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Reklamation LG TV displayschaden+A -A |
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Autor |
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Lukasnowak
Neuling |
20:07
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#1
erstellt: 06. Dez 2017, |
Hallo liebe Gemeinde. Wir haben un ![]() Zuhause angekommen habe ich den Fernseherfuß montiert und dann den tv angemacht. Anhand der Bilder anbei sieht man das ein Displayschaden vorliegt- von außen nicht sichtbar also auch von uns nicht verursacht. Ich bin dann mit dem tv zum real am Montag und habe den Schaden bereits am Samstag vorher kurz vor Ladenschluss eine Stunde nach Kauf gemeldet. Mit wurde gesagt alles klar bringen Sie den tv zum Umtausch einfach zurück. Dann hieß es am Montag das ich die originalverpacking benötigen würde da darauf die Seriennummer des tv steht und die gleiche auch auf dem tv.nun wissen die nicht ob Lg den tv auch ohne Verpackung annimmt. Nun gut heute morgen erhielt ich einen Anruf von real das der Fuß falsch montiert ist(stimmt auch) und dadurch der Schaden entstanden ist. Das glaube ich aber nicht da auf den Fotos der Ursprung des Schadens wo anders liegt unten rechts (nämlich)- wenn man die Fotos von vorne vergrößert sieht man es ganz gut. Real stellt sich nun quer- eine Reparatur würde 800€ kosten(mehr als der tv) und meine Rechtsschutz hat mir dazu geraten die gesetzlichen sachmangelhaftung geltend zu machen und auf einem Umtausch mit Fristsetzung zu bestehen. Das natürlich schriftlich an real. Nun meine Frage wie seht ihr das und schätzt den Schaden ein? Von außen ist nichts zu sehen! Die zwei kleinen Haken können dich den tv nicht Schrotten?! Ein neutraler Mitarbeiter von real meinte die tvs werden alle ausgepackt und dann geprüft- würde hier vlt beim einpacken was falsch gemacht? Stehe ich ihm recht? Mittlerweile bin ich echt verzweifelt weil auch meine Frau mit Ärger droht:( ![]() |
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Fox2010
Stammgast |
02:30
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#2
erstellt: 07. Dez 2017, |
Also das mit der falschen Montage und nicht mehr vorhandenen Verpackung ist schon doof. Die wirft man normal nicht weg solange Garantie drauf ist, grad bei so teuren Sachen. Aber wodurch der schaden nun entstanden ist kann man schwer sagen, und das wird dir real im zweifel beweißen müssen. Ich würde mal den Geschäftsführer verlangen und klar machen das es sonst über Anwalt geht und die dann die Kosten tragen. Das jeder TV der im Laden steht ausgepackt wird und angeschaltet wird und wieder eingepackt wird das glauben die doch wohl selbst nicht. Das ist unfug, und kannst du ganz leicht selber prüfen, dort stehen ja Tvs und ich wette die Verpackungen sind noch versiegelt. |
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Lukasnowak
Neuling |
08:51
![]() |
#3
erstellt: 07. Dez 2017, |
Artchi
Stammgast |
11:49
![]() |
#4
erstellt: 07. Dez 2017, |
Ich bin KEIN Rechtsanwalt, und das ist von mir KEINE Rechtsberatung! Also, der Display-Schaden sieht natürlich übel aus. Der Händler könnte sagen, das es durch unsachgemäße Behandlung durch den Kunden passiert ist. Da wird wohl Aussage gegen Aussage stehen. Außer du hast einen neutralen Zeugen (kein Familienmitglied) das beim Auspacken zu Hause dabei war, dann wird es schwer für den Händler. Ich will das gar nicht beurteilen, das war nur ein Hinweis von mir! Gehen wir davon aus, du hast den TV sachgemäß behandelt, also in der _originalen_ Verpackung transportiert und er ist dir beim Aufbauen nicht herunter gefallen: dann gilt hier die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 24 Monate! In den ersten 6 Monaten bist du als Kunde im Vorteil und der Händler muss dir _beweisen_ das du an dem Schaden schuld bist! Nach den 6 Monaten bist du in der Beweispflicht zu beweisen, das der Schaden schon bei Kauf/Produktion bestand. Dann ist doch noch die Frage, ob du den TV als B-Ware gekauft hast? War es ein Ausstellungsstück? Ein Rückläufer? Dann ist doch die Chance sehr groß, das der Schaden schon vorher bestand? Weiterhin, wenn der Händler sagt, das er jeden TV vor dem Verkauf auspackt und im Betrieb überprüft, dann ist das B-Ware! Ich bezweifel mal, das er das dann noch als Neuware verkaufen darf? Und dann ist doch das Risiko erst Recht hoch, das der Händler den Schaden verursacht hat? Alles sehr merkwürdig. Ich würde mich darauf berufen, das die gesetzliche Gewährleistung den Händler zwingt den Beweis zu erbringen, das der Schaden nicht bei Kauf/Produktion bestand. Wird sehr schwierig. Hier wird der Kunde eher geschützt. Ich bin KEIN Rechtsanwalt, und das ist von mir KEINE Rechtsberatung! Noch zu deinem Karton: niemals original Verkapackung von größeren und/oder teureren Geräten wegschmeißen! Sowas sollte man mind. 6 Monate aufbewahren! Dann noch etwas: Bei Großgeräten schicken manche Händler/Hersteller auch einen Service-Mitarbeiter nach Hause, der evtl. das Gerät vor Ort überprüfen und reparieren kann oder gleich mit nimmt. [Beitrag von Artchi am 07. Dez 2017, 11:49 bearbeitet] |
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Lukasnowak
Neuling |
12:23
![]() |
#5
erstellt: 07. Dez 2017, |
Vielen Dank für die Antwort! Ich werde mal abwarten und werde natürlich berichten |
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Fox2010
Stammgast |
15:46
![]() |
#6
erstellt: 07. Dez 2017, |
Kannst ja mal berichten was draus geworden ist, sehe das auch so wie Artchi. Also du solltest da gute Karten haben, hoff der Laden lenkt noch ein das es ohne Anwalt geht. Und danach würd ich dort keine Elektrosachen mehr kaufen. [Beitrag von Fox2010 am 07. Dez 2017, 15:48 bearbeitet] |
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YamadaING
Schaut ab und zu mal vorbei |
19:35
![]() |
#7
erstellt: 24. Dez 2017, |
Der Schaden sieht leider aus als wenn die Schrauben zu lang gewesen sind ![]() |
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