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Philips - teuerster Fernseher meines lebens!+A -A |
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Autor |
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bommalla
Neuling |
#1 erstellt: 30. Dez 2010, 14:42 | |||||
Hallo Der teuerste Fernseher meines Lebens. Philips 42 PFL7772 D/12 Ich möchte euch von meinem Ärger erzählen, habe vor ca. 2 Jahren einen Philips Fernseher gekauft für 1400 €, habe sehr lange darauf gespart. Die Freude war am Anfang groß, doch nach ca., einem Jahr die böse Überraschung: das Panel kaputt. Gut das die Reparatur zulasten der Garantie ging. Nach knapp über einem weiteren Jahr die nächste Überraschung. Wieder das Panel kaputt. Jetzt ist die Garantie auch abgelaufen und der Fernseher ist Schrott. Habe an Philips geschrieben und um Kulanz gefragt. Die haben wir 3 Möglichkeiten angeboten: 1. Fernseher abholen und anschauen und eventuell entsorgen kosten 152.55€. 2. Fernseher abholen und anschauen und Rücktransport kosten 251,45€. 3. neuer Fernseher 578,79€ zahlen. Was soll ich tun? Eine Möglichkeit muss ich nehmen. |
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Beholder
Ist häufiger hier |
#2 erstellt: 30. Dez 2010, 15:21 | |||||
Hi, da auch ich ein ähnliches Erlebniss habe, würde ich Dir zu der drittem Möglichkeit anraten. In diesem Fall bekommst Du einen direkten Ersatz deines alten TVs oder mindestens die gleiche Geräteklasse aus der aktuellen Serie. So wie ich es sehe, sollte Dir ja schon das Angebot vorliegen. Bei mir ist auch das Panel nach drei Jahren defekt, bei meinen TV handelte es sich einen 42PFL9732. Ich habe auch ein Angebot erhalten, wo ich für eine Zuzahlung den aktuellen 40PFL9705 erhalte. Der Vorteil dieser Möglichkeit hierbei ist, das Du dann wieder die volle Garantie (2 Jahre) von Philips erhälst. Ich habe dies extra nachgefragt. Gruß und Freude Beholder |
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CWM
Inventar |
#3 erstellt: 30. Dez 2010, 16:33 | |||||
Inwiefern "teuerster Fernseher" Deines Lebens? Wenn ich Deinen Beitrag richtig verstehe, hast Du bisher noch keinen einzigen Cent außer dem Kaufpreis ausgegeben. Einmal eine kostenlose Reparatur im Rahmen der Garantie. Und das aktuelle Angebot mit dem günstigen Neugerät von Philips finde ich auch sehr kulant. Kirche im Dorf lassen. CWM |
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nettisocke
Stammgast |
#4 erstellt: 30. Dez 2010, 16:38 | |||||
Naja teuer.... Mein Arbeitskollege hatte zu einer Zeit als die ersten Plasma rauskamen, sich einen von Philips geholt zusammen mit einem Videorekorder von Philips. Er hatte damals so ca. 20.000 DM für alles bezahlt. Nach ca. 4,5 Jahren war das Ding kaputt. Man sagte ihm, dass das Panel defekt sei, wobei wir glauben, dass da nur ein Lüfter kaputt war, weil die nicht liefen und die Dinger so ne Art Schutzschaltung hatten, die das Display nach einer kurzen Zeit abschalten. Jedenfalls hat er noch ein paar Kröten bekommen für den Restwert (ich glaube so 300 Euro), weil er hatte über so ne Kundenkarte bei seinem Händler 5 Jahre Garantie. Aber die sagten ihm, das die Reparatur teurer wäre als ein Neugerät und somit ein wirtschaftlicher Totalschaden vorläge. Das nenne ich teuer..... |
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bommalla
Neuling |
#5 erstellt: 30. Dez 2010, 18:22 | |||||
Hallo CWM Für mich sind 1400 € sehr viel Geld. Für diesen Fernseher musste ich viele Jahre sparen. Es kommt auch auf die finaziellen Möglichkeiten an. Ich entschied mich für einen Philips Fernseher, weil ich von der Marke mal überzeugt war. Mein alter Philips Fernseher lebte 17 Jahre, und deshalb habe ich mich für ein teureres Markengerät von Philips entschieden. Auch mit der Hoffnung, das ich wieder viele Jahre einen guten Fernseher besitze. Darum bin ich jetzt so Enttäuschung. Es ist richtig, ich hatte bis jetzt erst denn Kaufpreis ausgegeben, aber jedes Mal Wochenlang auf den großen Fernseher zu verzichten und in einen Kleinen auf 6m Entfernung zu schauen, macht auch kein Spaß. Dazu kommt immer noch der Ärger und das Schriftliche hin und her. Ich erwarte eben von einem Markenfernseher in dieser Preisklasse schon etwas mehr, als nur knapp über 1 Jahr ohne Reparatur. Ansonsten kann ich gleich zum Discounter gehen und einen Nonamebilligheimer holen. Der hält es dann vielleicht sogar länger aus. |
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Duke44
Inventar |
#6 erstellt: 30. Dez 2010, 18:52 | |||||
Das sehe ich nicht so. Tauscht der Hersteller oder eine Servicefirma im Auftrag des Herstellers ein defektes Teil im Rahmen der Gewährleistung aus (hier das Panel), dann gibt es erneut eine zweijährige Gewährleistung auf das getauschte Teil. Der Rest des TV bleibt davon unberührt. Beispiel: Kauf des TV am 01.01.2008 Tausch des Panels am 01.02.2009 Ablauf der Gewährleistung für den TV (exclusive des Panels) 31.12.2010 Ablauf der Gewährleistung für das Panel 31.01.2011 |
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Alufoliengriller
Stammgast |
#7 erstellt: 30. Dez 2010, 18:55 | |||||
Bei Technik ist das nunmal so, dass sich reperaturen kaum noch lohnen. |
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dolbbyyy
Stammgast |
#8 erstellt: 30. Dez 2010, 19:11 | |||||
Es ist immer ärgerlich wenn ein teuer gekaufte technisches sProdukt kaputt geht.Und kann den Ärger verstehen aber man steckt leider nicht drin in der Technik und Aber die Angebote von Philips finde ich eigentlich sehr fair und Kundenfreundlich. Kurz zur Garantie/Gewährleistung. Auf einen reparierten Bauteil (z.B Panel) hat meine keine 2 jährige Gewährleistung sondern eine 6 Moanatige. |
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Marsupilami72
Inventar |
#9 erstellt: 30. Dez 2010, 19:21 | |||||
Moment - Du hast das Ersatzteil ja nicht gekauft! Beispiel: wenn in einem PC während der Gewährleistungsfrist die Festplatte kaputt geht, wird sie durch ein Neuteil ersetzt. Für diese fabrikneue Ersatzfestplatte gilt dann die gleiche Gewährleistungsfrist, wie für den gesamten PC. Und das ist damals bei uns in der Werkstatt mehrfach vorgekommen. Ich habe es extra nachgeprüft - da waren Festplatten mit 3 Monaten Restgewährleistung dabei. Bei einer kostenpflichtigen Reparatur hingegen hat man die vollen 2 Jahre Gewährleistung auf die verbauten Ersatzteile und 6 Monate Gewährleistung auf die Reparatur an sich. |
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Duke44
Inventar |
#10 erstellt: 30. Dez 2010, 19:37 | |||||
Wäre ja noch schöner für das Ersatzteil zu bezahlen.
Nein, wenn die Reparatur über die Gewährleistung des Herstellers vorgenommen wird eben nicht. Man muss da klar differenzieren und als Kunde möglichst auf einen Austausch nach Gewährleistung bestehen, denn: Wenn in einer Garantiezeit z.B. ein Teil getauscht wird, beginnt die Garantie nicht erneut zu laufen, außer der Hersteller gibt auch für das ausgetauschte Teil eine Garantie-Erklärung ab. Bei einem Austausch auf Garantie beginnt eine Gewährleistungs-Frist nicht mehr zu laufen, da der Kunde für den Tausch und das Tauschprodukt nichts bezahlt hat und somit kein Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde. Hingegen gibt es bei einem Teiletausch bzw. einer Reparatur im Rahmen der Gewährleistung auf das getauschte Teil erneut eine zweijährige Gewährleistung. |
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Marsupilami72
Inventar |
#11 erstellt: 30. Dez 2010, 19:49 | |||||
Quelle? |
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Duke44
Inventar |
#12 erstellt: 30. Dez 2010, 20:12 | |||||
Ich bin kein Rechtsverdreher von Beruf, jedoch denke ich mal das diese nachfolgenden Links auch heute noch ihre Gültigkeit haben, da dies m.W.n. EU-weit gesetzlich geregelt ist. Beispiel1 Beispiel2 Ich selbst kann dazu aus eigener Erfahrung folgendes sagen: Bei meinen Notebook ging in den letzten 4 Jahren die verbaute Geforce 7900GS Grafikkarte 3x mit dem selben Fehlerbild kaputt. Für jede der 3 Reparaturen habe ich keinen Cent gezahlt, trotz das mittlerweile das Notebook selbst sowohl aus der Garantie als auch aus dem Gewährleistungszeitraum draussen ist. Für die jetzt verbaute Grafikkarte habe ich allerdings noch einen "Restgewährleistungsanspruch" von 13 Monaten. |
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Marsupilami72
Inventar |
#13 erstellt: 30. Dez 2010, 20:24 | |||||
Beispiel 1 ist zu alt, bei Beispiel 2 handelt es sich um ein gekauftes Ersatzteil - hat also mit der Problemstellung überhaupt nichts zu tun. Und bei Deinem Notebook kann es sich auch um Kulanz des Herstellers handeln. Das überzeugt mich alles nicht - ich kenne es aus eigener Erfahrung anders... |
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Duke44
Inventar |
#14 erstellt: 30. Dez 2010, 20:38 | |||||
Der 3malige Austausch der Graka hat den Hersteller schon mehr gekostet, als das Notebook zum Zeitpunkt der letzten Reparatur noch wert war. Und natürlich haben sie es bei mir auch versucht, so von wegen Garantie abgelaufen und so. Da hatten sie sich aber den Falschen ausgesucht. |
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raceroad
Inventar |
#15 erstellt: 01. Jan 2011, 16:35 | |||||
Ich würde Option 3 wählen, sofern wie das bei Beholder der Fall war (sollte an sich selbstverständlich sein) volle zwei Jahre Garantie auf das Neugerät gewährt werden und der zu zahlende Betrag in einem vernünftigen Verhältnis zu den Marktpreisen steht. Denn ein Garantieanspruch besteht höchstwahrscheinlich nicht, einen Gewährleistungsanspruch könntest Du, selbst wenn er bestehen sollte, faktisch nicht durchsetzen . In
werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung missverständlich verwendet. Der Hersteller kann auf Basis einer freiwillig erteilten Garantie zur Beseitigung eines Mangels verpflichtet sein. Repariert der Hersteller, so bedeutet das aber keine Anerkennung eines Gewährleistungsanspruchs! Denn nur der Händler unterliegt der gesetzlich verankerten Gewährleistungspflicht, nicht der Hersteller. Damit tauscht ein Hersteller im juristischen Sinne nie im Rahmen einer Gewährleistung. Ob sich der Garantiezeitraum durch eine Reparatur verlängert, kann der Hersteller frei entscheiden (da freiwillige Leistung):
Das gilt nicht nur für Neuwagen. Wurde eine solche Erklärung nicht abgegeben und findet sich in den Garantiebedingungen, die dem Fernseher beilagen, kein entsprechender Passus, besteht nach Ablauf der zu Beginn gewährten Garantiedauer kein Garantieanspruch mehr . Anders verhält es sich mit der Sachmängelhaftung des Händlers (meist als Gewährleistungspflicht bezeichnet). Hier beginnt (beschränkt auf ausgetauschte Teile) der gesetzlich auf zwei Jahre festgelegte Gewährleistungszeitraum neu zu laufen:
Im letzten Satz von #10 hat Duke44 korrekt auf die Bedingungen im Gewährleistungsfall hingewiesen. Pferdefuss dabei: Du hättest Dir schon beim ersten Reparaturfall vom Händler bestätigen lassen müssen, dass dieser eine Pflicht zur Beseitigung des Schadens aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung anerkennt. Denn nur aus der Anerkennung einer Verpflichtung zur Nacherfüllung wird i.a. (beschränkt auf das ausgetauschte Teil) ein Neubeginn der Verjährungsfrist nach §212 BGB abgeleitet. Repariert der Händler aus Kulanz oder übernimmt er die Garantieabwicklung mit dem Hersteller, so führt das nicht zu einem Neubeginn der Frist. Das hast Du aber vermutlich nicht gemacht, und es wäre auch sehr schwer bis unmöglich gewesen, den Händler zur Anerkennung einer Nacherfüllungspflicht zu bewegen. Denn die Sachmängelhaftung beschränkt sich nur auf Defekte, die schon wenigstens im Ansatz bei Übergabe der Ware vorhanden waren (versteckter Mangel, siehe z.B. hier, Abschnitt Fristen). Den Beweis dafür, dass die Ware schon bei Übergabe defekt war, muss prinzipiell der Käufer liefern ! Lediglich in den ersten sechs Monaten geht der Gesetzgeber von der Vermutung aus, dass die Ursache des Mangels schon beim Kauf vorhanden war (Umkehr der Beweislast, siehe auch Wiki Gewährleisung (Beweislast)). Um einen Gewährleistungsanspruch innerhalb dieser Zeit abzuweisen, muss der Händler beweisen, dass das Gerät zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerfrei war (was im Hinblick auf mögliche versteckte Mängel nahezu unmöglich ist). Umgekehrt war es aber auch für Dich nach den ersten sechs Monaten faktisch unmöglich zu beweisen, dass das Panel schon beim Kauf defekt war. Der Händler hätte nach knapp einem Jahr also sagen können: "Beweise mir, dass das Panel schon beim Kauf defekt war, dann bestätige ich auch einen Gewährleistungsanspruch". Und selbst wenn der Händler beim ersten Defekt einen Gewährleistungsanspruch anerkannt hätte, bestünde jetzt wieder das Beweisproblem: Da der erneute Defekt mehr als sechs Monate nach der ersten Reparatur eingetreten ist, müsstest Du beweisen, dass das Austauschpanel von Beginn an einen Defekt hatte. Das wird Dir aber nicht möglich sein . Du kannst natürlich auf die Verlängerung des Gewährleistungszeitraumes durch die Erstreparatur hinweisen. Vielleicht hast Du ja ebensolches Glück wie Duke44 mit der GraKa seines Notebooks. Vermutlich wird der Händler die Bestimmungen aber genau genug kennen, um einen Tausch auf eigene Kosten zurückweisen zu können . |
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Sitting_x_BuII
Ist häufiger hier |
#16 erstellt: 04. Apr 2014, 13:55 | |||||
Philips ist einfach Schrott, habe auch ein PFL 9704 der mir nach 3 3/4 Jahren kaputt ging. Ich finde im allgemeinen sind Philips Produkte nicht gerade von Langlebigkeit gekrönt !! |
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RebellHAI
Stammgast |
#17 erstellt: 05. Apr 2014, 06:48 | |||||
Das kann man jetzt sehen wie man möchte aber jeder macht da andere Erfahrungen: Ein 7403 der 2009 gekauft wurde lief bis zuletzt mehrere Stunden am Tag (12 ca.). Das einzige was nach mittlerweile 5 Jahren nachgelassen hat war die Leuchtstärke: Klar, weil noch keine LEDs. Jetzt tut der es weiter als zweit TV im Schlafzimmer (wurde ersetzt durch einen Sharp) bzw. könnte bald unseren Back-Up Röhren TV ersetzen denn: Mein 7605 von 2010 läuft mittlerweile auch rund 4 Jahre (Lediglich direkt am Anfang die Erstreparatur weil damals so ziemlich alle Geräte Fehlerhaft waren (wie heute halt auch)) und er macht def. keine Anzeichen irgendwie ermüden zu wollen. Dieser TV würde dann den oben genannten Ersetzen als zweit TV wenn ich es schaffe dieses Jahr auf den neuen 47" 7509 umzusteigen. Im Durchschnitt kann ich sagen das Philips Produkte (Ich zähle hierbei Erfahrungswerte von bekannten mit ein welchen ich dazu geraten habe Philips zu kaufen) länger hält als vergleichbare Asiatische Konkurrenten (Samsung, LG (vor allem LG)) Lediglich Panasonic und Sharp stellen da im Moment eine Ausnahme dar und sind nach Philips die Geräte zu denen ich am ehesten Greifen würde. BTT: Ich würde auch Angebot 3 wahrnehmen was wirklich ein gutes Kulanz Angebot ist. Vielleicht besteht die Möglichkeit vorher mit Philips auszuloten was das für ein Gerät ist. Ggfls. kannst du vill. auch ein Upgrade verhandeln (nat. mit einen damit verbundenen Aufpreis) zumindest aber weißt du vorher schon ob das Gerät gleichwertig ersetzt würde. |
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urmeli3
Ist häufiger hier |
#18 erstellt: 07. Apr 2014, 22:01 | |||||
Da gebe ich dir absolut Recht, die Lebzeit von technischen Produkten heutzutage ist schon fragwürdig, gerade bei teuren TVs ist das sehr grenzwertig. Nur leider ist das kein Philips eigenens Problem, da tust du der Firma unrecht. |
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dakrik
Inventar |
#19 erstellt: 08. Apr 2014, 11:14 | |||||
Naja, wenn ich mir die Verarbeitung von meinem Philips 55" 7008 angucke und dann im Vergleich meinen Sony sehe, kann ich mir schon Vorstellen, dass der Philips eher den Löffel abgibt. Schwabbeldisplay, wacklige HDMI Anschlüsse, enormes Clouding usw. spricht nicht für eine lange Lebenszeit [Beitrag von dakrik am 08. Apr 2014, 11:15 bearbeitet] |
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chinoCHINOchino
Ist häufiger hier |
#20 erstellt: 08. Apr 2014, 12:21 | |||||
Da kann ich nicht für Sony sprechen, allerdings hat LG da zwischen den 2012er und 2013er TVs auch eher einen Schritt zurück gemacht und ist in vielen höherpreisigen Modellen von Alu auf Plastik in Alu-Optik umgestiegen. mMn sieht und fühlt man das auch. Das Problem besteht eigentlich auch nur dann, wenn das Gebotene nicht zum Preis passt. Ich denke, dass war 2013 bei Philips in vielen Bereichen so. Bleibt zu hoffen, dass die 2014er TVs hier wieder besser darstehen. Zumindest die Preise scheinen realistischer... |
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dakrik
Inventar |
#21 erstellt: 08. Apr 2014, 12:42 | |||||
Zumindest ist die Vorderseite bei meinem Sony komplett aus Gorilla-Glas. Den Fernseher kann ich wenigstens bedenkenlos sauberwischen ohne dabei, so wie bei dem Philips, die komplette Ausleuchtung des Panels negativ zu beeinflussen |
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#angaga#
Inventar |
#22 erstellt: 09. Apr 2014, 09:02 | |||||
Loool. Nur 2013?? Schau dir mal die Philips Threads zu 2012, 2011 usw. an. Die sehen nicht besser aus. Und da glaubst du wirklich, dass sich das bei den 2014er Geräten ändern wird Gruß A. |
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Toengel
Inventar |
#23 erstellt: 09. Apr 2014, 09:13 | |||||
Tachchen, sagen wir es mal so - 2014 ist kein Hauptchip mehr von Philips selbst entwickelt worden ;-) Toengel@Alex |
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