HIFI-FORUM » Stereo » Kopfhörer allgemein » Der "Herzlich Willkommen UE900"-Thread | |
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Der "Herzlich Willkommen UE900"-Thread+A -A |
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Autor |
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Dieselrocker
Hat sich gelöscht |
#461 erstellt: 15. Nov 2013, 12:04 | |||||
Der Preis wird garantiert nicht auf diesem Niveau bleiben. Da bleibt gar kein Gewinn mehr übrig, das wäre ruinös. Ich hab mir vorgestern auch noch einen gesichert.
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haudegen
Stammgast |
#462 erstellt: 15. Nov 2013, 12:07 | |||||
ich habe mir den UE 900 als Demo Hörer bestellt.. sollte er mir gefallen, melde ich schonmal Interesse an einem Kauf zu einem fairem Preis an .. hier hat doch bestimmt jemand auf "Vorrat" bestellt bei dem Preis |
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Dieselrocker
Hat sich gelöscht |
#463 erstellt: 15. Nov 2013, 12:14 | |||||
So, scheinbar wars das. Der UE900 ist auf der Homepage nicht mehr zu bekommen. |
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hanesbeef
Stammgast |
#464 erstellt: 15. Nov 2013, 19:16 | |||||
Puh...das beruhigt mich. Wollte meinen zum Originalpreis erworbenen ja noch weiter verkaufen..... |
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jaffles
Ist häufiger hier |
#465 erstellt: 15. Nov 2013, 19:54 | |||||
Mein UE 900 kam am Dienstag. Seitdem bekomme ich das Grinsen nicht mehr aus dem Gesicht... Dank an BusiG für diesen Tipp! Gruss Thomas |
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PAfreak
Inventar |
#466 erstellt: 18. Nov 2013, 20:13 | |||||
Der UE900 ist jetzt komplett eingestellt? Na das war ja ne sehr kurze Lebensdauer des Produkts. Bin mal gespannt ob UE nochmal nen High End Universal bringt. Der UE900 macht für mich schon sehr vieles richtig. |
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hanesbeef
Stammgast |
#467 erstellt: 18. Nov 2013, 21:02 | |||||
Wo haste denn das gelesen? |
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haudegen
Stammgast |
#468 erstellt: 18. Nov 2013, 21:48 | |||||
das würde mich allerdings auch mal interessieren .. an der Kundenhotline wussten die am Wochenende jedenfalls noch nichts davon wobei ich gestehen muss, wenn man mal bei Geizhals nach den UE900 sucht macht sich tatsächlich gähnende Leere breit. Wäre schade für den Hörer, aber könnte durchaus Firmenpolitik von Logitech sein.. der harmony Fernbedienungsreihe haben die ja deren Lebensdauer auch plötzlich beendet quasi. [Beitrag von haudegen am 18. Nov 2013, 21:51 bearbeitet] |
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Darkseth
Inventar |
#469 erstellt: 19. Nov 2013, 07:42 | |||||
Kann ich ja garnicht glauben.. Gabs nicht Gerüchte, dass in den nächsten 0-3 Wochen noch 1-2 Lieferungen kommen sollen? Kann mir kaum vorstellen, dass Logitech ihr consumer Flaggschiff nach knapp über einem Jahr einstellt, ich seh da keinerlei Grund dazu. Sitzt gut, ist technisch top, und das Sounding ist doch Ideal für alle, die ein neutrales, aber nicht zu langweiliges (ála AKG K701) Sounding haben wollen. Spätestens ab 299€~ könnte das Teil mit nem spitzen P/L punkten. |
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BangkokDangerous
Stammgast |
#470 erstellt: 19. Nov 2013, 08:34 | |||||
Ach ja? http://geizhals.de/l...-000382-a873099.html |
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PAfreak
Inventar |
#471 erstellt: 19. Nov 2013, 08:55 | |||||
Meine Vermutung kam daher das es auf der Logitech Seite keinen Preis mehr für den UE900 gibt. Genau so war es damals auch beim TF10 bevor er komplett von der Seite verschwand. Was Geizhals angeht: Ich finde das sind recht wenige Händler. Und die verkaufen zum Teil schon über UVP. Aber mal abwarten was passiert. [Beitrag von PAfreak am 19. Nov 2013, 08:56 bearbeitet] |
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Darkseth
Inventar |
#472 erstellt: 19. Nov 2013, 08:58 | |||||
Vll hat Logitech zu viele bestellungen, und wollten das erstmal eindämmen, bis wieder ne vernünftige Liefermenge da ist. |
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Tob8i
Inventar |
#473 erstellt: 19. Nov 2013, 09:16 | |||||
Ich finds ja wieder mal sehr lustig. Die ganze Zeit wurde der UE 900 nicht beachtet und alle haben sich eher auf den SD 2 gestürzt. Sonst gab es hier nur User, die sich über die Haltbarkeit der Steckverbindung beschwert haben. Durch das Angebot finden ihn aber plötzlich alle wieder super |
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HuoYuanjia
Hat sich gelöscht |
#474 erstellt: 19. Nov 2013, 09:44 | |||||
So unverständlich ist es aber nicht. Stell dir vor Porsche würde plötzlich den Boxster für 30.000 verkaufen. |
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hanesbeef
Stammgast |
#475 erstellt: 19. Nov 2013, 12:45 | |||||
Vielleicht ist er ja auch billiger geworden, weil sich so viele Leute über die schlechte Qualität der Materialien beschwert haben (bzw. er wird evt. eingestellt)? Halte ich für garnicht mal so unrealistisch.... |
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Dieselrocker
Hat sich gelöscht |
#476 erstellt: 19. Nov 2013, 13:46 | |||||
Ein Facelift, also die Beseitigung der Kinderkrankheiten, halte ich eher für Wahrscheinlich. Dafür müssen die "alten" Versionen aus dem Lager. Logitech wäre dumm, dies nicht so zu handhaben. Aber ich hab schon viel grössere Konzerne, viel dümmere Sachen machen sehen. |
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hanesbeef
Stammgast |
#477 erstellt: 19. Nov 2013, 13:48 | |||||
Agree! |
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michael4321
Stammgast |
#478 erstellt: 19. Nov 2013, 22:02 | |||||
Eventuell hatte Logitech nach dem Abverkauf des TF10 auch andere Vorstellungen von dem Markt fuer 400$ Universal InEars. |
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infinity650
Stammgast |
#479 erstellt: 20. Nov 2013, 09:01 | |||||
Hallo, sind eure UE 900 aus der Sonderaktion schon bei euch angekommen? Grüße, Niklas |
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BangkokDangerous
Stammgast |
#480 erstellt: 20. Nov 2013, 09:13 | |||||
Ja. Habe einen als Weihnachtsgeschenk für meine Schwester bestellt. Bestellt, per Sofortüberweisung bezahlt, am nächsten Tag angekommen. |
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Dieselrocker
Hat sich gelöscht |
#481 erstellt: 20. Nov 2013, 10:24 | |||||
Ich hab bisher lediglich eine Bestellbestätigung erhalten, Status "in Bearbeitung". Hab meine Zweifel, dass da noch was kommt. |
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aureca
Stammgast |
#482 erstellt: 20. Nov 2013, 11:55 | |||||
Dito, bei mir der gleiche Status, bestellt habe ich schon vor über zwei Wochen Vor einer Woche habe schon einmal bein Support angerufen - die Bezahlung sei bereits eingegangen, der Versand würde aber noch eine Woche dauern. Die ist jetzt auch rum, am Status hat sich noch nichts geändert. Die Hoffnung habe ich aber noch nicht aufgegeben.. [Beitrag von aureca am 20. Nov 2013, 12:05 bearbeitet] |
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jaffles
Ist häufiger hier |
#483 erstellt: 20. Nov 2013, 13:20 | |||||
Bestellt am 5.11. und gleich per Paypal bezahlt. Lieferung am 11.11. per UPS. Ich drücke Euch die Daumen... |
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Tob8i
Inventar |
#484 erstellt: 20. Nov 2013, 13:37 | |||||
Mal sehen, ob demnächst wieder einige an Logitech zurück gehen kurz bevor die Rückgabefrist abläuft. Gibt ja einige Angebote bei ebay, die versuchen Gewinn zu machen. Einer versucht 9 Stück für jeweils 330 Euro zu verkaufen als Privatverkäufer. Bei solchen Leuten hoffe ich ja doch auf Post vom Finanzamt. http://www.ebay.de/i...EGMENT-/141109454215 |
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Dieselrocker
Hat sich gelöscht |
#485 erstellt: 20. Nov 2013, 14:11 | |||||
Ich habe prinzipiell kein Problem damit, dass Leute etwas Geld erwirtschaften. Es ist keine dauerhafte Geschäftstätigkeit, insofern ist das Fianzamt da aussen vor. Ausserdem muss jeder selber wissen, ob er von privat ohne Gewährleistung kauft oder nicht. Ich würde die 15 € für den Händler drauflegen. Just my 2 cents. Ich habe als Zahlungsmethode die KreKa ausgewählt, insofern tut es mir nicht weh wenn es länger dauern sollte. Naja, mal sehen was dabei rumkommt. |
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Soundwise
Inventar |
#486 erstellt: 20. Nov 2013, 14:56 | |||||
Ist die Frage, ob er einfach nur weiterverkauft oder nicht doch ein Händler ist. Wenn die jemand kauft und auf der Rechnung steht 199 Eur dann kommen sich Leute doch verarscht vor und reagieren evtl. mit einer negativen Bewertung. Ich würd mich sowas nicht trauen mit meinem 100%-positiv Ebay-Account. |
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aureca
Stammgast |
#487 erstellt: 20. Nov 2013, 15:10 | |||||
Ich habe nochmal nachgeschaut: bei mir kam die Bestellbestätigung nach ein paar Schwierigkeiten (irgendwie war die Bestellung untergegangen) am 8.11. Naja, schaumermal... Wenngleich ich keine Ahnung habe, ob es rechtlich sauber ist, privat mal eben 10 von den inears zu verscherbeln - bei einem Aufschlag von 130€ pro Stück ertappe ich mich schon dabei, zu wünschen, dass das Vorhaben so nicht einfach umzusetzen ist... |
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PAfreak
Inventar |
#488 erstellt: 20. Nov 2013, 16:34 | |||||
Ganz ehrlich: Der verkauft allein jetzt 6 verschiedene Produkte neu und in ovp. Vollkommen egal ob er sich selbst Privatverkäufer nennt, das ist er nicht. Sein Gewährleistungsausschluss ist auch nen totaler Witz, nichtmal als Privatverkäufer wäre der so wirksam. |
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Dieselrocker
Hat sich gelöscht |
#489 erstellt: 20. Nov 2013, 21:25 | |||||
Ach Leute, lasst den Verkäufer doch machen was er für richtig erachtet. Oder seid ihr alle beim Finanzamt angestellt? |
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outstanding-ear
Gesperrt |
#490 erstellt: 20. Nov 2013, 21:28 | |||||
Ja, so ein Mistkerl. Mal ehrlich. Neidisch, weil er das umsetzt, was ihr gerne getan hättet? Ganz so simpel ist das nicht mit der Definition. Je nach Häufigkeit und Umsatz gilt das schlicht als Liebhaberei, auch wenn man diese Diskussion oft sinnlos führt, weil viele das nicht verstehen können oder wollen (leidliche Erfahrung). Jeder, der was verkauft, tut das mit dem Ziel einer Gewinnabsicht oder der Minimierung von Verlusten, sonst würde er es wegwerfen. Wenn meine Oma Pullover strickt, sie mir schenkt und ich sie verkaufe, verkaufe ich sie mit einer Gewinnerzielungsabsicht, die trotzdem nicht als gewerblicher Handel gilt. Es ist schon etwas komplizierter. Es gibt auch Leute, denen trotz einer Gewerbemeldung die Gewinnerzielungsabsicht in Abrede gestellt wird, wenn die Umsätze/Gewinne kaum Relevanz haben. Was dazu führen kann, das man seine Steuervorteile komplett verliert. Geschehen mit einer Pferdewirtin. Die hat einen Kredit aufgenommen und einen Bauernhof gekauft, um Pferde zu züchten. Trotz Gewinne, die aber - laut Ermessen des Betriebsprüfers - anscheinend zu gering waren, wurde ihr Liebhaberei unterstellt und ihr Anwesen musste zwangsversteigert werden, weil sie keine Abschreibungmöglichkeiten mehr hatte. Sie lebt heute von Sozialhilfe und befindet sich immer noch auf dem Klageweg. Der "Typ" auf Ebay handelt demnach vollkommen legal, was die Deklaration Privat/Gewerbe angeht. Ich sehe viel eher Probleme beim Urheberrecht. Die Texte hat er sicher nicht selbst verfasst.images/smilies/insane.gif [Beitrag von outstanding-ear am 20. Nov 2013, 21:30 bearbeitet] |
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PAfreak
Inventar |
#491 erstellt: 21. Nov 2013, 09:24 | |||||
Du darfst nicht den steuerrechtlichen Unternehmerbegriff mit denen aus dem BGB verwechseln;-) Kann uns hier aber auch recht egal sein. Ich hoffe ja es geht noch weiter mit dem UE900. Wär schade wenn das Marktangebot kleiner werden würde. Grüße [Beitrag von PAfreak am 21. Nov 2013, 09:26 bearbeitet] |
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outstanding-ear
Gesperrt |
#492 erstellt: 21. Nov 2013, 11:48 | |||||
Du kannst die Unternehmerdefinition vom Steuerrecht nicht abkoppeln. Ihm wird gewerbliches Handeln nachgesagt. Demzufolge partizipiert er auch den den entsprechenden steuerrechtlichen Gegebenheiten. Oder was meinst du? Stehe gerade auf dem Schlauch. Für 200€ Tacken hätte ich den UE900 natürlich auch genommen. Der Preis ist jetzt aber erst einmal kaputt, wie man so schön sagt. Ich glaube nicht, das es eine kluge Entscheidung war, ihn zu diesem Dumpingpreis zu verhökern. Zumal es eine recht zweifelhafte Sicht auf den tatsächlichen Wert zuläßt. Ich fand ihn zwar relativ "langweilig" und für das Gebotene zu teuer, aber ihn zu einem Flohmarktartikel zu degradieren? Ich glaube nicht, dass der Typ die Dinger für 330€ los wird. Zumal man sie für 349€ mit 2 Jahren Garantie bekommt. Gerade bei den UEs ist das mehr Wert als die geringe Preisdifferenz. [Beitrag von outstanding-ear am 21. Nov 2013, 11:49 bearbeitet] |
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PAfreak
Inventar |
#493 erstellt: 21. Nov 2013, 15:49 | |||||
Es gibt im Recht unterschiedliche Unternehmerbegriffe. Mit ganz unterschiedlichen Auswirkungen und Definitionen. Du meinst den aus dem Steuerrecht. Es gibt daneben aber auch den Unternehmerbegriff aus dem BGB AT (14 BGB). Fällt man dort drunter muss man z.B. bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht einräumen und kann die Gewährleistung bei Neuware nicht begrenzen. Das ist für einen evtl. Käufer dieses Ebayangebots durchaus von Belang. Gruß [Beitrag von PAfreak am 21. Nov 2013, 15:50 bearbeitet] |
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hanesbeef
Stammgast |
#494 erstellt: 21. Nov 2013, 15:49 | |||||
Irgendwie ist mein kompletter Beitrag eben wegen zu langer Zitatlänge (hatte ich garnicht als so lang empfunden?) gelöscht worden Wie dem auch sei, ich würde es gerne nochmal fragen, da es mich wirklich interessieret: Wie ist denn das eigentlich mit der Garantie bei solchen Hörern: Sie läuft doch über die Seriennummer, oder? Sprich, wenn ich sie weiterverkaufe, dann gilt die Garantie doch auch für den Käufer, oder (davon bin ich beim Verlauf von Höreren immer ausgegangen)? Viele Grüße! hanesbeef [Beitrag von hanesbeef am 21. Nov 2013, 15:51 bearbeitet] |
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BangkokDangerous
Stammgast |
#495 erstellt: 21. Nov 2013, 15:52 | |||||
Ja. Hatte mal meine UM3x weiterverkauft, Käufer hatte Garantiefall und das hat mit einer Bestätigung, dass ich die In Ears weiterverkauft habe, funktioniert. |
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hanesbeef
Stammgast |
#496 erstellt: 21. Nov 2013, 15:53 | |||||
Gut zu wissen. Na dann dürfte unser oben genannter "Weiterverkäufer" ja eigentlich auch eine Garantie anbieten - oder? |
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PAfreak
Inventar |
#497 erstellt: 21. Nov 2013, 16:02 | |||||
Von der Logitech Seite: "Bitte beachten Sie, dass Sie keine Garantie-Ansprüche gegenüber Logitech haben, sollten Sie dieses Gerät als "Gebrauchtware" (z.Bsp. Online Auktion") erstanden haben!" Logitech.de |
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Tob8i
Inventar |
#498 erstellt: 21. Nov 2013, 16:04 | |||||
Also erst mal versucht dieser Verkäufer ja als Privatverkauf um jeden Gewährleistunganspruch von sich zu weisen. Du könntest also nur die Garantie bei Logitech in Anspruch nehmen. Schaut man sich die AGB von Logitech an, gewährt Logitech die zwei Jahre Garantie nur dem Erstkäufer. In wie weit das wirklich durchgesetzt wird, weiß ich nicht, aber es steht drin. |
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hanesbeef
Stammgast |
#499 erstellt: 21. Nov 2013, 17:11 | |||||
Das ist aber ganz schön deftig, oder? Das ist bei anderen Firmen aber nicht so (weiß es z.B. von Apple). Ich muss doch ein Gerät weiterverkaufen können, ohne dass der Garantieanspruch verloren geht?? |
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aureca
Stammgast |
#500 erstellt: 21. Nov 2013, 18:23 | |||||
@Dieselrocker und alle anderen Leidensgenossen, die noch auf den Ue 900 warten : ich habe heute nochmal beim Support angerufen, weil mir die Warterei nun dich ziemlich lang wurde. Das Ergebnis ist, dass meine Bestellung storniert wurde, das Geld wird zurück überwiesen. Heute sei eine Info eingegangen, dass nicht einmal für Garantiezwecke mehr Austauschexemplare vorhanden seien, weiter zu warten mache überhaupt keinen Sinn Schade, bin schon etwas enttäuscht, war ein zu gutes Angebot... |
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outstanding-ear
Gesperrt |
#501 erstellt: 21. Nov 2013, 19:59 | |||||
Ich kenne keinen Unternehmerbegriff, der nicht dem Telekommunikationsgesetz unterliegt, wenn er Handel betreibt und nicht der Definition im BGB entspricht. Da ihm Unternehmertum, im Kontext der paar verkauften Dinge, nicht nachgewiesen werden kann, unterliegt er auch nicht den entsprechenden Richtlinien. Ich glaube, wir schreiben gerade irgendwie komplett aneinander vorbei. Ich meine nämlich, Du meinst, ich hätte gemeint, er müsste meinen, er wäre grundsätzlich als Unternehmer verpflichtet, hier den Gesetzen des Fernabsatzes zu unterliegen. Nein, das natürlich nicht. Auch ein Bill Gates darf seine Strickpullover als Privatmann verkaufen und gilt dann und nur darauf beschränkt, nicht als Unternehmer im Sinne der steuerrechtlichen Betrachtung. Wäre ich Anwalt, würde ich meinem Mandanten jedenfalls raten, ihn nicht kostenpflichtig abmahnen zu lassen. Das wäre imho ein Bummerang.Was für ein blödes Thema. @hanesbeef Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, bzw. des Garantiegebers. Im gewissen Rahmen, kann er diese somit auch frei definieren, solange sie den Kunden nicht schlechter stellt, als die gesetzliche Gewährleistung. Die gesetzl. Gewährleistung ist jedoch keine Garantie im eigentlichen Sinne, keine Haltbarkeitsgarantie! Die Gewährleistung sagt nur aus, das eine von Beginn an defekte Ware binnen 2 Jahren reklamiert werden kann. Mit dem Knackpunkt, das die Beweislast der Anfänglichkeit nach 6 Monaten auf den Käufer übergeht. Das ist in den meisten Fällen ohne Gutachten nicht möglich und auch dann besteht keine "Garantie" einer Rechtssicherheit. Wäre das so, hätten wir Millionen an aufstockenden Anwälten. In der Regel ist also die Garantie die bessere Versicherung, denn sie garantiert in Regel die vereinbarte Beschaffenheit für die Dauer der Garantiezeit. Sobald ich die Eigentumsrechte an dem Produkt durch Verkauf an andere übertrage, übertrage ich keinesfalls die Garantiebestimmungen, die im Zweifelsfall, wenn nicht anderes definiert, nur die beiden Vertragspartner Erstkäufer/Hersteller betrifft. Da die meisten Hersteller aber nur einen Kaufnachweis einfordern und keine explizit auf den Namen ausgestellte Rechnung, dürfte es schwierig sein, hier Einschränkungen durchzusetzen. Normalerweise verhalten sich die Hersteller hier aber äußerst kulant. Man kann aber auch Pech haben, was ich den Herstellern aber nicht ankreiden würde. |
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hanesbeef
Stammgast |
#502 erstellt: 21. Nov 2013, 20:15 | |||||
Wow....bedeutet das, dass die UE900 also tatsächlich eingestellt werden? Aber wie will Logitech denn die Reparaturen handhaben (2 Jahre Garantie!) , wenn noch nicht einmal mehr Austauschexemplare da sind? |
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hanesbeef
Stammgast |
#503 erstellt: 21. Nov 2013, 20:21 | |||||
@Outstanding Ear: Vielen Dank für die Infos, Du scheinst Dich gut mit rechtlichen Dingen auszukennen! Vielleicht kannst Du ja auch die Frage beantworten, die ich im Forum "Kaufberatung" gestellt habe? Quittungen bei Privat(ver)kauf Das wäre super! Viele Grüße hanesbeef [Beitrag von hanesbeef am 21. Nov 2013, 20:22 bearbeitet] |
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Tob8i
Inventar |
#504 erstellt: 21. Nov 2013, 20:22 | |||||
Also wie das mit Austauschexemplaren ist, kann ich sagen. Entweder bekommt man ein gleichwertiges oder höherwertiges Nachfolgemodell oder von Logitech das Geld zurück. |
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Dieselrocker
Hat sich gelöscht |
#505 erstellt: 21. Nov 2013, 22:41 | |||||
Naja, dann halt nicht. Seit der Übernahme durch Logitech bekommt UE irgendwie nicht mehr so viel auf die Reihe. Stagediver, ich komme. |
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aureca
Stammgast |
#506 erstellt: 21. Nov 2013, 22:53 | |||||
Genau das,Tob8i, hat mir der UE-Mann am Telefon auch gesagt...Übrigens auch, dass die These nicht stimmt, die hier irgendwo herumgeisterte und nach der Logitech auf Retouren warte, um die letzten Bestellungen zu bedienen. Alles, was zurückgeschickt wird, werde eingestampft...Ist mir mit dem Ue 700 auch schon so ergangen: als man mir anbot, den 600 anstelle des eingesandten 700 mit Kabelbruch zu nehmen, wollte ich den kaputten zurückgeschickt bekommen, um zu versuchen, ob ich das mit dem Löten irgendwie hinbekomme (wie das für einige von euch ja anscheinend recht selbstverständlich ist...). Naja, jedenfalls war mein inear auch längst in die ewigen Jagdgründe übergegangen... Bei dir, Dieselrocker, wird's ja gleich richtig teuer - ich hab eben erstmal einen kleinen Frustkauf getätigt. Wo doch alle so vom E10 schwärmen Hier im Forum jedenfalls mehr als an der Zapfsäule... [Beitrag von aureca am 21. Nov 2013, 22:58 bearbeitet] |
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PAfreak
Inventar |
#507 erstellt: 22. Nov 2013, 09:31 | |||||
Telekommunikationsgesetz? Eine öffentlich- rechtliche Vorschrift zur Regulierung des Mobilfunks? Was hat die hier zu suchen?
Ich finde schon dass sein Ebayangebot durchaus eine unternehmerische Tätigkeit nahelegt. Wiederholter Verkauf neuer Ware jeweils in gewissen Beständen und eine entsprechende Bewertungsanzahl legen das durchaus nahe. Nochmal, der Unternehmerbegriff aus 14 BGB ist ein anderer, strengerer Begriff als der im Steuerrecht. Es sind einige Fälle denkbar in denen eine private Person zwar als Unternehmer nach 14 BGB handelt, aber dennoch nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Selbst wenn er kein Unternehmer nach dem BGB ist kann man seinen Gewährleistungsausschluss vergessen. Auch als Privatperson würde er hier gegen die Schranken des AGB Rechts verstoßen.
Ne, ich meinte Du hast nen anderen Unternehmerbegriff als ich zugrunde gelegt. Gruß [Beitrag von PAfreak am 22. Nov 2013, 09:32 bearbeitet] |
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BusiG
Stammgast |
#508 erstellt: 22. Nov 2013, 11:10 | |||||
Das ist wirklich sehr sehr komisch Habe soeben meinen zweiten UE900 erhalten. Ist gestern in den Versand gegangen und habe auch sofort eine Versandbestätigung von Logitech erhalten. Sollte eigentlich ein Weihnachtsgeschenk werden, aber da hier anscheinend einige Leer ausgegangen sind würde ich ihn unter Umständen auch abgeben |
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Dieselrocker
Hat sich gelöscht |
#509 erstellt: 22. Nov 2013, 11:33 | |||||
Yay. Machen wir ein vorweihnachtliches Forumswichteln. |
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outstanding-ear
Gesperrt |
#510 erstellt: 22. Nov 2013, 12:03 | |||||
Ich meinte natürlich Telemediengesetz. Danke für den Hinweis.
Vor allem aber, kann er damit seine Verpflichtungen aus dem BGB eben nicht ausschließen. Und Garantie muss er nicht ausschließen. Denn die gilt schließlich nicht automatisch. Die vereinbarte Beschaffenheit MUSS aber vorhanden sein! Er muss unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung verkaufen, sonst haftet er in vollem Umfang!
Der hat 385 Bewertungen in 7 Jahren und 7 Bewertungen in diesem Jahr. Daraus eine gewerbliche Tätigkeit abzuleiten, halte ich zumindest für zweifelhaft. Er verdient sich ein Zubrot, wie andere, wenn sie beim kranken Nachbarn Rasen mähen. Ich hatte vor wenigen Wochen eine Betriebsprüfung für die letzten 3 Jahre und habe mich beim "Steuerfahnder" erkundigt, wie was bewertet wird. Sowas fällt unter "Liebhaberei". Die Betriebsprüfung ergab übrigens: Papa ist ein ehrlicher (dummer) Unternehmer.
Was hat Umsatzsteuerpflicht mit unternehmerischen Handelns nach §14BGB zu tun? Der Unternehmerbegriff koppelt sich von der Definition im BGB doch maximal dadurch ab, das im Steuerrecht Einkommensgrenzen definiert sind. Wie z.B. die Kleinunternehmerregelung. Aber auch der Kleinunternehmer kann sich freiwillig der Umsatzsteuerpflicht unterwerfen. Es gibt daher meiner Meinung nach keine Begriffsdifferenzierung. Fassen ich also zusammen; 1. Der vollständige Gewährleistungsausschluß ist gültig! Auch als Privatverkäufer ist man dem Prinzip "Treu und Glauben" unterworfen und man kann erwarten, dass der Verkaufsgegenstand der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Das heißt, ist einer der UE900 kaputt, muss er Rückabwickeln oder eine Neulieferung veranlassen. Aber "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung" bewahrt ihn vor dem, was der Händler (Unternehmer §14BGB) nicht ausschließen darf. 2. Er handelt im Zweifel nicht nach §14 BGB, dann kann er Rücknahme und (weitestgehend) Gewährleistung ausschließen. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit (Funktion, Zustand) kann er nicht ausschließen oder er muß das Gerät als Defektgerät deklarieren. Dann nutzt es auch nichts, wenn er suggeriert, das die Ware funktioniert und "ausdrücklich" als Defekt verkauft. Der Käufer kann dann erwarten, das "bei mir hat es funktioniert", auch beim Käufer noch funktioniert. Daher muss er eindeutig deklarieren. Alle angegebenen Eingenschaften müssen vorhanden sein. |
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aureca
Stammgast |
#511 erstellt: 22. Nov 2013, 12:05 | |||||
Super Idee das Wichteln Komisch, vielleicht sollte ich mich vom Support nicht so schnell "abwickeln" lassen...? Edit: wollte lieber beim Support nerven als das Angebot verpassen und habe nochmal angerufen. Ein sehr netter Mitarbeiter erklärte mir, dass die Stornierung beantragt und nicht aufzuhalten sei. Wenn gestern noch was rausging, dann waren das wohl die letzten - Glück gehabt! Er bezweifelt zudem übrigens, dass es einen Nachfolger geben wird... [Beitrag von aureca am 22. Nov 2013, 12:21 bearbeitet] |
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