Gehe zu Seite: |vorherige| Erste Letzte

HTCP bei HDTV Receivern und Gedanken zum Broadcast-Flag 2.Teil

+A -A
Autor
Beitrag
diba
Inventar
#51 erstellt: 05. Mrz 2007, 15:26

chefmagier schrieb:
Fakt bleibt: Das Broadcast-Signal ist bereits der Kopierschutz. - den Ungläubigen mag als Hinweis dienen, dass es ansonsten die Dreambox 8000 längst geben würde, denn die (fehlende) Nagra-CAM ist sicherlich nicht der Grund ...

Welche Rechte bricht den dann deiner Ansicht nach die Dreambox, wenn sie von Haus aus Premiere gar nicht empfangen kann?

Welche Rechte bricht ein CAM Hersteller (angenommen er besitzt - falls notwendig - die Lizenz des Verschlüsselungs-Rechteinhabers) wenn er ein Modul herstellt, dass eine bestimmte Verschlüsselung bei vorhandenem Schlüssel entschlüsselt (ein bisschen viel Schlüssel )?

Falls keiner der oben genannten, ist dann deiner Meinung nach derjenige der das CAM in den Receiver steckt der Schuldige?


[Beitrag von diba am 05. Mrz 2007, 15:28 bearbeitet]
chefmagier
Ist häufiger hier
#52 erstellt: 05. Mrz 2007, 15:48
Zu deiner:

1)Hmmm. Also wenn ich nochmal einen obigen Beitrag inhaltlich zitieren darf: Das Broadcast Signal kann *ignoriert* werden, damit aber P* trotzdem empfangen und ausgegeben werden.
Ich möchte mal eine potentielle Dream8000 und die DBox2 dabei gegenüber stellen:
Dbox2: kein HDCP, legal empfangene Signale können über die TV-Ausgänge (FBAS, SVideo, Scart-RGB) ausgegeben werden, kein Makrovision (?). Ausgabe über LAN über die Orig-Software nicht vorgesehen, daher kein Rechtsbruch gegenüber P* von Seiten Philips, Sagem oder Nokia.
Dream8000: HDCP, legal empfangene Signale werden über analog & digital ausgegeben. Einschränkung durch Sender bei HDTV-Signalen: Nur mit HDCP oder kleinere Auflösung analog, hardwarebasiert. Verfahren von HDCP ist hardwarebasiert und nicht von der Software abhängig.

Und? wo liegt wohl der Unterschied?
Bei der DBox2 können alle AGBs von P* umgangen werden, aber nicht durch den Hersteller der Box, sondern ausschließlich durch den Endverbraucher.
Bei der Dream würde der Hersteller direkt an der Umgehung des Kopierschutzes mitwirken, indem er die HDCP-Verschlüsselung nicht unterstützt.
Und jetzt lass mal eine Massenklage von 20th-Fox in den USA starten, die auf Verletzung geistigen Eigentums geht....

2) Zum andern (!) Thema CAM: Ein CI-Slot ("CI"!) alleine unterstützt bzw. bricht keinerlei Verschlüsselung oder einen Nutzungsvertrag (z.B. P*). Das macht auch wiederum ein CAM mit der daraufliegenden Software, also wiedereinmal nur bzw. höchstens der Käufer des Receivers. Denn: Der CAM-Hersteller bricht ja keine P*-AGBs, da er ein CAM ohne Karte verkauft.... was weiß der schon, für welchen TV-Empfang Du die Karte nimmst? Es gibt so viele.... Zudem hat der wiederum nix mit einem HDCP-Zeug zu tun
Immer schön trennen: Wer tut was und wer bricht was.

3) Ja, wenn er ein solches CAM in Verbindung mit einer Entschlüsselungskarte verwendet, die vertraglich entsprechendes verbietet. Bei P* ist das so.

Kurz gefasst:
1) Kann ja empfangen, aber dürfte es nicht -> bricht alle Rechte
2) Keine. (in BRD)
3) Ja.
Cinius
Stammgast
#53 erstellt: 05. Mrz 2007, 16:10
@Chefmagier

Dass ein Verstoß gegen die Premiere-AGB illegal ist ist klar - hier hat man einen Vertrag geschlossen.

Bleiben wir also bei HDTV im frei empfangbaren Bereich:

Hier haben jegliche Verträge von irgendwem mit irgendwem (Filmindustrie, Sender ...) für mich keine Relevanz, denn ich habe sie nicht unterschrieben.

Auch ist der Besitz und Betrieb zB einer HDCP-freien PC-HDTV-Tuner-Karte kein Verstoß gegen irgendwas. Somit bin ich mit keinerlei "wirksamem Kopierschutz" konfrontiert, den ich illegal umgehen könnte.

Im übrigen meint das UrhG mit "wirksam" ja wohl technisch wirksam. Dass rechtlich wirksame Fakten rechtlich wirksam sind bedarf ja wohl keiner Erwähnung. Solche rechtlich wirksamen Fakten liegen aber für mich nicht vor, weil irgendwer mit irgendwem Verträge schließt.


[Beitrag von Cinius am 05. Mrz 2007, 16:14 bearbeitet]
madshi
Inventar
#54 erstellt: 05. Mrz 2007, 16:11

chefmagier schrieb:
Ich möchte nur zur allgemeinen Unzufriedenheit anmerken, dass das Broadcast-Flag keine "Bitte" ist, sondern aufgrund der Verträge der Filmindustrie, der Sender, der Receiver-Hersteller, DVD-Playerhersteller, etc., "der wirksame Kopierschutz" gemäß UrhG.

Puh, "... aufgrund der Verträge [dicke Auflistung]...". Ich kann mit Hinz 20 Verträge abschließen, das interessiert Kunz aber nicht. Entscheidend ist doch, wer mit wem Verträge hat.

Verrate mir doch mal, welcher Receiver-Hersteller einen direkten Vertrag mit der Filmindustrie oder den Sendern hat?

ABGESEHEN VON PREMIERE. Daß Premiere ein Sonderfall ist und durch die Zertifizierungsverträge rechtlich ganz andere Möglichkeiten hat, ist doch überall in diesem Thread deutlich erwähnt worden.

Wir reden hier aber hauptsächlich von NICHT-Premiere-Zertifizierten Receivern. Welche Verträge mit Filmindustrie oder Sendern haben Hersteller von Nicht-Premiere-Zertifizierten Receivern? Antwort: KEINE.


chefmagier schrieb:
Ein Receiver, der nicht HDCP unterstützt, erhält keine Zertifizierung von Premiere, darf also nach *vertragsrechtlicher* Situation *nicht* zum Empfang von P* verwendet werden.
Wer es tut, verstößt a) gegen den P*-Vertrag, da dort die AGBs von jedem einzeln wirksam eingebunden werden, und b) gegen das UrhG, da der Rechteinhaber - für diese Sendung ist das Premiere - die Vervielfältigung nicht wünscht.

Ist ja alles richtig - und auch nie in diesem Thread bestritten worden. Jetzt aber mal bitte das ganze ohne Premiere-Zertifizierung. Dann sieht's nämlich plötzlich ganz anders aus...


chefmagier schrieb:
Das Broadcast-Signal ist bereits der Kopierschutz. - den Ungläubigen mag als Hinweis dienen, dass es ansonsten die Dreambox 8000 längst geben würde, denn die (fehlende) Nagra-CAM ist sicherlich nicht der Grund ...

Puh, so ein Blödsinn. Deine Rechtsauslegungen damit zu begründen, daß eine Firma, auf die in Sachen Einhaltung von Release-Terminen noch NIE Verlaß war, mit ihrem HDTV-Receiver spät dran ist, ist ja wohl lachhaft. Tschuldigung.


chefmagier schrieb:
Das Broadcast-Flag in Zusammenhang mit der vertraglichen Verpflichtung der Hersteller

Welche vertragliche Verpflichtung (bei fehlender Premiere-Zertifizierung)?
madshi
Inventar
#55 erstellt: 05. Mrz 2007, 16:20

chefmagier schrieb:
Dream8000: HDCP, legal empfangene Signale werden über analog & digital ausgegeben.

Richtig.


chefmagier schrieb:
Einschränkung durch Sender bei HDTV-Signalen: Nur mit HDCP oder kleinere Auflösung analog, hardwarebasiert. Verfahren von HDCP ist hardwarebasiert und nicht von der Software abhängig.

Ich glaube, Du hast die technischen Grundlagen noch nicht verstanden. Keine dieser Einschränkungen kann vom Sender hardware-basiert ausgeführt werden. Der Sender sendet lediglich sein Programm. Der Receiver entscheidet selbst (in seiner Firmware = Software), welche Einschränkungen (wie z.B. HDCP) er aktivieren möchte.


chefmagier schrieb:
Bei der Dream würde der Hersteller direkt an der Umgehung des Kopierschutzes mitwirken, indem er die HDCP-Verschlüsselung nicht unterstützt.
Und jetzt lass mal eine Massenklage von 20th-Fox in den USA starten, die auf Verletzung geistigen Eigentums geht....

Auf welcher rechtlichen Grundlage würde Fox gegen Dream klagen? Die beiden haben keinen Vertrag miteinander. Dream empfängt lediglich freie Sender und gibt sie aus. Da ist rechtlich nichts bedenkliches bei. Daß Fox gerne hätte, daß der Receiver-Hersteller nachträglich einen Kopierschutz hinzufügt, das mag ja sein, aber wenn der Receiver-Hersteller das unterläßt, ist das keine rechtliche Grundlage für eine Klage. Das Entfernen eines Kopierschutzes wäre strafbar (laut Urheberschutzgesetz), aber nicht das Nicht-Aufbringen eines Kopierschutzes - solange es keinen gültigen Vertrag gibt, der dies verlangt.
SupaRichie
Inventar
#56 erstellt: 05. Mrz 2007, 16:27
@madshi

Kompliment, Deine Beiträge sind einfach supermegaklasse. Dies gilt imho sowohl für Deine technischen wie auch juristischen Ausführungen.

Ich sehe es auch so, dass das Broadcast-Flag lediglich "eine freundliche Bitte" darstellt, den unverschlüsselten Stream lokal zu verschlüsseln. Somit wird kein Kopierschutz umgangen (schon gar nicht gecrackt).

Auch wenn es nichts mit dem hiesigen Thema zu tun hat: ein DVD-Laufwerk am PC ist ja auch nicht illegal trotz Region-Code 0.

Greets
SupaRichie
madshi
Inventar
#57 erstellt: 05. Mrz 2007, 16:38

SupaRichie schrieb:
@madshi

Kompliment, Deine Beiträge sind einfach supermegaklasse. Dies gilt imho sowohl für Deine technischen wie auch juristischen Ausführungen.

Dankeschön... <freu>
chefmagier
Ist häufiger hier
#58 erstellt: 05. Mrz 2007, 17:07
Oh, je, ich denke "last post" von mir.
Ich denke, viele hier wissen nicht wirklich, was "Rechtswirklichkeit" ist. Sinnig, sinnvoll oder "logisch" hat damit nicht viel zu tun.
1) Natürlich hat hier niemand einen Vertrag mit Pro7. Aber ggf. mit KD, keine Ahnung wie die Grundverschlüsselung im Sat-Bereich läuft (hab'i nit)... KD: 14,99 Euro einmalig, Karte per Post unnnnnnddd schupppps: Vertragsverhältnis über sämtliche "FTA"-Kanäle. Aber egal, ich kann hier nicht konkret nachlesen, also auch keine Zitate.


"DER" Rechteinhaber des Films (Fox, Paramount, etc.) bestimmt nunmal, dass der Film nicht kopiert bzw. auf DVD/BD/HD-DVD gebrannt werden soll. Dazu verfügt er, dass HDCP als wirksamer Kopierschutz für "sein Werk" verwendet werden muss. Die Sendeanstalten haben direkte Vertragsverhältnisse mit den Rechteinhabern und werden verpflichtet, HDCP zu verwenden. Und die Sendeinhaber haben direkte Verträge mit KD, lsh, etc.etc.etc.
Es interessiert beim Urh-Recht doch nicht, ob ein Vertrag vorliegt?! Ich habe auch keinen Vertrag mit Sony, wenn ich von denen eine CD kaufe! Trotzdem darf ich sie nicht kopieren, wenn einer dieser drecks-Kopierschutze drauf ist.

Entweder die Kette zum Verbraucher wird eingehalten, oder der wirksame Kopierschutz des Rechteinhabers ist umgangen worden -> Gesetzesbruch. Man mag jetzt hier in der Liste endlos streiten, wer wann was wieso verbrochen hat oder ggf. verbrechen wird. Durch die Implementierung der HDCP-Kette ist der Hersteller aus der Liste der potentiellen Verbrecher jedenfalls raus. Wer's nicht implementiert: KANN evtl. Probleme

@madshi: natürlich ist HDCP hardwarebasiert! Oder schon mal eine "HDCP-Emulations-Software" gesehen???? Oh, Mann. Nur weil es "gesendet" wird ist es trotzdem eine Hardwarelösung, genau wie Macrovision. Im Gegensatz zu CSS, die eine Softwarelösung ist. Aber egal.

@Madshi&SupaRichie: Was hat denn bitte "Verschlüsselung" mit "Kopierschutz" zu tun?!?!?! Schon mal eine verschlüsselte Audio-CD gesehen? Das *kann* zusammenhängen, muss aber nicht. Auch P*-Nagra ist zwar eine Verschlüsselung, aber kein Kopierschutz. Ich sage mal "Defekte Sektoren" bei PC-Games. Ich glaube, ihr Jungs werft da schon wirklich einiges durcheinander...

edit: P.S.: Madshi, Post #55: Was für ein Blödsinn (sorry, rutscht raus), der letzte Absatz: Der Kopierschutz *ist* aufgebracht durch den Rechteinhaber. Außer dem Rechteinhaber *kann* gar niemand einen (rechtlichen i.S. des UrhG) Kopierschutz aufbringen. Der Rechteinhaber erlaubt Aussendung und "freien" Empfang, sofern HDCP verwendet wird. Wers nicht tut, umgeht den Willen des Rechteinhabers. Punkt.

Region Code "0" ist selbstverständlich nach deutschem UrhR illegal, da es den zweckmäßigen Gebrauch der DVD nach dem beigemessenen Zweck des Rechteinhabers mißachtet. Aber egal.
Wer es nicht verstehen will, mag weiter diskutieren,
"Ich habe fertig".


[Beitrag von chefmagier am 05. Mrz 2007, 17:12 bearbeitet]
chefmagier
Ist häufiger hier
#59 erstellt: 05. Mrz 2007, 17:17
P.S.: Nur weil die Anmerkung wichtig ist: Regioncode-0-Firmwares sind illegal nach UrhG, aber hat nichts mit dem Kopierschutz-§ zu tun. Nur zur Klärung.
diba
Inventar
#60 erstellt: 05. Mrz 2007, 17:18
Nur ein kleiner Ausschnitt:

chefmagier schrieb:
"DER" Rechteinhaber des Films (Fox, Paramount, etc.) bestimmt nunmal, dass der Film nicht kopiert bzw. auf DVD/BD/HD-DVD gebrannt werden soll. Dazu verfügt er, dass HDCP als wirksamer Kopierschutz für "sein Werk" verwendet werden muss.

Wo verfügt er das, beim Hersteller eines SAT Receivers?


Die Sendeanstalten haben direkte Vertragsverhältnisse mit den Rechteinhabern und werden verpflichtet, HDCP zu verwenden.

Die Sendeanstalten können HDCP nicht verwenden, hast du das eigentlich technisch schon verstanden?


Ich habe auch keinen Vertrag mit Sony, wenn ich von denen eine CD kaufe! Trotzdem darf ich sie nicht kopieren, wenn einer dieser drecks-Kopierschutze drauf ist.

Schon mal was von einem Kaufvertrag gehört?

...


"Ich habe fertig".

Ohne neue Argumente vollkommen verständlich.


[Beitrag von diba am 05. Mrz 2007, 17:18 bearbeitet]
chefmagier
Ist häufiger hier
#61 erstellt: 05. Mrz 2007, 17:28
Hey, diba,

1) Kaufvertrag ungleich UrhG. Ich verletzte mit einer Kopie NICHT den Kaufvertrag.
2) Der Film wird durch Verwendung von HDCP "kopiergeschützt" im Sinne des UrhG. Lassen wir den gesamten technischen Schnick-Schnack weg (glaubst Du, ein Richter kennt den bzw. will den überhaupt wissen?): Das Broadcast-Flag ist ein Teil der HDCP-"G'schichte". Ohne springt der Chip im Empfangsgerät nicht an, ohne dem wiederum springt der Chip im z.B. TV nicht an. Habe ich das soweit "technisch" richtig verstanden?
So. Jetzt vielleicht mal ein "neues Argument":
§ 31 UrhG
(1) 1Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). 2Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.

(2) Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.

(3) 1Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen. 2Es kann bestimmt werden, dass die Nutzung durch den Urheber vorbehalten bleibt. 3§ 35 bleibt unberührt.

[...]

Lest und werdet schlau. HDCP ist die Sicherstellung eines Nutzungsrechts auf die "durch den Rechteinhaber erlaubte Art". Hat eigentlich irgendjemant von Euch jemals das Gesetz gelesen?

Ich möchte gerade Dich als Moderator bitten, diese Kommentare mancher Beiträge rein ins Blaue hinein mal zu begutachten. HDCP = erlaubte Art. So das Rechtliche. Interessieren hier irgendjemanden technische Ausgestaltungen? Mich nicht. Den Richter auch nicht.

edit: "Nutzen" tut dann der Verbraucher, soweit richtig Dein Kommentar, diba. ABER: Schon mal was von Beihilfe gehört? Ohne dem technischen Gerät, das "absichtlich" keinen Chip hat bzw. der Chip via Software abschaltbar ist, wäre es dem Verbraucher nämlich nicht möglich, HDCP zu umgehen.


[Beitrag von chefmagier am 05. Mrz 2007, 17:31 bearbeitet]
chefmagier
Ist häufiger hier
#62 erstellt: 05. Mrz 2007, 17:35
Ah, bevor noch Kommentare zu meinem letzten Absatz kommen: Urhebergesetz:
.-------------------------
§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
(3) Verboten sind die Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die
1.Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen sind oder
2.abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben oder
3.hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
(2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.
-----------------------

Also doch nix "Beihilfe", sondern Täter.


[Beitrag von chefmagier am 05. Mrz 2007, 17:37 bearbeitet]
diba
Inventar
#63 erstellt: 05. Mrz 2007, 17:46
@chefmagier:
Nach deinen letzten Ausführungen hat Premiere dafür zu sorgen, dass Filme die sie ausstrahlen falls vom Rechteinhaber gewünscht, mit Broadcastflag auszustatten sind. Premiere hat dafür zu sorgen, dass diese Filme beim Empfang dann auch nicht kopiert werden können, deshalb schreibt Premiere vor, dass Premiere zertifizierte Receiver HDCP Verschlüsselung aktivieren müssen. Passiert auch alles.

So und jetzt erklär mir warum und von wem ein Sat Receiver Hersteller, der nicht Premiere zertifizierte Receiver herstellt, die auch ohne "Manipulation" kein Premiere empfangen können verpflichtet sein sollte in seinen Receiver ein System einzubauen, dass die zu empfangenden Filme verschlüsselt?

Ich denke eher, dass die Filmrechteinhaber die anderen Sender ebenfalls verpflichten könnten, dass ihre HD Filme nur zu empfangen sind, wenn diese anschließend HDCP verschlüsselt werden, dass also z.B. der Filmrechteinhaber Pro7 untersagt HD Material so wie bisher auszusenden.

Wir befinden uns in einer Diskussion und vielleicht behältst du auch recht, aber stell es bitte nicht so hin als ob bereits vollkommen klar wäre, wie die Rechtslage ist und als ob schon alles ausjudiziert wäre.


[Beitrag von diba am 05. Mrz 2007, 17:51 bearbeitet]
diba
Inventar
#64 erstellt: 05. Mrz 2007, 17:51
@chefmagier:
Zu deinem nachgereichtem Posting: Es handelt sich bei der zukünftigen nackten Dreambox um einen SAT Empfänger zum Empfang freier (HD)-Sender, die nicht verschlüsselt sind, das gleiche für HD, was bereits jetzt für SD verfügbar ist.

Ist der Verkauf deiner Ansicht nach wirklich verboten? Wir werden es sehen, und damit "habe ich vorerst fertig".
chefmagier
Ist häufiger hier
#65 erstellt: 05. Mrz 2007, 17:57
Hi, diba,
Danke für dein letztes Posting: ICH wurde vorhin so hingestellt, als ob alles Blödsinn wäre (das Wort ist glaube ich auch gefallen).
Nein, ausjudiziert ist das noch lange nicht. Aber ich wollte klar stellen, dass das alles *nichts* mit Kaufvertrag, BGB oder (im Grundsatz) mit Premiere zu tun hat!

Es geht um den Rechteinhaber und seinen persönlichen "Verbrecher". Ob der (gleiche) Film über P* oder ARD ausgestrahlt wird, ist fürs UrhG unerheblich.
Daher ist der Hersteller eines HDTV-Receivers grundsätzlich über das UrhG verpflichtet, HDCP zu unterstützen. So ganz ohne Vertrag.
Dass das alles im Moment nicht wirklich durchgezogen wird: Na, die Mühlen mahlen langsam. Und bevor die Sendetechnik nicht auf HDTV *um*gestellt ist, also überwiegend umgestellt ist, wird die "Durchsetzung" der HDCP-Urheberrechte Schwierigkeiten bereiten: Bei SDTV haben die Film-Gesellschaften ja meiner Kenntnis nach darauf verzichtet. Mal wird so gesendet, mal so... Die Öffentlichen haben noch kein HDTV, die Privaten nur für einzelne Filme. Daher entsteht das Problem noch nicht und die Hersteller der Empfangsgeräte können sich "rausreden".

P* ist aufgrund seines Film-HD-Kanals aber dort, wo irgendwann *alle* Sender landen werden: reines HD-Material, HDCP vorgeschrieben. Da hast Du völlig recht!

...Und dann ist schon der Besitz jeglicher Receiver ohne HDCP "illegal". Ich weiß: Traurig. Aber wahr.

Jedenfalls meine Entschuldigung ist angeboten, wenn ich hier als der Riesenbesserwisser dastehe, aber ich fühlte mich vorhin schon sehr angegriffen als genau das Gegenteil
SupaRichie
Inventar
#66 erstellt: 05. Mrz 2007, 18:04
@chefmagier

chefmagier schrieb:


P.S.: Nur weil die Anmerkung wichtig ist: Regioncode-0-Firmwares sind illegal nach UrhG, aber hat nichts mit dem Kopierschutz-§ zu tun. Nur zur Klärung.


Was willst Du uns damit sagen? Wenn dem so wäre, dann müsste jeder am PC (oder Server) seine DVD-Laufwerke deaktivieren. Die sind nämlich codefree. Bei den gängigen Herstellern von DVD-Playern ist es so, dass diese durch entsprechende Tastenkombinationen bei der zugehöriger Fernbedienung codefree geschaltet werden können. Illegal sind sie deswegen schon mal gar nicht.
Aber wie bereits erwähnt, hat dies nichts mit dem hiesigen Thema hier zu tun.

Dann kommen wir mal wieder auf den Kern der Sache zurück und werden pragmatisch. Die Dream 8000S wird folgende beiden Labels nie bekommen:

1.) HD-Ready (wegen fehlender HDCP-Fähigkeit);
2.) Premiere-Zertifizierung.

Somit kann die Dream 8000S im ausgelieferten Zustand keine HD-Movies (von ANIXE HD) aufzeichnen und auch nicht Premiere empfangen.

Erst durch entsprechende Veränderungen (durch Aufspielen entsprechender Software und Einbau eines geeigneten Kartenlesers (CAM)) könnte dies "umgangen" werden.
Diese Veränderungen lägen aber in der Verantwortung des Endkonsumenten und nicht bei Dream Multimedia.
Bestimmte Hersteller würden bei derartigen Änderungen wohl den Support verweigern. Sofern sich Dream hier anders verhalten würde, wäre dies auch nicht illegal.

Greets
SupaRichie


[Beitrag von SupaRichie am 05. Mrz 2007, 18:11 bearbeitet]
Cinius
Stammgast
#67 erstellt: 05. Mrz 2007, 18:11
@Chefmagier

Nun renn doch nicht weg, wir wollen doch nur spielen

Also mal der Reihe nach:

Grundsätzlich basiert das Verbot der Aufzeichnung auf dem Urheberrecht (UrhG), dem ist auch der von dir so viel zitierte Wille des Rechteeigentümers untergeordnet. Also, der Rechteeigentümer kann mir nichts verbieten, was mir das UrhG erlaubt bzw. nicht verbietet.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert somit die Rechsfindung:


UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung ein offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.


Also: Das UrhG schützt ein Werk erst mal nicht davor, von mir unter Beachtung dieser Grenzen kopiert zu werden - da kann der Inhaber wollen was immer er wollen will - spielt so weit keine Rolle.

Das einzige, was mir hier also zum Verhängnis werden kann, ist

a) wenn ich einen zusätzlichen Vertrag abschließe, oder
b) ein wirksamer Kopierschutz nach § 95a

zu (a) Verträge

Du hebst du ab auf die Vertragskette vom Produzenten zum Verbraucher:

Zum einen: Grundverschlüsselung gibt es bei uns (Kabel-BW) nicht, allerdings weiß ich jetzt nicht auswendig, was in meinem Kabel-Vertrag über Rechte steht. Also lassen wir das Kabel und gehen wir auf Astra: Hier gibt es weder eine Grundverschlüsselung, noch unterschreibe ich irgend einen Vertrag.

Der Rechteinhaber ist ja wohl völlig frei, ob er sein Werk in Deutschland über Astra senden will bzw. einem Sender dies erlaubt oder nicht erlaubt.

Wer aber über Astra unverschlüsselt sendet, den darf ich rechtmäßig frei empfangen, ohne weiteren Vertrag, somit verwende ich zur Herstellung meiner privaten Kopie keine illegale Vorlage und bin von § 53 gedeckt - der Wille des Rechteinhabers spielt hierbei überhaupt keine Rolle, der wird hier nach § 53 UrhG nicht gefragt!!!

Bleibt noch

(b) der wirksame Kopierschutz laut UrhG § 95a


UrhG § 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.

(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.


Also: Wenn die Nutzung eben de facto vom Rechteinhaber oder dessen Vertragspartner nicht aktiv durch einen Mechanismus, der auch wirkt, unter Kontrolle gehalten wird, dann wird eben auch kein Kopierschutz umgangen.

Und HDCP ist nun einmal kein wirkender Mechanismus. Der Rechteinhaber und die Sender wissen genau, dass es HDCP-freie Geräte gibt, und somit bleibt ihnen eben nur die Wahl, zu senden und Kopien nach § 53 zu schlucken, oder eben nicht zu senden - dann gibt es auch keine solchen Kopien.


[Beitrag von Cinius am 05. Mrz 2007, 18:13 bearbeitet]
chefmagier
Ist häufiger hier
#68 erstellt: 05. Mrz 2007, 18:12
Hi, SupaRichie,
hmmm.. gehört hier eigentlich nicht rein, aber nur kurz dazu:
Doch, die DVD-ROM, DVD+-RW und alle anderen "DVD"-kompatiblen Geräte *haben* einen Regionalcode in der Firmware enthalten. Den kannst du bis zu fünf mal ändern. Aber nicht wegen Großzügigkeit der Hersteller/Filmemachern, sondern weil die sich auch eingestehen mussten, dass man mal aus Versehen den falschen Film kaufen kann. Und die DVD-Laufwerke haben ursprünglich den Code dann ohne Rückfrage gewechselt - das ist heute etwas anders. Aber mehr als fünfmal ist nicht drin. Es sei denn, du hast eine "illegale" Firmware von z.B. rpcx.xxx. Die sind aber tatsächlich aus genannten Gründen in Deutschland ein Verstoß gegen das UrhG.
Selbiges gilt für Standalone-Player: Du sprichst die Tastenkombination an: Nun: 1) Die Player werden nicht nur in Europa/BRD verkauft, 2) Wenns erlaubt wäre: Warum dann eine (geheime) Tastenkombination zum freischalten?
-> zu 2): Weil sie sonst tatsächlich in BRD nicht verkauft werden dürften. ("Ja, Illegal!!!Hähähähä!!")

Wie schon mal gesagt: bitte nicht verschiedene Probleme und Rechtsgebiete miteinander verwechseln.
chefmagier
Ist häufiger hier
#69 erstellt: 05. Mrz 2007, 18:15
Ich muss aber weglaufen! Büro wird abgeschlossen!
Nur kurz: Doch, glaub' mir, HDCP wird als wirksamer (technischer) Kopierschutz angesehen. Ich hab da ein paar sehr zuverlässige Quellen....
Wie gesagt: Einen Richter interessiert das Wort "Wirksam" nicht so wie Dich, Euch oder mich........... Ich sehe das ja persönlich genauso wie du, aber ich weiß die tatsächliche Rechtsanschauung durch einige mehr Juristen, die wo Richter & Staatsanwälte sind....
Und entgegen einiger Meinungen hier: Ich gebe nicht meine Meinung kund, sondern meinen (rechtlich-objektiven) Sachstand.

Feierabend. Werde morgen weiterlesen/mitarbeiten
SupaRichie
Inventar
#70 erstellt: 05. Mrz 2007, 18:20
@Chefmagier

Chefmagier schrieb:


hmmm.. gehört hier eigentlich nicht rein, aber ...


Das sagte/schrieb ich bereits (mehrfach).

Chefmagier schrieb außerdem:


Wie schon mal gesagt: bitte nicht verschiedene Probleme und Rechtsgebiete miteinander verwechseln.


In Ordnung. Aber lese doch einfach mal neben den Beiträgen von madshi auch das letzte Posting von Cinius durch. Damit wird - auch in formaler Hinsicht - klarste Klarheit geschaffen.

Greets
SupaRichie


[Beitrag von SupaRichie am 05. Mrz 2007, 18:21 bearbeitet]
madshi
Inventar
#71 erstellt: 05. Mrz 2007, 19:49

chefmagier schrieb:
1) Natürlich hat hier niemand einen Vertrag mit Pro7. Aber ggf. mit KD, keine Ahnung wie die Grundverschlüsselung im Sat-Bereich läuft (hab'i nit)...

Zu Deiner Info: Pro7 HD, Sat1 HD, Anixe und BBC HD senden zur Zeit völlig unverschlüsselt über Sat.


chefmagier schrieb:
"DER" Rechteinhaber des Films (Fox, Paramount, etc.) bestimmt nunmal, dass der Film nicht kopiert bzw. auf DVD/BD/HD-DVD gebrannt werden soll. Dazu verfügt er, dass HDCP als wirksamer Kopierschutz für "sein Werk" verwendet werden muss.

Und ich verfügte, daß bitteschön niemand meine Freundin angucken darf.


chefmagier schrieb:
Die Sendeanstalten haben direkte Vertragsverhältnisse mit den Rechteinhabern und werden verpflichtet, HDCP zu verwenden.

Was technisch gar nicht geht...


chefmagier schrieb:
Und die Sendeinhaber haben direkte Verträge mit KD, lsh, etc.etc.etc.

Und senden ohne Verschlüsselung über Satellit...


chefmagier schrieb:
Es interessiert beim Urh-Recht doch nicht, ob ein Vertrag vorliegt?!

Nö. Aber das Urheberschutzgesetz verbietet auch nur das Umgehen einer wirksamen Kopierschutzmethode. Über Satellit gibt es keine Kopierschutzmethode (außer was Premiere macht: Verschlüsselung in Verbindung mit Zertifizierung etc blablabla). Es gibt nur das Broadcast-Flag, welches neben den unverschlüsselten Daten her gesendet werden kann und den Receiver bittet, nachträglich bestimmte Einschränkungen vorzunehmen.


chefmagier schrieb:
Entweder die Kette zum Verbraucher wird eingehalten, oder der wirksame Kopierschutz des Rechteinhabers ist umgangen worden -> Gesetzesbruch.

Es gibt über Satellit keine Kette, weil die Video/Audio-Daten völlig unverschlüsselt übertragen werden (solange keine zusätzliche Verschlüsselung wie z.B. bei Premiere eingesetzt wird).


chefmagier schrieb:
Durch die Implementierung der HDCP-Kette

Es gibt über Satellit keine HDCP-Kette.


chefmagier schrieb:
@madshi: natürlich ist HDCP hardwarebasiert! Oder schon mal eine "HDCP-Emulations-Software" gesehen???? Oh, Mann. Nur weil es "gesendet" wird ist es trotzdem eine Hardwarelösung

HDCP kann über Satellit nicht gesendet/übertragen werden. Die Aktivierung von HDCP wird per Firmware/Software aktiviert/deaktiviert. Aber ja, die eigentliche HDCP-Verschlüsselung wird von einem Chip erledigt. Aber aktiviert oder nicht aktiviert wird der Chip von der Firmware des Receivers. Und die entscheidet selbst, ob sie HDCP aktiviert oder nicht und wird nicht durch Hardware vom TV-Sender "ferngesteuert".


chefmagier schrieb:
Der Rechteinhaber erlaubt Aussendung und "freien" Empfang, sofern HDCP verwendet wird.

Der Rechteinhaber erlaubt aber Aussendung über Satellit ohne Verschlüsselung und somit ohne wirksamen Kopierschutz.
madshi
Inventar
#72 erstellt: 05. Mrz 2007, 19:51

chefmagier schrieb:
Doch, glaub' mir, HDCP wird als wirksamer (technischer) Kopierschutz angesehen.

Das ist richtig. HDCP nachträglich zu entfernen, würde das Urheberschutzgesetz verletzen. Aber wie gesagt, über Satellit wird unverschlüsselt gesendet. Die "Kette" ist also über Satellit unterbrochen. Somit landen die Video/Audio-Daten beim Receiver ohne jeglichen Schutz und ohne HDCP.
ROBOT
Inventar
#73 erstellt: 06. Mrz 2007, 00:27

chefmagier schrieb:

Es geht um den Rechteinhaber und seinen persönlichen "Verbrecher". Ob der (gleiche) Film über P* oder ARD ausgestrahlt wird, ist fürs UrhG unerheblich.
Daher ist der Hersteller eines HDTV-Receivers grundsätzlich über das UrhG verpflichtet, HDCP zu unterstützen. So ganz ohne Vertrag.

Genau das sehe ich einfach nicht:
Ein Receiverhersteller ist verpflichtet für verwendete Technologien Lizenzgebühren zu zahlen, etwa DVB, Dolby Digital, evtl. auch die Technologie "DVB-S2" (weiss ich jetzt nicht genau). Nur in dieser Lizenz ist m.W. überhaupt nicht die Rede von HDCP und ähnlichem, im Gegensatz zu DVD etwa - hier ist CSS, Macrovision zwingend vorgeschrieben oder noch verschärfter bei Blu_Ray oder HD-DVD, wo die Kopierschutztechniken zwingend sind, um überhaupt ein Gerät am Markt anbieten zu dürfen.

Ein Hersteller, der für alle verwendeten Technologien Lizenzen zahlt und sich an die Spezifikationen hält, ist meiner Meinung nach völlig aus der Rechtsdiskussion raus. Wer was über seinen Receiver empfängt kann ihm doch nun egal sein -auch wenn dies etwa ein (legales) CAM von einem Drittanbieter ist. Selbst die theoretische Nutzbarkeit illegaler CAMs kann dem Receiverhersteller nicht vorgeworfen werden.

Als Endkunde wiederum darf und muss ich davon ausgehen, ein "ordnungsgemäßes" Gerät gekauft zu haben. Es kann mir nicht auferlegt werden, vor Kauf eines jeden Gerätes zu prüfen, ob der Hersteller irgendwelche Lizenzen zahlt oder nicht. Und im Falle der DM8000S geht es eben um den SAT Empfang, und um den schon oft dargelegten Aspekt dass die Sender HDCP nicht senden können. Daher gibts einfach keine wirksame Kette, die umgangen werden könnte.

Und nu?



Das ist ja wie schon gesagt alles noch in der Diskussion, und hier ist ein Diskussionsforum Übrigens glaube ich schon, dass sich etwa Richter für die technischen Aspekte interessieren müssen, um die Sache zu bewerten.
Snuggel007
Inventar
#74 erstellt: 06. Mrz 2007, 02:21

chefmagier schrieb:
Hi, diba,

Es geht um den Rechteinhaber und seinen persönlichen "Verbrecher". Ob der (gleiche) Film über P* oder ARD ausgestrahlt wird, ist fürs UrhG unerheblich.
Daher ist der Hersteller eines HDTV-Receivers grundsätzlich über das UrhG verpflichtet, HDCP zu unterstützen. So ganz ohne Vertrag.


Im Frühling des vergangenen Jahres hatten neun Bürgerrechtsorganisationen gegen die Federal Communications Commission (FCC) geklagt. Die FCC ist in den USA für die Regulierung von Fernseh- und Radiosendern zuständig. Im Herbst 2003 hatte sie eine Richtlinie veröffentlicht, die alle Hersteller digitaler TV-Empfänger von Juli 2005 an dazu zwingen sollte, ein von der Unterhaltungsindustrie eingeführtes Kopierschutzsignal zu unterstützen, das "Broadcast Flag".

Das Broadcast Flag sollte die Nutzung von hochauflösenden Fernsehsignalen deutlich beschneiden. Je nach den im Broadcast Flag definierten Beschränkungen darf der Empfänger die Sendungen nicht mehr mitschneiden, nur einmal speichern oder auf analogen Ausgängen nur noch in reduzierter Auflösung ausgeben.

Schon im Februar war abzusehen, dass die Richter des US Court Of Appeals for the District of Columbia der FCC nicht besonders wohlgesonnen sind. Damals erklärten zwei der Richter, die FCC habe mit der Festlegung des Broadcast Flag ihre Kompetenzen überschritten. Jetzt veröffentlichte das Gericht seine Entscheidung (PDF), die diese Aussagen konkretisiert.

Demnach darf die FCC gemäß ihres öffentlichen Auftrags nur den Empfang von Fernseh- und Rundfunksignalen regulieren, nicht aber zur Unterstützung zusätzlicher Parameter verpflichten, die erst nach der Ausstrahlung zum Tragen kommen. Daher setzte das Gericht die "Flag Order" der FCC bis auf weiteres aus.

Quelle
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59353
r2d3
Stammgast
#75 erstellt: 10. Mrz 2007, 23:30

chefmagier schrieb:

Nur kurz: Doch, glaub' mir, HDCP wird als wirksamer (technischer) Kopierschutz angesehen. Ich hab da ein paar sehr zuverlässige Quellen....
Wie gesagt: Einen Richter interessiert das Wort "Wirksam" nicht so wie Dich, Euch oder mich...........


Ich glaube, Du würfelst da was durcheinander.
Um das richtig (wie ein Richter) zu sehen, ersetze das Wort "wirksam" mal mit dem Wort "aktiv" (und auf keinen Fall mit "effektiv" )

Daß HDCP ein effektiver Kopierschutz ist, wird ja nicht angezweifelt. Wie madshi schon geschrieben hat, ist HDCP nicht wirksam (aktiv), solange wir es noch mit dem Broadcastflag zu tun haben. Das heißt aber auch gleichzeitig, daß wir demzufolge deswegen keine Probleme mit dem UrhG haben
Suche:
Gehe zu Seite: |vorherige| Erste Letzte
Das könnte Dich auch interessieren:
HDTV mit Broadcast Flag über A/V Receiver immer noch dunkel?
cryptochrome am 17.04.2006  –  Letzte Antwort am 18.04.2006  –  4 Beiträge
De-Interlacer in HDTV-Receivern?
klaymen am 17.11.2006  –  Letzte Antwort am 17.11.2006  –  4 Beiträge
Frage zu Digitalen HDTV Receivern
Tazz85 am 07.03.2006  –  Letzte Antwort am 08.03.2006  –  5 Beiträge
Allgemeine Fragen zu HDTV Receivern
proud am 06.12.2007  –  Letzte Antwort am 06.12.2007  –  2 Beiträge
Premiere / Kartenverheiratung bei aktuellen HDTV-Receivern
dvdr am 20.03.2006  –  Letzte Antwort am 20.03.2006  –  3 Beiträge
Qualität von"normalen" Programmen auf HDTV Receivern
hc_blacki am 12.01.2006  –  Letzte Antwort am 12.01.2006  –  3 Beiträge
HDTV
trixipeter am 26.08.2008  –  Letzte Antwort am 26.08.2008  –  2 Beiträge
HDTV-Receiver OHNE 576i?
frankie2004 am 29.10.2007  –  Letzte Antwort am 29.10.2007  –  2 Beiträge
HDTV receiver ????
Wolfskin am 19.09.2005  –  Letzte Antwort am 19.09.2005  –  3 Beiträge
HDTV Receiver allgemeines
ikarus75 am 28.07.2008  –  Letzte Antwort am 29.07.2008  –  4 Beiträge

Anzeige

Produkte in diesem Thread Widget schließen

Aktuelle Aktion

Partner Widget schließen

  • beyerdynamic Logo
  • DALI Logo
  • SAMSUNG Logo
  • TCL Logo

Forumsstatistik Widget schließen

  • Registrierte Mitglieder927.507 ( Heute: 12 )
  • Neuestes Mitgliednor_sve
  • Gesamtzahl an Themen1.555.792
  • Gesamtzahl an Beiträgen21.645.587

Hersteller in diesem Thread Widget schließen