Gibt es nen Betriebsstundenzähler beim 32wl66z?

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Devil_Inside_23
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 22. Apr 2006, 10:55
Hi Ihr

hab mir einen 32wl66z im internet bestellt und da das Gerät auf der linken seite deutlich heller ist und auch einen Pixelfehler hat wollte ich vom 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch machen. Nun will mir der Händler nicht mehr das ganze Geld rückerstatten da ich den Fernseh mit DVD-Player und xbox getestet habe.(in den AGBs steht man darf das Gerät testen aber alles weitere, den Wertverlust soll/muss ich begleichen).
Hatte schon mal jemand das Problem bei euch?
Falls ja wieviel habt ihr weniger bekommen?
Hab den LCD wirklich nur ne weile mit den ganzen Spielen und einigen DVDs getestet und er wollte die Betriebsdauer wissen. Kann ich diese wo abrufen? Falls ja kann mir jemand sagen wie das geht? Wäre echt nett.

greetz Ben
Roi
Stammgast
#2 erstellt: 22. Apr 2006, 11:18
Ich bin kein Anwalt, aber ich glaube nicht das der Händler damit durchkommt. Beim Kauf hast Du das Rückgaberecht und er kann nicht einfach so was vom Kaufpreis einhalten



Der Verbraucher muss dem Unternehmer nur dann Schadensersatz leisten, wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware eingetreten ist, die durch den Verbraucher im Umgang mit der empfangenen Ware vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. Fehlt eine Belehrung über das Widerrufsrecht, muss der Verbraucher nur für solche Verschlechterungen Schadenersatz leisten, die er er vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.


Den kompletten Text findest Du unter
http://www.rechtspraxis.de/fernabsatzgesetz.htm
Devil_Inside_23
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 22. Apr 2006, 16:36
HI Roi

dachte ich auch doch steht das in seinen agbs ein wenig anders drin siehe
§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber uns zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Übersendung der Ware als Datei auf elektronischem Wege. Daneben besteht das Widerrufsrecht nicht bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.


Desweiteren erhielt ich von ihm auf nachfrage wie groß denn der werteverlust sei, da man keine gebrauchsspuren etc. sieht... folgende info
Das kann ich erst sagen wenn das Gerät wieder bei uns ist, den wir
haben
dadurch sie das Gerät zurück geben möchten auch einen Verlust und das
kann
auch nicht sein.
Wir können dieses Gerät nicht mehr als Neugerät verkaufen da sie es,
wie sie
es selber sagten für ihre Xbox verwendet haben, es kommt auch darauf an
ob
die Tüten aufgerissen sind oder nicht wie die Beschreibung ausschaut
usw.


naja ist echt toll, da kauft man ein Gerät das erste mal online spart sich knapp 200Euro und jetzt kann ich das Gerät zurück geben und bin dann nachher trotz Rückgabe ärmer und hab netmal was für mein Geld. Andere Möglichkeit wäre ich behalte das Gerät auch wenn ich nicht 100%ig zufrieden bin und gebe es dann gleich wegen der oben erwähnten Mängel in Reparatur, was aber au net toll wäre....
Trotzdem thx
greetz Ben
Roi
Stammgast
#4 erstellt: 22. Apr 2006, 17:22
Ich glaube immer noch das Du (vorrausgesetzt Du hast sorgfältig ausgepackt und nicht nur alles aufgerissen) auf die Erstattung des KOMPLETTEN Verkaufspreises bestehen kannst. Aber wie gesagt, ich bin nur Laie, kein Jurist.

IMO sind die AGBs des Händlers an der Stelle nichtig, an der sie gegen geltendes Recht verstossen. Und ich dachte der Sinn des Fernabsatzgesetzes läge unter anderem darin, daß man in Fällen wie dem deinigen keinen Schaden hat. Kennst Du nicht nen Juristen, den Du da befragen kannst? Ansonsten versuchs doch mal bei der Verbraucherzentrale. Eventuell können die Dir sagen, wer da im Recht ist
Devil_Inside_23
Schaut ab und zu mal vorbei
#5 erstellt: 22. Apr 2006, 18:58
ne kenn leider keinen Juristen...hab versucht mich mal im Internet schlau zu machen aber da find ich auch nix Konkreteres. naja werd mich dann mal an die Verbraucherzentrale wenden vielleicht können die mir weiterhelfen.thx and greetz ben
Brömme
Ist häufiger hier
#6 erstellt: 22. Apr 2006, 20:33
Hatte mich auch schonmal schlau gemacht:

§ 346 BGB Wirkungen des Rücktritts

1) 1Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Fall des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

(2) 1Statt der Rückgewähr hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit
1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.
2Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen.

(3) 1Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,
1. wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder
Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat,
2. soweit der Gläubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der
Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten wäre,
3. wenn im Fall eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt. 2Eine verbleibende Bereicherung ist herauszugeben.

Will heißen: Er kann Dir eine angemessene (frag mich nicht, was angemessen ist, wenn Du den Fernseher 14 Tage lang nutzt: vielleicht 10 Euro am Tag ) Nutzungsgebühr in Rechnung stellen.

Er darf aber nicht den Wertverlust in Rechnung stellen, wenn Du das Gerät betimmungsgemäß genutzt hast.


[Beitrag von Brömme am 22. Apr 2006, 20:35 bearbeitet]
Devil_Inside_23
Schaut ab und zu mal vorbei
#7 erstellt: 23. Apr 2006, 07:14
Hi Brömme

danke für deine ausführliche Erläuterung.
Habe das Gerät genau vor einer Woche erhalten.Konnte es aber erst am mittwoch in gebrauch nehmen da ich bis dahin im Urlaub war. Habe es dann am Mittwoch evtl. ne stunde mit der 360 auf nachzieheffekte bei diversen spielen getestet und mir dann am Donnerstag nen hdmi-DVD-player geholt und am DVD-Bild des Toshibas zu testen( durch mehrere DVDs vielleicht ingesamt 2 oder 3 std.) dabei ist mir eben die seltsame ausleuchtung der linken seite sowie der immergrüne Pixelaufgefallen.
Nun will mir aber der Händler eben den werteverlust berechnen die Höhe weiß er ja noch nicht (ganz toll)da ich das gerät genutzt habe; in meinen augen habe ich aber wie in seinen agbs das gerät nur auf seine Merkmale geprüft.
Jetzt wäre halt der Betriebsstundenzähler interessant falls der einen hat so dass ich anhand diesen Wertes die kurze nutzung belegen kann.
Falls es keinen gibt würde ja aussage gegen aussage stehen da er nicht belegen kann wielang das teil genutzt wurde,oder?
Ist halt lächerlich da er meiner meinung nach so jetzt seine Transportkosten und noch nen Gewinn reinholen will.
Die Bedienungsanleitung etc. ist noch eingeschweißt, der LCD hat keinen Kratzer etc und dass er den wirklich nicht mehr als neu verkauft kann er mir auch nicht erzählen, weil man dem Teil gar keine Nutzung ansieht.( Wird ja das Bild von 2 Stunden spielen nicht schlechter)

Ziemlich mies das ganze denn ich kanns mir net erlauben wegen so jemandem 100 oder 200 zu verlieren.
greetz ben
thokra
Stammgast
#8 erstellt: 23. Apr 2006, 17:16

Devil_Inside_23 schrieb:
Falls es keinen gibt würde ja aussage gegen aussage stehen da er nicht belegen kann wielang das teil genutzt wurde,oder?

Eine Situation "Aussage gegen Aussage" spricht in dieser Konstellation für den Händler.

Wenn Du das Gerät nur etwa 1 Woche gehabt hast, das Gerät keine Mängel aufweist und sogar teils noch verpackt ist (Bedienungsanleitung), kann der Händler natürlich keinen dreistelligen Betrag als Wertersatz verlangen. Pauschal lässt sich das natürlich nicht sagen, da es immer einzelfallabhängig ist. Es wäre auch interessant zu wissen, was Du dem Händler geschrieben hast, inwieweit Du das Gerät genutzt hast. Sofern das Gerät kaum genutzt wurde und eben keinerlei Mängel aufweist, sollte der Wertersatz keinesfalls über 50 Euro hinausgehen dürfen (bei geschätzem Kaufpreis von ca. 1200 Euro).

Was jedoch ganz sicher weg ist, das sind die Anlieferungskosten. Es gibt aber auch Händler, die selbst diese erstatten.

Auf eine Reparatur würde ich mich bei einem Toshiba-Gerät nicht einlassen.


[Beitrag von thokra am 23. Apr 2006, 17:19 bearbeitet]
fidoh
Stammgast
#9 erstellt: 23. Apr 2006, 17:53
Leider würde Dir der Betriebsstundenzähler auch nicht viel nützen, denn selbst wenn Du bspw. nur 5-6 Stunden drauf hast, kann Dir der Händler für diese Stunden über die Nutzungszeit von 1 Woche trotzdem ein gewisses Nutzungsentgelt in Rechnung stellen, da Du eigentlich das Gerät nur insoweit austesten darfst, wie es in einem Ladenlokal auch möglich gewesen wäre.

Dafür ist das Widerrufsrecht eigentlich gedacht, da diese Prüfung und Begutachtung der Ware bei einem Online-Kauf ja nicht möglich ist.

So habe ich es mal gehört bzw. gelesen. Leider ist diese Nutzungspauschale abhängig vom Händler und wenn Du damit nicht einverstanden bist und ihr euch nicht einigen könnt, dir nur der Gang vor Gericht bleibt.

Kann auch sein, daß die das Wertersatzpflicht oder so nennen und es deshalb anfällt, weil Du das Gerät ja nach ein paar Stunden nicht mehr in dem Zustand zurückgewähren kannst, wie Du es bekommen hast.

Es kommt aber wirklich immer auch darauf an, wie Du das denen gegenüber erklärst. Wenn immer nur kurz einer Funktionsprüfung unterziehen und dann entscheiden, ob Du es haben möchtest- fertig. Auch nach einer Woche oder kurz vor Ende der Rückgabefrist- das ist egal.
Und ganz wichtig- nur das nötigste Aufpacken, wie der Kollege beschrieben hat.

Deshalb sollte man ja auch die Online-Händler, die solche AGBs haben, wo sie bereits auf solche Nutzungsentschädigungen aufmerksam machen, meiden. Wie zB NorskIT, ebug...


[Beitrag von fidoh am 23. Apr 2006, 17:58 bearbeitet]
Brömme
Ist häufiger hier
#10 erstellt: 23. Apr 2006, 17:58
Welcher Online-Shop wars eigentlich, als Warnung für andere...
(Kannst ja den Namen etwas verfälschen. )
thokra
Stammgast
#11 erstellt: 23. Apr 2006, 19:37
Nachdem es ja offenbar einige sehr kulante Händler gibt und eben solche, die es nicht sind, sollte man vielleicht mal einen Thread eröffnen, in dem man seine Händlerempfehlungen aussprechen kann.

Meine bisherigen Händlererfahrungen:

powernetshop.de: sehr gut
Gerät innerhalb der Widerrufsfrist zurückgeschickt und vollen Kaufpreis + Versandkosten zurückbekommen

cyberport.de: mangelhaft
Null Kulanz. Unzureichender Service. Bei Schwierigkeiten antworten sie lieber erst gar nicht.
Devil_Inside_23
Schaut ab und zu mal vorbei
#12 erstellt: 23. Apr 2006, 21:20
hi danke für eure posts.
ist kleinepreise.de und ich hab bisher sehr guten Kontakt mit ihm gehabt. Auch auf seiner page stehen bewertungen die sagen dass er ohne probleme das komplette Geld+versandkosten rückerstattet hat.
Hab ihm halt geschrieben dass ich nach dem testen mit xbox360(Reaktionszeit) und hdmi-dvd-player(SChwarzwert etc.) nicht überzeugt bin und deshalb vom Rückgabe/Widerrufsrecht gebrauch machen möchte.Des Weiteren hat er ja nen Pixelfehler...
naja hab ihm jetzt nochmals ne mail geschrieben und bin gespannt was darauf komt. Werd sonst einfach das Gerät behalten und gegebenfalls mal wenn was sein sollte von der Garantie gebrauch machen. (hab laut rechnung 21Monate volle Herstellergarantie).
Ist halt dumm gelaufen beim ersten Onlinegeschäft.
Also nochmals danke für eure posts.

greetz ben

PS: Habe nur das gerät aus dem karton genommen, bedienungsanleitung etc. sind immer noch originalverpackt.
Brömme
Ist häufiger hier
#13 erstellt: 24. Apr 2006, 12:32
@ thokra

Bin dabei, mach mal einen auf...
kurt_the_man
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 24. Apr 2006, 19:23
Na, du machst mir ja Hoffnung

Ich habe auch gerade am Freitag bei kleinstepreise.de bestellt. Ich warte noch auf die Lieferung und HOFFE, dass das Gerät fehlerfrei ist, bitte, bitte, bitte

Lass uns doch bitte wissen, wie du weitergekommen bist.

Danke,
Kurt
Devil_Inside_23
Schaut ab und zu mal vorbei
#15 erstellt: 25. Apr 2006, 12:29
hi kurt

wie gesagt anfangs hatte ich Superkontakt mit denen nur als es jetzt um das Rückgaberecht ging wurde es ein bischen "unfreundlicher" bzw. er wies mich sehr genau auf seine agbs hin, was mir zeigte das er auf jedenfall geld einbehalten möchte. Habe ihm jetzt geschrieben dass es mir zu blöd ist um mein Recht zu betteln und das ich das Gerät jetzt behalten werde.Somit freut er sich über mein Geld und kommt nochmal ungeschoren durch aber mir ist es echt zu blöd wegen so jemandem nen Anwalt zu bezahlen. Hätte ich mir keinen genommen und nachher wirklich ne Wertminderung(wer weiß wie hoch?konnte er mir ja selbst nicht mal sagen)bei Rückgabe gehabt wäre ich Geld und den Fernseh los. Kann mir das wirklich net erlauben und so wird jetzt halt doch das Gerät benutzt, und bei evtl. verschlechterung die schriftliche 21monatige Garantie in Anspruch genommen!
Naja hoff Du hast bei deinem Glück.

greetz ben
kurt_the_man
Ist häufiger hier
#16 erstellt: 25. Apr 2006, 12:34
Wie stehts mit der Möglichkeit, das Geräte direkt an Toshiba zu senden, mit der Garantiekarte und einer Kopie der Rechnung. Die müssten dir eigentlich auch ein Austauschgerät (oder das gleiche, aber repariert) schicken, oder?

Gruss,
Kurt
Azoth
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 25. Apr 2006, 12:58

kurt_the_man schrieb:
Wie stehts mit der Möglichkeit, das Geräte direkt an Toshiba zu senden, mit der Garantiekarte und einer Kopie der Rechnung. Die müssten dir eigentlich auch ein Austauschgerät (oder das gleiche, aber repariert) schicken, oder?

Gruss,
Kurt


Es gibt bei Toshiba keine Garantiekarte, weil Toshiba keine Herstellergarantie (freiwillig) gibt. Dir bleibt also im Schadensfall nur die Möglichkeit, dich an den Händler (Deinen Vertragspartner) zu wenden und auf die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten zu pochen.
kurt_the_man
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 25. Apr 2006, 13:08
Wahnsinn!

Das so etwas heutzutage nicht illegal ist?! Hätte ich das im Vorfeld gewusst, ich hätte mir nie im Leben so ein Gerät gekauft. Ich stell mir vor, das Ding geht in, sagen wir, 7 Monaten kaputt. Dann habe ich über 1000 Euro dafür bezahlt und kann mir gleich wieder ein neues kaufen.

Interessant zu sehen, wie so eine Null-Garantie dem Kunden (also auch mir) nie auffällt! Eine Dummheit auf Kundenseite und eine Unverschämtheit seitens Toshiba.

Soll ich den Händler bevor ich das Gerät erhalte vielleicht kurz anschreiben und ihn fragen, wie ich das Geräte testen kann, ohne später eine Wertminderung o.ä. zahlen zu müssen, sollte es fehlerhaft sein?

Ich kann ohne es zu testen schließlich nicht wissen, ob es brummt, einen Pixelfehler hat oder was weiss ich.

Ratschlag wär super,
Kurt
Azoth
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 25. Apr 2006, 13:38
Wenn es nach 7 Monaten kaputt geht, beziehe Dich auf Deinen Gewährleistungsanspruch beim Händler und lass ihn das reparieren.

Wenn Du per Fernabsatz (Internet, Telefonbestellung, etc.) etwas kaufst, steht es Dir frei, das Gerät innerhalb der ersten vierzehn Tage zu prüfen, wie Du es auch im Laden hättest tun können (ich gehe in ein Geschäft, bitte den Verkäufer, mir das Paket zu öffnen, mir die Teile zu zeigen, alles anzuschliessen und auf seine Funktionstüchtigkeit zu überprüfen - inkl. der Ausschau nach Pixelfehlern), und im Zweifelsfall ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag rückgängig zu machen.

Man darf hier nur nicht so doof sein und angeben, dass man das Produkt schon 40 Stunden normal in Betrieb genommen hatte, bevor man sich entschlossen hat, es doch nciht zu wollen. Dann entsteht eine Nutzung, die der Händler in Rechnung stellen kann.

Just my worthless 2 Cents
kurt_the_man
Ist häufiger hier
#20 erstellt: 25. Apr 2006, 13:43
Coolio, danke für den Hinweis!

Btw: Ich hatte in einem anderen Thread schon mal nachgefragt, ob mir jemand eine günstige Wandhalterung für den 32WL66 nennen kann...leider kam da noch nichts...any ideas?

Sometimes thes two cents could be worth more than you think
fidoh
Stammgast
#21 erstellt: 25. Apr 2006, 21:13
Ich kann Azoth nur zustimmen. Ich dachte eigentlich, daß das in meinem obigen Post schon deutlich wurde...

Ich kann Dir, Ben, nur empfehlen, das Gerät so wie beschrieben zurückzugeben, wenn Du nicht uneingeschränkt damit zufrieden bist. Später ärgerst Du Dich u.U. nur noch mehr, wenn Du dann dran gebunden bist...

Ist aber nur mein Rat, darfst es natürlich auch behalten, wenn Du zufrieden genug bist

So schlimm kann der Abschlag nicht werden, wenn Du es so machst. Eigentlich darf gar nix kommen...
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