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Legal / Illegaler Dwonload+A -A |
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Autor |
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mazeh
Inventar |
#51 erstellt: 01. Apr 2011, 16:38 | |||||
Wolf23 schrieb:
100% Zustimm Ganz genau so funkioniert dieser Markt , und das wissen die cleveren Künstler. Die einzige nichts leistende Vereinigigung , die Engstirnig an horrenden und schnellen Profiten ohne weitsicht Interessiert ist , ist die GEMA. Aufruf , bitte aus der GEMA austreten. ! vielen Dank Es gibt Massen an guter Musik dort draussen, die warscheinlich niemals den Weg in den Rundfunk finden wird. Genau deshalb, würde diese Musik vielen auch niemals zugänglich werden, wenn man Sie nicht sharen würde. Der Künstler will etwas was von mir , damit ist es nur recht und billig , für beide seiten , es mir so einfach wie möglich zugänglich zu machen. In wie weit es ab hier jetzt realistisch ist , von der Industrie zu behaupten Verluste einzufahren , der vergisst die Gewinne , die auf diesem weg sonst nicht möglich wären. Es gibt Leute die bekommen den Hals nicht voll genug und würden sich selber zerstören wenn sie alles verbarikadieren würden. Gruß mazeh |
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Wolf23
Stammgast |
#52 erstellt: 01. Apr 2011, 16:52 | |||||
http://www.youtube.com/watch?v=qpUESyh1L9I Ab 1:50. Ich kann den Typ zwar nicht leiden, man kann aber nicht abstreiten, dass er sich in Branche auskennt und wo er Recht hat er Recht. |
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Bad_Robot
Hat sich gelöscht |
#53 erstellt: 01. Apr 2011, 16:53 | |||||
Ja, genau, so sieht's aus. Bei 10 Alben ist die Verteilung von 100 Kopien nicht zu hoch gegriffen und absolut im Rahmen, das hast du beim Kauf der Alben beglichen. Naja, laß' es vielleicht 70 oder 80 sein.
Ja, das ist dann in der Tat traurig und bitter, wenn es so einen Fall erwischt. Das finde ich für den Einzelnen, den es da erwischt, auch nicht gerecht. Auf der anderen Seite verstehe ich schon das Bestreben, die massenhafte illegale Verbreitung einzudämmen (Musiker wollen schließlich auch leben...), aber die Kosten (Strafe, Gebühren etc) für den Betroffenen ist bei diesen "Bagatellfällen" einfach zu hoch. Hier bereichern sich einfach nur ein paar Anwälte, finde ich.
Sofern die Medien nicht kopiergeschützt sind, ja. Viele Grüße, Markus |
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Wolf23
Stammgast |
#54 erstellt: 01. Apr 2011, 17:03 | |||||
Wie ist das denn bei den Filmen genau begruendet mit dem "wenn sie einen Kopierschutz haben"? Ist die GEMA da nicht im Preis des Films enthalten, also bezahlt man dann anstatt der GEMA den Programmierer dessen Werk nach gefuehlten 2 Wochen nutzlos geworden ist? Man kauft ja eigentlich das selbe mit oder ohne Kopierschutz und die Programme um den Schutz zu umgehen sind ja auch legal und frei erhaeltlich. Ich waere sogar theoretisch dazu gezwungen die zu nutzen weil ich ueber den PC kucke und einige DVDs ohne diese Programme garnicht ankucken koennte. Der "Ist-Zustand" ist auf jedenfall nicht sonderlich zufrieden stellend ^^ [Beitrag von Wolf23 am 01. Apr 2011, 17:13 bearbeitet] |
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Bad_Robot
Hat sich gelöscht |
#55 erstellt: 01. Apr 2011, 17:09 | |||||
Ehrlich gesagt, weiß ich nicht. (Ich weiß auch nicht alles :))
Nein, bereits der Besitz von Programmen, die den Kopierschutz umgehen, ist in D strafbar. (z.B. AnyDVD.) Viele Grüße, Markus [Beitrag von Bad_Robot am 01. Apr 2011, 17:17 bearbeitet] |
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Wolf23
Stammgast |
#56 erstellt: 01. Apr 2011, 17:12 | |||||
AnyDVD ist illegal? Oh witzig ich sehe grade, dass der Firmensitz im Impressum auf deren Seite sich in Irland befindet und die keine deutsche Domain nutzen... |
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Bad_Robot
Hat sich gelöscht |
#57 erstellt: 01. Apr 2011, 17:18 | |||||
In D ist der Besitz illegal, ja. Viele Grüße, Markus |
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ctu_agent
Inventar |
#58 erstellt: 01. Apr 2011, 17:52 | |||||
Sorry, aber genau das tust du. Deine Argumente resultieren aus einer diffusen ehtischen Grundhaltung, die lediglich darauf basiert, das nach deiner Auffassung Musik was besonderes ist und kein handelbares Gut wie jedes andere Gut auch. Da der Inhaber von Rechten - und das gilt in zivilisierten Gesellschaften nun auch halt für Musikrechte - kann entscheiden wer, wann, wie oft, auf welchen Medien seine Musik nutzen kann. Das ist Basis einer jeden Urheberrechtes. Musik ist ein handelbares Gut wie jedes andere künstlerische werk auch.
Der letzte Satz stimmt, kann aber weder rechtlich noch moralsich eine Grundlage sein, Musik illegal herunterzuladen. Bp. Du gründest eine kleine Fa., bist auf Mundpropaganda angewiesen und schwupps kommt ein anderer daher, nimmt deine Produkte und verbreitet sie ohne zu bezahlen. Argument: hab es ja nur gut gemeint, wollte helfen. Das ist lächerlich. Im übrigen können alle deine Rechtsfragen beantwortet werden, wenn du mal z.B. das PDF lesen würdest das in einigen Posts vorher verlinkt wurde. Da steht nun wirklich alles drin, was es rechtlich dazu zu sagen gibt. Finde es immer wieder erstaunlich, wie sich jeder so seine eigenen Rechtsvorstellungen bastelt um illegales handeln zu rechtfertigen. |
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mazeh
Inventar |
#59 erstellt: 01. Apr 2011, 19:03 | |||||
ctu agent schrieb:
Ich sehe das mal, unabhängig von der Rechtslage (die mir bekannt ist) von der anderen Seite. Musik als Massenware funktioniert nur begrenzt. Musik ist, wenn man damit Geld verdienen möchte , etwas sehr individuel persöhnliches , bzw kann es sein, wenn man FAN ist. Wenn man als Künsler ersthaft daran interessiert ist, mich und mein Geld in Zukunft einplanen zu wollen, muss ich den Leuten Zeit geben, sich mit meiner Musik zu beschäftigen. Bei einer Klorolle, egal wer sie herstellt, weiß ich vorher sehr genau ob sie mir von nutzen sein wird, bei Musik weiß ich das nie , die muss erstmal anprobiert werden und gegebenfals auch Probetragen. Auch wenn es albern klingt, so ist es aber nunmal. Den einzigen, denen eine härtere Gesetzeslage nützen würde , sind die, die schon bekannt sind und eigentlich auch genug verdienen. Es muss also eine Toleranzschwelle existieren und die sehe ich , im legalen sharing , oder gleich offen vom Künstler ( natürlich nur eine Auswahl ) downloadbar. Also Praktisch legales geziehltes sharing durch die MI , von mir aus auch als 96k mp3. Ich lerne auf "abwegen", heute wie damals, jede Menge Künstler kennen, die sicher zu 100% an mir vorbeigegangen wären. gruß mazeh [Beitrag von mazeh am 01. Apr 2011, 19:38 bearbeitet] |
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kölsche_jung
Moderator |
#60 erstellt: 01. Apr 2011, 19:43 | |||||
ich wäre übrigens nach wie vor an einer inhaltlichen Diskussion über das Thema: "Download der CD, die man bereits gekauft hat" interessiert ... das eine generelles downloaderlaubnis nicht in frage kommen kann, sollte jedem klar sein. ein musikstück stellt sowohl künstlerische leistung als auch handwerkliche arbeit dar (mal mehr mal weniger) dieses werk steht nun zur disposition des schaffenden ... und wenn der das nicht verschenken will, dann will er das nunmal nicht. da ich keinerlei recht an dem werk habe, verbietet sich ein download ... auch wenn ich das lied schon 100mal im radio gehört habe, bzw. dort hätte aufnehmen können. auch das vermittelt keinerlei recht oder anspruch. anders jedoch bei der bereits erworbenen cd ... da bin ich im besitz des (auch vom träger losgelösten) nutzungsrechtes. ... @badrobot ich finde es ja irgendwie amüsant, dass du schreibst, du würdest argumentativ vorgehen und kein wort über meine argumentation (käufer ist inhaber des nutzungsrechtes) ... klaus |
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Bad_Robot
Hat sich gelöscht |
#61 erstellt: 01. Apr 2011, 20:32 | |||||
Hallöchen, ich bin da selber gerade am Stöbern und habe das hier gefunden, da steht tatsächlich, das Herunterladen von Musik für den privaten Gebrauch sei legal. Ist ganz lesenswert: http://www.heise.de/ct/artikel/Musikkopien-illegal-287570.html Das ist doch mal 'ne ganz konträre Darstellung. Für den Besitz von Musik sei keine Lizenz oder Erwerb des Nutzungsrechts erforderlich. Demnach wäre der reine Download (nicht der Upload oder das Sharen) sogar dann legal, wenn man gar keine Original CD besitzt. Die Urheberrechtsverletzung beginge der Uploader, nicht der Downloader. Auch für das Weitergeben im engsten Bekanntenkreis (hier ist die Rede von 7 Kopien) sei kein Original notwendig. Wenn du also von einer CD, die du besitzt, für Freunde 7 Kopien anfertigst, dann dürfen diese 7 Freunde jeder wiederum 7 Kopien davon machen und weitergeben. Das sind ja fröhliche Aussichten. Sollte mein "Fachwissen" diesbezüglich falsch sein? Ich weiß natürlich nicht, ob dieser Artikel jetzt recht hat; wie alt der ist und ob das gültig ist. Man sollte echt mal einen richtigen Anwalt fragen. Viele Grüße, Markus [Beitrag von Bad_Robot am 01. Apr 2011, 20:34 bearbeitet] |
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kölsche_jung
Moderator |
#62 erstellt: 01. Apr 2011, 20:58 | |||||
find ich ok, dass du nicht stur an deiner bisher geäußerten Rechtsansicht festhälst ...
Frag mich ... ist allerdings absolut nicht mein Fachgebiet, bin "rein privat" hier ... der Anwalt bringt also auch nichts ... zumal die meisten Anwälte auch nur bestehende Rechtsansichten nachquasseln und gerade das Gebiet ist noch ganz am Anfang der Rechtsentwicklung ... jetzt ist eigene Argumentation und Fantasie gefragt klaus |
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Bad_Robot
Hat sich gelöscht |
#63 erstellt: 01. Apr 2011, 21:06 | |||||
Ich bin zwar alt, aber noch lernfähig. Viele Grüße, Markus |
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mazeh
Inventar |
#64 erstellt: 01. Apr 2011, 23:14 | |||||
Bad Robot schrieb:
Ja, so sieht es tatsächlich aus in DE , man kann so ziemlich alles legal für den Privatgebrauch laden, solange es sich dabei nicht, um von Grund auf , für UrREschutzverletzungen bekannte Portale handelt. Also schon der reine Download in Tauschbörsen ist schon nicht mehr legal und könnte bei Nachweis, Ärger bringen. Alles andere, interessiert niemanden und ist Privat. Wie immer, ist dabei das richtig Mass der eigendliche Knackpunkt. Die Indusrie stellt das sehr gerne dramatisch anders dar. Edit: kölsche jung schrieb:
Auch hier ist das laden legal , aber eben nicht, in von Grund auf bekannten UhREschutzverletzenden Portalen. Egal ob man die Nutzungrechte bereits besitzt, man verletzt das UhRE nicht selber, aber man unterschtüzt bewusst, die (gesetzlich bereits festglegte) Vorsätzlichkeit solcher Portale. Gruß mazeh [Beitrag von mazeh am 01. Apr 2011, 23:53 bearbeitet] |
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Wolf23
Stammgast |
#65 erstellt: 02. Apr 2011, 00:53 | |||||
@mazeh: Warum sollte das Portal entscheidend sein, das schnall ich grad nicht, meinst du weil man bei vielen Systemen automatisch das zum Download anbietet was man momentan selber saugt, das ist ja auch nicht bei allen so? Die Tauschboersen kann man ja durchaus komplett legal nutzen wenn man freie Inhalte (nicht unbedingt Musik) herunterlaed bzw. anbietet. @ctu_agent: Ich habe immernoch nicht behauptet das Raubkopieren moralisch richtig sei, sondern versuche die Behauptung zu wiederlegen, dass Raubkopien der Musikbranche derart schaden wie es halt oft dargestellt wird. Ich hab aber auch keinen Bock mehr auf das Thema wenn sich keiner die Muehe macht meine Beitraege komplett zu lesen, ich schreibe diesbezueglich nichts mehr. @Bad_Robot: Das kann sein, allgemein behauptet wird ja, dass man beim reinem Download nichts zu befuerchten hat, den genauen Hintergrund kenne ich auch nicht, also ob es jetzt wirklich legal oder halblegal ist, ist auf jeden Fall mal interessant, das ueberrascht mich jetzt durchaus auch mal, ich ging bisher davon aus, dass man als Downloader nur in der Regel unbelangt bleibt. Also kann ich mir jetzt nach der jetzigen Rechtslage die Platte legal mit 200 GB an mp3s vollknallen, solange ich sie nur im Bekanntenkreis weiterverbreite, seh ich das richtig? "Was ist dann aber die Geschaeftsgrundlage von diesen Onlinemusicstores?", frag ich mich, das waere ja dann eher mit Spenden sammeln zu vergleichen als mit einem Handel. @koelsche_jung: Sorry, dass ich hier was in Brand gesetzt habe, aber die Antwort scheint ja nun gefunden zu sein Wenn du Anwalt bist weisst du ja vl. wie sich der juristische Bekanntenkreis definiert, das waere vl. auchnoch ganz interessant zu wissen. [Beitrag von Wolf23 am 02. Apr 2011, 00:57 bearbeitet] |
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mazeh
Inventar |
#66 erstellt: 02. Apr 2011, 02:07 | |||||
Wolf23 schrieb:
Portale wie Emule , Kazaa usw zählen z.B unter "bekannt UhREverletzend" , wenn man dort nachweisbar mit entsprechendem Content erwischt wird , würde allein schon der download illegal sein , durch den Zwangsupload, ist es das aber sowieso. Nutzen kann man diese Portale aber auch problemlos legal. Usenet hat z.B keinen Zwangsupload, würde aber auch unter "bekannt UhREverletzend" fallen. Aber der Nachweis ist hier nicht so einfach möglich. Mit Http downloads geht das noch völlig problemlos. Wenn man aber eine eventuelle, aus anderen Gründen, Hausdurchsuchung vornehmen würde und fände 200gb Content ohne Nutzungsrechte , wird man sich schon erklären müssen. Man sollte den kleinen Finger von Gesetzgeber nicht versuchen abzureißen, das Maß ist entscheidend ob es letztlich noch legal ist. Fragen wird allerdings von sich aus niemand danach.
gruß [Beitrag von mazeh am 02. Apr 2011, 02:26 bearbeitet] |
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