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Illegale Downloads gibt es nicht - in Österreich+A -A |
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Autor |
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cr
Inventar |
#1 erstellt: 01. Okt 2009, 20:38 | |||||
In D mag die Lage ja anders sein, zumindest in Österreich gibt es keine illegalen Musikdownloads (nur Uploads) - sagt ein Richter und Medienspezialist. http://derstandard.a...nloads-gibt-es-nicht |
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HiLogic
Inventar |
#2 erstellt: 01. Okt 2009, 22:52 | |||||
Womit er Recht hat... |
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plastikohr
Inventar |
#3 erstellt: 02. Okt 2009, 19:31 | |||||
cr schrieb:
HiLogic schrieb:
Sehe ich anders. Wenn der Upload illegal war, kann der Download nicht plötzlich legal sein. [Beitrag von plastikohr am 02. Okt 2009, 19:33 bearbeitet] |
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HiLogic
Inventar |
#4 erstellt: 02. Okt 2009, 19:48 | |||||
War mir klar Ohne illegalen Upload, könnte es auch keinen illegalen Download geben. Logisch oder? |
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plastikohr
Inventar |
#5 erstellt: 02. Okt 2009, 20:17 | |||||
Ebend. |
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cr
Inventar |
#6 erstellt: 02. Okt 2009, 21:40 | |||||
In D können aber doch auch "offensichtlich illegale" Downloads ohne Upload bestraft werden, oder nicht? |
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plastikohr
Inventar |
#7 erstellt: 02. Okt 2009, 22:14 | |||||
Wenn du dir Dateien herunterlädst, die andere illegal hochgeladen haben, ja. Dadurch das du normalerweise kostenpflichtige Sachen "nur" herunterlädst, wird das ja nicht legal. Wobei man hier auch wunderbar Haarspalterei betreiben kann. Denn download ist hier ja wohl gleich Nutzung, da man davon ausgeht das sich nicht jemand z. B. Adobe PhotoShop nur herunterlädt. Kann gut sein das der Richter es so gemeint hat. |
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cr
Inventar |
#8 erstellt: 03. Okt 2009, 00:02 | |||||
Auch in der Schweiz ist der Download mW aus urheberrerrechtl. Gründen nicht strafbar (damit sind natürlich Dateien gemeint, die man auch anhört/ansieht - Software ist mglw. ein eigenes Kapitel)- und so steht es auch in der Konsumentenschutzbroschüre. Der Upload schon. In Ö dürfte es ähnlich sein, ist aber anscheinend nicht so klar geregelt http://www.internet4jurists.at/intern13.htm (dort gibt es noch viel mehr Details dazu und auch Verweise auf das dt. Recht): ACHTUNG HIER GEHT ES NUR UM ÖSTERREICH! "Die Musikindustrie-freundlichen Juristen behaupten, dass auch der Download nicht zulässig sein soll, weil die Anfertigung einer Privatkopie (dabei handelt es sich um eine Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch, die vom ausschließlichen Verwertungsrecht des Urhebers ausgenommen ist) nur zulässig sein soll, wenn die Kopie von einer rechtmäßigen Vorlage erfolge. Sie stützen sich dabei auf eine einzige Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofes (OGH), bei der es allerdings um die Anfertigung der Kopie einer Statue ("Figur auf einem Bein" - 4 Ob 80/98p) ging. Dieser Fall ist aber nicht mit dem Tauschbörsen-Download vergleichbar, weil es dort um die Frage ging, ob der Kopierende die Vorlage rechtmäßig erlangt hat und nicht um die Frage, ob die Kopiervorlage zu Recht oder zu Unrecht veröffentlicht wurde oder ob Voraussetzung für eine Privatkopie ist, dass man Besitzer des Originals ist. Gerade das ist nämlich nicht der Fall; z.B. ist es ohne weiteres zulässig, Musik vom Radio aufzunehmen. In Wirklichkeit gibt es daher zur Frage der Zulässigkeit des Tauschbörsen-Downloads bisher keine Entscheidungen. Nach dem Gesetzeswortlaut ist er, soweit er nur zum privaten Gebrauch erfolgt, zulässig. Er wird aber bereits dann unzulässig, wenn er in der Absicht erfolgt, das Musikstück danach selbst öffentlich anzubieten (Upload)" |
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Paesc
Inventar |
#9 erstellt: 03. Okt 2009, 12:54 | |||||
In der Schweiz ist die Rechtslage tatsächlich seit noch nicht allzu langer Zeit klar: Download legal, Upload illegal. Klar geregelt. Zudem darf Hard- und Software zur Umgehung von Kopierschutzmassnahmen privat genutzt, jedoch nicht angeboten werden. Heisst also: Hans Muster darf sich beispielsweise Any DVD downloaden, welches in deutscher Sprache legal erhältlich ist: Es wird von Servern angeboten, welche in der Karibik stehen... Somit geht die Schweiz einen liberaleren Weg als Deutschland. Seit der Klarstellung der Rechtslage in der Schweiz geht die Musikindustrie nicht mehr auf Downloader los - einschüchternde Exempel hat es im Voraus gegeben, welche aussergerichtlich in einem Vergleich geregelt wurden (zumeist Bussen in der höhe um CHF 2000 bis 3000) - sondern nun auf Uploader. Gewisse Firmen werden explizit damit beauftragt, nach Uploadern zu suchen, welche die Musikindustrie dann anzeigt. In Österreich wird wohl auch noch eine Klärung der genauen Rechtslage folgen. Meines Erachtens sind kosenlose Downloads von professionell produzierter Musik und Film schon moralisch verwerflich. Ich kaufe CDs und DVDs. Jedoch bin ich der Meinung, dass kostenpflichtig erworbene Musik und Film genutzt werden darf, wie man will: im Auto, auf dem mobilen Musikplayer, auf dem PC, dem Fernseher oder wo auch immer. Greez Paesc [Beitrag von Paesc am 03. Okt 2009, 12:57 bearbeitet] |
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cr
Inventar |
#10 erstellt: 03. Okt 2009, 13:41 | |||||
Die Sache ist ja insoferne interessant, was zB ausländische Anbieter von Musikdownloads betrifft. Diesen russischen Anbieter (Name fällt mir nicht ein), wo Downloads recht billig waren, gibts ja nicht mehr. Aber möglw. andere. Somit wäre die Lage wohl so: In D wäre der Kauf von derartigen Musiktiteln vermutlich verboten, wenn man wissen müßte (weil es zb in den Zeitungen usw. steht), daß diese Anbieter zB in Europa nicht anbieten darf mangels Lizenzierung seitens der Musikindustrie für Europa. In Ö wäre der Download eher erlaubt. In der Schweiz wäre er definitiv erlaubt ??? |
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plastikohr
Inventar |
#11 erstellt: 03. Okt 2009, 15:05 | |||||
Aber bei DRM-Musik ist mir noch bekannt, das eine Fa. für z. B. €10 die nutzung auf X PC erlaubt. Und für eine nutzung mit einem MP3-Player noch mal €5 mehr verlangt. Da würde ich dann mal ganz gerne wissen, warum ich da mehr bezahlen sollte? |
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Paesc
Inventar |
#12 erstellt: 03. Okt 2009, 20:08 | |||||
In der Regel gilt die Rechtslage des Landes, in welchem der Downloader wohnt. Allerdings gibt es findige Anbieter, welche als Gerichtsstandort bewusst jenen IHRES Landes angeben. Schafft natürlich Probleme, aber der Downloader wird wohl kaum ungeschoren davonkommen.
Ganz genau: ??? Selbst nach dem verschärften Urheber- und Leistungsschutzrecht in Deutschland anno 2003 ist noch Interpretationsspielraum offen. Jedoch kenne ich aus meinem Bekanntenkreis einen deutschen Kumpel, der tatsächlich wegen Downloaden von an einer Hand abzählbaren MP3-Dateien gebüsst wurde. Ärgerlicherweise stammte die mit der Detektivarbeit beauftragte Firma ausgerechnet aus der Schweiz...
DRM-Musik ist ohnehin das abartigste, was je angeboten wurde: klanglich keine Lossless-Datei, nur auf wenigen Geräten abspielbar, zudem erst noch eingeschränkt in der Weiterkopierbarkeit. Als MP3-Datei sollte wohl ein vermeintlicher höherer Nutzen vorliegen (was ja im Sinne der Kompatibilität auch stimmt)... Greez Paesc |
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