Aufführungsrechte in Schauräumen

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carstenkurz
Stammgast
#1 erstellt: 17. Jan 2009, 00:30
Können sich die hier mitlesenden Händler mit Vorführräumen mal dazu äußern, ob sie sich Gedanken über die öffentlichen Aufführungsrechte an den DVDs und BluRays machen, die sie offensichtlich regelmäßig zeigen? Habt Ihr dafür Rahmenverträge abgeschlossen (mit wem)? Oder geht Ihr schlicht davon aus, dass Euch niemand dafür anpinkelt?



- Carsten
Cine4Home
Gesperrt
#2 erstellt: 17. Jan 2009, 00:32

carstenkurz schrieb:
Können sich die hier mitlesenden Händler mit Vorführräumen mal dazu äußern, ob sie sich Gedanken über die öffentlichen Aufführungsrechte an den DVDs und BluRays machen, die sie offensichtlich regelmäßig zeigen? Habt Ihr dafür Rahmenverträge abgeschlossen (mit wem)? Oder geht Ihr schlicht davon aus, dass Euch niemand dafür anpinkelt?

- Carsten



Als wir die HD350 / 750 Vorführung auf der Messe in Hannover gemacht haben, haben wir die öffentlichen Vorführrechte für Space Cowboys und King Kong für die zwei Tage erworben: Das waren für die zwei Filme / Tage schon ein paar hundert Euro!

Gruß,
Ekki
carstenkurz
Stammgast
#3 erstellt: 17. Jan 2009, 01:15
Das riecht nach den offiziellen Kinoverleihtarifen. Die sind für DVD/BD im Prinzip genau so hoch wie für 35mm Film.

- Carsten
carstenkurz
Stammgast
#4 erstellt: 23. Jan 2009, 12:08
Push...


Und die anderen Damen und Herren mit Schowrooms und IronMan und Batman in der Dauerwerbeschleife, wie machen die das? Die Hunde schlafen lassen?


- Carsten
poopswindle
Inventar
#5 erstellt: 23. Jan 2009, 13:34

carstenkurz schrieb:
...Die Hunde schlafen lassen? Carsten

Stellt sich die Frage, wer hier gerade die Hunde am Wecken ist .
carstenkurz
Stammgast
#6 erstellt: 25. Jan 2009, 01:42
Ist immer ne schlechte Idee sich nur drauf zu verlassen, dass die Hunde weiter schlafen.

Es steht immerhin dick und fett auf den DVDs und BDs drauf, dass diese Filme nicht ohne Genehmigung für die öffentliche Vorführung erlaubt sind.
Und nicht wenige Händler und Kunden bekommen diese Hinweise auch zwangsweise zu sehen.

Ob diese Händler (vorausgesetzt, sie haben wirklich keine entsprechenden Verträge) bei der sonstigen Ausübung ihres Gewerbes auch so lax mit dem Gesetz umgehen?

Ich frag ja nur...


- Carsten
Criollo
Inventar
#7 erstellt: 25. Jan 2009, 09:45

carstenkurz schrieb:

Es steht immerhin dick und fett auf den DVDs und BDs drauf, dass diese Filme nicht ohne Genehmigung für die öffentliche Vorführung erlaubt sind.

Ein, zwei, drei kurze Auschnitte, die jeweils eindeutig der Demonstration der technischen Fähigkeiten der Beamer dienen, müsste eigentlich als sogenanntes "Zitat" zulässsig sein.

Das kann man nicht als Vorführung bezeichnen und der Rechteinhaber kann kaum glaubhaft machen, dass dadurch seine Verwertung in irgendeiner Weise konkurrenziert wäre.

Das ist kaum mehr als in Musikstücke "reinhören" in Musikläden.
Cine4Home
Gesperrt
#8 erstellt: 26. Jan 2009, 13:10
Kurze Ausschnitte schon, aber wer steht schon mit der Stoppuhr neben dem Kunden? Die Vorführung von längeren Passagen ist rein rechtlich vielleicht "bedenklich", WENN sich denn wirklich jemals ein Kläger finden würde.

Auf der anderen Seite sind die Vorführlizenzen, wie ich schon erwähnte, exorbitant teuer und dann müsste der Facchändler diese enormen Kosten wohl auf den Kaufpreis der Beamer aufschlagen... und dann würde dieses Forum wieder voll von unzufriedenen Kunden sein...

Rein moralisch sehe ich keine Probleme, denn mit dem Verkauf von Heimkinos untestützt ein Händler aktiv den Absatz von DVDs, Blu-rays, Pay-TV und Verleih.

Gruß,
Ekki
carstenkurz
Stammgast
#9 erstellt: 27. Jan 2009, 11:13
Es gibt Jahreslizenzen, die durchaus bezahlbar sind. Ist allerdings ne relativ neue Entwicklung, und die decken nicht zwangsläufig alle Filme ab.

Der Knackpunkt ist halt, dass es ganz klar eine öffentliche Vorführung ist und dass auf den Medien eindeutig steht, dass diese öffentliche Vorführung untersagt ist. Das ist keine Interpretationsfrage, sondern somit halt explizit ein Rechteverstoß. Dafür braucht es rein formal auch keine zusätzliche Aktion des Rechteinhabers.

Im Unterschied zu GEZ und GEMA haben die Verleiher allerdings keine Dachorganisation, die sich explizit mit der Geltendmachung solcher Forderungen befasst und das wirtschaftlich durchführt. Die verdienen am Kinoverleih, am Medienverkauf für Endkunden, und an Videotheken. Von daher dürfte die flächendeckende Verfolgung dieser Ansprüche denen einfach zu teuer sein, und vom Verklagen einzelner Händler haben die nix, solange diese Händler nicht ihr Kerngeschäft bedrohen aka Klaukopien verbreiten.
Und dass ein 'Vorführer' bei jedem Verleih einzeln nachfragen muss ist natürlich eh unzumutbar.

Ausserdem ist der Showroom im Heimkinobereich natürlich auch eine relativ neue Erscheinung. Die Verleiher wissen noch garnicht, ob und wie sie sich dazu positionieren sollen.

Dass diese Showrooms letztlich auch den Verkauf der Medien fördern ist zwar richtig, aber mit dem Argument könnten die Kinos ja auch kostenlose Aufführungsrechte einfordern ;-)

Den TV-Händlern nützt es ja auch nix, dass jedes verkaufte Gerät das Potential für einen neuen GEZ-Zahler schafft - die müssen auch zahlen.



- Carsten


[Beitrag von carstenkurz am 27. Jan 2009, 11:17 bearbeitet]
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