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Wertgrenzeanstieg bei Zollabgaben+A -A |
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Autor |
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Dosenbier13
Inventar |
#1 erstellt: 07. Apr 2008, 15:41 | ||||
Für die Importeure unter uns: Zoll: Wertgrenzeanstieg bei Zollagaben von 22,00€ auf 150,00€ Da wir häufig auch Angebote aus den USA oder von den Kanalinseln posten, bei denen ab 22,00€ immer der Zoll ins Spiel gekommen ist, können wir nun berichten, dass die Zollabgabegrenze von 22,00€ auf satte 150,00€ hochgesetzt wird. "Mit Verordnung (EG) Nr. 274/2008 - veröffentlicht im ABl. (EU) Nr. L 85 vom 27. März 2008 - wurde unter anderem die Wertgrenze für die so genannten Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben. Die o.a. Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze gilt ab dem 01. Dezember 2008." Quelle |
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andreasy969
Inventar |
#2 erstellt: 07. Apr 2008, 15:49 | ||||
Das nenn' ich doch mal eine gute Nachricht . Dann wird es ab Dezember ja noch günstiger wenn man blu-rays aus den Staaten importiert . |
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ELIA
Stammgast |
#3 erstellt: 07. Apr 2008, 16:11 | ||||
Vielen Dank für diese hocherfreuliche Neuigkeit |
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Hifi-fetischist
Stammgast |
#4 erstellt: 07. Apr 2008, 16:42 | ||||
ach menno, erst ab dezember? man hätte ja sonst bei amazon.com's HD-DVD verkauf so richtig bedenkenlos zuschlagen können anyway, die nachricht klingt doch schonmal gut [Beitrag von Hifi-fetischist am 07. Apr 2008, 16:53 bearbeitet] |
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andreasy969
Inventar |
#5 erstellt: 08. Apr 2008, 17:57 | ||||
Da ich bei der folgenden fettgedruckten Aussage in diesem parallelen Thread (Kein Zoll mehr bis 150 € ab 1.12.2008) im ersten Moment etwas gestutzt habe, wäre es ganz nett, wenn mir nochmal jemand bestätigen könnte, daß ich mit meiner Antwort Recht habe (ich hoffe es zumindest und bin mir auch ziemlich sicher, aber ...).
[Beitrag von andreasy969 am 08. Apr 2008, 20:35 bearbeitet] |
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TedStriker
Stammgast |
#6 erstellt: 09. Apr 2008, 12:03 | ||||
In der bisher gültigen Verordnung wird nur der Wert 22 ECU (aka. Euro) durch den Wert 150 Euro ersetzt. Ansonsten ergeben sich in dem betreffenden Artikel(n) keine Änderungen. Daher würde ich davon Ausgehen, dass wie bisher für Sendungen unterhalb der Wertgrenze keine EUSt. fällig wird. |
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DUSAG0211
Inventar |
#7 erstellt: 09. Apr 2008, 12:06 | ||||
Also wenn unter 150€ dann weder Zoll noch EUSt |
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andreasy969
Inventar |
#8 erstellt: 09. Apr 2008, 16:01 | ||||
@TedStriker/Sternenfeuer OK. Danke . [Beitrag von andreasy969 am 09. Apr 2008, 16:01 bearbeitet] |
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luedenscheid
Stammgast |
#9 erstellt: 04. Jul 2008, 12:32 | ||||
Mahlzeit, das Thema ist zwar inzwischen fast in Vergessenheit gefallen, trotzdem finde ich den Hinweis für die Änderung auf der Zoll-Seite nicht mehr! http://www.zoll.de/b...sendungen/index.html Es wäre schade wenn die sich das inzwischen wieder anders überlegt hätten. MfG, Christian |
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JokerofDarkness
Inventar |
#10 erstellt: 04. Jul 2008, 13:35 | ||||
Das wurde auch wieder zurückgezogen. Der Zollfreibetrag wird zwar im Dezember auf 150€ erhöht, aber die 19% Einfuhrumsatzsteuer ab 22€ Warenwert bleibt erhalten. Somit spart man ab 22€ Warenwert bei DVDs, BDs und HD-DVDs genau 3,5%. |
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andreasy969
Inventar |
#11 erstellt: 04. Jul 2008, 15:44 | ||||
Hast Du da evtl. eine genaue Quelle für? Wenn dem wirklich so wäre, wär' die ganze Aktion ja relativ sinnlos (aus meiner Sicht als Importierer), da der größere Kostenfaktor ja bliebe . Wenn schon, dann wäre es mir jedenfalls lieber, die Einfuhrumsatzsteuer würde wegfallen und der Zoll bliebe . Vor allem dachte ich auch, daß das Ziel der ganzen Aktion eigentlich war, den Aufwand beim Zoll zu verringern - sprich, daß nicht jedes kleine Paket vom Zoll bearbeitet werden muß. Dem wäre dann ja aber nicht so . |
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Wangan
Stammgast |
#12 erstellt: 04. Jul 2008, 15:51 | ||||
Der Abreitsaufwand beim Zoll ist ein ziemlich kleines Problem im Vergleich mit den nicht absehbaren Umsatzeinbußen des Einzelhandels bei einem so starken EUR. Versteh mich nicht falsch, ich finde es auch sehr schade, dass die Änderung nicht kommt, aber volkswirtschaftlich gesehen kann ich es absolut nachvollziehen. |
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andreasy969
Inventar |
#13 erstellt: 04. Jul 2008, 16:06 | ||||
Das kann ich nicht beurteilen, aber mich hatte die Meldung aus genau diesem Grund damals ja eigentlich auch gewundert. Ich dachte nur, daß es damals eben mit dem Aufwand beim Zoll begründet wurde... Die Frage die sich mir daher weiterhin stellt: Warum erläßt man uns denn den Zoll, wenn man selbst nichts davon hat? Will man uns tatsächlich einen kleinen Gefallen tun? Unabhängig davon sollte es mit dem momentan starken Euro aber auch nichts zu tun haben. Dann müßte man ja je nach aktuellem Kurs ständig neue Gesetze/Regelungen erlassen... [Beitrag von andreasy969 am 04. Jul 2008, 16:06 bearbeitet] |
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andreasy969
Inventar |
#14 erstellt: 18. Jul 2008, 18:18 | ||||
@JokerofDarkness Mich würde immer noch interessieren, ob Du eine Quelle für Deine Aussage hast? Meines Wissens sieht es momentan wohl eher so aus, daß es scheinbar keiner so genau weiß (es weiß wohl nicht mal der Zoll). Wenn ich richtig informiert bin, müßte laut Zollgesetz aber eigentlich nach wie vor gelten: einfuhrumsatzsteuerfrei, wenn zollfrei. Ich werde zu gegebener Zeit wohl mal beim Zoll nachfragen müssen. Wenn ich ab Dezember was aus Nicht-EU-Ländern bestelle, möchte ich vorher nämlich schon genau wissen, was an Zusatzkosten auf mich zu kommt... [Beitrag von andreasy969 am 19. Jul 2008, 09:53 bearbeitet] |
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Utopus
Schaut ab und zu mal vorbei |
#15 erstellt: 19. Jul 2008, 10:25 | ||||
Hatte es in einer Fernsehsendung (weiß nicht ob Wiso, Plusminus oder Markt) auch so verstanden, dass bis 150€ nur der Zoll aber nicht die MWSt. wegfällt ... unter 22€ aber weiterhin garnichts anfällt. - Also hilft es uns nicht sooviel weiter. Nur bei Sachen mit hohen Zollbelastungen wird es besser ... |
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andreasy969
Inventar |
#16 erstellt: 19. Jul 2008, 12:38 | ||||
Ich verstehe halt nur einfach nicht, wie man das begründen will. Die Regelung sieht momentan ja eigentlich so aus (Auszug von zoll.de):
Die neue Regelung besagt nun ja lediglich, daß der Wert für die Zollfreigrenze von 22 € auf 150 € erhöht wird. Warum soll jetzt dann auf einmal nicht mehr die alte Regelung "wenn zollfrei dann auch einfuhrumsatzsteuerfrei" gelten . Das ist für mich eben einfach nicht nachvollziehbar, es sei denn, man ändert zusätzlich auch diese Regelung. Und dazu habe ich aber bis heute noch in keiner vernünftigen Quelle was gelesen... [Beitrag von andreasy969 am 19. Jul 2008, 12:40 bearbeitet] |
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ChaosChristoph
Inventar |
#17 erstellt: 01. Aug 2008, 06:40 | ||||
Richtig. Der Zoll hat bisher nur seine erste Ankündigung wieder von der eigenen Website genommen. Bis heute ist seitdem nix passiert. Alles andere sind wage Vermutungen oder Hoffnungen...oder von Jemandem, der in der Behörde sitzt. http://www.finblog.d...ieht-meldung-zuruck/ [Beitrag von ChaosChristoph am 01. Aug 2008, 06:41 bearbeitet] |
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andreasy969
Inventar |
#18 erstellt: 01. Aug 2008, 16:46 | ||||
@ChaosChristoph Dein Link deckt sich mit dem was ich vermutet habe. Offenbar wurde da mal wieder was beschlossen (in diesem Fall wohl durch die EU) und nach Bekanntgabe hat man dann in Deutschland wohl plötzlich bemerkt, daß das ganze ja schlecht für den deutschen Handel und die deutsche Staatskasse ist (Umsatzverluste durch verstärkten Import bzw. verlorene Steuereinahmen). Ergo zieht man die Meldung erstmal zurück, und überlegt sich, wie man da raus kommt (natürlich reine Spekulation meinerseits ). Mich würde jetzt mal interessieren, ob die Regelung "wenn zollfrei dann auch einfuhrumsatzsteuerfrei" auf deutschem Recht basiert, oder ob das eine EU-weit festgelegte Regelung ist? Sprich: Kann diese Regelung in Deutschland überhaupt ausgehebelt werden, oder ist man da an EU-Regelungen gebunden? |
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JokerofDarkness
Inventar |
#19 erstellt: 01. Aug 2008, 17:12 | ||||
Warte doch erstmal ab, was sich da tut. Alles andere ist doch Spekulation. Die bisherigen Fakten wurden doch hier mehrfach genannt und Wahrsager gibt es auch nicht mehr so viele |
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andreasy969
Inventar |
#20 erstellt: 01. Aug 2008, 17:18 | ||||
Mach ich ja auch.
Deine folgende Aussage fällt dann also auch in diese Kategorie :
Was ich natürlich gut fände . Also warten wir's ab... |
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JokerofDarkness
Inventar |
#21 erstellt: 01. Aug 2008, 17:41 | ||||
Fällt in die Kategorie Fakten, da Aussage des Zolls. |
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andreasy969
Inventar |
#22 erstellt: 01. Aug 2008, 17:49 | ||||
Warum gibst Du das dann nicht einfach als Quelle an? Da ich vom Zoll die gegenteilige Aussage "Wir wissen es noch nicht" habe, sind wir damit leider auch nicht wirklich schlauer als vorher - bleibt also nur abwarten... [Beitrag von andreasy969 am 01. Aug 2008, 17:50 bearbeitet] |
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JokerofDarkness
Inventar |
#23 erstellt: 01. Aug 2008, 18:10 | ||||
In Post 17 ist doch eine Quelle mit offizieller Aussage enthalten, wie viele Quellen brauchst Du denn noch? |
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andreasy969
Inventar |
#24 erstellt: 01. Aug 2008, 18:34 | ||||
Bei meinem letzten Post bezog ich mich konkret auf eine fehlende Quelle zu Deinem Post #10. Das hat ja nichts mit der Quelle aus Post #17 zu tun . Laut Aussage in der Quelle von Post #17 denke ich aber natürlich auch, daß es (leider) so kommen wird, und die bestehende Regelung entsprechend angepaßt werden wird. [Beitrag von andreasy969 am 01. Aug 2008, 18:47 bearbeitet] |
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JokerofDarkness
Inventar |
#25 erstellt: 01. Aug 2008, 20:29 | ||||
Ich kann ja nix dafür, dass Du mir nicht glaubst. Ansonsten hilft auch Dir in solchen Fällen Google |
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andreasy969
Inventar |
#26 erstellt: 01. Aug 2008, 21:18 | ||||
Mit nicht glauben, hat das nichts zu tun. Posts mit Aussagen ohne Quellenangabe sind nur einfach nicht zuverlässig. Welche zuverlässige Quelle soll ich Deiner Meinung nach denn über Google finden? Über einen entsprechende Link würde ich mich ja nach wie vor freuen. Die Antwort, die du vom Zoll bekommen hast, werde ich über Google jedenfalls kaum finden - ergo hättest Du das halt einfach hin schreiben können. |
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Fudoh
Inventar |
#27 erstellt: 01. Aug 2008, 23:09 | ||||
Jetzt kommt schon, ist wirklich via Google sofort zu finden. Wer's offiziell will, googelt nach: Verordnung (EG) 274/2008 Mit Link hier: http://eur-lex.europ...085:0001:0002:DE:PDF Ich bin insofern auf Dezember gespannt, weil ich gegen den ersten Steuerbescheid Einspruch aufgrund §1 I Satz 1 EUStBV einlegen werde. Bin mal gespannt wie sie sich dann da rausargumentieren...
Grüße Tobias [Beitrag von Fudoh am 01. Aug 2008, 23:42 bearbeitet] |
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ChaosChristoph
Inventar |
#28 erstellt: 02. Aug 2008, 06:52 | ||||
Ah...genial So lange ist die Verordnung aber noch nicht online zu finden;) Aber da steht es schwarz auf weiss: 1. Artikel 1 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Diese Verordnung legt die Fälle fest, in denen bei der Überführung von Waren in den zollrechtlich freien Verkehr oder bei der Ausfuhr von Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft aufgrund besonderer Umstände eine Befreiung von den Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben gewährt wird bzw. in denen die auf der Grundlage des Artikels 133 des EG-Vertrags beschlossenen Maßnahmen nicht angewendet werden.“ 3. In Artikel 27 wird der Wert „22 ECU“ durch den Wert „150 EUR“ ersetzt.4. Artikel 45 erhält folgende Fassung: „Artikel 45 Waren im persönlichen Gepäck aus Drittländern kommender Reisender sind von den Einfuhrabgaben befreit, wenn die eingeführten Waren gemäß den im Einklang mit der Richtlinie Nr. 2007/74/EG des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern (*) verabschiedeten nationalen Rechtsvorschriften von der Mehrwertsteuer (MwSt.) befreit sind. |
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andreasy969
Inventar |
#29 erstellt: 02. Aug 2008, 08:05 | ||||
@Fudoh/ChaosChristoph Danke für die konstruktiven Beiträge und den Link (den kannte ich sogar schon). Ich bin jetzt aber eigentlich immer noch der Meinung, daß man in Deutschland nach wie vor an §1 I Satz 1 EUStBV gebunden ist oder ist mir jetzt noch etwas entgangen? Wäre nett wenn Ihr mir das vielleicht nochmal idiotensicher erläutern könntet . @Fudoh Du willst also wegen des oben genannten Punktes (§1 I Satz 1 EUStBV) Einspruch gegen einen entsprechenden Steuerbescheid einlegen, oder habe ich das falsch verstanden? Genau darum geht es mir ja auch die ganze Zeit. [Beitrag von andreasy969 am 02. Aug 2008, 08:46 bearbeitet] |
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andreasy969
Inventar |
#30 erstellt: 02. Aug 2008, 09:51 | ||||
Auf der UK-Zoll-Seite gibt es ein (enttäuschendes) Statement zu den 150€ => die neue Freigrenze wird dort nur für die Zollgebühren bestätigt (der Link wurde ursprünglich bei cinefacts gepostet): UK-Zoll-FAQ |
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Fudoh
Inventar |
#31 erstellt: 02. Aug 2008, 11:24 | ||||
Es ist einfach so, dass der aktuelle §1 aus der EUStBV sämtliche zollbefreiten Sendungen auch von der MwSt befreit. Ich hab ja sogar schon ein Statement vom Zoll gelesen, wonach die EUStBV entsprechend geändert werden soll, aber ich glaube nicht, dass das bis Dezember passieren wird. Dementsprechend: wenn am 1. Dezember der *neue* Art. 27 des Zollkodex nebem dem *alten* §1 der EuStBV steht, dann werde ich einen Einspruch beim HZA erheben und bin sehr gespannt, was die Antwort sein wird. Wie es die Länder etc gerne hätten (VAT bleibt, Zoll geht), ist mir schon klar, nur denke ich nicht, dass das der Grundgedanke der EU Verordnung war. Aber wir werden sehen Man muss sich mal den Irrsinn der angedachten Regelugn überlegen:
In dem Moment (1.12.2008), wo die 22 ECU aus dem Zollkodex gestrichen sind, ist die "Wertgrenze" von 22 ECU *nirgendwo* mehr im Gesetz zu finden. Worauf will sich einen Steuerverordnung also bitte beziehen, wenn diese selbst keinen Wert nennt (nennen darf?), sondern nur auf entsprechende Paragraphen auf dem Zollkodex verweisen darf ? Grüße Tobias [Beitrag von Fudoh am 02. Aug 2008, 11:28 bearbeitet] |
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andreasy969
Inventar |
#32 erstellt: 02. Aug 2008, 11:32 | ||||
@Fudoh Danke für die Klarstellung. Genauso sehe ich es ja auch. |
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andreasy969
Inventar |
#33 erstellt: 26. Nov 2008, 22:19 | ||||
Da mir gerade aufgefallen ist, daß es hier noch nicht gepostet wurde: http://forum.cinefacts.de/5824389-post279.html
Nun ja. Kann man nichts machen. Letztlich verschlechtert sich ja aber auch nichts. [Beitrag von andreasy969 am 26. Nov 2008, 22:27 bearbeitet] |
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Fudoh
Inventar |
#34 erstellt: 01. Dez 2008, 20:50 | ||||
So geht's halt, wenn den Ländern EU Verordnungen nicht ins Konzept passen: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s2232.pdf Seite 2234. Es wird ein neuer Paragraph 1a eingefügt, der die Bindung zwischen EUStBV und der neuen EU Verordnung (in welcher der Wert auf 150 Euro angehoben wird) aufhebt. Damit kann die Vollverwaltung über den §1a der EUStBV weiterhin für Sendungen ab 22 Euro kassieren, auch wenn der §1 durch die EU Verordnung Abgabenfreiheit vorsieht. Der neue §1a in der EUStBV gilt ab 1.12.2008. Grüße Tobias |
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andreasy969
Inventar |
#35 erstellt: 01. Dez 2008, 21:12 | ||||
Es ist auch erstaunlich wie schnell sowas dann gehen kann . Unabhängig davon: Wenn ich es in einem anderen Forum richtig verstanden habe, hätte die Regelung in der alten Form durch die Änderung (neue Zollfreigrenze) jetzt wohl auch gegen eine ältere EU-Verordnung verstoßen, nach welcher die Grenze für die Steuer auf 22 Euro festgesetzt ist. Sprich: Durch die neue von der Einfuhrumsatzsteuerfreigrenze abweichende Zollfreigrenze hätte unsere Regelung "wenn zollfrei dann einfuhrumsatzsteuerfrei" wohl gegen diese EU-Verodnung verstoßen, und wäre wohl ohnehin unwirksam geworden. [Beitrag von andreasy969 am 01. Dez 2008, 21:13 bearbeitet] |
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