Samsung Garantie (B859 aber auch generell)

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nitch80
Stammgast
#1 erstellt: 13. Sep 2010, 22:27
Hallo zusammen,

ich habe einen Samsung PS50B859 und dieser wurde mir bereits 2 mal direkt am Anfang repariert. Wie ist das wenn ich ihn erneut reparieren lassen muß weil etwas nicht in Ordnung ist. Ich habe gehört dass man ihn beim dritten Mal gegen eine Gutschrift des damaligen Betrages umtauschen kann. Stimmt das?

Beste Grüße und danke für alle Antworten


[Beitrag von nitch80 am 13. Sep 2010, 22:29 bearbeitet]
sascha1603
Stammgast
#2 erstellt: 14. Sep 2010, 05:48
hallo

es muss wenn dann 3x der gleiche defekt gewesen sein, innerhalb eines jahres dann hast du einen anspruch auf ein neugerät!!! und nicht auf einen gutschein

mfg sascha
nitch80
Stammgast
#3 erstellt: 14. Sep 2010, 08:00
Und warum hat man dann 3 Jahre Garantie? Muss das zwingend im ersten Jahr sein?
Mekali
Hat sich gelöscht
#4 erstellt: 14. Sep 2010, 10:13
Wenn ich richtig informiert bin, musst du dem Hersteller 2mal die Möglichkeit auf Nachbesserung geben. Ob das wegen ein und demselben Defekt sein muss weiß ich nicht. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Du nach einem zweimaligen erfolglosen Reparaturversuch (wegen eines Defektes) den Gewährleistungsanspruch geltend machen kannst. D.h. Du kannst den Verkäufer der Ware auffordern, das Gerät zu wandeln. Entweder muss der Verkäufer Dir ein einwandfrei funktionierendes Gerät zur Verfügung stellen oder Du kannst Dir den Kaufbetrag abzüglich einer eventuellen anfallenden Nutzungspuaschale zurückerstatten lassen.

Wenn Du 3 Jahre Garantie hast, kannst Du dies in diesen 3 Jahren auch geltend machen und nicht nur im ersten Jahr.
nitch80
Stammgast
#5 erstellt: 14. Sep 2010, 10:19
So kenne ich das auch und das meinte ich auch. Mir war nur nicht ganz klar dass es wegen einem defekt sein muss. Dachte das gilt generell für Reparaturen. Aber ok. Das Surr Problem wird Samsung ja anscheinend nie in den Griff bekommen.
Mal abwarten. Wenn jmd die Aussage bestätigen könnte würde ich mich freuen
nitch80
Stammgast
#6 erstellt: 14. Sep 2010, 11:17
weiß den jmd. ob man bei deutschen Samsung Geräten 3 Jahre Gewährleistung oder Garantie hat?
sascha1603
Stammgast
#7 erstellt: 14. Sep 2010, 20:35

almaduman schrieb:
Wenn ich richtig informiert bin, musst du dem Hersteller 2mal die Möglichkeit auf Nachbesserung geben. Ob das wegen ein und demselben Defekt sein muss weiß ich nicht. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Du nach einem zweimaligen erfolglosen Reparaturversuch (wegen eines Defektes) den Gewährleistungsanspruch geltend machen kannst. D.h. Du kannst den Verkäufer der Ware auffordern, das Gerät zu wandeln. Entweder muss der Verkäufer Dir ein einwandfrei funktionierendes Gerät zur Verfügung stellen oder Du kannst Dir den Kaufbetrag abzüglich einer eventuellen anfallenden Nutzungspuaschale zurückerstatten lassen.

Wenn Du 3 Jahre Garantie hast, kannst Du dies in diesen 3 Jahren auch geltend machen und nicht nur im ersten Jahr.


das hat mit den 3 jahren garantie nichts zu tun, du hast beim 859 immer 3 jahre garantie, nur muss der fehler innerhalb eines jahres 3x auftreten das du einen anspruch auf wandlung hast (auf ein neugerät ohne diesen mangel)!!

mfg sascha
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