fredi, mein Beileid.

Leider sind in den Dingern nicht mal Weichen verbaut.
Darum kann das auch nichts werden.

Verklopfe sie und sieh zu, daß du was anständiges bekommst.
Evtl. Heco Victa oder dgl.

Sieh es so, du hast dafür Lehrgeld bezahlt.

@Hüb

Sorry Frank, so einfach wirds nicht werden.
Siehe auch Beitrag #18:
http://www.hifi-forum.de/viewthread-32-59596.html

LG,
Flo


[Beitrag von CHICKENMILK am 20. Feb 2015, 00:53 bearbeitet]
Schäferhund
Stammgast
#8 erstellt: 20. Feb 2015, 00:49
der text dazu ist ja mal die absolute obersauerei! wie kann man nur so dreist sein, solch einen minderwertigen mist zu solchen konditionen plus angeblichen zoll aus usa anzubieten? da krieg ich halsschlagadern dick wie ne anakonda!

http://www.ebay.de/i...468968833&rmvSB=true


[Beitrag von Schäferhund am 20. Feb 2015, 00:49 bearbeitet]
iawixas
Schaut ab und zu mal vorbei
#9 erstellt: 26. Feb 2015, 13:33
wo ist dir das ganze passiert? wurde anzeige erstattet?

grüßeee
meki
Stammgast
#10 erstellt: 26. Feb 2015, 16:24


[Beitrag von meki am 26. Feb 2015, 16:26 bearbeitet]
Hüb'
Moderator
#11 erstellt: 26. Feb 2015, 16:25
Wenn ich diesen seitlichen Billigst-TT mit Schaumstoffsicke (!) schon sehe...

Gibt es hier im Forum eigentlich irgend einen Thread, in dem alle "Handelsnamen" mal gelistet wurden?
Das wäre doch eine gute Sache.



[Beitrag von Hüb' am 26. Feb 2015, 16:26 bearbeitet]
CHICKENMILK
Inventar
#12 erstellt: 26. Feb 2015, 16:34
Hab mal einen Preisvorschlag mit € 20.- gemacht. Rein aus Neugierde. Mehr möchte ich dafür eigentlich nicht ausgeben,da die Versandkosten mit € 30.- auch noch relativ hoch sind.
Fredi/Frühauf
Neuling
#13 erstellt: 27. Feb 2015, 11:21
Letztes Jahr in Hamburg ist das passiert. Und Anzeige hab ich nicht erstattet. Hatte die Dinger wegen einiger logistischer Hindernisse noch ne ganze Weile im Keller stehen und jetzt ists wohl zu spät...
Hüb'
Moderator
#14 erstellt: 27. Feb 2015, 11:30
Jupp. Es wird Frühling und die Heizphase ist fast vorbei...

Hifi-ve
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 27. Feb 2015, 11:44
Mich würde mal interessieren, wie "günstig" der TE die Boxen erstanden hat.
Was da bei Ebay abgeht, geht auf keine Kuhhaut mehr...Sauerei hoch zehn!


Dem TE hat's offensichtlich auch die Sprache verschlagen, was ich gut verstehen kann...mein herzlichstes und aufrichtiges Beileid!
So etwas ist echt übel, wenn jemand abgezogen wird, der sowieso kaum Kohle hat und sich etwas besonderes gönnen möchte...Widerlich!


[Beitrag von Hifi-ve am 27. Feb 2015, 11:48 bearbeitet]
Hüb'
Moderator
#16 erstellt: 27. Feb 2015, 11:48

Hifi-ve (Beitrag #15) schrieb:
Was da bei Ebay abgeht, ghet auf keine Kuhhaut mehr...Sauerei hoch zehn!

Ist doch nur verständlich und menschlich - wenn auch nicht sonderlich schön oder integer.
Gerade, wenn das Geld nicht so locker sitzt, will/muss so mancher halt versuchen, seinen Schaden zu minimieren.

Die Gier-/Schnäppchen-Nr. verleitet eben zu solchen Spontankäufen. Wenn es nicht so wäre, funktionierte diese Masche nicht seit Jahren derart "erfolgreich".

Dem TE hat's offensichtlich auch die Sprache verschlagen

Hat sich doch gerade erst hier im Thema gemeldet. Siehe oben.



[Beitrag von Hüb' am 27. Feb 2015, 11:57 bearbeitet]
Benedictus
Inventar
#17 erstellt: 27. Feb 2015, 11:54
hab ich gerade richtig gelesen? Die standen für EUR 2500 bei ebay? Oder ging das alles über Preisvorschlag?
Hüb'
Moderator
#18 erstellt: 27. Feb 2015, 11:58

Benedictus (Beitrag #17) schrieb:
Die standen für EUR 2500 bei ebay?

Eventuell auch nur Fake-Angebote, um die Werthaltigkeit des Angebots beim Verkaufsgespräch auf der Straße zu demonstrieren ... schnell das Smartphone gezückt, ebay geöffnet ... Kunde "glücklich" gemacht.
Hifi-ve
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 27. Feb 2015, 12:01

Hüb' (Beitrag #16) schrieb:

Hifi-ve (Beitrag #15) schrieb:
Was da bei Ebay abgeht, ghet auf keine Kuhhaut mehr...Sauerei hoch zehn!

Ist doch nur verständlich und menschlich - wenn auch nicht sonderlich schön oder integer.
Gerade, wenn das Geld nicht so locker sitzt, will/muss so mancher halt versuchen, seinen Schaden zu minimieren.

Die Gier-/Schnäppchen-Nr. verleitet eben zu solchen Spontankäufen. Wenn es nicht so wäre, funktionierte diese Masche nicht seit Jahren derart "erfolgreich".

Dem TE hat's offensichtlich auch die Sprache verschlagen

Hat sich doch gerade erst hier im Thema gemeldet. Siehe oben.

:prost


Upps...hab ich übersehen...wohl noch nicht ganz da...aber der Kaufpreis wäre mal interessant, zu erfahren.

Ja...bei Ebay gehören auch immer zwei dazu...ein gerissener Verkäufer, der auch vor Betrug nicht zurück schreckt...und ein gieriger Schnäppchenjäger ohne Ahnung.

Schlimmer finde ich aber dabei denjenigen, der vorsätzlich betrügt!
Hüb'
Moderator
#20 erstellt: 27. Feb 2015, 12:05
Wie gesagt... sind das vielleicht nur Fake-Angebote, um den Wert der LS im Rahmen von Verkaufsgesprächen suggerieren zu können. Wenn dann jemand tatsächlich bei ebay kauft - auch gut.

Anro1
Hat sich gelöscht
#21 erstellt: 27. Feb 2015, 12:10
Hallo Fredi/Trühauf

das war jetzt Sch...eibenkleister. Grrr
Kenne solches Fernost Zeug bin ebenfalls mal einem Ebucht Verkäufer aufgessen. Wobei bei weitem nicht alles schlecht ist was aus Asien kommt.
Bei mir war das optisch auf dem Bild ansprechende, gerundete Gehäuse nicht aus MDF, oder Schichtholz, sondern aus gepresster Pappe, die Lackierung war sowas ähnliche wie "D-C-Fix" also einen Folie zum aufkleben, die Lautsprecher Chassis eine reine Katastrophe.
Leider konnte man das auf den Photos nicht erkennen.

Lange Rede, das kann man nur unter Erfahrung abschreiben, oder wenn das Gehäuse einigermaßen
stabil ist eventuelle versuchen selber was daraus machen.
Das lohnt aber nur wenn das Gehäuse einigermaßen massiv, stabil und gut verarbeit ist.
Wenn Du das alles mit -ja- beantworten kannst, ein wenig handwerkliches Geschick mitbringst, dann
schau dir z.b. mal bei http://www.lautsprechershop.de/index_kits_de.htm
die günstigen Bauvorschläge an.
Das sind meisten die "Cheap Trick" Bauvorschläge aus den Boxen Bau Fachzeitungen wie Klang & Ton, oder auch Bauvorschläge aus der Hobby Hifi.
Vielleicht findest Du ja einen Bauvorschlag der +-10% vom Volumen und den Chassis Abmessungen in das Gehäuse passt. Das gibt dann oft für <100Eu ein Paar richtig guten Lautsprecher zum selbstaufbauen. Vielleicht gibts die entsprechenden Marken Chassis ja auch gebraucht.
Hoffe Du hast nicht zu viel bezahlt und es gibt noch einen Alternative für die Teile ausser
dem Lagerfeuer
Grüsse und viel Erfolg
iawixas
Schaut ab und zu mal vorbei
#22 erstellt: 27. Feb 2015, 15:08
Auch wenn das ein Jahr her ist. Geh zur Polizei! Du hilfst damit vorzubeugen, dass andere so wie du beschissen werden und außerdem muss der Druck auf die Rechtsorgane erst hoch genug sein, damit wirklich was passiert. Also, auch wenn es ein Jahr her ist: Ab auf die nächste Wache und den Fall schildern. Anzeige gegen Unbekannt aber jeder angezeigte Fall wird helfen diese Kriminellen zu überführen!
Fredi/Frühauf
Neuling
#23 erstellt: 27. Feb 2015, 18:06
Anro1, danke für den Tip! Vielleicht mach ich das. Die Gehäuse hab ich mir jetzt zwar noch nicht so ganz genau angeschaut, fässt sich aber alles schon stabil an - gepresste Pappe ist das sicher nicht.

Und auch den Weg zur Polizei lass ich mir nochmal durch den Kopf gehen. ... Wobei ich da erst nochmal recherchieren muss, was da jetzt genau als Tatbestand vorliegt. Arglistige Täuschung vielleicht...

Allseits aber Danke für Anteilnahme, Rückmeldung und Input aller Art!
iawixas
Schaut ab und zu mal vorbei
#24 erstellt: 27. Feb 2015, 18:32
Garantie gibt es nicht => § 263StGb Betrug
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Fehlende Zulassung. Wichtig, falls du auf die Idee kommst die Dinger zu verkaufen. Ist der eigentliche Importeur/Hersteller nicht erreichbar würdest du als Inverkehrbringer gelten. http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/__23.html
http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/__23.html
coreasweckl
Hat sich gelöscht
#25 erstellt: 27. Feb 2015, 18:46

iawixas (Beitrag #24) schrieb:
Garantie gibt es nicht => § 263StGb Betrug
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Fehlende Zulassung. Wichtig, falls du auf die Idee kommst die Dinger zu verkaufen. Ist der eigentliche Importeur/Hersteller nicht erreichbar würdest du als Inverkehrbringer gelten. http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/__23.html
http://www.gesetze-im-internet.de/elektrog/__23.html


weiß nicht so richtig, was diese Hinweise bzw. Belehrungen sollen

da wird jetzt aus einer Mücke ein Elefant gemacht.
Es handelt sich um minderwertige LS, die im Straßenverkauf erworben wurden, auch wenn die Verkaufsmasche ein hochwertiges Produkt vorgaukelt und als Schnäppchen durch Unterschlagung bezeichnet wird, was die Jungs vor Gericht natürlich niemals bestätigen würden, wenn man ihrer überhaupt habhaft werden könnte. Dann Aussage gegen Aussage. Das jemand versucht, diesen Fehlkauf als Gebrauchtverkauf wieder zu veräußern, ist ein ganz normaler Vorgang...

Dieser Ansatz bez. Inverkehrbringer ist doch eher an den Haaren herbei gezogen, solange ich die Herkunft (Straßenverkauf vom Lastwagen) nicht unterschlage. Auf dem Gebrauchtmarkt gibt es sogar tausende von Artikeln, wo keiner mehr Belege hat oder noch weiß, wer das Produkt ursprünglich hergestellt hat. Wen interessiert das´, solange das Produkt nicht vorsätzlich falsch deklariert ist...
Ist aber hier nicht der Fall....Minderwertiges Produkt, aber zumindest der Name stimmt...


[Beitrag von coreasweckl am 27. Feb 2015, 18:52 bearbeitet]
mw83
Inventar
#26 erstellt: 27. Feb 2015, 18:54
Nein, die Warnungen sind berechtigt!!!

Geh gegen den Händler vor, aber verkaufe kein Produkt ohne Abnahme/Zulassung/Prüfzeichen.
Das Wissen über ein mangelhaftes Produkt macht dich Schadensersatzpflichtig, bzw. was machst du wenn der Käufer rechtlich dich wegen Betrug belangen will...

Du müsstest die Lautsprecher als minderwertigen Schrott anbieten, so wäre es keine Täuschung.
coreasweckl
Hat sich gelöscht
#27 erstellt: 27. Feb 2015, 19:02

mw83 (Beitrag #26) schrieb:
Nein, die Warnungen sind berechtigt!!!

Geh gegen den Händler vor, aber verkaufe kein Produkt ohne Abnahme/Zulassung/Prüfzeichen.
Das Wissen über ein mangelhaftes Produkt macht dich Schadensersatzpflichtig, bzw. was machst du wenn der Käufer rechtlich dich wegen Betrug belangen will...

Du müsstest die Lautsprecher als minderwertigen Schrott anbieten, so wäre es keine Täuschung.


das setzt je erst mal voraus, das derjenige weiß, das dies auch bei LS erforderlich ist. Bei Elektrogeräten, die an der Steckdose betrieben werden, ist das jedem verständlich, bei passiven LS aus Unwissenheit sicherlich nicht zwangsläufig....

Schrott ist ja die persönliche Einschätzung... Diese subjektive Wertung muß ich nicht Dritten gegenüber äußern. Hifi Fans empfinden auch hochwertige Produkte subjektiv als Schrott, wenn sie das als eigenen Fehlkauf empfinden. Deswegen schreiben die das noch lange nicht in ihr E-Bay Verkaufstext, daß sie minderwertigen Schrott anbieten......

ich habe gerade auf der Hifi Messe minderwertigen Schrott für 10.000 Euro gehört, ein Breitbänder in einem Klavierlackgehäuse.
So viel schlimmer können diese LKW Hupen auch nicht sein...


[Beitrag von coreasweckl am 27. Feb 2015, 19:43 bearbeitet]
Denon_1957
Inventar
#28 erstellt: 27. Feb 2015, 21:49

mw83 (Beitrag #26) schrieb:
Nein, die Warnungen sind berechtigt!!!


Du müsstest die Lautsprecher als minderwertigen Schrott anbieten, so wäre es keine Täuschung.

Warum als minderwertig anbieten der TE hat sie als hochwertige Boxen gekauft und der Klang gefällt ihm nicht jetzt verkauft er sie als hochwertigen Boxen wieder wie soll ihm da Betrug vorgeworfen werden zumal er ja kein Experte auf diesem Gebiet ist.
Hifi-ve
Ist häufiger hier
#29 erstellt: 27. Feb 2015, 22:59

Janine01_ (Beitrag #28) schrieb:

mw83 (Beitrag #26) schrieb:
Nein, die Warnungen sind berechtigt!!!


Du müsstest die Lautsprecher als minderwertigen Schrott anbieten, so wäre es keine Täuschung.

Warum als minderwertig anbieten der TE hat sie als hochwertige Boxen gekauft und der Klang gefällt ihm nicht jetzt verkauft er sie als hochwertigen Boxen wieder wie soll ihm da Betrug vorgeworfen werden zumal er ja kein Experte auf diesem Gebiet ist. ;)


Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Wenn er die Boxen unwissend und gutgläubig als hochwertig kauft, ist es sein Problem, wenn er nicht gegen den Betrüger vorgeht.
Verkauft er die Boxen wieder als hochwertig, obwohl er es - mal angenommen - nicht weiß, so entlässt es ihn nicht aus der Verantwortung. Ob es strafrechtlich relevant ist, wäre zu prüfen. Zumindest wäre er regresspflichtig.


[Beitrag von Hifi-ve am 27. Feb 2015, 23:00 bearbeitet]
RocknRollCowboy
Inventar
#30 erstellt: 27. Feb 2015, 23:04
Meiner Meinung nach Korinthenkackerei.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Jungs, seht das mal praktisch.

Gruß
Georg
Hifi-ve
Ist häufiger hier
#31 erstellt: 27. Feb 2015, 23:11
Ja, sehe ich auch so. Wollte nur Richtigstellung betreiben.
Ansonsten hast du vollkommen Recht!
tomtiger
Administrator
#32 erstellt: 27. Feb 2015, 23:22
Hi,

wenn man den Hersteller verfolgt: http://www.apollo-soundsystem.com/

kommt man zu der Firma: http://www.trademark...inc-1251723-page-1-2

die nicht ganz unbekannt ist: http://www.trademarkia.com/m-mclaren-technologies-85000893.html



Die sind also schon seit Jahren damit im Geschäft.


In einer australischen TV Serie aus den späten 1980er Jahren wurde das in der deutschen Synchronisation "Billig Box Beutelschndeiderei" genannt.

LG Tom
iawixas
Schaut ab und zu mal vorbei
#33 erstellt: 28. Feb 2015, 01:56
Bei dem Hifi-Schrott für 10.000€ bekommst du dann auch wirklich Garantie und beim weiterverkaufen keine Probleme.

Und das was du als Mücke bezeichnest nennt man im Allgemeinen auch organisierte Kriminalität.
Apalone
Inventar
#34 erstellt: 28. Feb 2015, 02:41

Hifi-ve (Beitrag #29) schrieb:
......Verkauft er die Boxen wieder als hochwertig, obwohl er es - mal angenommen - nicht weiß, so entlässt es ihn nicht aus der Verantwortung. Ob es strafrechtlich relevant ist, wäre zu prüfen. Zumindest wäre er regresspflichtig.


So ein Blödsinn, der hier mal wieder verzapft wird!

Wir sind im Zivilrecht; grundsätzlich kann ich verkaufen, was ich will, wie teuer ich will!

Grenzen:
wissentlich defekt verkauft:
>>> Mangelschaden oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

strafrechtlich ggf. gar nicht. Muss im Einzelfall geprüft werden.


Boxen als "hochwertig" verkauft, deutlich zu teuer.
>>> idr Regel Pech für den Käufer, da Grenzen von Gerichten ganz, ganz weit oben gesetzt sind!

Bis ein Verkauf v einem Zivilgericht als "Wucher" eingeschätzt wird, muss ein Supersondertatbestand eintreten, denn:

gerade bei Kaufverträgen wird argumentiert: der Käufer hätte sich ja informieren können.

Eine "Regresspflicht" wegen wissentlichen Verkaufs von Waren, die nicht dem tatsächlichen Wert entsprechen, ist völlig haltlos.
tomtiger
Administrator
#35 erstellt: 28. Feb 2015, 03:12
Hi,

nur als Anmerkung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Laesio_enormis

Man kann zwar verlangen und auch kassieren, was man will, aber der Vertrag ist dann nichtig. In Österreich ist das auch gesetzlich so geregelt, und beinhalten daher Verträge oft auch entsprechende Passagen.


Und selbstverständlich ist das auch strafrechtlich relevant:

http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug_%28Deutschland%29

Wer wissentlich billige Ware als teure Qualitätsprodukte anpreist, müsste eigentlich alle Tatbestandsmerkmale des Betrugs erfüllen.


Man kann allenfalls argumentieren, dass wenn der Käufer sich beschwert, der Verkäufer argumentieren kann, er habe das nicht gewusst. Dann ist es ein Betrug, bei dem man nicht verurteilt wird, weil der Vorsatz nicht bewiesen werden kann.

Der Vertrag ist trotzdem nichtig, der Käufer kann sein Geld zurückfordern.

LG Tom
Dadof3
Moderator
#36 erstellt: 28. Feb 2015, 04:03

Hifi-ve (Beitrag #29) schrieb:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Immer wieder gerne behauptet, aber schlichtweg falsch. Siehe §§ 16, 17 StGB.

Meiner Einschätzung nach wird der Straftatbestand des Betrugs hier durchaus erfüllt. Deswegen ist es auch so wichtig, dass möglichst jedes Opfer Anzeige erstattet. Denn nur, wenn eine Vielzahl an Fällen bekannt ist mit übereinstimmenden Aussagen zum Verlauf der Gespräche, kann die Straftat auch bewiesen werden, und nur, wenn es genügend Anzeigen gibt,, wird die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam und stellt die Verfahren nicht sofort wieder aus Mangel an Beweise und öffentlichem Interesse wieder ein.
Apalone
Inventar
#37 erstellt: 28. Feb 2015, 04:18

Dadof3 (Beitrag #36) schrieb:
....Meiner Einschätzung nach wird der Straftatbestand des Betrugs hier durchaus erfüllt......


wie ich schon schrieb, in der Regel NICHT.

"Wer einen Gegenstand zu einem bestimmten Preis anbietet, erklärt damit nicht schlüssig seine Angemessenheit oder Üblichkeit."
(herrschende Meinung (!!), Lackner/Kühl Kommentar zum StgB, Beck 24. Auflage, Kommentierung zu § 263 StGB, S. 986).

Grenzen der Preisgestaltungsfreiheit zB bei Waren, deren Preisangemessenheit nicht oder nur mit unangemessenem Aufwand überprüft werden kann, wie zB Medikamente, Antiquitäten oder Schmuck.

"Wucher" wird zB schneller angenommen, bei Verträgen, deren Gestaltungsparametrierung nicht komplett frei ist oder deren Grundlagen Daseinsvorsorge betrifft, wie zB Mietverträge oder Energie/Wasser.


Leute, es ist tatsächlich so:
völlige Mondpreise bei Unterhaltungselektronik sind so gut wie immer KEIN Betrug!
Dadof3
Moderator
#38 erstellt: 28. Feb 2015, 05:55
Natürlich begründet das Angebot allein keinen Betrug!

Aber wird gezielt eine erlogene Geschichte (Lkw zu voll beladen, doofer Chef usw.) aufgetischt und gefälschte Prospekte und Websites bereitgehalten. Das ist eine völlig andere Geschichte als einfach nur ein überteuertes Angebot wie Heizdecken auf Kaffeefahrten.

Lies doch bitte einfach mal § 263 StGB und die einschlägigen Kommentare hierzu und sage, woran es scheitert.
tomtiger
Administrator
#39 erstellt: 28. Feb 2015, 06:50
Hi,


Apalone (Beitrag #37) schrieb:
Leute, es ist tatsächlich so:
völlige Mondpreise bei Unterhaltungselektronik sind so gut wie immer KEIN Betrug!


ach das meinst Du, ja, da hast Du wohl grundsätzlich durchaus recht.

Hier scheint es so zu sein, dass eine Briefkastenfirma Lautsprecher aus China kauft, für etwa 50 bis 100 Euro pro Paar, ein Warenzeichen erwirbt, ihr Logo draufpappt, eine Webseite erstellt bzw. Prospekte druckt, auf denen sie vorgibt, sie würden die Produkte für 1.500 Euro pro Stück verkaufen, vermutlich ohne jemals ein Stück verkauft zu haben, vermutlich kein Lager, kein Verkaufslokal, keine Händler, die man beliefert, mit dem Ziel, die Lautsprecher für wenige hundert Euro als "vom Lastwagen gefallen" verkaufen zu können.

Und das gewerblich, teilweise sind hunderte "Marken" an der einen Adresse.


Recht hast Du damit, dass natürlich vollkommen legal z.B. ein Händler so einen 100 Euro Lautsprecher aus China importieren kann, und für 2.000 Euro verkaufen, das ist kein Betrug! Es würde die Laesio enormis zutreffen, weil ja das selbe Produkt für 100 Euro zu kaufen ist, und daher ein realer Wert als Vergleich verfügbar, daher wird der Händler idR. irgendwas ändern lassen (z.B. zusätzliche Versteifungen etc.), mit dem er den Mehrpreis rechtfertigen kann. Also jetzt mal rein hypothetisch.


Das aber ist hier nicht der Fall! Die Firma Apollo Sound System gibt es nicht, die Adresse ist ein Wohnblock, da sind dutzende Firmen "angemeldet" die Produkte haben, die alle nach dem selben Motto "vom LKW gefallen" verkauft werden. Und damit ist bei uns - anders als in den USA und Canada - der Betrug mit hoher Wahrscheinlichkeit gegeben.

LG Tom


[Beitrag von tomtiger am 28. Feb 2015, 06:51 bearbeitet]
Hüb'
Moderator
#40 erstellt: 28. Feb 2015, 07:14

So ein Blödsinn, der hier mal wieder verzapft wird!

Absolut. Es ist immer wieder problematisch, weil irreführend, wenn juristische Laien mit feststehenden Rechtsbegriffen herumhantieren.

Apalone
Inventar
#41 erstellt: 28. Feb 2015, 10:11

Dadof3 (Beitrag #38) schrieb:
.....Aber wird gezielt eine erlogene Geschichte (Lkw zu voll beladen, doofer Chef usw.) aufgetischt und gefälschte Prospekte und Websites bereitgehalten. Das ist eine völlig andere Geschichte als einfach nur ein überteuertes Angebot wie Heizdecken auf Kaffeefahrten.

Lies doch bitte einfach mal § 263 StGB und die einschlägigen Kommentare hierzu und sage, woran es scheitert.


Ob das STRAFrechtlich relevant ist, muss aber erst geprüft werden. Für einen ZIVILrechtlichen Schadenersatzanspruch ist es sicherlich hinreichend...

Wer sich mal so schlau machen möchte, dass er mitreden kann
Renate Schauer: Grenzen der Preisgestaltungsfreiheit im Strafrecht

Oder Kommentierung 263 KOMPLETT (!!) lesen.



Hüb' (Beitrag #40) schrieb:

So ein Blödsinn, der hier mal wieder verzapft wird!

Absolut. Es ist immer wieder problematisch, weil irreführend, wenn juristische Laien mit feststehenden Rechtsbegriffen herumhantieren.

:prost



In der Tat...
Dadof3
Moderator
#42 erstellt: 28. Feb 2015, 11:06
Noch einmal: Nicht die Preisgestaltung ist strafbar!

Natürlich kann man jeden beliebigen Preis für seine Waren verlangen, die Voraussetzungen für strafbaren Wucher werden hier in der Regel nicht erfüllt. Aber um den zu hohen Preis geht es doch gar nicht!

Betrug liegt vor, weil hier - sogar in gewerblichen Ausmaß - eine frei erfundene Geschichte erzählt wird, die über das legitime werbliche Lobpreisen der Ware weit hinaus geht und den notwendigen Tatbestand der Verwerflichkeit erfüllt.
Das wäre auch dann Betrug, wenn ein dem Wert angemessener Preis verlangt würde, zum Beispiel unter der Behauptung, dieser Kauf sei die einzige Möglichkeit des Verkäufers, um die lebensrettende Operation seiner im Sterben liegenden süßen kleinen Tochter zu bezahlen.
Apalone
Inventar
#43 erstellt: 28. Feb 2015, 11:13

Dadof3 (Beitrag #42) schrieb:
Noch einmal: Nicht die Preisgestaltung ist strafbar!

Natürlich kann man jeden beliebigen Preis für seine Waren verlangen, die Voraussetzungen für strafbaren Wucher werden hier in der Regel nicht erfüllt. Aber um den zu hohen Preis geht es doch gar nicht!

Betrug liegt vor, weil hier - sogar in gewerblichen Ausmaß - eine frei erfundene Geschichte erzählt wird, die über das legitime werbliche Lobpreisen der Ware weit hinaus geht und den notwendigen Tatbestand der Verwerflichkeit erfüllt.
Das wäre auch dann Betrug, wenn ein dem Wert angemessener Preis verlangt würde, zum Beispiel unter der Behauptung, dieser Kauf sei die einzige Möglichkeit des Verkäufers, um die lebensrettende Operation seiner im Sterben liegenden süßen kleinen Tochter zu bezahlen.



"und den notwendigen Tatbestand der Verwerflichkeit"

Was ist denn ein Tatbestand der Verwerflichkeit???? Bitte mal Quellenangabe im Tatbestandsgefüge des 263!!

Irgendwie wird immer klarer, dass NIEMAND hier der Neunmalklugen die Kommentierung des § 263 StGB vor sich liegen hat, geschweige denn gelesen hat!

Ich empfehle mal gepflegtes Selbststudium!!

Wie Hüb schon sagte...
iawixas
Schaut ab und zu mal vorbei
#44 erstellt: 28. Feb 2015, 16:18
Die Sache ist eindeutig Betrug, da kann es keine zwei Meinungen geben. Die Garantie gibt es nicht. Ich darf den Artikel nicht weiterverkaufen bzw. der Artikel hätte gar nicht in Umlauf gebracht werden dürfen. Bei den vorliegenden Fällen kommt §263 (3) zur Anwendung. Die Verkäufer sind Teil einer Bande!

Zudem haben wohl einige der Opfer die "Garantie-Scheine" unterschrieben, die auch als Beweis der Legalität des Geschäftes eingesetzt werden, sodass mit weiterem Missbrauch dieser Unterschrift zu rechnen ist. Allein deshalb sollte man schon zur Polizei gehen.
Schäferhund
Stammgast
#45 erstellt: 28. Feb 2015, 16:34
na ja, betrug hin oder her, teilweise sind die leute, die so etwas auf der straße aus dem lieferwagen heraus kaufen, auch selbst schuld. ein gesunder menschenverstand sagt, halt, da kann etwas nicht stimmen; wie kann man etwas übrig haben und dann noch deutlich billiger verkaufen?

das mag bei einem stück kuchen in der bäckerei gehen, der am abend verkauft wird, aber trotzdem noch schmeckt.

wenn alle etwas nachdenken würden und nicht immer nur das billigste wollten, hätten solche "verkäufer" wohl sehr geringe bis gar keine chancen.

mir ist so etwas mal auf einem autobahnrastplatz passiert, da waren auch noch teure lederjacken von einer messe übrig, die herrschaften brauchten geld zum tanken (tankanzeige ganz unten) und waren recht nervig. ich bin dann einige meter zur seite, hab nach dem kennzeichen geschaut und das telefon ans ohr gehalten. auf einmal hatten sie es "brandeilig", wegzukommen...
CHICKENMILK
Inventar
#46 erstellt: 28. Feb 2015, 16:35
Stimmt.

Ausserdem, soweit ich das nun mitbekommen habe, treten die ja als Händler auf und stellen sogar eine Rechnung aus .
Stimmts?

Wenn dem so ist, dann hat der Verkäufer ein gesetzliches Rückgaberecht von 2 Wochen.
Sollte dies nicht möglich sein, was in dem Fall wohl so sein wird, ist dies schon mal gesetzeswiedrig, da die Herren dann ja fälschlicherweise als Pseudohändler auftreten und Ware in Umlauf bringen.
Das wäre dann Täuschung des Konsumenten .

Legal ist die ganze Sache sicher nicht.

Wer eine Rechtschutz hat, sollte diese einschalten.
Besser noch:
Erst mal eine Rechtsberatung vornehmen und in weiterer Folge evtl. eine Sammelklage mit den geschädigten einbringen.
Wird ja wohl nicht so schwierig werden, die Tatsachen der einzelnen Personen als Beweismittel / Last heranzutragen.

Evtl. auch abgelaufene / laufende eBay Auktionen raussuchen und die Verkäufer mit ins Boot holen.

LG,
Flo
Plankton
Inventar
#47 erstellt: 28. Feb 2015, 16:48

CHICKENMILK (Beitrag #46) schrieb:

Ausserdem, soweit ich das nun mitbekommen habe, treten die ja als Händler auf und stellen sogar eine Rechnung aus .
Stimmts?


Von einer solchen Rechnung gab es ein Foto bei einem Verkauf der Tröten auf ebay Kleinanzeigen. Darauf waren weder
Adresse des Händlers noch sonstige Daten, lediglich die Webadresse. Die wird kaum bei einer Rückgabe helfen.
CHICKENMILK
Inventar
#48 erstellt: 28. Feb 2015, 16:51

Plankton (Beitrag #47) schrieb:

CHICKENMILK (Beitrag #46) schrieb:

Ausserdem, soweit ich das nun mitbekommen habe, treten die ja als Händler auf und stellen sogar eine Rechnung aus .
Stimmts?


Von einer solchen Rechnung gab es ein Foto bei einem Verkauf der Tröten auf ebay Kleinanzeigen. Darauf waren weder
Adresse des Händlers noch sonstige Daten, lediglich die Webadresse. Die wird kaum bei einer Rückgabe helfen.


Ja eben darum wäre dies gesetzeswiedrig und somit auch kriminell.
Grund genug eine Anklage zu erheben.
Apalone
Inventar
#49 erstellt: 28. Feb 2015, 16:58

CHICKENMILK (Beitrag #48) schrieb:
.....Grund genug eine Anklage zu erheben.


Wobei man mit einer Anklage ja nicht sein Geld zurückbekommt...
iawixas
Schaut ab und zu mal vorbei
#50 erstellt: 28. Feb 2015, 18:03
Nö, das nicht. Aber man bekommt die Namen der Täter und weiß damit an wen man seine Privatklage richten muss. Da ist dann evtl. etwas zu holen
Dadof3
Moderator
#51 erstellt: 28. Feb 2015, 20:06
Apalone,
dann gehen wir das Prüfschema doch einfach mal durch:


  1. objektiver TB:
    a) Täuschung: +
    aa) Irrtum: + (lag beim Opfer offensichtlich vor)
    bb) Erregen oder Unterhalten: + (Der Irrtum ist zweifellos vom Täter erregt worden.)
    c) dadurch unmittelbare Verfügung +
    aa) vermögensrelevante Bedeutung + (gibt ja Geld aus)
    bb) unmittelbare vermögensmindernde Wirkung + (dito)
    cc) innerlich freier, nur durch den Irrtum beeinflusster Wille +
    d) dadurch Vermögensschaden +
    aa) Vermögen: + (ging ja um Geld)
    bb) Schaden: + (Wert der Lautsprecher unter Kaufpreis)
  2. subjektiver TB:
    a) Vorsatz: +
    b) Absicht rechtswidriger und stoffgleicher (Eigen- oder Dritt-) Bereicherung +
    aa) Rechtswidrigkeit: + (der Täter hat keinen Anspruch auf den erstrebten Vermögensvorteil
    bb) Stoffgleichheit: + (die Bereicherung ergibt sich unmittelbar aus der Verfügung)

Rechtswidrigkeit und Schuld sind ebenfalls gegeben.

Woran scheitert die Strafbarkeit also nun deiner Meinung nach?
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