Lampe defekt?

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DasMammut
Stammgast
#1 erstellt: 09. Nov 2008, 16:27
Guten Tag,

bei meinem Billig-LCD-Beamer (HTP V66) erscheint neuerdings ein gelber Fleck auf der Leinwand.













Ist das typisch für eine defekte Lampe oder ist das eher ein Defekt am LCD Panel?

Den Verkäufer habe ich auch schon angeschrieben, da ich ja noch Garantie habe...mich würde dennoch interessieren, was ihr dazu sagt.

Wäre um Antworten sehr dankbar.

Gruß


Ben
DasMammut
Stammgast
#2 erstellt: 09. Nov 2008, 17:05
Diese Wellen auf den Bildern kommen wohl von der Kamera und dass das Bild so perspektivisch ist, liegt wohl an der ungünstigen Position des Fotographen..
*Michael_B*
Inventar
#3 erstellt: 09. Nov 2008, 17:56
Hallo

Eigentlich würde ich sagen, dass das Shading ist. Aber es sieht irgendwie merkwürdig aus, weil es in jeder Farbe gleich vertreten ist. Gut das auf dem Projektor noch Garantie drauf ist. Wenn der Projektor wieder in Ordnung ist würde ich mich freuen, wenn Du schreibst, woran es genau gelegen hat. Würde mich halt interessieren. Mein Tip geht jedenfalls in Richtung Polarisationsfilter.

MfG
DasMammut
Stammgast
#4 erstellt: 10. Nov 2008, 23:11
Hi mara,

danke für Deine Antwort. Ich bin auch gespannt, was der Service sagen wird...

Wie geht eine Projektorlampe eigentlich kaputt? Ist die plötzlich aus, oder ist das ein schleichender Prozess?
Gelscht
Gelöscht
#5 erstellt: 10. Nov 2008, 23:21
erinnert mich stark an ein verschmortes LCD-Panel.

Sieht einem Hitzeschaden der früheren Super8-Filme sehr ähnlich

Da kann man nur auf die Garantie hoffen. Ist ärgerlich sowas.
DasMammut
Stammgast
#6 erstellt: 11. Nov 2008, 23:30
Guten Abend,

danke für eure Antworten.

Ganz lustig: Der Verkäufer beruft sich nun darauf, dass die 6 monatige Gewährleistungspflicht schon abgelaufen ist und dass dashalb von "unserer Seite aus kein Handlungsbedarf besteht."

Irgendwie lustig das ganze. Nunja, in weiser Voraussicht habe ich das Angebot (Ebay) kopiert und dort sagt er wörtlich: "Zudem bieten wir 2 Jahre Gewährleistung". Damit dürfte der Sachverhalt denke ich klar sein.

Habe ihm nun mal ne nette Antwort geschrieben und harre der Dinge die da kommen.

Ich halte euch auf dem Laufenden.
Norbarde
Stammgast
#7 erstellt: 12. Nov 2008, 05:39
ab 6 Monaten greift leider die Beweislastumkehr.
schreinerlein
Stammgast
#8 erstellt: 12. Nov 2008, 08:35

benethebrain schrieb:
Guten Abend,

danke für eure Antworten.

Ganz lustig: Der Verkäufer beruft sich nun darauf, dass die 6 monatige Gewährleistungspflicht schon abgelaufen ist und dass dashalb von "unserer Seite aus kein Handlungsbedarf besteht."

Irgendwie lustig das ganze. Nunja, in weiser Voraussicht habe ich das Angebot (Ebay) kopiert und dort sagt er wörtlich: "Zudem bieten wir 2 Jahre Gewährleistung". Damit dürfte der Sachverhalt denke ich klar sein.

Habe ihm nun mal ne nette Antwort geschrieben und harre der Dinge die da kommen.

Ich halte euch auf dem Laufenden.


Moin

Du kannst deine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Geräts 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. In den ersten 6 Monaten nach Übergabe wird davon ausgegangen, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen,dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Reklamierst du später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. du must beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird.

Beispiel bei dir :

keiner wird dir glauben,daß die Farbwolke von Anfang an war und du erst jetzt mit zum Händler gehst.

Gleiches Spiel wenn der Receiver nach 9 Monaten nicht mehr angeht,da hätte man ja gleich reklamiert.

Bei mir ging nach 8 Monaten der Bildschirm einer Digicam nicht mehr,Pech gehabt.
Denn der MM glaubte mir nich,daß dies von Anfang an war.
War ja auch nicht von Anfang an kaputt.

Ich selber kaufe eigentlich nur noch Waren mit 2 oder mehr Jahren GARANTIE , und die auch nur wenn es Herstellergarantie ist.

Bei einer Händlergarantie ist unsicher,ob´s den in 12 Monaten noch gibt.

Die 24 monatige Gewährleistung ist imo echter Schwachsinn,da die meisten Reklamationen da rausfallen.

Ein Freund von mir hat einen Plasma mit 3 HDMI Eingängen,alle 3 probiert,auf einem kam nur " Schneegestöber ".

Da er nur 2 HDMI Geräte hatte hat er die funktionierenden Eingänge benutzt.
Nach einem Jahr hat er einen DVD Rekorder mit HDMI dazugekauft und beim MM den kaputten HDMI Eingang reklamiert.

Die wollten ihn dann auch abwimmeln,allerdings war beim Aufstellen des Plasmas ein Freund dabei,der bezeugen konnte,daß der Eingang von Anfang an nicht ging.

Gerät wurde repariert

Allerdings sind solche Fälle ehr die Ausnahme

Gruß
DasMammut
Stammgast
#9 erstellt: 12. Nov 2008, 15:17
Hallo,

ich danke euch.

Sachverhalt sieht nach meinem Verständnis wie folgt aus: Die gesetzliche Gewährleistungspflicht ist in der Tat 2 Jahre. Die Gewährleistung bezieht sich aber nur auf die Mangelfreiheit BEI GEFAHRENÜBERGANG. Die Beweislastumkehr greift nun innerhalb der ersten 6 Monate. Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, muss der Verkäufer beweisen, dass die Sache bei Gefahrenübergang frei von Mängeln war. Danach ist es Sache des Käufers dies zu beweisen.

Also ziemlich genau so, wie Ihr es gesagt habt.

Strittig finde ich dennoch die Aussage: "Zudem bieten wir 2 Jahre Gewährleistung."

Der Verkäufer MUSS 2 Jahre Gewährleistung bieten. Hier spielt er auf eine Garantie an, spricht sie aber nicht aus. Es ist also ein Formulierungstrick.

Nunja, es scheint, dass das Recht auf Seite des Verkäufers ist.

Ich werde noch einen Anwalt fragen, ob ich das nun alles richtig sehe.



Aber seis drum, ärgerlich ist es schon, aber kein Weltuntergang. Dinge die mir wichtig sind, kaufe ich eh nicht bei Ebay.

Ich glaube an das Karma.

Gruß aus der Hauptstadt


Ben
hifi-privat
Inventar
#10 erstellt: 12. Nov 2008, 15:39

schreinerlein schrieb:

Beispiel bei dir :

keiner wird dir glauben,daß die Farbwolke von Anfang an war und du erst jetzt mit zum Händler gehst.

Gleiches Spiel wenn der Receiver nach 9 Monaten nicht mehr angeht,da hätte man ja gleich reklamiert.



Hi,

grundlegend ist die Sache mit der Beweislastumkehr richtig.

Das hier zitierte ist aber Unsinn. Man muss nicht beweisen, dass z.B. der Receiver schon bei Kauf nicht mehr ging, das wäre ja vermutlich auch bei eine Rekla nach 5 Monaten so nicht der Fall.
Man muss lediglich nachweisen, dass ein Produktmangel vorlag, der jetzt zu diesem Fehler geführt hat (z.B. ein schlechtes Bauteil, das muss ja nicht zwingend sofort zu einem Ausfall führen).
In der Praxis ist der Nachweis zwar genauso schwierig, aber richtiggestellt werden muss das trotzdem ;).
schreinerlein
Stammgast
#11 erstellt: 13. Nov 2008, 07:54
Moin

" Man muss lediglich nachweisen, dass ein Produktmangel vorlag, der jetzt zu diesem Fehler geführt hat (z.B. ein schlechtes Bauteil, das muss ja nicht zwingend sofort zu einem Ausfall führen)............."

Da dürfte (es fast) unmöglich sein sowas zu beweisen.

Vieleicht mit einem Gutachter der auch erst mal Geld kriegen würde,was in den meisten Fällen in keiner Relation zum Schaden stünde

Gängige Praxis ist nach den 6 Monaten,daß keine Chance auf Regulierung des Schadens besteht,wenn eindeutig ist,daß der Defekt beim Verkauf nicht da war.

Wenn der Defekt dagesesen sein KÖNNTE besteht eine Chance auf Regulierung.

Sprich der Defekt war da,aber nicht gleich zu erkennen,zum Beispiel wenn ich mittels Zeugen beweisen kann,daß ich an meinem Plasma anfangs alles per Scart verbunden habe.

8 Monate später stell ich auf HDMI um und krieg kein Bild.
Da bestünde eine (imo) geringe Chance was zu machen.

Zu beweisen daß ein defektes Bauteil in den 18 Monaten Restgewährleistung zu einem Ausfall führte dürfte ohne Gutachten wohl chancenlos sein.

Die Verbraucherzentrale sagte mir mal,daß sich eigentlich nichts geändert hat zu den 6 Monaten Mindestgarantie die man früher hatte,da die 18 Monate Gewährleistung (fast) nie greifen

Gruß


[Beitrag von schreinerlein am 13. Nov 2008, 08:03 bearbeitet]
-mario-
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 13. Nov 2008, 10:06
Hallo,

also wenn ich das so lese muss ich mich ehrlichgesagt aufregen, das ist doch wieder so eine Verasche.

Da steht 2 Jahre Garantie und am Ende ist es doch nicht so weil sich irgendwie verwirrend ausdrücken.

Wenn da 2 Jahre Garantie steht wieso hat man dann nur 6 Monate und wieso steht im Angebot davon nichts.

Oder versteh ich da etwas falsch.

mfg mario
DasMammut
Stammgast
#13 erstellt: 13. Nov 2008, 14:15
Hi Mario,

die Frage ist, steht da Garantie oder Gewährleistung. Das sind nämlich zwei unterschiedliche Dinge. Wenn in dem Angebot von 2 Jahren GARANTIE die Rede ist, dann gibt dir der Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie über diesen Zeitraum. D.h., dass jeder Mangel grundsätzlich behoben wird, außer es kann grobe Fahrlässigkeit oder sowas nachgewiesen werden.

Ist aber von GEWÄHRLEISTUNG die Rede, so bezieht sich das nur auf den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, also wenn du den Beamer aus dem Geschäft trägst. Wenn nun ein Mangel auftritt, muss man als Käufer beweisen, dass der schon zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs da war, außer, der Mangel tritt innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf auf, dann muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs noch nicht da war.

Grundsätzlich gilt: 2 Jahre Gewährleistung ist gesetzliche Pflicht bei Neugeräten. Garantien sind freiwillige Angebote der Verkäufer.

Man ist halt verwöhnt, da Saturn und co meist 2 Jahre Garantie geben...man sollte sich im Zweifelsfall aber lieber immer mit dem Verkäufer darüber verständigen.

Gruß

Ben
denondenon
Stammgast
#14 erstellt: 18. Nov 2008, 17:38
Den Nachweis, daß der Mangel, der zum Defekt führte von Anfang an bestand, besteht in der Darlegung des ordnungsgemäßen Gebrauchs des Gerätes.

Entstand der Mangel z.B. durch Abschalten in der Abkühlungsphase, liegt kein Gewährleistungsanspruch vor.

Wurde das Gerät ausschließlich - wie vom Hersteller empfohlen - ordnungsgemäß betrieben, liegt ein Gewährleistungsanspruch vor.

Dieses zu beweisen ist schwierig.

Trotzdem würde ich versuchen, auf diesem Wege gegenüber dem Verkäufer zu argumentieren.
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