Hausratvericherung// Wasserschaden. Wer kennt sich aus?

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MacSmokey27
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 08. Aug 2010, 10:28
Hallo.
Ich habe folgendes Problem...
Wir hatten einen Wasserschaden durch Leitungsbruch und nun ist der Rückpro Fernseher (50 Zoll) und die Spielkonsolen(xbox, Gamecube, xbox360) kaputt.
Ich habe glücklicherweise eine Hausratversicherung die Wasserschäden abdeckt.
Aber nun zu meiner Frage, da ich dazu nix eindeutiges finde:

Was zahlt mir die Versicherung? Den damaligen Neupreis?
Weil die Sachen sind ja nicht mehr sooo neu.
Ich frage deshalb weil wenn ich nur den Zeitwert ersetzt bekomme, renne ich nicht zur Versicherung. Denn der ist ja sehr gering. Der Rückpro hat damals 2000 Euro gekostet...
Kennt sich jemand damit aus?

Ich hoffe ich bin im richtigen Board ansonsten dürfen die Mods den Thread hier gerne verschieben...

Vielen Dank für eure Hilfe...
__________________
Andregee
Inventar
#2 erstellt: 08. Aug 2010, 10:35
du bekommst den wiederbeschaffungswert.
gibt es das gerät nicht mehr bekommst du den schaden in höhe eines gerätes ersetzt das der gleichen art und güte entspricht.
MacSmokey27
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 08. Aug 2010, 10:43
Danke erstmal für die schnelle Antwort...

Soll das heißen das ich ein 50 Zoll Flachbildschirm ersetzt bekomme oder wie muss ich das jetzt verstehen???
Kann ich mir nicht vorstellen oder??
PaddyMu
Stammgast
#4 erstellt: 08. Aug 2010, 11:04
gleiche art und güte heisst, dass du das Geld bekomst, was du bräuchtest, um den selben Fernseher mit der selben Qualität und den selben Anschlüssen/Größe usw. jetzt wieder zu kaufen. Das gilt gleichermaßen für die X-Box usw.
Lg
MacSmokey27
Schaut ab und zu mal vorbei
#5 erstellt: 08. Aug 2010, 11:15
So ganz schlau werde ich aus diesen Aussagen jetzt noch nicht...
Ich fasse mal zusammen:

Ich haben einen Rückpro von Sony in 50 Zoll. Dieser hat seinerzeit knapp 2000 Euronen gekostet.
Da es diesen Rückpro nun nicht mehr gibt, hätte ich Anspruch auf einen 50 Zoll Sony Flachbildschirm???
Sehe ich das jetzt richtig??

Dasselbe bei der xbox und den Gamecube?
Soll heißen den Gamecube gibt es nicht mehr, also habe ich Anpspruch auf die Wii??

Also irgendwie kann ich mir das nicht so ganz vorstellen...
Apalone
Inventar
#6 erstellt: 08. Aug 2010, 17:48

Andregee schrieb:
du bekommst den wiederbeschaffungswert.
gibt es das gerät nicht mehr bekommst du den schaden in höhe eines gerätes ersetzt das der gleichen art und güte entspricht.


Mach dir keine Hoffnungen! Du bekommst den Zeitwert ersetzt. Ein 50 Zoll Flachbild-LCD ist NICHT das Wert-Analogon eines 50 Zoll Rückpro!

Du wirst v der Versicherung nicht viel bekommen...
Andregee
Inventar
#7 erstellt: 08. Aug 2010, 18:28
also ich arbeite selbst bei der allianz und es ist allgemein üblich den wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
ein kumpel von mir hatte einen überspannungsschaden und bekommt den tv nach einem jahr komplett ersetzt.eben der wiederbeschaffungswert weil der neu auch noch soviel kostet.
würde es den neu nun 300 euro günstiger geben als letztes jahr hätte er eben 300 euro weniger bekommen und hätte sich den trotzdem neu kaufen können.
ich kenne natürlich die bedingungen und die versicherung nicht.eine andere regelugn würde mich aber wundern.
ich kann auch nicht genau sagen wie das ist bei einem gerät das es nicht mehr gibt.
gleiche art und güte wird dann wohl auf 50zoll hinauslaufen.
ich denke aber nicht das es einen 50er für 2000 euro gibt da man davon ausgehen kann das geräte die damals 2000 euro gekostet haben heute schon für knapp 1000 zu bekommen sind.
sowas muß die schadensabteilung prüfen und das im einzelfall.steht aber eindeutig wiederbeschaffungswert in den bedingungen gibts keine zeitwertregulierung denn die bedingungen sind rechtsbindend.
am besten geht man zur versicherung und hält einfach mal rücksprache mit denen,
dann aber beim vertreter melden und nicht direkt in der servicehotline denn der vertreter ist der freund der den kunden zufriedenstellen möchte zwecks kundenbindung während eine hotlinestimme einfach gern ein häkchen setzt um fertig zu sein.


[Beitrag von Andregee am 08. Aug 2010, 18:32 bearbeitet]
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