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Rechtsfrage zum Kauf einer Voodoo Endstufe+A -A |
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Autor |
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Gelscht
Gelöscht |
#1 erstellt: 24. Sep 2004, 20:15 | |
Vor ca. 2 Jahren hat ein Freund von mir eine Voodoo Endstufe (Modell: X1020 mit 1000Watt) bei Ebay gekauft (bzw. von Freunden geschenkt gekriegt, die alle keine Ahnung von Car-Hifi hatten). Das Ding hat damals 111 Euro gekostet und lag seitdem bei ihm im Keller. Jetzt hat er endlich ein eigenes Auto und ich soll ihm bei der Auswahl der Anlage helfen, würde die Voodoo Endstufe aber gerne wieder los werden. Vielleicht hat ja jemand von euch Ahnung von Rechtsfragen, wenn möglich würd ich das Ding auf Garantie zurückgeben wollen. Der Händler ist beclever (Sicherlich einigen ein Begriff) und auf der Homepage gibt es auch die vollständigen AGB´s. Leider hab ich von Rechtsfragen wenig Ahnung, villeicht habt ihr ein paar Vorschläge. Ein Punkt der AGB´s ist z.B.: "8.5 beclever haftet für zugesicherte Eigenschaften, soweit diese entweder im Katalog oder in der Homepage ausdrücklich als zugesichert oder als "Garantie" gekennzeichnet sind." Wenn nun in der Gebrauchsanweisung steht "Max.Power: 250 Watt x 4 / max. 1000 Watt (Mono)", würde es dann ausreichen den Nachweis zu erbringen, dass die Endstufe diese Leistung nicht schafft? Wenn ja, wie könnte man dies objektiv nachweisen? Weiterhin hat das Gerät eine "Überhitzungssicherung", aber was wäre wenn das Gerät auf Grund von hoher Belastung doch zufällig den Hitzetod stirbt? Und: Ist das was in der Gebrauchsanweisung steht überhaupt eine "zugesicherte Eigenschaft" ? Im Zweifelsfall werden die sich vermutlich sowieso auf "8.7 Eine Gewährleistung kann nicht für solche Mängel übernommen werden, die auf unsachgemäße Nutzung oder eine überdurchschnittliche Beanspruchung der Ware seitens des Kunden zurückzuführen sind sowie nicht für Verschleißteile" berufen, aber dann wäre doch Beweislast bei Ihnen mir eine "überdurchschnittliche Beanspruchung" zu dokumentieren, oder? Fragen über Fragen... Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, ansonsten sind die 111 Euro wohl für die Katz Edit: Die Garantie von 2 Jahren läuft in 2 Monaten aus. |
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Mike_QB
Ist häufiger hier |
#2 erstellt: 24. Sep 2004, 20:20 | |
Wenn die schon zwei Jahre alt ist haste keine Chance, oder habe ich mich da verlesen? |
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Gelscht
Gelöscht |
#3 erstellt: 24. Sep 2004, 20:28 | |
Gutes Timing: Ich hab meinen Beitrag zur gleichen Zeit korrigiert als du gepostet hast Wie gesagt (editiert): Ich hab noch 2 Monate... |
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Liquidsnake
Stammgast |
#4 erstellt: 24. Sep 2004, 20:28 | |
so wie ich das sehe: vergiss es die einzigen Angaben zu Leistungswerten von beclever sind maximal Werte, und ich glaube nicht dass du den nötigen Aufwand betreiben kannst, nachzuweisen, dass der Amp das nicht drauf hat. Und wenn du die Endstufe grillst, weil du, wie du geschrieben hast, die Überhitzungssicherung überbrücken willst, hast du ganz schlechte Karten. Im besten Fall reparieren die dir den Verstärker wegen Garantie, wenn du Pech hast, musst du sogar selbst für die Reparatur löhnen (unsachgemäße Nutzung...) versuch das ding zu verkaufen oder schraubs dir auf n Mofa oder legs im Keller unter "L" wie Lehrgeld ab. |
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bassgott
Inventar |
#5 erstellt: 24. Sep 2004, 20:35 | |
wer voodoo kauft oder voodoo sachen annimmt und anschließend umtauschen will wird mit lehrgeld nicht unter 111euro bestraft. |
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Gelscht
Gelöscht |
#6 erstellt: 24. Sep 2004, 20:39 | |
Nachdem was ich bisher gehört habe sind ja wesentlich weniger als 1000 Watt nötig um den Verstärker an seine Leistungsgrenzen zu bringen. Überbrücken wollte ich den Überhitzungschutz eigentlich nicht, ich hatte eher darauf gehofft das der entweder nicht funktioniert oder sich so einschaltet, das mein Hörgenuss eindeutig beeinträchtigt wird (is natürlich wieder relativ subjektiv). Wenn das Gerät irreperabel kaputt wäre (bei sachgemäßer Handhabung) könnte ich doch theoretisch Geld zurückbekommen, auf ein vergleichbaren Ersatz MUSS ich mich ja nicht einlassen, oder? |
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BiermannFreund
Inventar |
#7 erstellt: 24. Sep 2004, 21:39 | |
verticker ihn bei ebay als unbenutzt und orginalverpackt für 79€ dann wirds scho und dann ne ordentliche endstufe ranschaffen denn das ding würd ich an keine LS hängen *G* und rückgabe ist nur in den ersten 14 tagen nach kauf möglich. danach ist kulanz vom hersteller/händler, wenn ers macht |
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Aztek
Ist häufiger hier |
#8 erstellt: 24. Sep 2004, 21:40 | |
Irgendwie scheinst du nicht zu wissen das du die Moeglichkeit der Wandlung (so nennt man das was du moechtest) nicht mehr innerhalb der 2 Jahres Garantie hast. Das Ende der Garantie ist bald erreicht, das was du dem Verkaeufer einraeumen MUSST ist die Moeglichkeit der reparatur (2 mal) oder der Ersatzlieferung. Die Geld-Zurueck-Methode...nene dazu isses zulange her. Sorry, aba ich sehe keine moeglichkeit Legal das zu erreichen was du moechtest. Ausserdem sind 111 EUR nicht den aufwand wert. Vertick das Ding lieber bei Ebay und hoffe das es einer kauft. Gruss Azteck Edit: da war wohl der BiermannFreund schnella [Beitrag von Aztek am 24. Sep 2004, 21:43 bearbeitet] |
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platineye
Inventar |
#9 erstellt: 24. Sep 2004, 21:43 | |
Die würden euch noch aus Rache zurückverklagen, dann wird es wesentlich mehr Aufwand geben als es euch lieb wäre... |
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Dj_Ninja
Hat sich gelöscht |
#10 erstellt: 24. Sep 2004, 22:46 | |
der überhitzungsschutz funzt bei ein paar scheinwerfer-birnen an den ausgängen mit sicherheit nicht... mußt nur drauf achten, daß die endstufe auch gut strom kriegt (vielleicht noch in ein handtuch einwickeln?) und dann power to the people ... nee spaß beiseite. wandeln kannste das sicher nicht mehr, ich würde sie auch bei schrottbay wieder vertickern. schließlich ist ja dort schon mal einer drauf reingefallen... |
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crow
Stammgast |
#11 erstellt: 24. Sep 2004, 23:17 | |
Nee, gebe den Vorrednern recht. Versuch die Endstufe bei Ebay zu verticken, alles andere ist zu kompliziert und wird nicht funktionieren. Die AGB´s sind nur schwer anzufechten bzw. für dich passend auszulegen. Habe sie mir mal komplett angeschaut, da geht in deinem Fall nichts, sorry. Gruß stud. jur. Christian [Beitrag von crow am 24. Sep 2004, 23:29 bearbeitet] |
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Fuxster
Inventar |
#12 erstellt: 25. Sep 2004, 11:45 | |
Ich finde das sehr bedenklich was hier abläuft, ist wirklich grenzwertig...deswegen schließe ich den Thread mal vorsichtshalber, kommt eh nix mehr bei rum. |
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