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Erwerb von illegal hergestellten Musikkassetten oder Tonbändern+A -A |
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Autor |
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Orpheus66
Inventar |
#1 erstellt: 17. Mai 2020, 11:14 | ||||||||
(Hinweis der Moderation: Ausgelagerte Diskussion von hier: http://www.hifi-foru...D=7457#7457)
So etwas ist ziemlich grenzwertig und hochgradig illegal! Typen, die solche Kassetten auf den Markt geworfen haben, wurden damals strafrechtlich verfolgt und sollten es heutzutage auch noch. Käufer solcher Kassetten machen sich übrigens in gleicher Weise strafbar... [Beitrag von Dadof3 am 18. Mai 2020, 07:49 bearbeitet] |
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DOSORDIE
Inventar |
#2 erstellt: 17. Mai 2020, 11:24 | ||||||||
Ich finde Raubkopien zwar auch Scheisse, aber ich finde man sollte das jetzt nicht mehr so auf die Goldwaage legen. Ich meine wenn ich n Packen guter Cassetten kriege und da sind halt 2 Raubkopien dazwischen, dann nehme ich die ja trotzdem und letztendlich müssen Leercassetten, wenn man sie kauft entweder vom Verkäufer vorher gelöscht werden oder der Käufer erklärt sich bereit die vor der Verwendung selbst zu löschen. Im Prinzip ist strafbar, den Inhalt zu übernehmen, denn wenn man bespielte Leercassetten verkauft, sind das ja auch mehr oder weniger Raubkopien. Wer aber kauft Alte Cassetten und schaut nicht zumindest vorher mal was drauf ist? LG Tobi |
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ikrone
Inventar |
#3 erstellt: 17. Mai 2020, 12:05 | ||||||||
Ich wollte hier niemanden aufregen. Letztlich habe der Beschreibung nach im guten Glauben gekauft und wollte nichts Illegales machen. Falls das hier Schwierigkeiten bereiten, soll die Administration meinen Beitrag löschen. Grüße Ingo |
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Orpheus66
Inventar |
#4 erstellt: 17. Mai 2020, 12:15 | ||||||||
Damit regst du uns ja nicht auf... Aber an deiner Stelle würde ich dann solche Kassetten nicht auch noch an exponierter Stelle vorstellen. Das würde ich eher für mich behalten und solche Dinger nur dort benutzen, wo es keine Aufmerksamkeit auf sich zieht - nämlich im Privaten... |
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höanix
Inventar |
#5 erstellt: 17. Mai 2020, 12:25 | ||||||||
Warum sollte die Kassette nicht vorgestellt werden? Wenn sie 1990 auf den Markt geschmissen wurde ist das raubkopieren nach 30 Jahren doch verjährt, oder nicht? |
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ikrone
Inventar |
#6 erstellt: 17. Mai 2020, 12:40 | ||||||||
Mir war ja gar nicht klar, dass das eine illegale Kopie ist. Das mag etwas blauäugig gewesen sein. In der Anzeige wirkte das auf mich wie eine gekaufte, bespielte Cassette. Vorgestellt habe ich sie weil es eben so viel verschiedene Produkte der Musikindustrie gab und gibt. Meine Frage, ob's jemand kennt ist ja nun beantwortet, auch wenn ich es mir anders gewünscht hätte. Nun hab ich sie, horen werde ich sie auch und hier nicht mehr erwähnen. Immerhin bin ich auch im Besitz der originalen LP, so dass irgendwie geartete Urheberrechte damit auch bedient werden Bitte um Entschuldigung für etwaigen Ärger. Trotzdem einen schönen Sonntag Grüße Ingo |
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SonyKassette
Inventar |
#7 erstellt: 17. Mai 2020, 14:18 | ||||||||
So viele können es ja nicht gewesen sein, sonst wäre in jedem zweiten Kassettenkonvult sowas dabei. Ich sehe solche Kassetten nur selten. Meinst du das hier eine Abmahnkanzlei anhand eines Fotos aktiv wird?
Jedes Mixtape (von CD oder LP) dann strenggenommen auch. Interessiert nur keinen. Oder hat der Empfänger mal den Sender von sowas angezeigt? Man muss doch nicht gleich übertreiben.
Du machst hier keinen Ärger Manche Leute springen nur gerne auf sowas hier an. Kannst du mal bitte nachschauen, wo die Saehan BASF produziert wurde? [Beitrag von SonyKassette am 17. Mai 2020, 14:19 bearbeitet] |
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ikrone
Inventar |
#8 erstellt: 17. Mai 2020, 14:23 | ||||||||
Orpheus66
Inventar |
#9 erstellt: 17. Mai 2020, 14:30 | ||||||||
OHNE WORTE. Die Ignoranz kennt eben keine Grenzen... Aber was soll man auch anderes erwarten?! |
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DOSORDIE
Inventar |
#10 erstellt: 17. Mai 2020, 14:56 | ||||||||
Ein selbst erstelltes Mixtape ist eben nicht illegal, denn auf jeder Leercassette ist eine GEMA Pauschale drauf und eine Aufnahme vom Radio ist schon seit den späten 50ern nicht mehr verboten. Von Platte, CD, Band oder vom PC ebenfalls nicht, solang man keine finanziellen Interessen verfolgt. Man darf selbst aufgenommene Cassetten zum Selbstkostenpreis oder geschenkt an Andere weiter geben, nur wenn man sie verkauft ist es illegal. Eine gebrannte CD ist ja auch nicht automatisch illegal, oder selbst gerippte MP3s von Original CDs. Auch wenn man die Medien nur geliehen und nicht gekauft hat, ist es nicht verboten. LG Tobi |
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Orpheus66
Inventar |
#11 erstellt: 17. Mai 2020, 15:01 | ||||||||
Das wird doch aber so ein Sonykassettenkasper niemals kapieren... darin liegt ja die Krux. |
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vampula
Stammgast |
#12 erstellt: 18. Mai 2020, 05:48 | ||||||||
bei Raubkopien(LP,CD,MC) wäre ich bei diesen 2 Gruppen extrem vorsichtig, Pink Floyd und Kraftwerk die kennen absolut kein Pardon. |
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Django8
Inventar |
#13 erstellt: 18. Mai 2020, 05:51 | ||||||||
Ich . Ehrlich: Ist mir Wurst, was da drauf ist . Was ich an Musik will, das habe ich schon und da muss ich nicht irgendwelche alte Aufnahmen durchsuchen. Manchmal kriege ich Rahmen des Neubespielungsprozesses natürlich schon sekundenweise mit, was da drauf war, aber interessiert hat's mich bisher noch nie
Stimmt. Habe nie drüber nachgedacht, aber jetzt wo Du's sagst: Ist schon etwas anachronistisch für ein Auto, das (erst) Ende 1992 erstmals zugelassen wurde. Dafür war die Uhr extrem praktisch einzustellen: Einfach am Rädchen drehen. Heute muss man zuerst mal die BDA raussuchen und sich dann durch ein Menu mit 15 Ebenen klicken, bis man da irgendwas einstellen kann [Beitrag von Django8 am 18. Mai 2020, 05:54 bearbeitet] |
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Orpheus66
Inventar |
#14 erstellt: 18. Mai 2020, 07:29 | ||||||||
Mitnichten... denn wer auch heute noch mit deutlich erkennbaren Raubkopien handelt oder sie kauft, macht sich immer noch strafbar. Bei einem Rolex-Plagiat fragt auch keiner danach, wann dieses Replikat produziert wurde. Die werden konfisziert, eingestampft und der-/diejenige bekommt ein Verfahren an den Hals.
Mit dem "blauäugig sein" hast du dir schon selbst die richtige Antwort gegeben. Wobei im Prozess immer wieder gelten wird: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Und im vorliegenden Fall ist es auch für einen Unwissenden mehr als deutlich zu erkennen, dass es sich bei dieser Kassette um ein 100% illegales Produkt handelt. Beim geringsten Zweifel sollte man daher in solchen Fällen von einer Veröffentlichung absehen und das Teil nur einer einzigen Bestimmung zuführen... |
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CMueller77
Stammgast |
#15 erstellt: 18. Mai 2020, 07:42 | ||||||||
Ich finde es sehr wichtig, dass auf das Thema Bootlegs (illegale Raubkopien von Master Bänder, welche verkauft werden) kritisch eingegangen wird. Mich nervt es vorallem, dass diejenigen Typen, welche solche Bootlegs über die Buchten verkaufen auch noch ordentlich Geld damit verdienen... Ich habe in einem anderen Thread gewarnt, als jemand Fragen zu einer Kopie eines Masterbands (Tonband 1/4" 38cm/s) aus Russland gestellt hat. Es ist definitv illegal, solche Kopien von Masterbändern (egal ob Kassette oder 1/4" Tonband) über die Buchten zu kaufen. Wenn solche Raubkopierer mit Ihrem Account von der Polizei geschnappt werden, wird sehr wohl geschaut, wer was bei dieser Person gekauft hat... Zu mal ich persönlich es sehr dumm finde, für eine angebliche Masterbandkopie unbekannter Herkunft EUR 250 bis 400 hinzublättern (im Falle des anderen Threads; nicht ikrone). Also; ganz einfache Message: lasst es doch einfach sein und lasst solche Bootleg-Verkäufer einfach links liegen... LG Christoph |
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CMueller77
Stammgast |
#16 erstellt: 18. Mai 2020, 07:51 | ||||||||
Gute Idee! Wäre es möglich, noch den Titel des Threads auf "Erwerb von illegal hergestellten Musikkassetten oder Tonbänder" zu ändern? Danke und LG Christoph |
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Dadof3
Moderator |
#17 erstellt: 18. Mai 2020, 07:58 | ||||||||
Das ist nicht richtig. Das Urheberrecht sieht keine Strafen für den Käufer vor. Und mir ist auch sonst keine Strafvorschrift bekannt, die das ahnden würde.
Bitte nicht Markenschutzrecht und Urheberrecht durcheinander werfen. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Ein populärer, aber dennoch falscher Irrtum. Siehe §§ 16 und 17 StGB.
Nur dann, wenn das Band (also genau das gekaufte Exemplar) gestohlen wurde und der Käufer dies wusste oder hätte wissen müssen. Nicht aber bei einer illegal hergestellten Kopie.
Erledigt! [Beitrag von Dadof3 am 18. Mai 2020, 08:17 bearbeitet] |
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höanix
Inventar |
#18 erstellt: 18. Mai 2020, 08:07 | ||||||||
Ah ja, also ohne Auskunft eines Juristen alles nur Spekulation was geahndet wird und was nicht. Und wenn wir 3 Juristen fragen bekommen wir 4 Aussagen weil die Gesetze auch immer Auslegungssache sind. Vielen Dank für diese erhellende Information. |
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CMueller77
Stammgast |
#19 erstellt: 18. Mai 2020, 08:31 | ||||||||
Ich werde bei Gelegenheit eine Rechtsauskunft über dieses Thema, resp. der genannten Punkte einholen; finde dies sehr spannend... Wobei diese Antwort dann nur für das Schweizer Urheberrecht gilt Nichts gegen Dich Dadof3 aber ich habe Zweifel über die Richtigkeit Deiner Aussagen zum Urheberrecht. Das würde ja heissen, dass der Kauf von Raubkopien jeglicher Art legal wäre und es mich absolut nicht kümmern muss, wie die Aufnahmen der gekauften Masterbandkopien entstanden sind. Auch wenn dem rechtlich wirklich so wäre, finde ich persönlich Deine Aussagen pädagogisch nicht sonderlich wertvoll Jeder oder jede darf natürlich für sich entscheiden, wie ethisch "sauber" er oder sie bleiben möchte. Ich persönlich finde es nach wie vor eine "Schweinerei", dass gewisse Leute mit Masterbandkopien unbekannter Herkunft (die Herkunft wird verschwiegen oder verweigert) ein Heidengeld machen können. Ich appelliere an jeden dies nicht zu unterstützen und solche Verkäufer links liegen zu lassen. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden; ich habe mich entschieden LG Christoph [Beitrag von CMueller77 am 18. Mai 2020, 08:33 bearbeitet] |
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höanix
Inventar |
#20 erstellt: 18. Mai 2020, 08:40 | ||||||||
So wie ich das verstanden habe kann die Raubkopie doch trotzdem eingezogen und vernichtet werden. Dann hat der Käufer keine Ware und sein Geld ist auch weg, nur strafrechtlich belangt wird er wegen dem Kauf nicht. |
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Dadof3
Moderator |
#21 erstellt: 18. Mai 2020, 10:02 | ||||||||
Meine Aussagen gelten nur für Deutschland. In der Schweiz und in Österreich kann das anders aussehen.
Ja, man kann diesen Zustand sicher kritisieren. Das ist genau wie bei der Frage, ob das Streamen von Filmen von illegalen Portalen erlaubt ist. Ich persönlich finde es danaben, wie leichtfertig viele Menschen hier handeln und dabei nicht einmal ein schlechtes gewissen zu haben scheinen. Aber die Rechtslage ist nun einmal so, und ich will hier nicht werten, ob das gut oder schlecht ist.
Das ist eher Theorie. Bei gewerblichem Handeln ist so etwas denkbar, und es gibt auch einen Anspruch gegen den Verletzer auf Rückruf aus dem Handel (§ 98 II UrhG), aber dass man sich die Mühe macht, dieses Recht bis auf den einzelnen Endverbraucher durchzusetzen, ist extrem unwahrscheinlich. Der Aufwand stünde - auch für den Rechteinhaber - in keinem Verhältnis. Ein Hinweis noch zur Verjährung:
Im Prinzip korrekt; Urheberrechtsverletzungen verjähren nach 10 Jahren. Aber die Frist beginnt erst dann, wenn der Rechteinhaber von der Verletzung erfährt. In dem hypothetischen Beispiel hier, dass jetzt der Rechteinhaber von Midnight Oil auf diesen Thread stößt und zum ersten Mal mitbekommt, dass diese Kassetten angefertigt wurden, würde die Verjährung jetzt erst beginnen. Wie gesagt, alles sehr hypotethisch. |
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Django8
Inventar |
#22 erstellt: 18. Mai 2020, 10:11 | ||||||||
Illegale Kopien von Masterbänden (ich nehme mal an, mit unveröffentlichtem Material drauf, oder? Sonst macht das ja gar keinen Sinn ) sind zwar im weiteren Sinne auch als Bootleg zu bezeichnen. Ein "klassisches" Bootleg ist aber i.d.R. etwas Anderes, nämlich unautorisierte Konzertmitschnitte. Und auch wenn es sich hierbei wohl um einen Graubereich handelt, so gingen doch diverse Länder recht liberal mit diesen Bootlegs um. Am "lockersten" war hier wohl Italien - ich erinnere mich, dass da zumindest bis zur Jahrtausendwende Bootlegs teilweise sogar ganz "normal" zusammen mit offiziellen Veröffentlichungen in Supermärkten etc. verkauft wurden. Auch kriegten die Bootlegs dort den SIAE-Stempel- waren also urheberrechtsabgabepflichtig. Ganz anders hier in der Schweiz: Der Besitzer eines örtlichen Platten-/CD-Ladens, der unter anderem ein paar Bootlegs im Sortiment hatte, erzählte mir mal, dass er damit aufhören musste, weil er gewaltig Ärger mit dem Gesetz kriegte "Schnöde" Raubkopien - als das Kopieren und Verkaufen von urheberrechtlich geschützten Originalaufnahmen ist natürlich was Anderes und klar illegal. Wobei dies ja heute alles "online" läuft und kaum (mehr) ein Problem von CDs oder gar MCs ist - da wird nur noch (illegal) gestreamt und so [Beitrag von Django8 am 18. Mai 2020, 10:14 bearbeitet] |
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Dadof3
Moderator |
#23 erstellt: 18. Mai 2020, 10:22 | ||||||||
Bootlegs in Plattengeschäften gab es in Deutschland nicht, jedenfalls nicht dort, wo ich damals Platten kaufte. Höchstens unter der Ladentheke. Ich kann mich aber erinnern, in den 1980ern auf einer Plattenbörse in der Dortmunder Westfalenhalle gewesen zu sein. Das war eine (meiner Erinnerung nach) ziemlich große Veranstaltung. Dort wurden von den gewerblichen Händlern Bootlegs auf MC und Vinyl in großem Stil öffentlich ausgelegt und verkauft; niemanden schien es zu interessieren, dass das illegal war. Ein Freund von mir erwarb damals ein Bootleg von den Simple Minds. Die Enttäuschung zuhause war groß, denn die Qualität war so miserabel, dass man sich das Konzert einfach unmöglich anhören konnte. |
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Django8
Inventar |
#24 erstellt: 18. Mai 2020, 10:47 | ||||||||
Ich lebte damals als Jugendlicher in den 1990ern nahe der Deutschen Grenze (also eigentlich tue ich das immer noch ) und dort gab es einige Geschäfte, wo man Bootlegs auch "über der Ladentheke" kaufen konnte . Wie gesagt: Ich weiss nicht genau, wie die diesbezügliche rechtliche Situation in Deutschland war/ist. Aber: Es gab etliche deutsche Bootleg-Labels, deren Alben jetzt doch einen relativ legalen Eindruck machten. Da waren meistens sogar noch Kontaktadresse/Telefon/Fax etc. (WWW gab's damals ja noch nicht so wie heute) aufgedruckt . Muss mal zuhause schauen - habe nämlich damals ein paar dieser Scheiben gekauft |
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höanix
Inventar |
#25 erstellt: 18. Mai 2020, 10:51 | ||||||||
Man muss sich doch nur die Live USA CD-Reihe ansehen, die konnte man auch normal im Laden kaufen. Jetzt bei discogs ist ein Handel untersagt. |
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Orpheus66
Inventar |
#26 erstellt: 18. Mai 2020, 11:15 | ||||||||
Hier wird nichts durcheinander geworfen. Es sind beides keine Kavaliersdelikte und beide werden strafrechtlich verfolgt. Nichts anderes ist die Intention!
Eben nicht. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass du gänzlich ohne Kenntnis gehandelt hast, dann ist eine Strafe die Folge. Und in diesem vorliegenden Fall ist ebensolches ziemlich schwierig, da es mehr als eindeutig ist... alles andere wird als Schutzbehauptung abgetan. [Beitrag von Orpheus66 am 18. Mai 2020, 11:29 bearbeitet] |
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höanix
Inventar |
#27 erstellt: 18. Mai 2020, 11:29 | ||||||||
Dafür müsste man aber wissen wie sie bei ebay angeboten wurde um das eindeutig zu beurteilen. Wenn im Angebot nur die Hülle zu sehen war ist es eher weniger eindeutig. [Beitrag von höanix am 18. Mai 2020, 11:29 bearbeitet] |
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Django8
Inventar |
#28 erstellt: 18. Mai 2020, 11:35 | ||||||||
Ja, von denen habe ich auch was . Handel untersagt? Finde ich doch eher übertrieben . Aber vermutlich wollen sie bei discogs 100%-ig auf der sicheren Seite sein, was ja auch verständlich ist |
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Orpheus66
Inventar |
#29 erstellt: 18. Mai 2020, 12:15 | ||||||||
Dadof3
Moderator |
#30 erstellt: 18. Mai 2020, 12:20 | ||||||||
In deinem Beispiel schon. Die falsche Rolexuhr ist ein Markenplagiat und keine Urheberrechtsverletzung. Daher kann dieses nicht als "Beweis" für die Strafbarkeit von Urheberrechtsverletzungen dienen.
Die Herstellung von Raubkopien schon. Der (nicht gewerbsmäßige) Erwerb nicht.
Die Beweislast ist eine komplett andere Geschichte. Im Grundsatz aber kann Unwissenheit sehr wohl vor Strafe schützen. |
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Orpheus66
Inventar |
#31 erstellt: 18. Mai 2020, 12:28 | ||||||||
Das ist alles Wortklauberei und führt in deinem Fall leider zu nichts... |
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SR2245
Inventar |
#32 erstellt: 18. Mai 2020, 13:03 | ||||||||
Bin da ganz bei Dadof3... Und auch aus einem anderen Grund ist das Rolex Beispiel Unsinn. Die gefälschte Rolex wird nur beschlagnahmt, wenn Rolex dafür ein spezielles Abkommen mit den Behörden hat. Eine Bestrafung des Käufers (für den Eigenbedarf) findet nicht statt. So wird man ja auch nicht bestraft, wenn der Zoll im Reisegepäck Plagiate findet, man darf sie sogar behalten, solange der Einkaufswert nicht über 430€ liegt. 100 BOSS T-Shirts für 4,30 gehen natürlich nicht, aber Stückzahlen, die für den Eigenbedarf nachvollziehbar sind. Eine gefälschte Uhr, zwei T-Shirts, eine Jacke und eine Handtasche sind beispielsweise kein Problem. Der Aufriss für eine (1Stk,) Casstte die vor 30 Jahren illegal vertrieben worden ist, ist völlig lächerlich. Zudem der Ersteller des Bildes noch nicht mal sicher war, was er da hat.
Die Aussage (fett) ist natürlich völliger Blödsinn. [Beitrag von SR2245 am 18. Mai 2020, 13:04 bearbeitet] |
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DOSORDIE
Inventar |
#33 erstellt: 18. Mai 2020, 13:08 | ||||||||
Mal ganz ehrlich: in den Meisten Fällen juckt das doch Niemanden mehr. Ich hab von nem Arbeitskollegen auch mal n Schuhkarton mit Cassetten bekommen, die er eigentlich weg werfen wollte. Es waren ein paar gute Leercassetten dabei, das Meiste war aber vom polnischen Schwarzmarkt, meist von „Takt Records“, die Qualität der Aufnahmen war lausig, die Cassetten selbst eigentlich ganz gut. Ich hab die irgendwann Alle weiter verschenkt, oder teilweise auch weg geworfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei analogen Tonträgern noch großartig Jemand Stress macht. Meiner Ansicht nach ist das in dem Fall echt verjährt und wenn dann nicht mehr akut genug. Klar macht man sich beim Weiterverkauf mehr oder Weniger immer noch strafbar, im Grunde sind das ja aber Alles Leercassetten und wenn die so deklariert sind erklärt sich der Käufer den Inhalt zu löschen oder der Verkäufer löscht ihn vorher. Die Meisten hören die ursprünglichen Aufnahmen des Vorbesitzers aber an und behalten sie teilweise, mehr oder weniger ist das dann ja auch eine Raubkopie. Ich hab Maßen von Betamax und Video 2000 Cassetten bei eBay gekauft, weil mich altes Fernsehen schon immer fasziniert hat, das was ich nicht interessant fand hab ich gelöscht, aber es waren auch spannende Sachen dabei, die ich aufgehoben habe. Das ist eigentlich Alles nicht erlaubt, zumal solche Videocassetten auch oft Kopien von Videothekencassetten beinhalten (wer einen Recorder von vor 1985 hat, hat auch keine Probleme mit Macrovision und dementsprechend ist eine Kopie auch nicht illegal). Eigentlich hab ich also ganz viele Kopien und Aufnahmen vom Flohmarkt, eBay oder sonstwo her, für die ich Geld bezahlt habe. In dem Moment sind es dann ja automatisch Raubkopien, wenn es hier nicht um das Medium Leercassette sondern den Inhalt, den ich nicht gelöscht habe geht. Das ist also irgendwie Alles Quatsch, denn Plattenfirmen und Streamingplattformen haben Andere Schwierigkeiten, als Raubkopien von vor 30 Jahren sicher zu stellen, für die sich höchstens Sammler interessieren. Die Cassette ist außerhalb und Freaks einfach komplett tot und das was jetzt auf der Retrowelle noch verkauft wird ist einfach nur ein Nerdobjekt, aber nix, womit man großen Umsatz macht. Deshalb kräht bestimmt auch kein Hahn danach, wenn in einer Leercassettensammlung versehentlich eine Raubkopie von vor 35 Jahren mit verkauft wurde. Offiziell würde ich sagen „Einfach löschen und du hast ne Leercassette und keine Raubkopie mehr.“ LG Tobi |
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SonyKassette
Inventar |
#34 erstellt: 18. Mai 2020, 13:20 | ||||||||
+1
Eben. Schon die Verwaltungskosten würden die potentielle Schadensersatzzahlung weit übersteigen.
Das würde dann ja schon fast Postillion sein [Beitrag von SonyKassette am 18. Mai 2020, 13:21 bearbeitet] |
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vampula
Stammgast |
#35 erstellt: 18. Mai 2020, 13:31 | ||||||||
Kauf von Raubkopie ist nicht strafbar Somit kann der reine Kauf nicht als strafrechtlich relevante Handlung im Sinne des Paragrafen 106 Abs. 1 UrhG definiert werden. Sobald der Käufer die Raubkopie allerdings vervielfältigt (§ 16 UrhG), ist er nicht mehr durch das Recht auf Privatkopie (§ 53 UrhG) geschützt.13.03.2018 sagt glaube ich alles |
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Django8
Inventar |
#36 erstellt: 28. Mai 2020, 10:05 | ||||||||
Noch ein Nachtrag zu den Bootlegs: Ich habe geschaut und tatsächlich daheim eine CD der "Live USA"-Reihe gefunden Die "Aufmachung" allerdings eher hausbacken. Okay - es ging noch schlimmer : Da hatten hingegen vor allem italienische Labels teilweise Covers mit Booklets etc. die manches offizielle Album in den Schatten stellen : Auf diesem Bild hier erkennt man übrigens auf der Rückseite rechts gut den italienischen SIAE-Urheberrechts-Stempel: |
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