HIFI-FORUM » Veranstaltungstechnik (PA) » Party Beschallung (PA) » Gewerblich werden | |
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Gewerblich werden+A -A |
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Autor |
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andr483
Stammgast |
#1 erstellt: 29. Jun 2009, 12:08 | |||
Hallo, ich weiß das hat mit einer PA als solche recht wenig zu tun aber andererseits gehört es hier schon ein wenig rein. Also da ich nun auf immer mehr VAs gehe, und es so langsam weg von den privaten Partys von Freunden geht, habe ich mir gedacht das es rein rechtlich gesehen sicherlich klüger ist dann auch mal so langsam ein klein gewerbe aufzumachen. Aber wie mach ich das überhaupt und wo? Vor allem welcher gewerbe Typ ist für einen kleine beschaller, mit vlt 2 VAs im Monat, welche auch nicht alzu riesig sind der beste? Ich meine eine GMBH z.B. wäre schwachsinn. woher soll ich bitte das Geld dafür nehmen wenn meine PA nichtmal so viel kostet wie man da einzahlen muss? Muss ich überhaupt ein Gewerbe aufmachen? es gibt doch sowas wie einen gewissen Freibetrag den man im Jahr ohne Versteuerung verdienen darf oder? Wäre dankbar für alle brauchbaren antworten und hoffe das das hier nicht zu weit vom PPA weg liegt. Andre |
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*xD*
Inventar |
#2 erstellt: 29. Jun 2009, 15:12 | |||
Hi Nein, das ist überhaupt nicht weg vom Party-PA. Rechtliches und finanzielles gehört genauso dazu wie technisches. Das kleinste und eigentliche einzige was vorerst sinnvoll ist ist eine Einzelunternehmung. Hierbei gibt es nur einen Inhaber. Der Name der Gesellschaft muss deinen kompletten Namen enthalten. Das ist für die offizielle Seite. Ansonsten kannst du auch was anderes nehmen. Je nach deinen Expansionsplänen können natürlich auch andere Formen sinnvoll sein. Für große Erweiterungen z.B. eine UG, die du ohne Startkapital zur GmbH ausbauen musst, das Startgeld wird quasi auf Raten gezahlt. Wenn es aber in diesem Rahmen bleibt, sehe ich nur die Einzelunternehmung als sinnvoll. Vorteile eines Gewerbes sind natürlich, dass alles offizieller wirkt, du auch eine Gewerbehaftpflicht hast. Zu dem Thema, natürlich alles mit Vorsicht machen, du haftest mit deinem privaten Vermögen. Den Freibetrag versuche ich auch mal in Erfahrung zu bringen. In Sachen Umsatzsteuer sind bis 17500€ jährlich möglich. Für die Anmeldung des Gewerbes fragst du am besten beim Rathaus nach. Die werden dir dort sicher alles sagen können. Eine interessante Seite: http://www.existenzgruender.de/ -Alle Infos nur aus dem eigenen Wissen, keine Garantie für deren Korrektheit.- |
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andr483
Stammgast |
#3 erstellt: 29. Jun 2009, 15:56 | |||
Also auf der Seite bin ich auf GbR gestoßen. Das hörte sich für mich ganz intteresant an, da hier die kosten und der aufwand doch relativ gering sind. Jedoch haftet man hier mit seinem Privatvermögen, was bei meiner Größenordnung jedoch nicht so tragisch ist. Die Gefahr der Verletzung durch falsches Riggen ist hier sehr gering. Ich werd mich da dann jetzt bald einfach mal beim Rathaus erkundigen und mal Fragen was die denn so für Sinnvoller halten würden. Die UG, die Einzelunternehmung oder die GbR. Finde es jedoch schon mal gut wenn man bevor man dahin geht ein wenig grundwissen hat, denn das schadet nie. Für weiter Vorschläge bin ich immer offen. Danke schonmal |
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*xD*
Inventar |
#4 erstellt: 29. Jun 2009, 16:05 | |||
Eine Gbr kannst du aber nur mit 2 Mann gründen, nicht allein. Es gibt in Deutschland auch nur eine Gewerbeform, in der man nicht mit seinem Vermögen haftet (begrenzt, fahrlässige Körperverletzung usw. natürlich trotzdem), und zwar die GmbH, bzw. eben die kleine Form, die UG. Fahrlässige Körperverletzung (oder gar Tötung) fällt natürlich trotzdem unter die persönliche Haftung, das ist mehr in Sachen Geld bzw. Insolvenz interessant. Dass auch ungeachtet dessen in Sachen Sicherheit keine Kompromisse erlaubt sind, ist ja klar. -Es gilt oben genanntes.- |
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andr483
Stammgast |
#5 erstellt: 29. Jun 2009, 16:13 | |||
Wir sind ja ein Team aus 2 Leuten von daher passt das mit der GbR. Hätte ich vielleicht vorher erwähnen sollen. Andre |
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Andreas_Grimm
Stammgast |
#6 erstellt: 29. Jun 2009, 17:43 | |||
Hallo Zu der Gmbh, du mußt da garnix irgendwo einzahlen. du mußt lediglich einmalig den betrag vorweisen können ob in Sachwert oder Geld oder beides spielt keine Rolle. Wobei eine Gbr vom Steuerlichen bedeutend einfacher ist Wollte das nur mal richtig stellen Gruß Andreas |
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Schüler12345
Inventar |
#7 erstellt: 29. Jun 2009, 18:24 | |||
Hey Leute, backt mal kleine Brötchen. Kleingewerbe anmelden (auf der Website deiner Stadt erfährst du, wo man das machen muss). Aussuchen, ob du §19 UstG nutzen möchtest oder nicht und fertig. Bei 2 Aufträgen im Monat bist du ein kleiner Fisch und kommst vermutlich auch mit einer Einnahmenüberschussabrechnung ans Finanzamt aus. ==> Kein großer Aufwand, kaum/kein Steuerrecht, legal. |
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andr483
Stammgast |
#8 erstellt: 29. Jun 2009, 18:39 | |||
Ok das hört sich doch mal gut an. danke Andre |
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Monodome
Stammgast |
#9 erstellt: 29. Jun 2009, 20:30 | |||
Mir fällt da noch die AG, die Gmbh & Co. KG und die KG ein *g* Bei AG und GmBH reicht auch eine Person aus, wobei beide hier ja nicht in Betracht kommen Noch ein kleiner Hinweis: Solltet ihr als GbR firmieren und in der Zukunft wachsen, so werdet ihr automatisch eine OHG (mit den daraus resultierenden handelsrechtlichen Rechten/Pflichten). |
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andr483
Stammgast |
#10 erstellt: 29. Jun 2009, 22:11 | |||
In wiefern wachsen? Wenn wir dann 3 gesellschafter werden würden? oder wenn unser Umsatz stark wachsen würde? |
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DaRuLe2
Inventar |
#11 erstellt: 29. Jun 2009, 22:31 | |||
Das Wort OHG sagt schon alles aus... Offene HANDELS Gesellschaft... Ich will mal jemanden sehen, der mit PA Verleih handelt... Sorry, aber das mit der GBR und der OHG hat reintheoretisch gar nichts mit einander zu tun beim wachsen etc, zumindest nicht in dem Bereich... Das eine ist nur für Handelsunternehmen und das andere eben für alle andere Wirtschaftszweige! GMBH kannst du vergessen...als Kapitalgesellschaft bist du verpflichtet eine jährliche Bilanz erstellen zu lassen...das kostet nicht gerade wenig. Gewerbehaftpflicht...plan da mal einige Euros im Jahr ein - je nach Umfang etc. zwischen 200-700 Euro. Die UST hat eigentlich wenig damit zu tun, denn die ist ja nur eine Art "durchgeschleifte" Zahllast... Ich denke es geht hier mehr um die Einkommensteuer bzw. Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer etc... Als Einzelunternehmer gibt es Freigrenzen, insofern diese nicht schon durch Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit ausgeschöpft sind...bei der GmbH gibt es z.B. keine Freibeträge, da fällt sofort die Körperschaftsteuer an... @ Monodome: bei einer KG haftet der Komplementär auch voll und nur die Komanditisten mit der Einlage... |
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Monodome
Stammgast |
#12 erstellt: 30. Jun 2009, 05:59 | |||
Nein eben nicht .... die OHG ist eine Personengesellschaft, d .h. min. 2 Leute und - jetzt kommts - der Betrieb muss kaufmännisch ausgerichtet sein. Wer Kaufmann ist, bestimmen § 1 ff HGB. Hast du eine GbR (und es ist egal ob Maler, PA-Verleiher oder Gärtner usw.) und sind die Voraussetzungen des § 1 HGB erfüllt, so wird man automatisch zur OHG. Die OHG ist nämlich sozusagen die GbR im Handelsrecht. Und § 1 ist erfüllt, wenn der Betrieb nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weiße eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. § 1 II ist negativ formuliert, d.h. es handelt sich um eine Beweislastumkehr. Sollte es zu einem Rechtsstreit über handelsrechtliche Normen kommen (z.B unverzügliche Rügepflicht o.ä.) dann muss die Partei, die nicht "Kaufmann" (und sind es mehrere: dann OHG) sein möchte beweisen, dass der Geschäftsbetrieb "klein" ist. Die Anforderungen sind hierbei nicht all zu hoch, es spielen mehrere Faktoren mit hinein nicht nur der Umsatz.
Jop genau |
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chrime
Inventar |
#13 erstellt: 30. Jun 2009, 05:59 | |||
Ich verweise an dieser Stelle auch mal auf die sog. 1-Euro GmbH. Es handelt sich hierbei um die "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)". Dessen Grundkapital darf nur zwischen 1 und 24.999 Euro liegen. Ab 25.000 wird's zur GmbH. Ich bin seit einigen Monaten selber auf der Suche nach Informationen über dieses Thema. Danke ! |
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DaRuLe2
Inventar |
#14 erstellt: 30. Jun 2009, 15:19 | |||
das ist die weiter unten angesprochene UG. |
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