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Abmahnungen wegen Meixing und Shengya+A -A |
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Autor |
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superohr
Hat sich gelöscht |
#1 erstellt: 09. Mrz 2005, 15:57 | ||||
Einige aus dem Forum wurden ja wegen ihrer Verkäufe von China-Importen (Meixing und Shengya) auf Ebay abgemahnt. Was ist daraus geworden? In letzter Zeit sind ein paar Meixing und Shengya Verkäufe auf Ebay unbehelligt geblieben (nicht gelöscht). Scheint so als ob jemand die Abmahnerei gestoppt hat, oder? |
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gentleman_1001
Schaut ab und zu mal vorbei |
#2 erstellt: 10. Mrz 2005, 22:20 | ||||
HY , warum wurden diese Leute auf Ebay abgemahnt? Sind doch Orginale, oder ?? |
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boarder
Stammgast |
#3 erstellt: 11. Mrz 2005, 07:58 | ||||
Verstoß gegen das Markenrecht. Z.B. hat die Firma Sintron das Markenrecht an Vincent und ShengYa. Normlerweise wurden die ShengYa Auktionen nach ca. 3 Tagen gelöscht, um demjenigen flattere ein Schreiben vom Anwalt ins Haus mit Unterlassungerklärung und Übernahme der Anwaltskosten etc. Warum die jetzt durchlaufen weiß ich auch nicht, aber vielleicht weiß ja jemand anderes mehr... |
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gentleman_1001
Schaut ab und zu mal vorbei |
#4 erstellt: 11. Mrz 2005, 08:27 | ||||
Weis nicht , Markenrecht ist ja ne ganz gute Sache und es gibt sicher Ärger , wenn man Plagiate verkauft.Nur ich denke es kann niemand etwas dagegen machen wenn man sich ein Orginal besorgt und es dann wieder veräußert. Kann ja schließlich auch niemand verbieten einen 911er Porsche, der USA ca. 20% billiger ist, zu kaufen und wieder in Deutschland zu verkaufen. Vielleicht sollte Vincent mal etwas über seine Preise nachdenken, zumal man den CD-10 in China für 270,- € bekommt. Mit Fracht und Zoll sind'S 350,- ...deutlich billiger. Denke, da hat sich jemand erfolgreich wiedersetzt . |
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audiosix
Stammgast |
#5 erstellt: 11. Mrz 2005, 08:49 | ||||
Deutlich billiger wird es dann wenn der CD 10 mal kaputt ist. Glaube kaum das man an Vincent Ersatzteile dafür kommt. Hatte gerade einen Xindak SCD 2 in Reparatur, war ein Aufstand ohne Unterlagen den Fehler zu finden und einen DA Wandler dafür zu bekommen. Habe den dann aus USA besorgt. So eine Reparatur ist nicht ganz billig, da ist der Vorteil schnell dahin. Reinhard |
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gentleman_1001
Schaut ab und zu mal vorbei |
#6 erstellt: 11. Mrz 2005, 15:12 | ||||
Was kostet der CD-10 jetzt bei Vincent ? Denke so um die 1100,-€ . Das heist ich kann mir drei Shengyas kaufen, ehe ich auf dem Preis von Vincent bin. Somit hält der Vorteil dann doch ein paar Jahre . Ne... bin einfach der Meinung in Zeiten von Internet und globalem Handel kann man den Kunden halt doch nicht mehr so einfach an der Nase rumführen . Wenn Burmester und Freunde für deutsche Entwicklung und Fertigung Geld nehmen , dann ist das verständlich bei den Lohnkosten hier; nur , bloß weil ein anderer Schriftzug drauf ist 3-4mal sovieviel verlangen wie ein Chinesischer oder US Händler ist einfach abseits von Gut und Böse. |
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Mas_Teringo
Inventar |
#7 erstellt: 12. Mrz 2005, 01:48 | ||||
Und es geht wieder los... 1. China ist billiger. 2. Denk an Reparaturkosten. 3. Einfach mehrfach kaufen -> Immernoch billiger. 4. Denk an Service, Probehören, etc. 5. Denk ich, aber nicht zu dem Aufpreis. 6. Denk an die deutsche Wirtschaft. 7. Selbst schuld. Ich betone: Das ist nicht zwangsläufig meine Meinung, sondern der vorausgeahnte Verlauf, den leider alle diese Themen nehmen. Bitte Jungs, tut so, als seid ihr schon bei Punkt 8, dann geht's vielleicht diesmal sinnvoller, ruhiger und konstruktiver aus. |
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Space_Taxi
Hat sich gelöscht |
#8 erstellt: 25. Mrz 2005, 19:29 | ||||
Die letzten Sheng Ya Angebote auf Ebay Deutschland sind alle von Ebay gecancelt worden! |
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boarder
Stammgast |
#9 erstellt: 26. Mrz 2005, 08:24 | ||||
Wenn du mehr darüber wissen möchtest und warum die gecancelt wurden, würde ich mal bei der Firma Sintron anfragen. |
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Lupopappe
Ist häufiger hier |
#10 erstellt: 28. Mrz 2005, 11:53 | ||||
Öhm, naja, mann (also ich) kann auch "nur" 600 €uronen dafür ausgeben für den Vincent. Hab meinen als "Aussteller" erhaschen können. Der stand da so eine Weile rum und der kollege Verkäufer wollt ihn eh loshaben da er sich nicht verkaufen lässt... Glück muss man haben... war aber auch das einzige mal, dass ich Glück gehabt hab. Jetzt such ich noch nach dem anderen Glück, und zwar passende Lautsprecher... Mfg Lupopappe |
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trazom65
Neuling |
#11 erstellt: 19. Apr 2005, 17:52 | ||||
Tja, es ist eben doch manchmal gut etwas abseits zu stehen. Die Schweiz wendet beim Marken- und Urheberrecht das System der "internationalen Erschöpfung" an (Bundesgerichtsurteil "Chanel" und "Nintendo"). Somit sind Parallelimporte in die Schweiz möglich, wenn das Produkt irgendwo im Ausland (z.B. Händler in China) in Verkehr gebracht worden ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Händler vom Hersteller das Recht hatte nach Europa zu liefern. |
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LiK-Reloaded
Inventar |
#12 erstellt: 19. Apr 2005, 19:05 | ||||
Hallo! Das ist übrigens gar nicht wahr:
Die letzten ShengYa´s die ich auf Ebay gesehen habe, sind alle problemlos "durchgelaufen". Und ich habe da eigentlich fast immer ein Auge drauf... Das klappt schon seit einigen Monaten wieder. Und damit meine ich "ShengYa´s" die gefunden werden, wenn man nach Vincent sucht - sprich: Die Vincent sogar im Titel des Angebotes haben! [Beitrag von LiK-Reloaded am 19. Apr 2005, 19:09 bearbeitet] |
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boarder
Stammgast |
#13 erstellt: 20. Apr 2005, 07:33 | ||||
Hallo, dann hast Du die letzen Auktionen wohl nicht bis zum Ende verfolgt. Das Ende war nämlich, dass Ebay die Auktionen komplett rausgenommen hat. Siehe aktuelles Beispiel wo jemand einen CD Player und Verstärker versteigert hat. Die Auktionen gingen noch ca.5 Tage und seit heute findest Du nix mehr. Gruss, boarder |
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Classic-Amplifier
Neuling |
#14 erstellt: 20. Apr 2005, 09:07 | ||||
Hallo Grundsätzlich gibt es die sog. "internationalen Erschöpfung" auch in der EU. Sonst gäbe es ja z.B. keine reimportierten KFZ. In vielen Fällen kann aber trotzdem abgemahnt werden wenn der Markeninhaber z.B. in Deutschland eine andere Rechtsperson als der Hersteller ist. Wäre z.B die Fa. Shengya in Deutschland als Tochter der chinesischen Shengya der Markenrechtsinhaber dann würde die "Erschöpfung" greifen. Der Grundsatz des Markenrechts ist das der Inhaber nur einmal aus seinem Recht nutzen ziehen kann, hat er also das Gerät im Ausland schon einmal verkauft ist dieses Recht "erschöpft". Der Markenrechtsinhaber in Deutschland ist aber ein anderer und es ist sein Recht den ersten Nutzen aus dem Markennamen zu ziehen und zwar für jedes einzelne Gerät. Übrigens ist die Frage ob ich den ein importiertes Gerät als gebraucht verkaufen kann auch umstritten. Im Zweifelsfall hat man ja beim Import schon gegen die Schutzrechte des Inhabers verstossen zumindest sehen das einige RA so. Gruß Manfred |
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LiK-Reloaded
Inventar |
#15 erstellt: 20. Apr 2005, 14:59 | ||||
Doch habe ich natürlich - sonst hätte ich gar nicht dazu geposted! Die angesprochenen letzten zwei sind vom VK selbst beendet worden, und waren bis gestern sehrwohl noch zu finden... Jetzt ist allerdings der A10 tatsächlich verschwunden! Und auch alle anderen, bei denen ich gesehen habe, dass die wirklich bis zum Ende durchgelaufen sind - Ich schwöre!!! Jetzt können wir mutmassen, dass Sintron/Geko vielleicht doch wieder Druck gemacht hat...?! Die beiden letzten Geräte kamen übrigens aus der Schweiz Hie der Link zum verbliebenen beendeten Player: http://cgi.ebay.de/w...4917&item=7508470014 Ich persönlich finds ne Frechheit! Habe selber einen S10 der im Koffer aus China/Nord-Vietnam mitgebracht wurde. Mit welchem Recht will mir jemand verbieten, den privat wieder zu verkaufen...???! [Beitrag von LiK-Reloaded am 20. Apr 2005, 15:01 bearbeitet] |
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Quästor
Stammgast |
#16 erstellt: 20. Apr 2005, 17:05 | ||||
http://cgi.ebay.de/w...item=7507735586&rd=1 Der Verkäufer hat zuerst die Auktion gestoppt und kurz danach hat Ebay den Artikel entfernt. Ciao Quästor |
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LiK-Reloaded
Inventar |
#17 erstellt: 20. Apr 2005, 18:36 | ||||
Sag ich doch, danke für die Bestätigung! Ich habe aber noch div. andere ShengYa´s gespeichert, die jetzt plötzlich alle gelöscht sind . Ja diese Auktion war der zugehörigen A-10 - Passen doch noch andere ganz genau auf... |
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Thargor
Hat sich gelöscht |
#18 erstellt: 20. Apr 2005, 21:14 | ||||
Sintron will es Dir verbieten - mit welchem Recht ist denen egal / wird sich schon eine Lücke finden. Finde ich auch in Ordnung so. Bin für eine noch konsequentere Anwendung solcher Mittel um den Firmen die Profite zu erhalten! Einfach aus Nord-Vietnam mitbringen lassen, wo kommen wir denn dahin..... tztztz... |
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Panther
Inventar |
#19 erstellt: 21. Apr 2005, 12:05 | ||||
Hi, also die Sperre des Verkaufs von einzelnen grauimpotierten Gebrauchtgeräten aus Privatbesitz finde ich ja auch eine Frechheit. Ich glaube auch nach wie vor nicht, dass das rechtlich zulässig ist, denn dann könnte z.B. Opel ja auch den Verkauf eines gebrauchten reimportierten Mietfahrzeugs aufgrund von "Markenrechten" verhindern. Der reinste Witz... Aber bei der Elektronik hätten die Firmen unter Umständen einen anderen unangenehmen Hebel: Sie könnten den Zoll auf den Verkauf von in der EU nicht zugelassenen Geräten hinweisen und das könnte dann sehr unagenehm werden: Sofern die Geräte keine CE-Kennzeichnung haben, kann der Zoll nämlich im Extremfall sogar die Vernichtung des Gerätes fordern. Auch nicht gerade toll aus Sicht des Privatverkäufers... Grüße Panther |
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Classic-Amplifier
Neuling |
#20 erstellt: 21. Apr 2005, 12:18 | ||||
Hallo Panther, lies mal meinen Beitrag weiter oben, dann wird vieleicht klarer warum das OPEL nicht kann ! Gruß Manfred |
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Panther
Inventar |
#21 erstellt: 23. Apr 2005, 18:48 | ||||
Hi, danke für den Hinweis. Opel und EU hin oder her. Dass der Markeninhaber den Privatverkauf eines Gebrauchtgerätes verhindern können soll, glaube ich trotzdem nach wie vor nicht. Eine solche Regelung wäre völlig abwegig und außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit. Grüße Panther |
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trazom65
Neuling |
#22 erstellt: 01. Mai 2005, 21:55 | ||||
Die können. Der Unterschied zwischen PRIVAT (=erlaubt) und GESCHÄFTLICH (=nicht erlaubt) wird in Deutschland von Richter zu Richter unterschiedlich ausgelegt. Ca. 40 Bewegungen von ähnlichen Artikeln bei Ebay in einem Jahr reichen für einige Richter bereits aus um eine geschäftliche (nicht gewerblich) Tätigkeit festzustellen. In der EU gilt die regionale Erschöpfung. Das Gerät muss also irgendwo in Europa von einem Markenrechtsinhaber in den Verkehr gebracht worden sein (danach kann man das Produkt ohne Probleme weiterverkaufen). Da Sintron die Rechte hält, aber keine Sheng Ya verkauft, ist das gar nicht möglich. Somit muss es sich um einen Direktimport aus Fernost handeln. Diese sind jedoch nicht erlaubt (eben regionale und nicht internationale Erschöpfung). |
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Panther
Inventar |
#23 erstellt: 02. Mai 2005, 10:35 | ||||
Hi trazom65, also dass 40 eBay-Verkäufe pro Jahr "ähnlicher Artikel" - also z.B. 40 "fast neue" hochwertige HiFi-Geräte aus Fernost - nicht mehr unbedingt als Privatverkauf durchgehen, finde ja selbst ich tendenziell einleuchtend. Falls jemand aber seine Anlage z.B. bestehend aus zwei oder drei Geräten verhökert, bewegt sich das ja wohl nachvollziehbar im privaten Rahmen. Im übrigen ist es tatsächlich sehr erstaunlich, dass die Rechtstipps in diversen Threads zu diesem Thema von Mitgliedern kommen, die überwiegend Neulinge sind und deren letzte Beiträge zumeist nicht einsehbar sind. Haben die Markeninhaber etwa dieses und ähnliche Foren entdeckt? Schau mal einer an... Das ist natürlich nur eine rein subjektive Vermutung von mir und entbehrt jeglicher weiteren Grundlage. Grüße Panther |
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trazom65
Neuling |
#24 erstellt: 02. Mai 2005, 11:51 | ||||
Ja, die Bewegungen (=Käufe und Verkäufe. Mit ähnlichen Artikeln sind irgendwelche HiFi-Geräte gemeint nicht etwa dasselbe Modell vom gleichen Hersteller) sind nun mal richterliche Ansichtssache und somit gehen die Meinungen bei den Anwälten ebenfalls auseinander. Die Anwälte von Sintron legen hier einen strengen Massstab an. Leider gibts beim Erhalt einer solchen Abmahnung keinen grossen Spielraum (nicht reagieren ist die kostspieligste Variante). Ein eigener Rechtsbeistand kostet und ein Gerichtsverfahrung natürlich auch (mit ungewissem Ausgang). Übrigens, ja, die Anwälte kennen die einschlägigen Foren. |
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_axel_
Inventar |
#25 erstellt: 07. Mai 2005, 10:04 | ||||
Hm, in der Sache besteht doch wohl Konsens, oder? Wenn jemand Artikel mit dem (ausschl.) Ziel einkauft, sie anschließend weiter zu veräußern, ist das eine geschäftliche Tätigkeit. Dann muss er sich eben darauf gefaßt machen, sich mit anderen Geschäftsleuten (und deren Rechten) auseinander setzen zu müssen. Logisch. Das hat mit der Anzahl der Geräte erstmal nichts zu tun. Jemand der für den Eigengebrauch kauft (oder sich mitbringen läßt, egal) und dann wg. nichtgefallen o.ä. das Stück wieder veräußern möchte, sollte frei von solchen 'Bedrohungen' sein. Spätestens vor Gerich alles eine Frage der Beweise bzw. Glaubhaftigkeit. Gruß |
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Schallwelle
Neuling |
#26 erstellt: 15. Jun 2005, 01:40 | ||||
Hallo Leute, also ich habe auch meine Sheng Ya CD10 CS und A10 CS bei Ebay reingesetzt und bin rausgeflogen. Die Auktion wurde gelöscht und ich mußte über 600 Euro Strafe zahlen. Habe versucht mich zu wehren, aber ohne Erflog. Am ende habe ich bezahlt weil meine Jurakenntnisse nicht gereicht haben und ich war sehr verunsichert. Es war bestimmt ein Fehler zu zahlen !!! Jetzt habe ich die Geräte behalten und bin sehr zufrieden. |
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Tulpenknicker
Inventar |
#27 erstellt: 15. Jun 2005, 06:35 | ||||
Also ich hätte an deiner Stelle das Geld nicht bezahlt und wäre vor mit einem Anwalt vor Gericht gezogen...es sei denn Du bist schon mehrmals abgemahnt worden oder Du wolltest Geräte gewerblich verkaufen, Verkäufe im privaten Rahmen sind immer gestattet, Namensrechte hin oder her.... Gruß, Nils |
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Dynacophil
Gesperrt |
#28 erstellt: 15. Jun 2005, 07:24 | ||||
Hi prinzipiell handelt JEDER der mit Gewinnerzielungsabsicht handelt, gewerblich. Egal ob 40 Stk/Jahr oder mhr oder weniger. Indiz für diese Absicht ist z.B. Ankauf von Ware zum Zweck des Verkaufs, das ist für Richter eindeutiger Hinweis für gewerbliches Handeln. HH |
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paragrafix
Stammgast |
#29 erstellt: 15. Jun 2005, 07:35 | ||||
...sprichst du da aus eigener Erfahrung ? Oder stellst du hinsichtlich der für die Gewerblichkeit notwendigen Gewinnerzielungsabsicht lediglich Mutmaßungen an ? Grüße M. |
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Tulpenknicker
Inventar |
#30 erstellt: 15. Jun 2005, 07:51 | ||||
Trotzdem, insofern man kein Händler ist: Nichts zahlen, Anwalt nehmen und vor Gericht gehen.... ...daß mit dem Einkauf von Ware die unbenutzt mit der Absicht der Gewinnerzielung macht einem nicht einem automatisch zu einem Gewerbetreibenden, denn schließlich braucht man hierzu einen Gewerbeschein, aber in der Tat, insofern dieses Vorhaben einem nachgewiesen werden kann, könnte es vor Gericht tatsächlich in diesem speziellen Fall Probleme geben, ist die Ware hingegen privat benutzt worden ist der Weiterverkauf kein Problem, egal ob man einen Gewinn erzielt oder nicht. Gruß, Nils |
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Panther
Inventar |
#31 erstellt: 15. Jun 2005, 08:00 | ||||
Hi Schallwelle, schon wieder ein Neuling mit diesen Problemen. Sehr interessant. Was bedeutet denn "Strafe"? An wen musstest Du das bezahlen und warum? 600 € sind nicht unbedingt ein Pappenstiel. Warum bist Du nicht zum Anwalt gegangen? Wie hoch war der Streitwert der Geschichte? Wie hast Du Dich denn gewehrt, wenn Du ausdrücklich NICHT zum Anwalt gegangen bist? Und warum hast Du bezahlt, wenn Du es selbst als FEHLER siehst?? Irgendwie ergibt das für mich kein geschlossenes Bild, d.h. es passt nicht zusammen.
Aha. Und um über 600 € ärmer bist Du außerdem. Tolle Sache. Damit wäre ich ziemlich unzufrieden. Viele Grüße Panther P.S.:
Das bedeutet also, dass ich GEWERBLICHER Kfz-Händler bin, wenn ich mein privates Kfz gebraucht verkaufe. Soso. Interessante Rechtsauffassung, denn das setzt den Privatverkauf ausser Kraft. Weiowei. Ich glaube, das wäre wirklich von einem Fachmann zu klären. [Beitrag von Panther am 15. Jun 2005, 08:03 bearbeitet] |
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Dynacophil
Gesperrt |
#32 erstellt: 15. Jun 2005, 08:17 | ||||
Hi nun, so einfach ist es nicht, du handelst trotzdem gewerblich - auch ohne "Gewerbeschein" - wie der Richter allerdings gewerbliches Handeln OHNE angemeldetes Gewerbe behandelt ist noch ne andere Frage. Eigene Erfahrung? Nein, ich kaufe nicht an um mit Gewinn zu verkaufen, das wäre Gewerbliches Handeln und müsste angemeldet werden. Daher: keine Erfahrung. Fakt ist: Nicht die Aussage des Verkäufers "ich bin Privatverkäufer / gewerbl. Händler" macht Ihn dazu, die Art und Weise zu handeln macht ihn zu dem als was er eingestuft wird. Einer der eine Ware 20mal, neu und OVP im Angebot hat ist kein Privat Verkäufer, ob er sein Gewerbe nun schon angemeldet hat oder nicht. Was mir total auf den sack geht ist dieser in 235 Varianten kursierende völlig sinnfreie Disclaimer..... "Als Privatverkäufer bin ich gezwungen folgenden Passus hier zu veröffentlichen: Jegliche Garantieleistung auf Ware, deren Eigenschaft, Beschaffenheit und insbesondere gilt dies bei Rückgabe, Umtausch, Reklamation und Wandlung lehne ich ab." "Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie/Rückgabe bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Der Versand (+Risiko) geht, wenn nicht anders angegeben, zu Lasten des Höchstbieters. Bieten Sie also nur, wenn Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind." All diese Disclaimer sind irgendwie sinnlos, da man durch so einen Disclaimer nicht zum Privatverkäufer wird. Dann rühren die meisten Garantie und Gewährleistung durcheinander. Niemand, weder gewerbl. VK noch Private sind durch irgenwas zu Garantieleistungen verpflichtet. Garantie ist immer freiwillige Leistung. Gewerbliche Verkäufer haben aber Gewährleistungspflicht. Und um die kommen sie auch durch Disclaimer nicht drum. hh |
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Tulpenknicker
Inventar |
#33 erstellt: 15. Jun 2005, 08:21 | ||||
Das könnte in der Tat ein Problem werden, aber wer einmal Ware verkauft hat rechtlich rein gar nichts zu befürchten. Gruß, Nils |
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Dynacophil
Gesperrt |
#34 erstellt: 15. Jun 2005, 08:21 | ||||
Hi Panther
nein, wenn du DEIN gebrauchtes KFZ verkaufst, von mir aus 3x im Jahr, wird der Richter dies sicher nicht so sehen. wenn du aber das 3tte KFZ im Monat kaufst und verkaufst, dann wird dir sicher unterstellt werden das du nicht nur ein Auto verkaufst was du ne weile gefahren hast, sondern dass du damit einen Zweck verfolgst, nämlich den durch An- und Verkauf Gewinne zu erzielen..... das nennt man dann gewerbliches Handeln. HH |
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Dynacophil
Gesperrt |
#35 erstellt: 15. Jun 2005, 08:28 | ||||
Hi Nils
auch ankauf und verkauf von Einzelstücken kann als gewerbl. Handel gewertet werden. Sicher nicht der, der sich einen CD-Player kauft und denm 3 Monate später verkauft. Aber der der 15 Verkäufe/Woch tätigt und gebraucht-Hifi z.B. ankauft um zu verkaufen wird sich im Falle einer Prüfung kaum als Privatverkäufer herausstellen. Eine Regelmässigkeit übers Jahr, die Anzahl, der Umsatz und die Absicht werden da in der Bewertung zusammenspielen. HH |
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Panther
Inventar |
#36 erstellt: 15. Jun 2005, 10:15 | ||||
Huhu, für mich klingt das nicht so, als wenn Schallwelle serienmäßig ShengYas verkauft. Deshalb gehe ich hier von klarem und rechtlich haltbarem PRIVATVERKAUF aus. Dass der nachweislich gewerbliche Handel mit Grauimporteuren durch den Markenrechtsinhaber unterbunden werden kann, ist klar und steht IMHO nicht weiter zur Diskussion. Schallwelle, sag halt mal was dazu. Grüße Panther |
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Mas_Teringo
Inventar |
#37 erstellt: 15. Jun 2005, 13:17 | ||||
Das ist richtig und kann auch von einem "Fachmann" nicht "geklärt" werden. Zum Autobeispiel: Nicht gewerblich, da das Fahrzeug im Moment des Ankaufs nicht gekauft wurde, um damit Gewinn durch einen Verkauf zu erzielen. Übrigens ist es auch nicht ausschlaggebend, ob man tatsächlich Gewinn erzielt, oder nicht. Auch jmd der halt mit dem Ziel der Gewinneinbringung ankauft und nur mit Verlust verkauft, handelt gewerblich. Privater Verkauf zeichnet sich dadurch aus, dass ein Gerät zur privaten Nutzung gekauft wurde und durch welche Umstände auch immer nun zur Veräußerung steht. In bestimmten Fällen kann ich also auch 5 verschiedene CD-Spieler die ich in 1 Woche verkaufe als privat erklären und verteidigen. Ich wollte halt nicht hören gehen, kann es mir leisten und habe 5 interessante bestellt. Den besten behalte ich und die anderen werden verkauft. Wenn ich das glaubhaft schildern kann, dann ist das privat. Genausogut kann aber schon der Verkauf von 1 CD-Spieler als gewerblich eingestuft werden, wenn ich z.B. 2 importiert habe und sie nicht für mich kaufte, sondern weil sie billig waren und ich mit einem ein wenig Gewinn erzielen wollte. |
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Dynacophil
Gesperrt |
#38 erstellt: 15. Jun 2005, 14:17 | ||||
Hi niemand will Schallwelle was anhängen... es geht nur prinzipiell darum wer gewerblich handelt und wer nicht. Nie wollte ich damit sagen dass irgendwer hier irgendetwas ist oder tut ... § 15 [Absatz 2] Einkommensteuergesetz Definition Gewerbe Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist. Quelle: http://www.unternehm...ruendung_Gewerbe.htm HH |
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Panther
Inventar |
#39 erstellt: 15. Jun 2005, 14:29 | ||||
Hi Mas_Teringo, da sind wir uns doch alle einig. Vgl. meinen Beitrag #36:
Mich würde jetzt interessieren, ob Schallwelle NEUGERÄTE oder GEBRAUCHTGERÄTE aus der persönlichen Nutzung verkauft hat. Dann würde das vielleicht klarer. Denn den Nachweis, dass Schallwelle seine Anlage ursprünglich bereits zum Zwecke der Gewinnerzielung gekauft hat, soll dann der Kläger erstmal erbringen... Meine anderen Fragen an Schallwelle sind nach wie vor offen. Schallwelle?? Sag halt bitte was. Grüße Panther |
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_axel_
Inventar |
#40 erstellt: 16. Jun 2005, 13:56 | ||||
Genau. Und das Führen eines Autos macht einen auch nicht automatisch zum Fahrzeugführer, denn schließlich braucht man hierzu einen Führerschein. Oder? Gruß |
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Ghost_PzB
Neuling |
#41 erstellt: 15. Jul 2005, 13:30 | ||||
Mich (und meinen Chef , seines Zeichens Ex Rechtsverdreher) würde die Begründung dieser Abmahnung wirklich mal interessieren, wenn du den Brief noch hast, könntest Du ihn ja einscannen und mir per E-Mail zusenden. Abbahnungswelle: Hmmmm Was sehr interessantes habe ich auch noch auf Abmahnung.de gefunden:
[Beitrag von Ghost_PzB am 15. Jul 2005, 14:59 bearbeitet] |
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chris2178
Gesperrt |
#42 erstellt: 17. Jul 2005, 22:07 | ||||
Hallo Leute hab dazu auch mal ein paar fragen , schaut mal hier: http://cgi.ebay.de/w...3280&item=5788673815 ist ja ein original Shangya oder? Standort China oder USA Glaubich? Wenn ich mir so ein Teil aus dem Ausland hole über Ebay oder Händler ,ist ja immer noch billiger als z.b von Vincent , sind ja baugleich so wie ich gelesen habe und kommen aus derselben Fabrik? , ok der Versand und die Zollkosten sind hoch komme aber immer noch etwas billiger weg. Wiso verbietet mir dan Vincent/Sintron den wiederverkauf? Ein Produkt mit zwei verschiedenen Markennamen(Vincent/Shengya)? Ist das vieleicht nicht etwa so :sagen wir mal angenommen in zwei Farblacken z.b in Duluxx und Bondexx sind die gleichen Lacke(zusammensetzung) vom selben Hersteller drin aber mit verschiedenen Markennamen ,trozdem darf ich das doch Privat oder Händlermäßig weiterverkaufen. , dann sind Vincent die doch die am Markt profitieren oder sehe ich das falsch?Und diese Markenrechtsache versteche ich auch nicht so sehr. Wenn ich z.b BMW ins Ausland exportiere z.b nach China bleibt es doch BMW.Irgendwie blicke ich da so nicht ganz durch mit den Marken/Hersteller und Händlerzeugs. Gruss Chris [Beitrag von chris2178 am 17. Jul 2005, 22:32 bearbeitet] |
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Mas_Teringo
Inventar |
#43 erstellt: 18. Jul 2005, 08:53 | ||||
Ich blicke leider nicht ganz durch, was Du meinst. Was ich verstanden habe: Vincent profiiert nicht, wenn Du Sheng Ya in BRD verkaufst. Würde Sheng Ya in BRD zu so günstigen Preisen verkauft, dann würde Niemand mehr Vincent Produkte kaufen. Daher bedeutet dies einen Verlust für den Vertrieb. |
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BeastyBoy
Inventar |
#44 erstellt: 18. Jul 2005, 10:37 | ||||
das wurde schon rauf und runter diuskutiert, bitte Forensuche nutzen ! |
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chris2178
Gesperrt |
#45 erstellt: 18. Jul 2005, 11:21 | ||||
Ja klar Vincent würde dann Verluste machen Ich meine trozdem, wieso darf man Shengya nicht in Onlinehäusern 321 e.t.c oder auch Privat verkaufen? Was ich noch wissen wollte: Also ist Vincent hier nur in Deutschland vertreten und Shengya nur in China?hab da nicht so viel wissen deswegen die Fragen. Gruss Chris [Beitrag von chris2178 am 18. Jul 2005, 11:25 bearbeitet] |
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Mas_Teringo
Inventar |
#46 erstellt: 18. Jul 2005, 23:04 | ||||
ShengYa nur in China. Vincent auch außerhalb der BRD.
Gewerblich nicht, weil - Du die Markenrechte nicht besitzt. - es auf viele Geräte keine Zertifizierung nach deutscher Norm gibt. |
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zweisteinke
Neuling |
#47 erstellt: 15. Dez 2006, 07:52 | ||||
Betrifft China Importe Hallo alle die mitreden, weil sie Ahnung haben und auch all die anderen. Bevor Ihr Euch zu einer Meinung aufschwingt; Wer von Euch HATT!!! ueberhaupt Sheng Ya Teile??? Denn ich denke nur die sollten wirklich mitreden. Wenn schon den Vergleich mit Porsche, dann sollten auch nur die ihre Meinung schreiben, die auch wirklich schon einen gefahren haben. Ansonsten: Haltet Euch raus! Ich HABE seid 3Jahren SA 91, 2x SP 991 und den S10 CS mit HDCD, den es ueberhaupt nicht in DE gibt,von einem Bekannten direkt aus den Reich der Mitte zum testen fast geschenkt(im Vergleich zum Preis in De) bekommen! Das Ergebnis nach dieser Zeit ist fuer die Konkurenz niederschmetternd. Fuer einen Preis, zu dem ich mir im HIFI-Jammertal Deutschlend nicht mal den halben CD-Player dieser Klasse haette kaufen koennen, habe ich eine Anlage, die ALLES was ich besher hatte oder je bei einem "Fachhaendler" gehort habe(einschliesslich der in jedem Test absolut ueberbewerteten und unverschaemt ueberteuerten Teile, die mit A anfangen)ohne Probleme selbst ohne XLR Anschluss in den Schatten stellt. Verbinde ich die Teile dann auch noch mit den vom Hersteller beigefuegten XLR-Strippen(XLO gruen,als Beipackstrippen!!!), gibt es NICHTS, auch nicht in einem 10 mal teureren Preissegment, was dieser Anlage auch nur in etwa das Wasser reichen koennte -PUNKT-. Wer etwas anderes behauptet soll es mir beweisen. Es stimmt, die Dinger werden unverschaemt warm und haben einen ziemlichen Stromverbrauch. Ausser dem ist nahe an den Endstufen ein gewisses trafobrummen vernehmbar, sie sind unverschaemt schwer, haben scharfe Kanten, die Einschaltrelais hacken mitunter aber haben mich in den Jahren nie im Stich gelassen. Ein Porsche ist laut, verbraucht unverschaemt viel, ist fuer den Transport z.B. von Vincent Anlagen zur "Fachwerkstatt" nur bedingt geeignet. Aber er macht maechtig Spass, hat Kraft ohne Ende und hier kreuzen sich die Wege, genau das erwarte ich auch von meinen Stereoanlage. Soweit meine Meinung und meine Erfahrung mit Sheng Ya. Es sollte noch gesagt werden, das GEKO, die so gerne Klagende Fa. nichts mit der Herstellung irgendeiner dieser Komponenten zu tun hat. Diese Firma hat lediglich die Quallitaet chinesicher Produkte schon frueh erkannt und ist lediglich der VERTREIBER dieser Technik. Ein Onkel von o.g. Freund aus China arbeitet als Entwicklungsingenier bei Sheng Ya und hat mir versichert, dass die Teile bis auf den Namen, der anderswo mit V anfaengt, absolut identisch sind!!! Natuerlich fuerchtet GEKO nichts mehr, als dass bekannt wird, dass die Teile, die im Osten hergestellt werden(bestimmt kommt jetzt wieder einer mit der Keule -Kinderarbeit- aber seint versichert, kein Kind dieser Welt kann diese Teile tragen)zu einem Preis verkauft werden, der um den Faktor 10 niedriger liegt als der VP in Deutschland. Wer das nicht glaubt und weiterhin den Schauergeschichten der Vertreiber aufsitzt ist selber Schuld. Fuere alle die zweifeln hier die Seite des Herstellers, auf der alles zu finden ist. Vergleicht selbst. |
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zweisteinke
Neuling |
#48 erstellt: 15. Dez 2006, 07:54 | ||||
Betrifft China Importe Hallo alle die mitreden, weil sie Ahnung haben und auch all die anderen. Bevor Ihr Euch zu einer Meinung aufschwingt; Wer von Euch HATT!!! ueberhaupt Sheng Ya Teile??? Denn ich denke nur die sollten wirklich mitreden. Wenn schon den Vergleich mit Porsche, dann sollten auch nur die ihre Meinung schreiben, die auch wirklich schon einen gefahren haben. Ansonsten: Haltet Euch raus! Ich HABE seid 3Jahren SA 91, 2x SP 991 und den S10 CS mit HDCD, den es ueberhaupt nicht in DE gibt,von einem Bekannten direkt aus den Reich der Mitte zum testen fast geschenkt(im Vergleich zum Preis in De) bekommen! Das Ergebnis nach dieser Zeit ist fuer die Konkurenz niederschmetternd. Fuer einen Preis, zu dem ich mir im HIFI-Jammertal Deutschlend nicht mal den halben CD-Player dieser Klasse haette kaufen koennen, habe ich eine Anlage, die ALLES was ich besher hatte oder je bei einem "Fachhaendler" gehort habe(einschliesslich der in jedem Test absolut ueberbewerteten und unverschaemt ueberteuerten Teile, die mit A anfangen)ohne Probleme selbst ohne XLR Anschluss in den Schatten stellt. Verbinde ich die Teile dann auch noch mit den vom Hersteller beigefuegten XLR-Strippen(XLO gruen,als Beipackstrippen!!!), gibt es NICHTS, auch nicht in einem 10 mal teureren Preissegment, was dieser Anlage auch nur in etwa das Wasser reichen koennte -PUNKT-. Wer etwas anderes behauptet soll es mir beweisen. Es stimmt, die Dinger werden unverschaemt warm und haben einen ziemlichen Stromverbrauch. Ausser dem ist nahe an den Endstufen ein gewisses trafobrummen vernehmbar, sie sind unverschaemt schwer, haben scharfe Kanten, die Einschaltrelais hacken mitunter aber haben mich in den Jahren nie im Stich gelassen. Ein Porsche ist laut, verbraucht unverschaemt viel, ist fuer den Transport z.B. von Vincent Anlagen zur "Fachwerkstatt" nur bedingt geeignet. Aber er macht maechtig Spass, hat Kraft ohne Ende und hier kreuzen sich die Wege, genau das erwarte ich auch von meinen Stereoanlage. Soweit meine Meinung und meine Erfahrung mit Sheng Ya. Es sollte noch gesagt werden, das GEKO, die so gerne Klagende Fa. nichts mit der Herstellung irgendeiner dieser Komponenten zu tun hat. Diese Firma hat lediglich die Quallitaet chinesicher Produkte schon frueh erkannt und ist lediglich der VERTREIBER dieser Technik. Ein Onkel von o.g. Freund aus China arbeitet als Entwicklungsingenier bei Sheng Ya und hat mir versichert, dass die Teile bis auf den Namen, der anderswo mit V anfaengt, absolut identisch sind!!! Natuerlich fuerchtet GEKO nichts mehr, als dass bekannt wird, dass die Teile, die im Osten hergestellt werden(bestimmt kommt jetzt wieder einer mit der Keule -Kinderarbeit- aber seint versichert, kein Kind dieser Welt kann diese Teile tragen)zu einem Preis verkauft werden, der um den Faktor 10 niedriger liegt als der VP in Deutschland. Wer das nicht glaubt und weiterhin den Schauergeschichten der Vertreiber aufsitzt ist selber Schuld. Fuere alle die zweifeln hier die Seite des Herstellers, auf der alles zu finden ist. Vergleicht selbst. Http:\\www.shengya-audio.com |
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Bierbauch2000
Stammgast |
#49 erstellt: 15. Dez 2006, 14:35 | ||||
HI, ganz meine Meinung. Deutschland ist Voodooland. Highend macht hier nur teures "Guruequipment"! Wie kann man so dreist sein "Chinakracher" als Highend zu bezeichnen. Was kostet wohl ein Dynavox in China wenn man Ihn hier schon für ca. 300 Euronen bekommt ?????? Ein bekennender China Fan Bierbauch00 |
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Tulpenknicker
Inventar |
#50 erstellt: 15. Dez 2006, 21:46 | ||||
<offtopic> Ich finde es schon geil wenn uralte Threads ausgegraben werden... ...erstaunlich ist auch, wie oft sich Themen wiederholen können </offtopic> Gruß, Nils |
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Zidane
Hat sich gelöscht |
#51 erstellt: 16. Dez 2006, 02:23 | ||||
Theoretisch kann man die Preispolitik vieler Hersteller in Frage stellen. Wenn Hersteller ins Ausland gehen um billig zu produzieren, und zugleich die Rückware dann hier teuer verkaufen. Wo damals dasselbe Produkt in der BRD produziert worden ist, habe ich für son ein Handeln ebenfalls kein Verständnis. Aber das ist ja legal, erlaubt und wird ja noch gefördert. Aber wehe man kauft direkt Importware günstig ein, behält sie und irgendwann nicht zufrieden damit verkauft sie privat bei Ebay, dann wollen die von einem haben und es gibt Abmahnwellen. Irgendwie leben wir hier im falschen Film. Ich denke mal dieser Abmahnwut, und Markenrechtsfetischisten einmal für immer ein Riegel vorschieben muß. Für den Fall wie bei Ebay, das Sintron/Vincent eben nichts machen können. Die haben ja Ihr Geld für das Gerät erhalten und wieso Verlusten. Die haben ja das Geld bekommen, was sie sonst auch bekommen würden (wo es auch hergestellt wird). Ich finde das legitim, aber mehr Kohle verlangen zu wollen, werte ich mehr als Abzocke, bzw. den Versuch selber extra gewinnbringend zu verkaufen als solches dann auch wieder rechtlich problematisch ist. Da die ja eh schon einen Gewinn haben, an den Geräten die drüben verkauft werden, ohne sich hier nochmal zu bedienen. Der einzige Grund, der in der Tat relevant sein könnte wie sicher die Geräte ohne CE/TUV/RU etc. Siegel sind und ob man nicht Gefahr läuft vielleicht nicht das org sondern eine Kopie etc. (Grauimport) aus China zu erhalten die sich hier als brandgefährlich herraustellen könnte. Aber sonst sehe ich keine Gründe oder bedenken. Korrekt wäre es die Geräte da drüben, hier für den gleichen Preis zu verkaufen, + Zoll und Versand. Aber bitte ohne extra Gewinnspanne die dann z.t mehr als 25% des eigentlichen Preises erwarten. Aber solange das geduldet wird wird sich daran ja nichts ändern. So baut man z.b den Aqvox Wandler da drüben für 250 Euro zusammen, und hier lohnt man 850 Euro. Hallo, das ist aber legtim. Aber gut das ist eben Deutschland, hier geht sowieso einiges in die Hose, vielleicht mehr als in anderen EU-Ländern. |
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