Wie ohne Premiere-Karte testen, ob HD-Programme empfangbar wären?

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immanuelkant
Ist häufiger hier
#1 erstellt: 26. Aug 2006, 21:33
Hi,

habe mir günstig einen HUMAX PR-HD1000C besorgt (noch) ohne Premiere-Abo.

Das Premiere-Abo möchte ich aber nur abschließen, wenn das HD-Signal bei mir im Kabel (Signal von KD - Kabelnetz von WohnBau Mainz) auch wirklich korrekt anliegt.
Wie kann ich das jetzt einigermaßen sicher mit meinem neuen Receiver vorab feststellen?

Vielen Dank für Eure Tipps!

Uwe

PS. Ja, beim Sendersuchlauf wurden Premiere HD-Film und HD-Sport gefunden. Habe auch gesucht, ob irgendwo Frequenz, Signalstärke und Signalqualität für beide Programme abzulesen ist - habe aber nix gefunden (vielleicht bin ich ja zu doof dazu gewesen).

Infos über die Programminhalte werden auch beim Aufrufen der HD-Programme angezeigt. Das Formatsymbol zeigt aber z.B. immer stur 576i (müsste da bei HD-Programmen nicht 1080i stehen?)


[Beitrag von immanuelkant am 26. Aug 2006, 22:15 bearbeitet]
kiesshauer
Inventar
#2 erstellt: 27. Aug 2006, 20:44
also grundsätzlich sollte es bei Kabel ja schon so sein das wenn die Kanäle vorhanden sind diese auch guckbar sind. Wenn sie also in der Kanalliste auftauchen sollte auch alles ok sein. Im Zweifel würde ich einfach beim Kabelnetzbetreiber nachfragen wie es damit aussieht in deiner Wohngegend.
joachim06
Inventar
#3 erstellt: 28. Aug 2006, 08:56
Hi immanuelkant.

Ich habe 2 Satreceiver(Humax 9700 + HD 1000).Auf zu erst genanntem Gerät,wurden die HD-Programme nach einem neuem Suchlauf nicht erkannt.Auf dem Humax HD 1000,werden Sie erkannt und auch dargestellt.

Ich gehe davon aus,das die auf deinem Humax HD 1000 C erkannten HD Programme,bei einer Freischaltung auch wieder gegeben werden!

Gruß

joachim06
diba
Inventar
#4 erstellt: 28. Aug 2006, 10:35

immanuelkant schrieb:
Das Premiere-Abo möchte ich aber nur abschließen, wenn das HD-Signal bei mir im Kabel (Signal von KD - Kabelnetz von WohnBau Mainz) auch wirklich korrekt anliegt.

Warum möchtest du da selbst experimentieren? Frag doch einfach deinen Kabelbetreiber. Würd ich zumindest so machen ...
kiesshauer
Inventar
#5 erstellt: 28. Aug 2006, 10:39
so sollte es sein.
immanuelkant
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 28. Aug 2006, 19:00

diba schrieb:

Warum möchtest du da selbst experimentieren? Frag doch einfach deinen Kabelbetreiber. Würd ich zumindest so machen ...



kiesshauer schrieb:
so sollte es sein. :)


... erst mal Danke für Eure Tipps!
ABER: Da bei mir Kabelnetzanbieter und Kabelsignalanbieter nicht identisch sind, bekomme ich keine validen Aussagen. Der eine sagt, dass es letztlich am anderen hängen kann. Niemand übernimmt irgendeine Garantie! *grr*

Daher: Gibt es irgend eine Möglichkeit sich Signalstärke und Signalqualität der beiden HD-Programme jeweils am Humax PR-HD1000c anzeigen zu lassen?


[Beitrag von immanuelkant am 28. Aug 2006, 19:04 bearbeitet]
kiesshauer
Inventar
#7 erstellt: 28. Aug 2006, 20:03
du kannst ein Abbo innerhalb einer bestimmten Zeit nach Abschluss wider stornieren. Hast also genuig Zeit es einfach auszuprobieren.
diba
Inventar
#8 erstellt: 29. Aug 2006, 10:18

immanuelkant schrieb:
Da bei mir Kabelnetzanbieter und Kabelsignalanbieter nicht identisch sind, bekomme ich keine validen Aussagen. Der eine sagt, dass es letztlich am anderen hängen kann. Niemand übernimmt irgendeine Garantie!


Immer wieder erstaunlich, welche Krücken einem in den Weg gelegt werden ...
Ich würde Premiere darauf aufmerksam machen, das grenzt ja schon an Geschäftsschädigung ...
joachim06
Inventar
#9 erstellt: 29. Aug 2006, 11:32

immanuelkant schrieb:
Daher: Gibt es irgend eine Möglichkeit sich Signalstärke und Signalqualität der beiden HD-Programme jeweils am Humax PR-HD1000c anzeigen zu lassen?


Hi Immanuelkant.

Bei meinem Humax HD 1000 S,geht dies folgender massen : Im Humax-Menü über Installation auf Kanalsuchlauf gehen.Dort wird Dir unten,die jeweilige Empfangsstärke und Qualität des grade einegestellten Programms angezeigt.

Stellst Du ein anders Programm ein,wirst Du fest stellen,das sich die Daten nach oben oder unten verändern.

P.S.Das es beim Humax HD 1000 C genau so funktioniert,kann ich nur vermuten.

Gruß

joachim06
kiesshauer
Inventar
#10 erstellt: 29. Aug 2006, 20:53
denke eher nicht oder?
RvB
Stammgast
#11 erstellt: 31. Aug 2006, 14:18
Hallo,
ich muss hier mal vor falschem Rechtsrat warnen. Du kannst Premiere bestellen und hast auch das Widerrufsrecht; aber wenn Du die Karte freischalten läßt, dann erlischt dieses Widerrufsrecht vorzeitig. So zumindest die AGB von Premiere.

Zu Deinem Problem: Ich hatte den Humax auch ohne Premiere-Smartcard angeschlossen und auf den HD-Kanälen von Premiere (Bild blieb selbstredend dunkel) wurde eine 576i-Auflösung angezeigt im Info-Feld.
Mit Benutzen der Premiere-Smartcard wurde dann die HD-Auflösung 1080i angezeigt und auch gesendet.
Gruß Ralf
kiesshauer
Inventar
#12 erstellt: 31. Aug 2006, 14:25
ups... Sorry, wusste ich nicht. Danke für die Info.

Wobei ich mir eigentlich nicht vorstellen kann das das rechtens ist. Das würde ja bedeuten wenn ich ein Elektrogerät einschalte, mich also für die Nutzung entschieden habe, es nicht mehr zurückgeben kann. Da muss ich mich glatt mal schlau machen ob das so rechtens ist.
joachim06
Inventar
#13 erstellt: 31. Aug 2006, 16:59
Hi Leute.

Ich kann das,was RvB schreibt,auch nicht ganz nachvollziehen.

Ich habe in den letzten 15 Jahren mehr mals neu gekaufte Elektro-und Elektronik-Geräte,nach kurzem gebrauch und der Feststellung eines Fehlers,umgetauscht und kulanter weise immer ein Neugerät oder das Geld zurück bekommen.

Niemand hat Anstoß daran genommen,das die Geräte kurzzeitig benutzt wurden!

Gruß

joachim06
RvB
Stammgast
#14 erstellt: 31. Aug 2006, 20:16
Hallo Joachim,
Kulanz ist eine kaufmännische Entscheidung, die oftmals sinnvoll, weil kundenbindend ist. Im übrigen nimmst Du darauf Bezug, dass die Sachen einen Fehler haben.
Wenn eine Premiere-Smartcard keinen Fehler hat und Premiere empfangbar ist, dann hat Premiere seine Pflicht und Schuldigkeit getan. Falls es zu Problemen unter den Geräten kommt, dann ist das zunächst die Sache des Kunden.
AGB´s sind dagegen vorerst verbindlich, weil sie Vertragsbestandteil werden.
Natürlich kann man sich gerichtlich gegen sogenannte Überraschungsklauseln in AGB´s zur Wehr setzen, aber ob diese konkrete Regelung eine unzulässige Klausel ist, dass habe ich nicht vor herauszubekommen. Wer es darauf ankommen läßt, sollte eine Rechtsschutzversicherung haben, die solche Rechtsstreitigkeiten abdeckt, gute Nerven und einen Anwalt, der bereit ist, sich bei diesem doch geringen Streitwert für ein kleines Honorar damit zu befassen. Im übrigen empfehle ich einen Blick in § 312d BGB.
Viel Spaß beim Streiten, ich genieße solange Premiere HD:prost
Gruß Ralf


[Beitrag von RvB am 31. Aug 2006, 20:22 bearbeitet]
kiesshauer
Inventar
#15 erstellt: 31. Aug 2006, 21:23
ich genieße es auch noch. Finde eine solche Klausel aber trotzdem unerhört.
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