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MM Filialrückgabe bei Onlinekauf?+A -A |
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Autor |
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kingcorner
Ist häufiger hier |
#1 erstellt: 10. Feb 2016, 12:17 | |
Hi zusammen, ich bin grad am überlegen mir einen neuen 55" TV im Onlineshop bei MediaMarkt zu bestellen da er dort günstiger ist als z.b. bei Amazon. Vorteil: ich könnte ihn direkt im Markt abholen. Meine Frage aber: kann ich - wenn das gute Stück Clouding, DSE etc. hat - diesen einfach wieder in der Filiale meines Vertrauens zurück geben und bekomme dann mein Geld zurück? Also z.b. Gutschrift auf der Kreditkarte? Da ich ja Online bestellen würde, müsste ja das 14 Tägige Rückgaberecht greifen, oder? Ich lese öfters das MM / Saturn die Kunden dann mit einem Gutschein "abspeist". Darauf habe ich wiederrum keine Lust, da meine andere Wahl (LG 7729) dort nicht zu haben wäre. Wäre super wenn mir hier einer helfen könnte. Gruß KK [Beitrag von kingcorner am 10. Feb 2016, 12:22 bearbeitet] |
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hari76
Stammgast |
#2 erstellt: 10. Feb 2016, 13:33 | |
Persönliche Erfahrungen damit habe ich nicht, aber ein Auszug aus den AGB's sagt folgendes:
Für mich ist das eindeutig, solltest du bei Abholung Bar bezahlen, solltest du auch Cash zurück bekommen, zahlst mit Karte wird zurückgebucht. Du solltest aber in jedem Falle vor einer Reklamation, den Widerruf ONLINE einleiten. Dieses Datum zählt dann auch für die 14 Tage Frist. lg Hari |
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kingcorner
Ist häufiger hier |
#3 erstellt: 10. Feb 2016, 13:57 | |
Ah, bestens! Vielen Dank |
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eraser4400
Inventar |
#4 erstellt: 10. Feb 2016, 14:08 | |
Da ich ja Online bestellen würde, müsste ja das 14 Tägige Rückgaberecht greifen, oder? >Nö. Solang du den TV vorher testen könntest (das wäre ja beim Markt dann vor Ort so) gilt dies eben nicht. |
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hari76
Stammgast |
#5 erstellt: 10. Feb 2016, 14:16 | |
Das ist so aber nicht ganz richtig. Das würde nur zutreffen wenn er den TV bei der Warenausgabe auspacken und testen würde/könnte. Normal ist aber, dass man da mit seinem Abholschein auftaucht und dafür einen Karton überreicht bekommt. Wäre auch ein ziemliches Chaos wenn da jeder anfangen würde sein Gerät aufzubauen Was zählt ist ob er Online bestellt/bezahlt hat. Wobei ich mir bei "nur" 35€ Versandkosten das Ding sowieso schicken lassen würde, damit wäre das ganze Risiko bei der Spedition statt bei einem Selbst. Und die Eingangsfrage erübrigt sich von selbst. lg Hari |
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eraser4400
Inventar |
#6 erstellt: 10. Feb 2016, 14:21 | |
Das würde nur zutreffen wenn er den TV bei der Warenausgabe auspacken und testen würde/könnte. >Genau das habe ich ja gemeint. WÜRDE ist unwichtig! Was zählt ist ob er Online bestellt/bezahlt hat. >Nein. [Beitrag von eraser4400 am 10. Feb 2016, 14:22 bearbeitet] |
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blacksheep1987
Stammgast |
#7 erstellt: 10. Feb 2016, 17:08 | |
Seh ich aber auch so, dass wenn man ihn online kauft und bezahlt (das wichtigste)und selbst abholt, das Recht auf 14Tage Wiederruf hat. Denn man hat ihn ja gekauft/bezahlt ohne ihn zu sehen/testen zu können. Ob man den jetzt holt oder liefern lässt ist da egal. |
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eraser4400
Inventar |
#8 erstellt: 10. Feb 2016, 17:17 | |
Naja...wenn man selbst einem Volljuristen hier nicht glaubt... Ich klink' mich hier dann aber auch aus. Mache hier ja nu keine Rechtsberatung. Das ist mein Täglich Brot... Hier will ich nur über TVs labern. |
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blacksheep1987
Stammgast |
#9 erstellt: 10. Feb 2016, 17:20 | |
Was ich dann nicht verstehe, man hat ihn ja vorab, zuHause online bezahlt ohne das Gerät je gesehn zu haben? Also müsste man es sich schicken lassen um den Wiederruf ausübe zu können? Noch dämlicher gehts aber nicht? [Beitrag von blacksheep1987 am 10. Feb 2016, 17:21 bearbeitet] |
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eraser4400
Inventar |
#10 erstellt: 10. Feb 2016, 17:23 | |
Der Einfachhalt halber und weil ihr ja sonst ewig nervt: Die Gerichte sehen das so; Hat man die Möglichkeit, die Ware zu begutachten vor Kauf, und nimmt diese dann aus eigener Entscheidung heraus nicht wahr (warum auch immer), geht das nicht zu Lasten des Händlers. Eigene Schuld sozusagen. |
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blacksheep1987
Stammgast |
#11 erstellt: 10. Feb 2016, 17:31 | |
Hab ich ja nicht wenn ich ihn zuhause online gekauft habe. Bei der Abholung könnte ich das Gerät begutachten, da hab ich aber schon lange bezahlt. Die gesetztgebung ist schon teilweise fürn Hugo |
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hari76
Stammgast |
#12 erstellt: 10. Feb 2016, 17:34 | |
Vielleicht gibt es da auch nationale Unterschiede? Ich habe das bei uns in Ö schon des öfteren gemacht (jetzt nicht MM aber andere Läden mit Onlineshop UND Ladenlokal) und auch schon das ein oder andere mal vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Wenn man hier über den Onlineshop bestellt, gilt es als Onlinekauf und man ist gemäß Fernabsatzgesetz berechtigt ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurück zu treten. Kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen dass die das bei mir immer nur auf Kulanz gemacht haben. Aber egal, für mich ist es eigentlich irrelevant warum sie die Sachen zurückgenommen haben, Hauptsache ist DASS sie sie zurückgenommen haben. Hätten die das nicht gemacht, wäre das sicher mein letzter Kauf gewesen. ABER falls Eraser Recht hat und es in DE so ist wie er sagt, dann müsste mMn bei einer Onlinebestellung, beim Checkout ein Hinweis/eine Warnung kommen sobald man als Versandart "Abholung" gewählt hat, dass in dem Fall das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Ähnlich wie es beim Kauf als Firmenkunde abläuft. Sonst grenzt das mMn schon an Täuschung des Konsumenten. lg Hari |
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blacksheep1987
Stammgast |
#13 erstellt: 10. Feb 2016, 18:50 | |
Ich war heute kurz davor bei MM zu bestellen, mit Selbstabholung, hätte nur noch auf "jetzt kaufen" klicken müssen. Nach dem hier frag ich aber lieber direkt bei MM nach was Sache ist.(hier in AT) Hab nur mal im e4you mitbekommen wie einem 10% abgezogen wurden weil er seine Online bestellung zurrückgegeben hat (weil die Verpackung geöffnet war kam der Abzug zustande) daher kauf ich da auch nicht. |
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ingo74
Inventar |
#14 erstellt: 10. Feb 2016, 20:36 | |
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=266177&ccheck=1 |
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hari76
Stammgast |
#15 erstellt: 10. Feb 2016, 20:52 | |
Danke, das bringt ja mal Licht ins Dunkel. Wenn man also eine Bestellung in einem ONLINESHOP tätigt, ist es egal ob Zustellung oder Abholung und man hat Anspruch auf Widerruf.
http://www.123recht....tique-__f174511.html Wenn man allerdings nur eine ONLINERESERVIERUNG vornimmt und der Vertrag erst bei Abholung zustande kommt, gilt das Fernabsatzgesetz nicht.
http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/12.html lg Hari |
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ingo74
Inventar |
#16 erstellt: 10. Feb 2016, 20:54 | |
So verstehe ich das auch und wenn ich mir die AGB´s von mediamarkt.de durchlese, dann schaut das genau so aus - Widerruf möglich bei Lieferungsart "Ladenabholung". Hat bei mir übrigens auch so schon 2x geklappt [Beitrag von ingo74 am 10. Feb 2016, 20:54 bearbeitet] |
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blacksheep1987
Stammgast |
#17 erstellt: 23. Feb 2016, 18:36 | |
Jetzt hab ich eigene erfahrungen gesammelt. Online bestellt, im Markt abgeholt und nun wieder zurrückgegeben. Hab zuvor noch eine Mail mit dem Wiederruf geschickt um sicher zugehn. Alles überhaupt kein Problem, super freundlich und sehr hilfsbereit. Einziges Manko, online bei "meine Bestellungen" kann man ja auch auf Artikel zurückgeben klicken, da steht jedoch: "dieser Artike kann nicht zurückgegeben werden." |
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