HIFI-FORUM » Fernseher & Beamer » Plasma-Fernseher » wie lange kann man einen plasma zurückgeben???? | |
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wie lange kann man einen plasma zurückgeben????+A -A |
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Autor |
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windl
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 29. Jan 2005, 20:32 | |
habe meinen am 10.1. gekauft und ist seit 19.1. beim Kundendienst wegen des surren, es soll nichts fehlen und ich bekomme ihn am 31.1. wieder. Wenn das wirklich wieder so wie vorher ist, kann ich ihn dann noch zurückgeben?????? Gruss windl |
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Tikalg
Stammgast |
#2 erstellt: 29. Jan 2005, 20:52 | |
Hi, das hängt davon ab, wie kulant Dein Händler ist Der Händler muss nicht das Gerät zurück nehmen, so lange es nicht defekt ist (surren bei Plasmas ist normal). Gruß |
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Kugler
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 29. Jan 2005, 20:57 | |
Also wenn es kein technisches Problem ist kannst du nur auf Kulanz hoffen wegen der Rücknahme. Denn dann ist der Verkäufer nicht verpflichtet das Gerät zurück zu nehmen. Sollte es aber ein technisches Problem sein hast du das Recht auf Nacherfüllung.Hier steht an erster Stelle die Nacherfüllung und zwar wahlweise als Nachbesserung oder Nachlieferung einer mängelfreien Sache. Wichtig für dich ist hierbei das der Verkäufer alle Aufwendungen z.B. Transportkosten selber tragen muss. Viel Glück Martin |
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Geraldchen
Hat sich gelöscht |
#4 erstellt: 29. Jan 2005, 21:50 | |
Ja Kugler. Stimmt aber seit dem 1.1.05 nicht mehr. Den Rück-trans. trägt jetzt der Käufer. MFG. |
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beri0373
Ist häufiger hier |
#5 erstellt: 29. Jan 2005, 22:48 | |
Hast Du dafür eine Quelle, Geraldchen? Oder kannst Du sagen, woraus sich das ergibt? |
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Plasma-Fan
Stammgast |
#6 erstellt: 30. Jan 2005, 11:42 | |
Hallo beri0373, das ist eine Änderung im Fernabgabegesetz, die seit 01.01.05 gilt. Wurde in der Fachpresse schon mehrfach vereöffentlicht. Das Gesetz wurde zum Schutz von Internethändlern geändert. Angeblich haben viele Kunden Mißbrauch betrieben und die Händler blieben auf den Kosten sitzen. Grüße, Plasma-Fan |
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wishbone71
Stammgast |
#7 erstellt: 30. Jan 2005, 12:42 | |
Stimmt so nicht: Nur bei Ausübung des 2wöchigen "Widerrufsrechts" hat sich etwas an der Kostentragungsregel geändert. Die Frage der Transportkosten für _Mängelgewährleistung_ hat sich _AFAIK_ nicht geändert, müßte ich aber auch nochmal genau nachsehen. |
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Kugler
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 30. Jan 2005, 14:34 | |
Also ich weiß auch nur was wegen dem 14 tägigen Rücktrittsrecht,das der Kunde dann bezahlen muss. Sollte ich da was nicht mitbekommen haben? Martin |
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Analog-Mann
Stammgast |
#9 erstellt: 30. Jan 2005, 17:21 | |
Hallo, § 357 Abs. 2 BGB schreibt vor, daß unter gewissen Voraussetzungen dem Verbraucher die Kosten für die Rücksendung auferlegt werden können. Dies ist der Fall, falls der Wert der Sache 40€ nicht übersteigt oder, bei höherem Wert, der Käufer die Gegenleistung oder eine Teilzahlung noch nicht erbracht hat. Bei einer Falschlieferung bleibt es aber dabei, daß der Kunde nichts zahlen muß. Grüße Analog-Mann P.S. Neuregelung greift nur bei Rücktritt nach Fernabsatzgesetz, nicht bei Rücktritt aus sonstigen Gründen. [Beitrag von Analog-Mann am 30. Jan 2005, 17:24 bearbeitet] |
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Plasma-Fan
Stammgast |
#10 erstellt: 30. Jan 2005, 20:31 | |
Nach der neuen Regelung im Fernabsatzgesetz ist es so, dass im Falle eines Widerrufs des Kaufvertrgas der Käufer die Kosten der Rücksendung in jedem Fall zu tragen hat. Diese Änderung gilt ab 01.01.2005. Ich habe meine Informationen aus "Audio-Video-Foto-Bild" 2/05 S. 140 (aktuelle Ausgabe). Dies bedeutet, wenn ich bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen den Kaufvertrag widerrufe, muss ich die Kosten des Rücktransports tragen , i.d Regel auch de einer entsprechend hohen Transportversicherung. Viele Grüße, Plasma-Fan |
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Analog-Mann
Stammgast |
#11 erstellt: 30. Jan 2005, 21:17 | |
Hallo Plasma-Fan, meine Informationen entnahm ich dem Bundesgesetzblatt sowie dem Internetauftritt der Bundesregierung. Ich tendiere dazu, diesen Publikationen mehr zu vertrauen als dem von Dir zitierten Fachblatt. Grüße Analog-Mann |
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smultron
Hat sich gelöscht |
#12 erstellt: 30. Jan 2005, 21:48 | |
Da Du in der Regel per Vorkasse, Nachnahme, LAstschrif oder Kreditkarte bezahlst brauchst Du auch über 40€ keine Rücksendekosten zu tragen. |
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Plasma-Fan
Stammgast |
#13 erstellt: 31. Jan 2005, 07:38 | |
Hallo smultron, das ist der Stand bis 31.12.04, eben das soll ab dem 01.01.05 geändert sein. So wurde es in dem Artikel (verfasst vin einem RA) geschrieben. Grüße, Plasma-Fan |
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smultron
Hat sich gelöscht |
#14 erstellt: 31. Jan 2005, 07:47 | |
Plasma-Fan
Stammgast |
#15 erstellt: 31. Jan 2005, 08:00 | |
Hallo Smultron, ich glaube Dir . habe jetzt selbst im Netz gesucht und u.a. diesen Text bei der IHK Braunschweig gefunden: .... Durch die aktuelle Gesetzesänderung können die Versandhändler ab dem 8. Dezember 2004 jetzt aber auch bei der Rücksendung von Waren mit einem Bestellwert von über 40 Euro die Rücksendekosten dem Kunden auferlegen, wenn dieser bis zur Rückgabe noch keine Gegenleistung sprich Voll- oder auch Teilzahlung geleistet hat. Insofern hast Du vollkommen Recht, in der Regel sind die versendetet Artikel ja per Vorkasse bezahlt. Viele Grüße, Plasma-Fan |
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