Hostel 2 Extended Version Beschlagnahmt!

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I.M.T.
Inventar
#1 erstellt: 21. Jun 2008, 15:21
ist nur zur info gedacht für diejenigen die den film kaufen möchten.
habe hier gerade gelesen:
http://www.filmstart...nded-Version%22.html
das die exented version beschlagnahmt wurde und somit der verkauf strafbar ist.
also wer die exendet version haben will der muss sich beeilen.
nicht vergessen es ist eine straftat diese zu kaufen/verkaufen. auf eigenes risiko!
JokerofDarkness
Inventar
#2 erstellt: 21. Jun 2008, 20:52
Der Kauf steht natürlich genauso wenig unter Strafe wie der Besitz
I.M.T.
Inventar
#3 erstellt: 21. Jun 2008, 21:09
oh meine nur weil da steht das der verkauf dieser verison strafbar wäre.
HighDefDoug
Inventar
#4 erstellt: 23. Jun 2008, 11:16

I.M.T. schrieb:
oh meine nur weil da steht das der verkauf dieser verison strafbar wäre.


Strafbar ist aber der Vertrieb etc, nicht der kauf oder Besitz (quasi der Händler sich strafbar macht, der sie dir verkauft)..
achema
Inventar
#5 erstellt: 24. Jun 2008, 15:19

HighDefDoug schrieb:

I.M.T. schrieb:
oh meine nur weil da steht das der verkauf dieser verison strafbar wäre.


Strafbar ist aber der Vertrieb etc, nicht der kauf oder Besitz (quasi der Händler sich strafbar macht, der sie dir verkauft)..

Jep, genauso ist es.
Wenn der Film wirklich beschlagnahmt ist, dürfte der Handel auch keinen mehr bekommen. Die Filme, die noch im Handel sind werden eingezogen.
Wie HighDefDoug schon sagt, macht sich der Händler bei Verkauf des Filmes strafbar!
Ralfo38
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 24. Jun 2008, 16:25
Hallo,

nur für mich

Ich habe die Version natürlich schon, aber könnte man den Film weiterhin z.B. von AMAZ.COM importieren oder ist dies dann auch nicht mehr möglich??

Wollte dies nur mal grundsätzlich wissen.
Danke für Aufklärung.

Gruß
Forrest-Taft
Stammgast
#7 erstellt: 24. Jun 2008, 16:31
Dgegen spricht erst einmal nichts zumindest bis der Zoll die DVD in die Hände bekommt, dann ist sie nämlich weg und du wirst per Schreiben über deine böse Tat aufgeklärt. Damit hat es sich aber dann auch.
andreasy969
Inventar
#8 erstellt: 24. Jun 2008, 16:37

Forrest-Taft schrieb:
Dgegen spricht erst einmal nichts zumindest bis der Zoll die DVD in die Hände bekommt, dann ist sie nämlich weg und du wirst per Schreiben über deine böse Tat aufgeklärt. Damit hat es sich aber dann auch.

Ich dachte immer, ich kann/muss die mir dann beim Zoll abholen (auch bei beschlagnahmten Filmen) ? Besitz und Kauf ist ja ,wie gesagt, nicht verboten...
achema
Inventar
#9 erstellt: 24. Jun 2008, 18:10

andreasy969 schrieb:

Forrest-Taft schrieb:
Dgegen spricht erst einmal nichts zumindest bis der Zoll die DVD in die Hände bekommt, dann ist sie nämlich weg und du wirst per Schreiben über deine böse Tat aufgeklärt. Damit hat es sich aber dann auch.

Ich dachte immer, ich kann/muss die mir dann beim Zoll abholen (auch bei beschlagnahmten Filmen) ? Besitz und Kauf ist ja ,wie gesagt, nicht verboten...

Da der Film beschlagnahmt ist, wird er vom Zoll festgehalten.
Gekauft hast Du den Film trotzdem, nur nicht erhalten
andreasy969
Inventar
#10 erstellt: 24. Jun 2008, 18:43

achema schrieb:
Da der Film beschlagnahmt ist, wird er vom Zoll festgehalten.
Gekauft hast Du den Film trotzdem, nur nicht erhalten :D

Und auf Grundlage welchen Rechts macht der Zoll das? Für mich stellt sich das ja eigentlich so dar:
Verkauft wurde der Film von einem "Verkäufer" im Ausland. Er darf das, da für ihn ja kein deutsches Recht gilt (das hätte uns gerade noch gefehlt ). Und ich darf den Film kaufen, da der Kauf in Deutschland ja nicht verboten ist. Wenn der Zoll solche Filme also einfach einbehält, und mir gegen Altersnachweis nicht aushändigt, frage ich mich irgendwie mit welchem Recht er das macht?

Gelesen habe ich das aber auch schon. Der Witz dabei war allerdings, dass der Zoll die beschlagnahmten Filme dann selbst verkauft (kein Witz!). Offenbar gilt für den Zoll das deutsche Recht nicht.

PS: Notfalls bestellt man halt aus einem EU-Land.


[Beitrag von andreasy969 am 24. Jun 2008, 19:09 bearbeitet]
JokerofDarkness
Inventar
#11 erstellt: 24. Jun 2008, 21:18

andreasy969 schrieb:
Und auf Grundlage welchen Rechts macht der Zoll das?

Aufgrund §131!

andreasy969 schrieb:
Für mich stellt sich das ja eigentlich so dar:
Verkauft wurde der Film von einem "Verkäufer" im Ausland. Er darf das, da für ihn ja kein deutsches Recht gilt (das hätte uns gerade noch gefehlt ).

Wenn der Verkäufer Waren nach Deutschland liefert, dann hat er sich sehr wohl ans deutsche Recht zu halten Soll heißen er darf ihn zwar nach seinem geltenden Recht versenden, aber nach deutschem Recht nicht einführen. Kommt es jetzt zur Beschlagnahmung bekommt sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer ein Strafverfahren angehängt. Dem Verkäufer geht das natürlich am Arsch vorbei und auch das Verfahren gegen den Käufer wird in der Regel eingestellt. Bei übereifrigen Staatsanwälten kann es sogar zu Hausdurchsuchungen beim Käufer kommen


[Beitrag von JokerofDarkness am 24. Jun 2008, 21:19 bearbeitet]
andreasy969
Inventar
#12 erstellt: 24. Jun 2008, 22:51

JokerofDarkness schrieb:

andreasy969 schrieb:
Und auf Grundlage welchen Rechts macht der Zoll das?

Aufgrund §131!

Ja, ich weiß . Ich hatte es vorhin - nach meinem Post - mal wieder nachgelesen (hätte ich mal besser vor meinem Post machen sollen...). Ich hatte mal wieder die normale Indizierung mit beschlagnahmt verwechselt. Danke für die Aufklärung .


JokerofDarkness schrieb:
Wenn der Verkäufer Waren nach Deutschland liefert, dann hat er sich sehr wohl ans deutsche Recht zu halten Soll heißen er darf ihn zwar nach seinem geltenden Recht versenden, aber nach deutschem Recht nicht einführen. Kommt es jetzt zur Beschlagnahmung bekommt sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer ein Strafverfahren angehängt. Dem Verkäufer geht das natürlich am Arsch vorbei und auch das Verfahren gegen den Käufer wird in der Regel eingestellt. Bei übereifrigen Staatsanwälten kann es sogar zu Hausdurchsuchungen beim Käufer kommen ;)

Dazu gibt es im cinefacts Forum auch ein "schönes" konkretes Beispiel. Dort hatte jemand "Book Of The Dead" und noch irgendeinen anderen beschlagnahmten Film im Ausland bestellt, und daraufhin dann "nette" Post bekommen.

Also: Sorry für meine falsche Info.

EDIT:
Die Hostel-Filme interessieren mich übrigens nicht, aber in der letzten Zeit (verschärftes IMHO sinnloses neues Jugendschutzgesetz, viele neue Indizierungen und Beschlagnahmungen - teils wahrscheinlich natürlich auch berechtigt) mache ich mir etwas "Sorgen", daß demnächst vielleicht auch mal schnell wieder gute (meiner Meinung nach) Filme auf dem Index landen oder sogar beschlagnahmt werden, die dies nicht "verdient" haben...

Dabei sah es in der letzten Zeit ja eigentlich eher so aus als würde der Trend eher in eine liberalere Richtung gehen. Aber da hab' ich die Rechnung wohl ohne Frau von der L ... äh ich meine ohne den Wirt gemacht .


[Beitrag von andreasy969 am 25. Jun 2008, 00:53 bearbeitet]
achema
Inventar
#13 erstellt: 25. Jun 2008, 09:14

andreasy969 schrieb:

EDIT:
Die Hostel-Filme interessieren mich übrigens nicht, aber in der letzten Zeit (verschärftes IMHO sinnloses neues Jugendschutzgesetz, viele neue Indizierungen und Beschlagnahmungen - teils wahrscheinlich natürlich auch berechtigt) mache ich mir etwas "Sorgen", daß demnächst vielleicht auch mal schnell wieder gute (meiner Meinung nach) Filme auf dem Index landen oder sogar beschlagnahmt werden, die dies nicht "verdient" haben...

Dabei sah es in der letzten Zeit ja eigentlich eher so aus als würde der Trend eher in eine liberalere Richtung gehen. Aber da hab' ich die Rechnung wohl ohne Frau von der L ... äh ich meine ohne den Wirt gemacht .


Ich sehe das so, das sie Filme wie Hostel ruhig beschlagnahmen können, da er für mich in die Kategorie "Filme die die Welt nicht braucht" fällt.
...und ehrlich, kann ich es sogar verstehen, das solche Brutalen Gewaltsreifen, die auch nur auf solches ausgelegt sind, beschlagnahmt werden!( Ich möchte hier keine Diskussion lostreten, dies ist nur meine Persönliche Meinung)
Ralfo38
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 25. Jun 2008, 12:05
Hi,

ich mache es einfach wie immer.

Sobald der Film rauskommt, und dies ist in der Regel USA als erstes, lasse ich mir den Film einfach schicken.

Und wenn dann irgendwann die deutschen FSKler auf den Trichter kommen, man könnte ja mal eine Beschlagnahmung durchführen, können die dann bereits "meinen pelzigen Hintern" ........

Für FSK : (Zitat aus Men in black) NICHT INDIZIERT !!!!!

Ich danke hiermit nochmals ausdrücklich meinem Lehrer, Herrn Melzer, der mir durch seinen hervorragenden Englisch- Unterrricht meine USA Reisen und meinen englischen Genuss an originalsprachigen Filmen ermöglicht hat

Gruß
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