Garantieabwicklung Toshiba

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Briley
Schaut ab und zu mal vorbei
#1 erstellt: 24. Okt 2006, 06:04
Hi,

habt Ihr Erfahrungen mit der Garantieabwicklung bei toshiba LCD TV gemacht?
Eher negativ oder positiv?
dharkkum
Inventar
#2 erstellt: 24. Okt 2006, 06:47

Briley schrieb:
Hi,

habt Ihr Erfahrungen mit der Garantieabwicklung bei toshiba LCD TV gemacht?
Eher negativ oder positiv?



Toshiba hat keine Garantie, da gibts nur die gesetzliche Gewährleistung.
Briley
Schaut ab und zu mal vorbei
#3 erstellt: 24. Okt 2006, 06:50
und wie läuft das da dann ab?

Angenommen ich holde da sGerät bei Amazon... wo muss ich dann damit hin?
KarstenS
Inventar
#4 erstellt: 24. Okt 2006, 07:31

Briley schrieb:

Angenommen ich holde da sGerät bei Amazon... wo muss ich dann damit hin?


Dann mußt du dich auch an Amazon wenden, da niemand anders Gewährleistung übernehmen wird.
Briley
Schaut ab und zu mal vorbei
#5 erstellt: 24. Okt 2006, 07:37
dann aht sich der toshiba für mich erledigt
Bandito85
Neuling
#6 erstellt: 24. Okt 2006, 07:59
In Österreich bietet Toshiba derzeit auf die meisten TV's 5 Jahre Garantie! Übers Netz würde ich so ein teures Gerät sowieso nicht kaufen. Möchte da die Firma immer bei der Hand haben!
dharkkum
Inventar
#7 erstellt: 24. Okt 2006, 08:22

Bandito85 schrieb:
In Österreich bietet Toshiba derzeit auf die meisten TV's 5 Jahre Garantie!


Soweit ich weiss ist das aber keine Garantie von Toshiba sondern vom Generalimporteur in Österreich.

Man muss da aufpassen wo man den Fernseher kauft, da nicht alle Händler die Geräte vom Generalimporteur beziehen.
bierchen2
Stammgast
#8 erstellt: 24. Okt 2006, 08:32
das stimmt so nicht! ich hab mein gerät auch bei amazon gekauft und mal bei einer toshiba vertragswerkstatt angefragt wie das läuft und folgende antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr xxxx,
bei einem Defekt an Ihrem LCD-Gerät innerhalb der Gewährleistung (2 Jahre) schicken Sie bitte das Gerät (mit Kopie der Kaufrechnung) direkt an uns.
Gruß xxxx

schicken erübtigt sich in diesem fall, weil die werkstatt in meiner stadt ist.

gruß,

olli
Bandito85
Neuling
#9 erstellt: 24. Okt 2006, 08:44

dharkkum schrieb:

Bandito85 schrieb:
In Österreich bietet Toshiba derzeit auf die meisten TV's 5 Jahre Garantie!


Soweit ich weiss ist das aber keine Garantie von Toshiba sondern vom Generalimporteur in Österreich.

Man muss da aufpassen wo man den Fernseher kauft, da nicht alle Händler die Geräte vom Generalimporteur beziehen.


Es ist Richtig, die Garantie kommt zwar vom Generalimporteur (Schuss Home Electronic), aber der bietet diese über Toshiba an! Ich habe deshalb einige Tage herum telefoniert, weil mich eben das Thema sehr inter. hat!
HighDefDoug
Inventar
#10 erstellt: 24. Okt 2006, 16:18

Bandito85 schrieb:


Es ist Richtig, die Garantie kommt zwar vom Generalimporteur (Schuss Home Electronic), aber der bietet diese über Toshiba an! Ich habe deshalb einige Tage herum telefoniert, weil mich eben das Thema sehr inter. hat!


irgendwo hier war auch schon mal was gepostet worden, wo drin stand, das man das gerät aber auch nur in ösi-land reparieren kann. das waren so agb's / bestimmungen dazu..

@Bierchen

garantie-> abwicklung über hersteller
gewährleistung-> - " - händler

MfG HDD
bierchen2
Stammgast
#11 erstellt: 24. Okt 2006, 18:15
und wieso schreibt mir die werkstatt dann ich solls im gewährleistungsfall zu ihnen bringen ?
tom43
Ist häufiger hier
#12 erstellt: 24. Okt 2006, 18:27
"Gewähreleistun"sansprüche hat man immer gegenüber dem Verkäufer (und nicht gegenüber dem Hersteller, es sei denn Hersteller und Verkäufer sind derselbe). Der Verkäufer hat mit dem Hersteller einen Vertrag in dem geregelt ist, wer im Gewährleistungsfall für die Kosten aufkommt. Da am Ende Toshiba eh die Zeche zahlt, ist es für alle Beteiligten wohl das einfachste (und schnellste) direkt zu Toshiba zu gehen.

Nachteile: Wahrscheinlich gehen in dem Falle die Versandkosten zu Lasten des Kunden (?). Außerdem zählt in dem Falle die Reparatur nicht als Nachbesserungsversuch (da der Verkäufer umgegangen wurde, nur für den Fall, dass man wandeln möchte).


[Beitrag von tom43 am 24. Okt 2006, 18:29 bearbeitet]
enchant64
Neuling
#13 erstellt: 07. Feb 2008, 09:28
Meine Anfrage bzgl. Gewährleistung !

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an die TOSHIBA Hotline wenden.

Auf Toshiba Produkte aus dem Bereich "Home Entertainment" haben Sie 2 Jahre Gewährleistung. Wir empfehlen Ihnen, Gewährleistungsfälle über Ihren Fachhändler abzuwickeln, bei dem Sie das Gerät gekauft haben. Viele Probleme lassen sich auf Fehlbedienungen oder Fehlverkabelungen zurückführen, bei denen Ihr Fachhändler kompetent helfen kann. Sollte Ihr Fachhändler in Konkurs gegangen sein oder ihnen aus anderen Gründen nicht helfen können, haben Sie die Möglichkeit, sich direkt an eine Vertragswerkstatt in Ihrer Nähe zu wenden. Für die Suche nach einer Vertragswerkstatt gehen Sie bitte auf unsere Homepage unter http://www.toshiba.de/consumer/content/defaultid1_2.aspx.

Wir verzichten grundsätzlich auf die Beweisumkehr nach 6 Monaten.

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Produkt von Toshiba entschieden haben, und wünschen Ihnen einen schönen Tag.

Mit freundlichem Gruß


TOSHIBA HOTLINE TEAM

Gruß Enchant
Wer hat Erfahrung mit dem 37X3030 ???
Bambulator
Ist häufiger hier
#14 erstellt: 07. Feb 2008, 11:24
Hmmmh, das ist schon alles ziemlich seltsam!

Ich hab vor etwa 14 Tagen einen Toshi LCD bei Amazon gekauft.

Da die Vergessen haben, der Sendung eine Rechnung oder einen Kaufbeleg beizulegen, hab ich diesbezüglich bei deren Kundenservice angerufen. Bei dem Gespräch habe ich mich dann auch nach den Garantiemodalitäten erkundigt und es wurde mir eindeutig versichert, daß Toshiba, zumindest auf diesen Fernseher, eine Herstellergarantie von 12 Monaten gibt. Die Händlergewährleistung bleibt davon natürlich unberührt.

Würde mich schon interessieren, was nun tatsächlich Sache ist, ich nehme aber an, daß der Amazonmensch schlichtweg irrte...
Vectros
Ist häufiger hier
#15 erstellt: 07. Feb 2008, 12:06
Hallo,
habe eine allgemeine Frage zur Garantie.
Hab seit einen monat einen Toshiba 37C3530D von amazon.
Im nächsten Monat ziehe ich um, in eine größere Wohnung.
Da passt locker ein 50 zoll Fernseher rein.
Frage? Wenn ich den Toshi Verkaufe wie schauts dann mit der Garantie aus? Rechnung läuft ja auf meinen Namen.
Hat jemand erfahrung damit.

MfG
Vectros
wknippi
Stammgast
#16 erstellt: 07. Feb 2008, 17:43

Vectros schrieb:
Hallo,
habe eine allgemeine Frage zur Garantie.
Hab seit einen monat einen Toshiba 37C3530D von amazon.
Im nächsten Monat ziehe ich um, in eine größere Wohnung.
Da passt locker ein 50 zoll Fernseher rein.
Frage? Wenn ich den Toshi Verkaufe wie schauts dann mit der Garantie aus? Rechnung läuft ja auf meinen Namen.
Hat jemand erfahrung damit.

MfG
Vectros

hi
Garantie geht Automatisch auf den neuen Käufer über,das ist bei allen andern Geräten genauso.Die Garantie ist ja nicht mit deinem Namen verbunden sondern mit dem Gerät.
mfg Wknippi
Vectros
Ist häufiger hier
#17 erstellt: 07. Feb 2008, 22:51

wknippi schrieb:

Vectros schrieb:
Hallo,
habe eine allgemeine Frage zur Garantie.
Hab seit einen monat einen Toshiba 37C3530D von amazon.
Im nächsten Monat ziehe ich um, in eine größere Wohnung.
Da passt locker ein 50 zoll Fernseher rein.
Frage? Wenn ich den Toshi Verkaufe wie schauts dann mit der Garantie aus? Rechnung läuft ja auf meinen Namen.
Hat jemand erfahrung damit.

MfG
Vectros

hi
Garantie geht Automatisch auf den neuen Käufer über,das ist bei allen andern Geräten genauso.Die Garantie ist ja nicht mit deinem Namen verbunden sondern mit dem Gerät.
mfg Wknippi


Hi,
danke für die Antwort.
Bist du dir da sicher. Habe mittlerweile bei amazon angerufen, die nette dame hat mir das gegenteil erzählt! Nähmlich das die garantie immer über mich läuft. Wenn ich den Toshi verkaufe und es zu einem Garantiefall kommt muss es über mich Laufen!! Das kann doch nicht sein oder?
Das was du schreibst ist Logisch. Vielleicht hat sich die Dame nicht ausgekannt?
MfG
vectros
Bösling
Ist häufiger hier
#18 erstellt: 08. Feb 2008, 09:58

Vectros schrieb:

wknippi schrieb:

Vectros schrieb:
Hallo,
habe eine allgemeine Frage zur Garantie.
Hab seit einen monat einen Toshiba 37C3530D von amazon.
Im nächsten Monat ziehe ich um, in eine größere Wohnung.
Da passt locker ein 50 zoll Fernseher rein.
Frage? Wenn ich den Toshi Verkaufe wie schauts dann mit der Garantie aus? Rechnung läuft ja auf meinen Namen.
Hat jemand erfahrung damit.

MfG
Vectros

hi
Garantie geht Automatisch auf den neuen Käufer über,das ist bei allen andern Geräten genauso.Die Garantie ist ja nicht mit deinem Namen verbunden sondern mit dem Gerät.
mfg Wknippi


Hi,
danke für die Antwort.
Bist du dir da sicher. Habe mittlerweile bei amazon angerufen, die nette dame hat mir das gegenteil erzählt! Nähmlich das die garantie immer über mich läuft. Wenn ich den Toshi verkaufe und es zu einem Garantiefall kommt muss es über mich Laufen!! Das kann doch nicht sein oder?
Das was du schreibst ist Logisch. Vielleicht hat sich die Dame nicht ausgekannt?
MfG
vectros

Dann hat die Dame Dir falsche Informationen gegeben. Die Garantie bzw. Gewährleistung gilt für das Gerät, nicht für eine Person.
Vectros
Ist häufiger hier
#19 erstellt: 09. Feb 2008, 00:04
Danke Bösling,
werde in den nächsten Tagen nochmal bei Amazon anrufen und der Sache auf den grund gehen.
achim-martin
Stammgast
#20 erstellt: 09. Feb 2008, 03:25
Also "keine Garantie" ist schonmal Quatsch! Gesetzlich vorgeschrieben ist eh 6 Monate. Danach gilt die ebenfalls von unserem geschätzten, weil selbst gewählten, Gesetzgeber gemachte Gewährleistungszeit von 2 Jahren. Dabei gilt im Normalfall, dass nur umgetauscht oder kostenlos repariert wird, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fehler bereits bei der Herstellung gemacht wurde. Tolle Gesetze haben wir, nicht wahr?

Toshiba aber verzichtet auf diese sog. Beweisumkehrpflicht und nimmt auch nach 6 Monaten vom Händler die Produkte ohne weiteres zurück.
Für den Verbraucher heißt dies: unbedingt einen seriösen Händler nehmen. Also bekannte Markenhändler wie MM, oder auch Redcoon oder den persönlich bekannten Händler um die Ecke.

Interessanter Hinweis am Rande. Da es bei der ZF Reihe ja offenbar eine ganze Charge mit Cloudingproblemen gibt, nimmt Toshiba auch nach 2 Monaten noch die Geräte ohne Probleme zurück und bietet Tausch oder auch Geldzurück an. Also alles halb so schlimm, wenns mal daneben geht mit dem Kauf.

P.S. Österreich bietet sensationelle 5 Jahre Garantie. Dort sind die Geräte aber oftmals teuerer als in Deutschland. Die verlängerte Garantie bekommt man aber in Deutschland auch bei zahlreichen Händlern gegen Aufpreis.
Piranha74
Stammgast
#21 erstellt: 09. Feb 2008, 13:01
Also mein 46ZF wurde soeben abgeholt - wegen dem Clouding. Heute habe ich das Gerät genau 31 Tage. Mein Geld wird am Montag auf mein Konto überwiesen.


Läuft doch super mit amazon!


[Beitrag von Piranha74 am 09. Feb 2008, 13:01 bearbeitet]
Vectros
Ist häufiger hier
#22 erstellt: 09. Feb 2008, 13:31

Piranha74 schrieb:
Also mein 46ZF wurde soeben abgeholt - wegen dem Clouding. Heute habe ich das Gerät genau 31 Tage. Mein Geld wird am Montag auf mein Konto überwiesen.


Läuft doch super mit amazon!


Ich bin ja auch zufrieden mit Amazon. Bisher habe ich nie probleme gehabt.
Aber wenn ich meinen LCD jetzt verkaufe muss (soll) die Garantieabwicklung über mich Laufen! was ich nicht verstehen kann.
Dass heißt wenn es zum Garantiefall kommt, muss der käufer dass über mich laufen lassen(hat mir die Mitarbeiterin von Amazon am Tel. gesagt). Das kann doch nicht sein?

MfG
Hannoman
Inventar
#23 erstellt: 10. Feb 2008, 14:06

achim-martin schrieb:
Also "keine Garantie" ist schonmal Quatsch! Gesetzlich vorgeschrieben ist eh 6 Monate.

Nein. Garantie ist eine freiwillige Leistung, nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung aus der Sachmängelhaftung.


Danach gilt die ebenfalls von unserem geschätzten, weil selbst gewählten, Gesetzgeber gemachte Gewährleistungszeit von 2 Jahren.

Nein. Die Gewährleistung gilt vom ersten Tag an. Du würfelst hier gerade die Begriffe munter durcheinander. Die Lektüre der §§ 474 ff. BGB bringt Klarheit ins Dunkel.


Dabei gilt im Normalfall, dass nur umgetauscht oder kostenlos repariert wird, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fehler bereits bei der Herstellung gemacht wurde.

Nicht bereits bei der Herstellung gemacht sondern dass der Fehler bereits bei Übergabe angelegt war. Ein kleiner aber feiner Unterschied.


Tolle Gesetze haben wir, nicht wahr?

Hmm, wer meint einen Anspruch zu haben sollte ihn auch beweisen können. Das ist analog zur Unschuldsvermutung im Strafrecht. Ich sehe da kein Problem.


Toshiba aber verzichtet auf diese sog. Beweisumkehrpflicht und nimmt auch nach 6 Monaten vom Händler die Produkte ohne weiteres zurück.

Das heisst Beweislastumkehr (§476 BGB) und gilt in den ersten 6t Monaten, in denen der Verkäufer (nicht der Hersteller) dem Käufer nachweisen muss, das der Fehler eben nicht bereits bei Übergabe angelegt war. Beweislastumkehr eben deshalb, weil grundsätzlich Ansprüche bewiesen werden müssen und nicht das nicht vorhanden sein von Ansprüchen. In den ersten 6 Monaten gilt im Verbrauchsgüterkauf eben nicht die normale Beweislast sondern die umgekehrte. Toshiba sagt jetzt nur, dass sie diese Beweislastumkehr für die vollen zwei jahre übernehmen. allerdings kann das morgen schon ganz anders aussehen.
achim-martin
Stammgast
#24 erstellt: 10. Feb 2008, 18:53
Gut, stimmt, es gibt nicht zwingend eine gesetzliche Garantie, Toshiba jedoch räumt diese für 6 Monate ein.

Der letzte Absatz ist Geunke, sorry.


[Beitrag von achim-martin am 10. Feb 2008, 18:58 bearbeitet]
Hannoman
Inventar
#25 erstellt: 11. Feb 2008, 08:44

achim-martin schrieb:
Gut, stimmt, es gibt nicht zwingend eine gesetzliche Garantie, Toshiba jedoch räumt diese für 6 Monate ein.

Hast Du da mal eine belastbare Quelle, ich finde weder bei Toshiba noch sonst wo etwas dazu. Ich finde nur die hier im Forum zitierten Mails, dass Toshiba die Beweislastumkehr auf 2 Jahre ausdehnt.

Gruß,
Hanno.
wknippi
Stammgast
#26 erstellt: 11. Feb 2008, 10:03

Hannoman schrieb:

achim-martin schrieb:
Gut, stimmt, es gibt nicht zwingend eine gesetzliche Garantie, Toshiba jedoch räumt diese für 6 Monate ein.

Hast Du da mal eine belastbare Quelle, ich finde weder bei Toshiba noch sonst wo etwas dazu. Ich finde nur die hier im Forum zitierten Mails, dass Toshiba die Beweislastumkehr auf 2 Jahre ausdehnt.

Gruß,
Hanno.


Hi Gemeint ist das hier .Letzter Satz

http://www.toshiba.de/consumer/content/defaultid1_2_id2_105.aspx
Bösling
Ist häufiger hier
#27 erstellt: 11. Feb 2008, 10:26

wknippi schrieb:

Hannoman schrieb:

achim-martin schrieb:
Gut, stimmt, es gibt nicht zwingend eine gesetzliche Garantie, Toshiba jedoch räumt diese für 6 Monate ein.

Hast Du da mal eine belastbare Quelle, ich finde weder bei Toshiba noch sonst wo etwas dazu. Ich finde nur die hier im Forum zitierten Mails, dass Toshiba die Beweislastumkehr auf 2 Jahre ausdehnt.

Gruß,
Hanno.


Hi Gemeint ist das hier .Letzter Satz

http://www.toshiba.de/consumer/content/defaultid1_2_id2_105.aspx

Da steht aber nix von Garantie.
wknippi
Stammgast
#28 erstellt: 11. Feb 2008, 10:32

Bösling schrieb:

wknippi schrieb:

Hannoman schrieb:

achim-martin schrieb:
Gut, stimmt, es gibt nicht zwingend eine gesetzliche Garantie, Toshiba jedoch räumt diese für 6 Monate ein.

Hast Du da mal eine belastbare Quelle, ich finde weder bei Toshiba noch sonst wo etwas dazu. Ich finde nur die hier im Forum zitierten Mails, dass Toshiba die Beweislastumkehr auf 2 Jahre ausdehnt.

Gruß,
Hanno.


Hi Gemeint ist das hier .Letzter Satz

http://www.toshiba.de/consumer/content/defaultid1_2_id2_105.aspx

Da steht aber nix von Garantie.


Hi
Naja verzicht auf Beweislast ist doch dann das gleiche,oder hab ich da was falsch verstanden.???
Hannoman
Inventar
#29 erstellt: 11. Feb 2008, 12:23

wknippi schrieb:

Bösling schrieb:

wknippi schrieb:
Hi Gemeint ist das hier .Letzter Satz

http://www.toshiba.de/consumer/content/defaultid1_2_id2_105.aspx

Da steht aber nix von Garantie.


Hi
Naja verzicht auf Beweislast ist doch dann das gleiche,oder hab ich da was falsch verstanden.???


Hast Du, Rahmen und Umfang der gesetzlichen Gewährleistung ist im Rahmen der Sachmängelhaftung in den von mir genannten §§ geregelt bzw. durch die herrschende Rechtsprechnung definiert, Garantie ist eine freiwillige Leistung, die an Bedingungen geknüpft werden kann. Garantie und Gewährleistung ist nicht das Gleiche, geschweige denn das Selbe. Ausserdem verzichtet Toshiba nicht auf die Beweislastumkehr sondern dehnt sie auf zwei Jahre aus. Diese Verlängerung ist natürlich ebenfalls freiwillig, wie eine Garantie. Das macht die gesetzliche Gewährleistung aber nicht zu einer Garantie.
Grundsätzlich würde ich sogar so weit gehen, dass man mit der Verlängerung der Beweislastumkehr besser da steht als bei vielen Garantien anderer Hersteller, da bei dieser Praxis ja davon ausgegangen wird, dass der Fehler bereits bei Übergabe angelegt war. Der Kunde kommt hier eben nicht in Beweisnot, dass der Fehler aufgrund eines ihm zuzurechnenden Bedienfehlers etc. aufgetreten ist. (Vorausgesetzt, es handelt sich nicht um einen offensichtlichen solchen wie ein Einschußloch im Display.)
Allerdings bin ich mir nicht sicher, in wie weit diese Aussage auf der Website des Herstellers Vertragsbestandteil wird, meiner Meinung nach wohl eher nicht. Der Hersteller kann es sich also jederzeit anders überlegen und die Beweislastumkehr nur im gesetzlichen Rahmen gelten lassen. Dann steht der Kunde etwas im Regen.
(Nein Achim, das ist kein Geunke sondern nur der Hinweis, dass die Verlängerung der Beweislastumkehr kein Vertragsbestandteil und somit auch nicht einklagbar ist.)
Mein Fazit ist also folgendes:
Solange Toschiba die Beweislastumkehr für zwei Jahre anwendet stört mich eine fehlende Garantie nicht.
YMMV

Gruß,
Hanno
Bösling
Ist häufiger hier
#30 erstellt: 11. Feb 2008, 12:43

Hannoman schrieb:

Solange Toschiba die Beweislastumkehr für zwei Jahre anwendet stört mich eine fehlende Garantie nicht.

Mich stört es schon ein wenig, da die Garantien anderer Hersteller meist inkl. Vor-Ort-Service bzw. Abholung sind. Bei Gewährleistung muss man meist selbst für den Transport zur Reparatur sorgen.
Ich nehm das aber bewusst in Kauf, da kein anderer TV in Frage kam.
Hannoman
Inventar
#31 erstellt: 11. Feb 2008, 12:49

Bösling schrieb:

Hannoman schrieb:

Solange Toschiba die Beweislastumkehr für zwei Jahre anwendet stört mich eine fehlende Garantie nicht.

Mich stört es schon ein wenig, da die Garantien anderer Hersteller meist inkl. Vor-Ort-Service bzw. Abholung sind. Bei Gewährleistung muss man meist selbst für den Transport zur Reparatur sorgen.


Und kann sich die dadurch entstandenen Kosten erstatten lassen. Weiß kaum einer, machen noch weniger.


Gruß,
Hanno
Bösling
Ist häufiger hier
#32 erstellt: 11. Feb 2008, 13:45

Hannoman schrieb:

Bösling schrieb:

Hannoman schrieb:

Solange Toschiba die Beweislastumkehr für zwei Jahre anwendet stört mich eine fehlende Garantie nicht.

Mich stört es schon ein wenig, da die Garantien anderer Hersteller meist inkl. Vor-Ort-Service bzw. Abholung sind. Bei Gewährleistung muss man meist selbst für den Transport zur Reparatur sorgen.


Und kann sich die dadurch entstandenen Kosten erstatten lassen. Weiß kaum einer, machen noch weniger.


Gruß,
Hanno

Ja, aber nur die Versandkosten. Für die Schlepperei ist man selbst verantwortlich.
Hannoman
Inventar
#33 erstellt: 11. Feb 2008, 13:49

Bösling schrieb:


Hannoman schrieb:

Und kann sich die dadurch entstandenen Kosten erstatten lassen. Weiß kaum einer, machen noch weniger.

Ja, aber nur die Versandkosten. Für die Schlepperei ist man selbst verantwortlich.


Wozu gibt es Serviceunternehmen auch bekannt als Kurierdienste oder Speditionen, die mir den Fernseher auch von seinem Standort abholen? Da ist dann nun wirklich kein Unterschied mehr zum Pick-Up-Service einer wie auch immer gearteten Garantie.

Gruß,
Hanno


[Beitrag von Hannoman am 11. Feb 2008, 13:56 bearbeitet]
Bösling
Ist häufiger hier
#34 erstellt: 11. Feb 2008, 13:57

Hannoman schrieb:

Bösling schrieb:


Hannoman schrieb:

Und kann sich die dadurch entstandenen Kosten erstatten lassen. Weiß kaum einer, machen noch weniger.

Ja, aber nur die Versandkosten. Für die Schlepperei ist man selbst verantwortlich.


Wozu gibt es Serviceunternehmen auch bekannt als Kurierdienste oder Speditionen, die mir den Fernseher auch von seinem Standort abholen? Da ist dann nun wirklich kein Unterschied mehr zum Pick-Up-Service einer wie auch immer gearteten Garantie.

Gruß,
Hanno


Speditionen helfen aber nicht bei der Schlepperei. Wenn ich im dritten Stock wohne, darf ich den TV immer noch auf die Straße wuchten.
Oder kann man die Kosten für eventuelle Tragehilfen ebenfalls auf den Hersteller abwälzen?


[Beitrag von Bösling am 11. Feb 2008, 13:57 bearbeitet]
Hannoman
Inventar
#35 erstellt: 11. Feb 2008, 14:03

Bösling schrieb:

Hannoman schrieb:
Wozu gibt es Serviceunternehmen auch bekannt als Kurierdienste oder Speditionen, die mir den Fernseher auch von seinem Standort abholen? Da ist dann nun wirklich kein Unterschied mehr zum Pick-Up-Service einer wie auch immer gearteten Garantie.


Speditionen helfen aber nicht bei der Schlepperei. Wenn ich im dritten Stock wohne, darf ich den TV immer noch auf die Straße wuchten.
Oder kann man die Kosten für eventuelle Tragehilfen ebenfalls auf den Hersteller abwälzen?

Du kannst. Abholung am Standort sollte bei jeder Spedition zu beauftragen sein. Der Transport per Muskelkraft ist Teil des Versands. Die Kosten dafür sind erstattbar.

Du kannst wahlweise auch den Händler dazu verdonnern das Gerät auf seine Kosten bei Dir abholen zu lassen. Stichwort Erfüllungsort im BGB, die einschlägigen §§ kann ich leider von hier aus nicht heraussuchen.

Überhaupt ist das BGB eine sehr interessante Lektüre, die man mal gelesen haben sollte. Danach sind einem seine Rechte viel bewusster.

Gruß,
Hanno
achim-martin
Stammgast
#36 erstellt: 11. Feb 2008, 15:13
Grundsätzlich stimme ich Dir zu was die Notwendigkeit des Wissens über die Gesetze angeht. Andererseits ist das zum großen Teil so diffus und ausgeartet, dass da niemand ernsthaft durchschaut. Ob unser Thema hier, das IT Recht, wo es drunter und drüber geht, oder das Erbrecht...

Aber z.B. gibt praktisch jeder 6 Monate Garantie. Das ist also meist schon privatrechtlich oder zivilrechtlich im Vertrag anders geregelt.
Butthead
Stammgast
#37 erstellt: 11. Feb 2008, 18:12
Hey Leute,

mal eine gute Nachricht! Hab heute die nächstgelegende Toshiba-Vertragswerkstatt zwecks Garantiefall angemailt und die teilten mir das mit:

"...im Servicefall können Sie jederzeit die Toshiba-Servicestellen, also auch uns in Anspruch nehmen. Sie müssen nicht unbedingt über Ihren Händler die Abwicklung veranlassen."

So lässt es sich viel beruhigter - sofern die Vertragswerkstatt in der Nähe ist - einen Toshiba kaufen
Lastdino
Ist häufiger hier
#38 erstellt: 16. Feb 2008, 11:30
Etwas, was mir noch (wohl unbegründet) sorgen macht, ist die Tatsache das Toshiba immer noch auf die Sackgasse HD-DVD setzt, bzw. darin viel Geld verbrannt hat. Ob sich das in naher Zukunft auf den Toshiba Service auswirken mag?
wknippi
Stammgast
#39 erstellt: 16. Feb 2008, 11:47

Lastdino schrieb:
Etwas, was mir noch (wohl unbegründet) sorgen macht, ist die Tatsache das Toshiba immer noch auf die Sackgasse HD-DVD setzt, bzw. darin viel Geld verbrannt hat. Ob sich das in naher Zukunft auf den Toshiba Service auswirken mag?


Hi
Warum sollte sich das auf den Service Auswirken
Irren ist nun mal Menschlich und gewinnen kann eben immer nur einer.
Sollte sich abzeichnen ,das die Leute nun lieber BR-Player kaufen, werden bestimmt keine neuen HD Player mehr hergestellt und nur noch abverkauft,war doch schon immer so,denke an VHS , BETAMAX und VIDEO 2000.
mfg Wknippi
Lastdino
Ist häufiger hier
#40 erstellt: 16. Feb 2008, 18:21

wknippi schrieb:

Lastdino schrieb:
Etwas, was mir noch (wohl unbegründet) sorgen macht, ist die Tatsache das Toshiba immer noch auf die Sackgasse HD-DVD setzt, bzw. darin viel Geld verbrannt hat. Ob sich das in naher Zukunft auf den Toshiba Service auswirken mag?


Hi
Warum sollte sich das auf den Service Auswirken
Irren ist nun mal Menschlich und gewinnen kann eben immer nur einer.
Sollte sich abzeichnen ,das die Leute nun lieber BR-Player kaufen, werden bestimmt keine neuen HD Player mehr hergestellt und nur noch abverkauft,war doch schon immer so,denke an VHS , BETAMAX und VIDEO 2000.
mfg Wknippi


Ich sagte ja, das diese Angst wohl unbegründet ist.
Meine wirren Gedankengänge sind nur folgende:
1.HD-DVD Sackgasse = Geldverbrennung
2.Finanzprobleme bei Toshiba wegen zu langen festhalten an einer totlaufenden Technologie.
3.Einschränkungen in Servicebereich durch weniger Servicecenter.
4.Keine kulante Behandlung mehr bei der 2jährigen Gewährleistung (Umkehr der Beweislast)

Denke aber, das es nicht so kommen wird. Lieber wäre mir aber, wenn Toshiba von der HD DVD Abstand nehmen würde...


[Beitrag von Lastdino am 16. Feb 2008, 18:24 bearbeitet]
achim-martin
Stammgast
#41 erstellt: 16. Feb 2008, 23:17
...und letzteres wurde heute, Samstag, in einer japanischen Zeitschrift berichtet. HD wird in Kürze ganz eingestellt.

Das alles hat aber nichts mit der Firma Toshiba im Ganzen zu tun. die machen noch ganz andere Sachen als Fernseher...

Bis jetzt haben sie sich übrigens sehr kulant gezeigt, wenn man z.B. berücksichtigt, dass sie sogar die ZF Modelle noch nach 2 Monaten zurücknehmen (Geld zurück), weil es ne Charge zu geben scheint, die zu Clouding neigt. Einen soliden Händler sollte man aber immer haben, das ist doch logisch.
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