Gewährleistung bei Projektorlampen

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snakesitter
Neuling
#1 erstellt: 01. Okt 2005, 11:32
Die Lampe meines DLP-Projektors von sharp hat nach 800 h Laufzeit und etwa 9 Monate nach Kauf den Geist aufgegeben. Der Hersteller gibt eine Lampenlaufzeit von etwa 2400 h an. Nach 6 Monaten ist wohl weder eine Garantie des Herstellers wirksam, noch bestehen Gewährleistungsansprüche auf Verbrauchsteile wie eben Lampen.Bei der gravierenden Diskrepanz zwischen reeller Laufzeit und angegebener Laufzeit sehe ich jedoch den Verkäufer bzw. den Hersteller in der Prospekthaftung. Kennt jemand die Rechtslage???
Singenor
Ist häufiger hier
#2 erstellt: 01. Okt 2005, 14:47
hi

die rechtslage ist bei lampen eindeutig !!!

LAMPEN zählen zu Verbrauchsmaterial und sind somit von jeglicher Garantie oder Gewährleistung ausgeschloßen.

ABER

aus Kullanzgründen und um Kunden an das gewünschte Gerät zu intressieren, geben einige (nicht alle) Hersteller eine Gewährleistung auf Lampen, diese ist auf Laufzeit der Lampe oder bestimmte Zeit nach Kauf.
z.B. 500 Stunden oder 6 Monate, je nachdem, was zuerst eintritt !!!!!

Das heißt, das dir nichts anderes übrig bleiben wird, als leider ne neue Lampe kaufen zu müßen, falls die Gewährleitungsfrist (falls vorhanden) schon um ist.!!!

Hoffe geholfen zu haben.
schreinerlein
Stammgast
#3 erstellt: 01. Okt 2005, 17:31
Hi

Die Rechtslage ist NICHT eindeutig,egal was einem Hersteller und Verkäufer erzählen.

Das Rausnehmen aus der Garantie oder Gewährleistung geht auch normalerweise nicht so einfach wie einige Hersteller das tun.

Es gibt hierzu auch schon Statements von Rechtswissenschaftlern und der Verbraucherzentrale.

Und im Gegensatz zu Lampen im Auto oder anderswo ist die Beamerlampe kein Pfennigartikel,sondern stellt sozusagen das Herz des Beamers dar.

Auch in der " Audiovision " gab es darüber mal einen sehr interessanten Artikel.
Ein Lampenhersteller wurde zur eingeschränkten Garantie befragt und gab zu,daß dies so eigentlich nicht korrekt sei.

Sein Fazit war: wo kein Kläger da kein Richter.

Und so weit ich weiss gibt es bis heute auch niemanden der einen Rechtsstreit bis zum Ende durchgefochten hat.
Und somit auch keine endgültige Entscheidung ob die Beschränkung der Lampengarantie ok ist oder nicht.

Gruß
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