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Widerrufsrecht einschränken bei Hardware?+A -A |
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Autor |
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Kugelfisch
Stammgast |
#1 erstellt: 07. Feb 2006, 18:40 | |
Hallo, ich habe bei einem Satellitenreceiver (Humax HD 1000) des Anbieters Digitalpremiere auf dem Lieferschein folgendes entdeckt: Wenn die Verpackung des Geräts geöffnet wird, indem man ein aufgeklebtes Siegel durchtrennt, erlischt sofort das Recht auf Widerruf. Eine Rückgabe des Geräts ist dann definitv ausgeschlossen. Jetzt würde mich mal interessieren, ob so etwas möglich ist bei Hardware? Bei Software etc. ist das schon klar, aber bei Hardware? Dann könnte sich ja jeder Internetanbieter quasi von diesem Verbraucherrecht befreien, indem er eine solche Klausel in die AGBs schreibt. Bzw. in den AGBs ist dies gar nicht enthalten, es steht nur auf dem Lieferschein. ich vermute mal, mal will Kunden abschrecken, etwas zurückzusenden und diese Klausel ist nichtig, aber wer weiß???? Wie soll ich etwas ausprobieren, wenn ich es nicht testen kann auf Funktion, Gefallen, etc.? Also hat hier jemand Ahnung auf diesem Gebiet? |
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Iskandar
Ist häufiger hier |
#2 erstellt: 07. Feb 2006, 22:57 | |
Eine solche Klausel ist (im Versandhandel) definitiv ungültig! Selbstverständlich darfst Du die versendete Ware testen... vergleichbar dem, wie es im Ladengeschäft auch möglich wäre.. dazu gehört auch das Auspacken und die Inbetriebnahme (sachgemäße Benutzung). Prinzipiell darf Dir bei Widerruf eine evtl. Wertminderung der Ware durch "Abnutzung" angerechnet werden. IdR. gehört dazu aber nicht die "Beschädigung" der Umverpackung durch Öffnen derselben... Im Einzelfall dürfte es aber schwierig sein, Dein Recht durchzusetzen, wenn Dir der Versandhändler nicht den vollen Betrag zurück erstattet. meine persönliche Meinung: ein Händler, der solche Klauseln hat, verdient seine Kunden nicht! Wie wird der Händler erst im Garantiefall reagieren?! Schicke doch einfach das Paket ungeöffnet zurück und mache von Deinem gesetzl. Widerrufsrecht gebrauch. Dann bestelle die Ware bei einem anderen Händler, der vielleicht 10 Euro mehr verlangt, dafür aber seriöse AGBs hat. Gruss, Mario PS: ich bin natürlich kein Jurist. |
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Kugelfisch
Stammgast |
#3 erstellt: 08. Feb 2006, 09:35 | |
Ich habe mir das natürlich erst nach dem Öffnen durchgelesen. Klar, denn es ist in den AGBs auch nicht enthalten, steht nur "im Kleingedruckten" auf dem Lieferschein. Jetzt wird es wieder verpackt und zurückgeschickt. Mal sehen, was die antworten. |
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