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Der XBOX 360 Stammtisch

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Babba123
Stammgast
#851 erstellt: 25. Okt 2006, 12:00
Schade, dass das mit dem Adapter nicht funktioniert bzw. es keinen gescheiten gibt.

Das mit dem VGA-Signal abgreifen hab ich schon gesehen. Ich hatte auch mal eine Anleitung dazu. Ich finde sie nur nicht mehr. Das waren aber alles Hardwaremodifikationen bei denen Lötarbeiten erforderlich sind. Und da lass ich lieber die Finger von !!!

Noch ne Frage:
Was meinst du, wie hoch die Bildschirmauflösung in Linux der XBOX1 über YUV an einem LCD sein darf, bis sie nicht mehr schön oder unscharf wird. Derzeit ist mein Linux auf der BOX aufgrund meines Röhrenfernsehers in der Auflösung auf 720x576 begrenzt


[Beitrag von Babba123 am 25. Okt 2006, 12:08 bearbeitet]
Flad
Stammgast
#852 erstellt: 25. Okt 2006, 12:47
Mal eine andere Frage: Wer hat denn seine Xbox an nem HDTV-Plasma angeschlossen?
Würde gerne Berichte über womögliches einbrennverhalten haben oder Nachleuchten?
dharkkum
Inventar
#853 erstellt: 25. Okt 2006, 13:00

Babba123 schrieb:

Noch ne Frage:
Was meinst du, wie hoch die Bildschirmauflösung in Linux der XBOX1 über YUV an einem LCD sein darf, bis sie nicht mehr schön oder unscharf wird. Derzeit ist mein Linux auf der BOX aufgrund meines Röhrenfernsehers in der Auflösung auf 720x576 begrenzt :(


Also ich betreibe meine alte XBOX mit 1280x720 über YUV und da ist das Bild recht gut und auch ausreichend scharf für z.B. das Media Center, obwohl da der Fernseher dann nochmal auf 1366x768 hochskaliert.

Das Bild ist allerdings nicht so scharf wie wenn ich meinen PC mit 1024x768 anschliesse, da wird das Bild nämlich bei meinem LCD mit schwarzen Balken links und rechts nativ in 4:3 wiedergegeben und da sieht man dann doch schon einen deutlichen Unterschied zur XBOX.

Was willst du dann eigentlich unter Linux darauf laufen lassen oder soll das nur zum experimentieren sein?
Babba123
Stammgast
#854 erstellt: 25. Okt 2006, 13:39
Also siehst du die Auflösung von 1280x720p als "günstigste" Auflösung an ?

Ich würde über die Box unter Linux gerne im Internet surfen können. Da ist eine native Bildausgabe schon wünschenswert. Ansonsten wird alles ein wenig unscharf oder wirkt matschig. Ich habe einen Controller auf USB-Adapter an dem ich ne Funk-Maus und Tastatur angeschlossen habe.

Hast du das schonmal gemacht ?

Das soll natürlich alles nur als Ersatz für meinen richtigen Rechner sein wenn man mit mehreren Leuten irgend wo im Internet rumsurfen will. Z.B. mal kurz hier im Forum rumschnüffeln will oder sich lustige Videos auf Youtube anschauen möchte.
dharkkum
Inventar
#855 erstellt: 25. Okt 2006, 13:57

Babba123 schrieb:

Hast du das schonmal gemacht ?


Ne, Linux hatte ich bisher noch nicht auf meiner XBOX.

Gibt es für das XBOX-Linux eigentlich auch emule- und Bittorrent-Clients?

Das fände ich interessant, wenn man die XBOX als Download-Client einsetzen könnte, damit der PC nicht die ganze Zeit laufen muss.

Nochmal zur Auflösung: das Bild ist auf jeden Fall mit 720p um Längen besser wie die normale PAL-Auflösung mit 720 x 576, nur kommt es eben nicht an eine native Darstellung ran.
Babba123
Stammgast
#856 erstellt: 25. Okt 2006, 14:22
Du hast ein vollwertiges Debian-Linux. Ich weiss allerdings nicht ob es Filesharingprogramme unter Linux gibt. Habe ich noch nicht getestet. Sollte aber (sofern es ein Programm dazu gibt) funktionieren. Allerdings solltest du beachten, dass die Leistung der XBOX1 sehr begrenzt ist und der RAM auch nur 64 MB beträgt. Da wird so ein Filesharingprogramm sehr schnell in die Knie gehen !!!

Aber Internetmusik, Videos, Surfen und und und ist alles möglich

Welches YUV-Kabel nutzt du ? Hast du irgend ein günstiges bei ebay erstanden oder auf was hochwertiges Wert gelegt ?
dharkkum
Inventar
#857 erstellt: 25. Okt 2006, 16:24

Babba123 schrieb:
Du hast ein vollwertiges Debian-Linux. Ich weiss allerdings nicht ob es Filesharingprogramme unter Linux gibt. Habe ich noch nicht getestet. Sollte aber (sofern es ein Programm dazu gibt) funktionieren. Allerdings solltest du beachten, dass die Leistung der XBOX1 sehr begrenzt ist und der RAM auch nur 64 MB beträgt. Da wird so ein Filesharingprogramm sehr schnell in die Knie gehen !!!

Aber Internetmusik, Videos, Surfen und und und ist alles möglich

Welches YUV-Kabel nutzt du ? Hast du irgend ein günstiges bei ebay erstanden oder auf was hochwertiges Wert gelegt ?


Hm, an den Speicher habe ich nicht gedacht. Wenn ich mir überlege das emule sich bei mir 130 MB Systemspeicher reserviert, dann wird das wohl nix.

Ich habe übrigens ein ganz billiges Kabel dieses hier, http://cgi.ebay.de/X...QQrdZ1QQcmdZViewItem
Jon_Lord
Inventar
#858 erstellt: 25. Okt 2006, 20:54

dharkkum schrieb:

Ich habe übrigens ein ganz billiges Kabel dieses hier, http://cgi.ebay.de/X...QQrdZ1QQcmdZViewItem


Mann dharkkum, zum glück hab ich nicht so n kurzes ding Aber für sowas gibts ja den spruch "es kommt nicht auf die länge an" Ich sag dazu nur "wer's glaubt" (kennts nicht anders) *gg*

Jon


[Beitrag von Jon_Lord am 25. Okt 2006, 21:30 bearbeitet]
dharkkum
Inventar
#859 erstellt: 25. Okt 2006, 21:07

Jon_Lord schrieb:

dharkkum schrieb:

Ich habe übrigens ein ganz billiges Kabel dieses hier, http://cgi.ebay.de/X...QQrdZ1QQcmdZViewItem


Mann dharkkum, zum glück hab ich nicht so n kurzes ding Aber für wowas gibts ja den spruch "es kommt nicht auf die länge an" Ich sag dazu nur "wer's glaubt" (kennts nicht anders) *gg*

Jon



Ups, das mit der Länge habe ich garnicht gesehen, habe nur auf den Stecker mit der optischen Schnittstelle geachtet.

Bis auf die Länge sieht mein Kabel jedenfalls genauso aus.
Jon_Lord
Inventar
#860 erstellt: 25. Okt 2006, 21:29

dharkkum schrieb:

Jon_Lord schrieb:

dharkkum schrieb:

Ich habe übrigens ein ganz billiges Kabel dieses hier, http://cgi.ebay.de/X...QQrdZ1QQcmdZViewItem


Mann dharkkum, zum glück hab ich nicht so n kurzes ding Aber für sowas gibts ja den spruch "es kommt nicht auf die länge an" Ich sag dazu nur "wer's glaubt" (kennts nicht anders) *gg*

Jon



Ups, das mit der Länge habe ich garnicht gesehen, habe nur auf den Stecker mit der optischen Schnittstelle geachtet.

Bis auf die Länge sieht mein Kabel jedenfalls genauso aus.


Na dann is ja alles in ordnung bei dir, hab mich echt schon sorgen gemacht.

Jon


[Beitrag von Jon_Lord am 25. Okt 2006, 21:30 bearbeitet]
arragon
Stammgast
#861 erstellt: 25. Okt 2006, 21:41
Wie geil!

Ubisoft gab jetzt die Entwicklung des Taktik-Shooters "Tom Clancy's Ghost Recon Advanced Warfighter 2" bekannt, dies geht aus einem aktuellen Geschäftsbericht des Publishers hervor. Für welche Plattformen man diesen Titel veröffentlichen will, ist bisher noch unklar. Diversen Gerüchten zufolge soll der zweite Teil des erfolgreichen Vorgängers (2,4 Millionen verkaufte Einheiten) für die Xbox 360 und PlayStation 3 erscheinen - der Vorgänger kam für die Xbox 360, Xbox und PlayStation 2 auf den Markt. "Tom Clancy's Ghost Recon Advanced Warfighter 2" soll zwischen Januar und März 2007 ausgeliefert werden.

Quelle:
PC Games
Schnullerbacke
Ist häufiger hier
#862 erstellt: 26. Okt 2006, 14:16
Hi Leute,

am Samstag haben mein bester Spezl und ich uns spontan zu einem Lustkauf entschlossen und uns jeweils eine 360 Premium mit den Bundle-Spielen (Perfect Dark Zero, PGR 3 und Oblivion) geholt. Dazu gab's dann noch DoA 4 und gratis Halo und Midtown Madness 3... Ich habe mir dann noch den Wireless-Adapter gekauft und kann nun bequem kabellos XBox Live geniessen...

Tja - wollte nur sagen, daß ich jetzt auch ein "360er" bin, mächtig Spaß am Daddeln habe, meine 360 in ca. zwei Monaten an einen HDTV-fähigen Fernseher anschliessen werde und jetzt wie doof auf Gears of War (AT) warte...

Sodala, dann Tassen hoch, Stösschen und weiterdaddeln !

Viele Grüsse von der
Schnullerbacke
E-ELEVEN
Ist häufiger hier
#863 erstellt: 26. Okt 2006, 15:44

Schnullerbacke schrieb:
Hi Leute,

am Samstag haben mein bester Spezl und ich uns spontan zu einem Lustkauf entschlossen und uns jeweils eine 360 Premium mit den Bundle-Spielen (Perfect Dark Zero, PGR 3 und Oblivion) geholt. Dazu gab's dann noch DoA 4 und gratis Halo und Midtown Madness 3... Ich habe mir dann noch den Wireless-Adapter gekauft und kann nun bequem kabellos XBox Live geniessen...

Tja - wollte nur sagen, daß ich jetzt auch ein "360er" bin, mächtig Spaß am Daddeln habe, meine 360 in ca. zwei Monaten an einen HDTV-fähigen Fernseher anschliessen werde und jetzt wie doof auf Gears of War (AT) warte...

Sodala, dann Tassen hoch, Stösschen und weiterdaddeln !

Viele Grüsse von der
Schnullerbacke



herzlich willkommen im 360 universum, hoffe du/ ihr beide werden spass haben ohne ende
Jon_Lord
Inventar
#864 erstellt: 26. Okt 2006, 17:14

Schnullerbacke schrieb:
Hi Leute,

am Samstag haben mein bester Spezl und ich uns spontan zu einem Lustkauf entschlossen und uns jeweils eine 360 Premium mit den Bundle-Spielen (Perfect Dark Zero, PGR 3 und Oblivion) geholt. Dazu gab's dann noch DoA 4 und gratis Halo und Midtown Madness 3... Ich habe mir dann noch den Wireless-Adapter gekauft und kann nun bequem kabellos XBox Live geniessen...

Tja - wollte nur sagen, daß ich jetzt auch ein "360er" bin, mächtig Spaß am Daddeln habe, meine 360 in ca. zwei Monaten an einen HDTV-fähigen Fernseher anschliessen werde und jetzt wie doof auf Gears of War (AT) warte...

Sodala, dann Tassen hoch, Stösschen und weiterdaddeln !

Viele Grüsse von der
Schnullerbacke


Na da sag i nur no: "griazi"

Jon
addictivebn
Stammgast
#865 erstellt: 27. Okt 2006, 05:59
Hi,

hat jemand von euch eine Idee, wo ich kurzfristig, bis Samstag, das Spiel Dead Rising bekommen kann?

Ich hatte es in der Spielegrotte mit einer Lieferfrist von 1-2 Tagen bestellt, daraus wurde dann 1 Woche und mittlerweile sieht es nach weiteren Verzögerungen aus.

Vielleicht kennt ja jemand sogar einen Laden in Dortmund oder Umgebung, bei dem ich es sofort erwerben könnte.

Gruß,

Oliver
Duncan_Idaho
Inventar
#866 erstellt: 27. Okt 2006, 08:23
Tja.... Sony hat Lik-Sang "geschloßen"... für mich ein echter Grund ab sofort gar nix mehr von der Frima zu kaufen.... Zum Schutz der Kunden... wers glaubt... dabei war Sony nicht in der Lage seinen eigenen Managern in Europa Konsolen zukommen zu lassen, so daß diese sie sich über Lik-Sang ordern konnten um noch vor Release sich informieren zu können.

Ganz klar warum das geschieht... man will verhindern, daß die billige Japan-Konsole groß in Umlauf kommt.

http://www.lik-sang.com/news.php?artc=3901
snowman4
Hat sich gelöscht
#867 erstellt: 27. Okt 2006, 13:52
Da ist nicht nur Sony restrektiv. Aus den USA bekommst du auch nicht mehr viel übers Internet und da hat die Regierung die Hand im Spiel.
addictivebn
Stammgast
#868 erstellt: 27. Okt 2006, 14:23
So, ich habe heute meine XBOX 360 Premium bekommen!

Wireless Controller defekt, Abdeckplatte für USB-Anschlüsse defekt!

Für die Abdeckplatte fühlt sich M$ nicht zuständig, ich soll den Verkäufer bei eBay halt schlecht bewerten, unglaublich!!!!

Den defekten Controller muß ich zu einer Firma schicken, natürlich auf meine Kosten, ein paar Tage später bekomme ich dann einen neuen Controller.

Ein Widerrufsrecht hätte ich nicht, da M$ spezielle Verträge mit den Händlern hätte.

Ich habe den Hotline-Mitarbeiter darauf hin ausgelacht!


Super!!!!!!
Jon_Lord
Inventar
#869 erstellt: 27. Okt 2006, 15:14

addictivebn schrieb:
So, ich habe heute meine XBOX 360 Premium bekommen!

Wireless Controller defekt, Abdeckplatte für USB-Anschlüsse defekt!

Für die Abdeckplatte fühlt sich M$ nicht zuständig, ich soll den Verkäufer bei eBay halt schlecht bewerten, unglaublich!!!!

Den defekten Controller muß ich zu einer Firma schicken, natürlich auf meine Kosten, ein paar Tage später bekomme ich dann einen neuen Controller.

Ein Widerrufsrecht hätte ich nicht, da M$ spezielle Verträge mit den Händlern hätte.

Ich habe den Hotline-Mitarbeiter darauf hin ausgelacht!


Super!!!!!!


Hä? Das klingt mir alles etwas konfus, bei welchem schwarzmarkt hast na da eingekauft?

Jon
Michi1983
Inventar
#870 erstellt: 27. Okt 2006, 15:15
Hey, wow. Halt mal die Füße still. Was kann MS dafür, das der Vorbesitzer der Konsole das Ding so übel zugerichtet hat?

Es ist ein Gebrauchtkauf, wem gegenüber willst Du also Ansprüche geltent machen?

Ich kann ja auch nicht BMW in Müchen zur Sau machen, weil das gebrauchte Fahrzeug vom Automarkt defekt ist. Was soll das also? Es bleibt bei ÄBÄ immer ein Risiko. Desahlb sollte man auch keine Elektrischen geräte dort kaufen.
addictivebn
Stammgast
#871 erstellt: 27. Okt 2006, 15:19

Michi1983 schrieb:
Hey, wow. Halt mal die Füße still. Was kann MS dafür, das der Vorbesitzer der Konsole das Ding so übel zugerichtet hat?

Es ist ein Gebrauchtkauf, wem gegenüber willst Du also Ansprüche geltent machen?

Ich kann ja auch nicht BMW in Müchen zur Sau machen, weil das gebrauchte Fahrzeug vom Automarkt defekt ist. Was soll das also? Es bleibt bei ÄBÄ immer ein Risiko. Desahlb sollte man auch keine Elektrischen geräte dort kaufen.



Ich habe die Konsole natürlich neu bei einem Händler gekauft!!!

Alles war noch versiegelt!

Im Batteriedeckel hat sich offensichtlich Kleber gelöst,daher bekommt er durch das Spiel, welches dadurch entsteht, teilweise keinen Strom, ich werde mir morgen den Akku zulegen, hoffentlich funktioniert dann alles.


[Beitrag von addictivebn am 27. Okt 2006, 15:20 bearbeitet]
dharkkum
Inventar
#872 erstellt: 27. Okt 2006, 15:54

addictivebn schrieb:

Ein Widerrufsrecht hätte ich nicht, da M$ spezielle Verträge mit den Händlern hätte.



Natürlich ist es richtig, dass MS sie nicht zurücknimmt, sondern der Händler muss das tun.

Wenn du die 360 als Neugerät von einem Händler bei ebay gekauft hast, muss der Händler sie in den ersten 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücknehmen und dir deinen Kaufpreis erstatten. Auch die Rücksendekosten muss er übernehmen. Nur die Versandkosten an dich darf er einbehalten.
Michi1983
Inventar
#873 erstellt: 27. Okt 2006, 17:56
Ja genau, also sende das ganze Paket mal an den Händler zurück.
Dipak
Inventar
#874 erstellt: 27. Okt 2006, 19:10
so, nun ists also passiert..

heute hat das netzteil meiner 360 nur noch rot geleuchtet (ausser ohne box dran)..

nun darf ich das ding nach deutschland schicken, was mich mind 20 euro kosten wird..
Michi1983
Inventar
#875 erstellt: 27. Okt 2006, 19:18
wieso das denn?ß Dachte das lässt MS abholen?
dharkkum
Inventar
#876 erstellt: 27. Okt 2006, 19:31

Dipak schrieb:
heute hat das netzteil meiner 360 nur noch rot geleuchtet (ausser ohne box dran)..


Hast du mal den Netzstecker aus der Steckdose gezogen, 1 Minute gewartet und dann nochmal versucht?

War bei mir auch schonmal, allerdings hatte da mein Kater ins Kabel gebissen.

Nach dem Trennen vom Netz gings es dann aber wieder 1A.
Dipak
Inventar
#877 erstellt: 27. Okt 2006, 19:36
keine ahnung wieso die das nicht abholen, vielleicht machen die das nur bei der ganzen konsole..

habe sie jetzt den ganzen tag ausgesteckt gehabt und funzt immer noch nicht. habe die 360 gestern rel kurz nach dem ausschalten in einer notebook-tasche transportiert, aber so warm war sie nicht mehr, als dass da in der tasche noch was durchgeröstet sein könnte, also kein plan..
addictivebn
Stammgast
#878 erstellt: 27. Okt 2006, 21:15

dharkkum schrieb:

addictivebn schrieb:

Ein Widerrufsrecht hätte ich nicht, da M$ spezielle Verträge mit den Händlern hätte.



Natürlich ist es richtig, dass MS sie nicht zurücknimmt, sondern der Händler muss das tun.

Wenn du die 360 als Neugerät von einem Händler bei ebay gekauft hast, muss der Händler sie in den ersten 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücknehmen und dir deinen Kaufpreis erstatten. Auch die Rücksendekosten muss er übernehmen. Nur die Versandkosten an dich darf er einbehalten.


Sorry, aber du hast ja echt überhaupt keine Ahnung!

Erst einmal habe ich seit September bei Käufen von Händlern via eBay ein Widerrufsrecht von einem Monat, dann bekomme ich die Versandkosten natürlich ebenfalls ersetzt!

Es liegt natürlich nicht in meinem Interesse, jetzt ewig zu warten und anderweitig zu ordern.

Morgen wird der Akku gekauft, damit dürfte das Problem behoben sein.
dharkkum
Inventar
#879 erstellt: 27. Okt 2006, 22:15

addictivebn schrieb:
Sorry, aber du hast ja echt überhaupt keine Ahnung!

Erst einmal habe ich seit September bei Käufen von Händlern via eBay ein Widerrufsrecht von einem Monat, dann bekomme ich die Versandkosten natürlich ebenfalls ersetzt!



Fragt sich nur, wer hier keine Ahnunhg hat.



Die Frist für das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die erforderliche Belehrung über das Widerrufs- oder Rückgaberecht vor Vertragsschluss in Textform, d.h. per e-Mail oder schriftlich, erfolgt ist. Erfolgt diese erst nach Vertragsschluss in Textform, beträgt die Frist einen Monat.


Quelle: http://pages.ebay.de...ations.html#link0410

Da die Händler auf die Frist in der Regel in ihren ebay-Angeboten hinweisen, gilt dann nur eine 14-tägige Rückgabefrist.


Der Unternehmer hat die Rücksendekosten zu tragen und dem Verbraucher, wenn dieser bereits gezahlt hat, den gezahlten Preis zurückzuerstatten. Ob dem Verbraucher auch die für die Hinsendung gezahlten Versandkosten zu erstatten sind, ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt.


Quelle: http://pages.ebay.de...ations.html#link0411


Es kann natürlich sein, dass der Händler bei dem du gekauft hast diese Frist erweitert hat oder eben nicht vorher darauf hingewiesen hat. Das ändert jedoch nichts an der Richtigkeit meiner oben getroffenen Aussage.
addictivebn
Stammgast
#880 erstellt: 28. Okt 2006, 07:24
Das fernabsatzrechtliche Widerrufs- bzw. Rückgaberecht für gewerbliche Anbieter
Frist: Zwei Wochen oder einen Monat?

Verschiedene aktuelle Gerichtsentscheidungen zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht sorgen derzeit für Diskussionen über das fernabsatzrechtliche
Die gesetzliche Ausgangslage
Mitteilung in Textform
Entscheidungen der Gerichte
Stellungnahme von eBay
Fazit
Widerrufsrecht. Es geht dabei um die Frage nach der Dauer der Widerrufsfrist. Denn diese kann sich – je nach den Umständen des Einzelfalls – gemäß den Gesetzesvorschriften entweder auf zwei Wochen oder auf einen Monat belaufen. Sowohl nach Ansicht des Kammergerichts Berlin als auch nach einer Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg soll bei Vertragsschlüssen über den Online-Marktplatz eBay grundsätzlich eine Frist von einem Monat gelten. Wir nehmen dies zum Anlass, um die Gesetzeslage und den aktuellen Stand der Rechtsprechung näher zu beleuchten.

Die gesetzliche Ausgangslage
Der Gesetzgeber kennt im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht zwei unterschiedliche Fristen. Nach der Regelung des § 355 Abs. 1 BGB beträgt die Frist für den Widerruf zwar grundsätzlich zwei Wochen; innerhalb der selben Vorschrift (im Absatz 2) wird abweichend davon aber bestimmt, dass die Frist einen Monat beträgt, wenn die Belehrung über das Widerrufsrecht (erst) nach Vertragsschluss mitgeteilt wird. Der Gesetzgeber hat also für die Unterscheidung, ob die Frist von zwei Wochen gilt oder die von einem Monat danach differenziert, wann die Belehrung des Verbrauchers über das diesem zustehende Widerrufs- bzw. Rückgaberecht erfolgt. Dabei kommt es bei der Bestimmung der Widerrufsfrist entscheidend darauf an, zu welchem Zeitpunkt dem Verbraucher die deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist. Es gilt insoweit also zu beachten, dass auf eine Mitteilung in Textform abzustellen ist: Erfolgt diese noch vor Abschluss des Vertrages, so beträgt die Widerrufsfrist zwei Wochen – wird dem Verbraucher die Belehrung in Textform erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist einen Monat.

Mitteilung in Textform
Welche Anforderungen an eine Mitteilung in Textform zu stellen sind, spaltet die Juristen derzeit in zwei Lager. So wird teilweise die Ansicht vertreten, schon die eBay-Website selbst müsse genügen, um den Anforderungen der Textform im Sinne des § 126 b BGB gerecht zu werden – dies mit der Folge, dass die Vorabinformation in der Artikelbeschreibung bereits ausreicht, um die zweiwöchige Widerrufs- bzw. Rückgabefrist auszulösen. Die Gegenansicht verlangt dagegen für eine „Mitteilung in Textform“ mehr als die bloße Abrufbarkeit der Belehrung auf einer Website. Nach dieser Ansicht geht es nicht um die Vorabinformation des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht, sondern darum, dass diesem die maßgebliche Belehrung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise zugeht und ihm die inhaltlich unveränderte Wiedergabe der Informationen erlaubt. Das bloße Zur-Verfügung-Stellen der Widerrufsbelehrung auf der Website solle also nicht genügen. Vielmehr müsse die Belehrung beispielsweise per E-Mail oder mittels einer schriftlichen Information bei Warenlieferung mitgeteilt werden, um so in jedem Fall sicherzustellen, dass dem Verbraucher die Informationen auch nach Vertragsschluss unverändert zur Verfügung stehen.

Entscheidungen der Gerichte
Nach Auffassung der Richter am Kammergericht Berlin wird eine Belehrung über das Widerrufsrecht auf dem eBay-Marktplatz den gesetzlichen Anforderungen nicht gerecht, wenn und soweit es in dieser heißt, der Verbraucher könne seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen; denn die Frist betrage einen Monat (KG Berlin, Beschl. v. 18.07.2006 – 5 W 156/06). Dabei ging das Gericht davon aus, die auf der Website zu findende Widerrufsbelehrung sei keine solche, die dem Verbraucher in „Textform“ mitgeteilt wird. Denn bei Texten, die in das Internet eingestellt, dem Empfänger aber nicht (beispielsweise per E-Mail) übermittelt worden sind, sei die Textform im Sinne des § 126 b BGB nur dann gewahrt, wenn es tatsächlich zu einer Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher kommt – dies etwa durch einen Ausdruck der Website oder einen Download. Für Transaktionen über den eBay-Marktplatz sei deshalb mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Belehrung erst nach (jedenfalls nicht vor) Vertragsschluss in Textform mitgeteilt wird.
Ähnlich wie das Kammergericht hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg seine Entscheidung damit begründet, dass die Belehrung über eine Widerrufsfrist von zwei Wochen der tatsächlichen Rechtslage zum Widerrufsrecht eines Verbrauchers beim Kauf von einem Unternehmer über den eBay-Marktplatz widerspreche (Hanseatisches OLG Hamburg, Urt. v. 24.08.2006 – 3 U 103/06). Es genüge für eine Belehrung in Textform nicht der bloße Umstand, dass die Vertragsbestimmungen für eine bestimmte Dauer auf der eBay-Website – sei es in der Artikelbeschreibung oder auf der MICH-Seite – gespeichert werden. Zudem fehle es an einer Mitteilung der Belehrung, wenn lediglich auf die Speicherung und damit nur die Abrufbarkeit bei eBay abgestellt wird.

Die vorerwähnten Entscheidungen bestätigen die bislang überwiegende Rechtsprechung der Landgerichte in der Frage, welche Anforderungen an eine Mitteilung in Textform zu stellen sind (LG Hamburg, Urt. v. 18.01.2006 – 315 O 687/05; LG Hamburg, Urt. v. 15.11.2005 – 407 O 301/05; LG Kleve, Urt. v. 22.11.2002 – 5 S 90/02).
Zu einer abweichenden Ansicht tendierte zuletzt das Landgericht Flensburg. Dieses ließ im Ergebnis die Frage, ob eine Belehrung auf der eBay-Website bereits ausreicht, um der Textform zu genügen, zwar offen, gab jedoch zu bedenken, dass Unternehmen auf dem Online-Marktplatz eBay verbindliche, grundsätzlich nicht abänderbare Angebote abgeben. Ob eine Speicherung oder ein Ausdruck der in Rede stehenden Widerrufsbelehrung erfolgt, hänge vom zufälligen Verhalten kaufinteressierter Verbraucher ab und sei praktisch nicht nachweisbar. Es müsse daher ausreichen, wenn die notwendigen Informationen im Rahmen des Angebots zur Verfügung gestellt werden und Verbraucher die Möglichkeit haben, sie zu speichern oder auszudrucken. Dem Schutzbedürfnis des Verbrauchers bezüglich einer dauerhaften Verfügbarkeit der Informationen werde dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass er sich die Informationen ohne einen besonderen Aufwand ausdrucken oder abspeichern kann (LG Flensburg, Urt. v. 23.08.2006 – 6 O 107/06). Diese Entscheidung greift zwar eine sehr interessante Argumentation auf, stellt aber lediglich eine neuere Entscheidung innerhalb einer noch nicht gefestigten Rechtsprechung dar.

Stellungnahme von eBay zu dieser rechtlichen Fragestellung
Wir können gut nachvollziehen, dass Sie als gewerblicher Anbieter über die oben geschilderte aktuelle rechtliche Lage verunsichert sind. Wir haben eingehend geprüft, ob wir durch eine Produktänderung eine Möglichkeit schaffen können, bei eBay eine Belehrung in Textform vor Vertragsschluss zu integrieren. Wenn man der momentan herrschenden rechtlichen Definition der Auslegung des Begriffs Textform (§ 126b BGB) folgt, bedeutet dies, dass der Kunde eine E-Mail mit der Belehrung erhält oder der Verkäufer beweisen kann, dass der Kunde die Belehrung abgespeichert oder ausgedruckt hat. Leider sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass die Belehrung in Textform vor Vertragsschluss durch eine Produktänderung nicht sinnvoll sichergestellt werden kann.
Eine Bestätigung des Kunden vor dem Bieten oder Kaufen, dass er eine Belehrung in Textform erhalten hat, wäre eine nach dem AGB-Recht unzulässige Beweislastumkehr (§ 309 Nr. 12 b BGB).
Die Kauf- und Bietfunktion davon abhängig zu machen, dass der Bieter/Käufer vorher eine E-Mail erhalten hat oder die Belehrung ausgedruckt hat, wird die Kauferfahrung auf dem eBay-Marktplatz äußerst negativ beeinflussen und kann daher weder in Ihrem noch in unserem Sinne sein.
Die eBay-AGB legen den Vertragsschlussmechanismus auf dem eBay Marktplatz verbindlich fest. Der Einkauf per Klick, ohne dass es einer weiteren Bestätigung durch den Verkäufer bedarf, macht den Erfolg bei eBay aus und Käufer schätzen diesen von eBay gesetzten Standard aufgrund seines Komforts. Eine Änderung der eBay-AGB dahingehend dass der Vertrag erst mit Empfang der Bestätigungsmail durch den Käufer zustande kommt, ist für Käufer ein klarer Nachteil und kommt für eBay nicht in Frage. Dass Verkäufer in ihren eigenen AGB einen von den eBay-AGB abweichenden Vertragsschlussmechanismus festlegen, der von dem eBay-Standard abweicht, ist aus den genannten Gründen auch keine Lösung. Eine entsprechende Gestaltung von Verkäufer-AGB würde jedenfalls einen Verstoß gegen die eBay-AGB darstellen, den eBay wegen der damit verbundenen Unsicherheiten für die Käufer nicht dulden kann.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Stellungnahme verdeutlicht zu haben, dass wir die Möglichkeiten, mit einer Produktlösung den hier beschriebenen Problemen entgegenzuwirken, intensiv geprüft haben. Auf diesem Weg aber eine Lösung aus unserer Sicht nicht möglich ist. Wir sind dabei, die Problematik auch in Gesprächen mit dem Gesetzgeber aufzugreifen und dabei Änderungen anzuregen, die den Anforderungen des Online-Handels besser Rechnung tragen und den grundsätzlich wünschenswerten Verbraucherschutz mit den Erfordernissen der Händlerpraxis in Einklang bringen.

Fazit
Die Frage nach der Dauer der Widerrufs- bzw. Rückgabefrist hängt maßgeblich zusammen mit dem Begriff der Textform. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof steht noch aus. Die aktuelle Tendenz in der Rechtsprechung der Landesgerichte und Oberlandesgerichte entwickelt sich jedoch dahin, dass eine Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung mit einer Frist von zwei Wochen bei Vertragsschlüssen über den eBay-Marktplatz den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht. In der aktuellen Situation empfehlen wir daher, vorsorglich von einer Widerrufsfrist von einem Monat auszugehen.

Es sind übrigens Tausende Powerseller erfolgreich abgemahnt worden, weil sie die Frist nicht von 14 Tagen auf einen vollen Monat erweitert haben.

Ich bin übrigens auch Powerseller!

PS: Du solltest mal deine eigenen Quellen lesen!


[Beitrag von addictivebn am 28. Okt 2006, 07:26 bearbeitet]
padddy
Inventar
#881 erstellt: 28. Okt 2006, 15:30
Gerade Burnout Revenge gezockt. Super geiles Spiel. Spielspaß und Grafik sind echt der Hammer. Hab mich gleich mal na die Welt Tour gemacht. Weiß nie wann ich online einsteigen soll? Kann mich nie entscheiden zwischen Single und Multiplayer. Gibt es online auch eine komplette Welt Tour bei Burnout ?


edit: Hab nun auch in den Online Modus reingeschnuppert habe ne Crash Tour gezockt. Sehr geil! nur verstehe den Sinn des Headsets nicht ( die meisten geben irgendwie nur komische Laute von sich )


Was ich am Vorgänger besser fand, waren allerdings die Crashevents die waren irgendwie übersichtlicher und man hat nachher immer so schön gezeigt bekommen wie viel Schaden man angerichtet hat.

Trotzdem bisher das beste Spiel welches ich besitze.

mfg


[Beitrag von padddy am 28. Okt 2006, 17:33 bearbeitet]
Oelepap
Inventar
#882 erstellt: 28. Okt 2006, 19:59
Hallo zusammen,

kurze Frage :

Hat jemand von euch die Rainbow Six Vegas Demo heruntergeladen?

Bei mir bricht er sofort mit einer Fehlermeldung ab.

Gruß

Olaf
MAD242
Ist häufiger hier
#883 erstellt: 28. Okt 2006, 22:24

Oelepap schrieb:
Hallo zusammen,

kurze Frage :

Hat jemand von euch die Rainbow Six Vegas Demo heruntergeladen?

Bei mir bricht er sofort mit einer Fehlermeldung ab.

Gruß

Olaf


Hi,

kann eigentlich nur sein, dass der Server überlastet. Bei mir hats am Montag ohne Probleme geklappt. Was kommt denn für ein Fehler?

Beste Grüße

MAD242
MAD242
Ist häufiger hier
#884 erstellt: 28. Okt 2006, 22:34

Babba123 schrieb:
Kennt sich hier eigentlich noch einer mit der XBOX1 aus ?

Kann ich die über nen VGA-Adapter irgend wie an nen LCD anschliessen zwecks nativer Bildausganbe.

Bisher ist mir als Beste Variante nur YUV bekannt...

Der Hintergrund ist Linux auf der Box. Und das Dashboard von Linux sollte pixelgenau ausgegeben werden, was beim Samsung ja nur über VGA geht !


Hi,

ich hatte für meine Xbox damals diese VGA-Box hier (zumindest den Vorgänger):

Xbox VGA Box

Damit hatte ich die Box an meinen Monitor angeschlossen und es lief super. Sollte also auch an nem Fernseher mit VGA Eingang laufen. Ob das Teil 1:1 Pixelmapping gemacht hat, kann ich allerdings nicht sagen.

Beste Grüße

MAD242


[Beitrag von MAD242 am 28. Okt 2006, 22:35 bearbeitet]
Dk91
Stammgast
#885 erstellt: 29. Okt 2006, 11:12
Will meine 360 jetzt endlich über meinen Beamer anschließen. Ich hab bloß net so viel Ahnung von dem Zeug. Daher meine Frage was für ein Kabel brauch ich um HD zu zocken und wie teuer ist so ein Kabel? Das Kabel sollte mindestens 7 Meter sein.
Jon_Lord
Inventar
#886 erstellt: 29. Okt 2006, 12:16
Hi Dk91!

Ich hab das mitgelieferte YUV kabel von MS genommen, & YUV verlängerungskabel welches auch schon beim beamer dabei war. Sehr sauberes bild, is kein unterschied ohne der verlängerung zu sehen!!!!

Jon

ps.: was hast da n für nen beamer zugelegt?


[Beitrag von Jon_Lord am 29. Okt 2006, 12:17 bearbeitet]
Dk91
Stammgast
#887 erstellt: 29. Okt 2006, 12:49
Hab den Hitachi Tx-100, kann des sein das du den gleichen hast? Werd dann gleich mal nachgucken ob bei mir auch ein YUV Verländerungskabel dabei ist. Mal gucken ob ich es finde, hab sowieso keine Ahnung wie das Kabel aussieht.
Jon_Lord
Inventar
#888 erstellt: 29. Okt 2006, 14:02
Hey Dk91 da hast n geiles teil an beamer!! Den gleichen hab ich eben auch (siehe unten), ist super zum zocken und dvd schauen geeignet!

Jon
Dk91
Stammgast
#889 erstellt: 29. Okt 2006, 14:12
Ja, der Beamer ist echt geil! Aber bei mir ist kein YUY Verlängerungskabel dabei. Kann ich sowas bei MM kaufen.
Jon_Lord
Inventar
#890 erstellt: 29. Okt 2006, 14:42
Sicher, find ich aber komisch das bei dir keines beiliegt.... übrigens muss das nicht extra ein YUV kabel sein, sollte 3 cinch haben... wie sichs nennt is egal meist sinds billiger.
Dk91
Stammgast
#891 erstellt: 29. Okt 2006, 15:04
Also ein Yuv Kabel oder ein 3 cinch Kabel und ein Verlängerungskabel? Denkst du MM hat das Kabel in 8 Meter und wenn ja was würde es ungefähr kosten. Finde es auch komisch das bei mir kein Verlängerungskabel dabei ist. Könntest du mir vielleicht ein Foto machen damit ich weiß wie es aussieht. Hab mal in der Anleitung nachgeschaut da steht das im Lieferumfang kein Yuv Verlängerungskabel dabei ist. Aber es soll ein Component Kabel dabei sein meinst du des?


[Beitrag von Dk91 am 29. Okt 2006, 15:15 bearbeitet]
Jon_Lord
Inventar
#892 erstellt: 29. Okt 2006, 19:23
ja genau das, es hat eben 3 cinch stecker drann. schaut ca. so aus http://www.koopinfo.nl/files/images/Component.fullpage.jpg

du nimmst eben das hoffentlich nun bei dir auch beiliegende Component kabel und kopelst es an das MS kabel mit nem aufsatz http://aka.fotovista.com/dev/5/9/46000595/g_46000595.jpg drann.... ferig

Jon
Dk91
Stammgast
#893 erstellt: 29. Okt 2006, 19:40
Sorry aber ich blick des immer noch net so ganz. Der Aufsatz kommt dann auf das HD Kabel von Ms dazu ein YUV Kabel fertig oder? Weil des Componenten Kabel is ja viel zu kurz.


[Beitrag von Dk91 am 29. Okt 2006, 19:46 bearbeitet]
Jon_Lord
Inventar
#894 erstellt: 29. Okt 2006, 19:54
Genau, du steckst an das HD kabel von MS den aufsatz und daran steckst entweder das beiliegende compo kabel oder du kaufst dir eben ein längeres mit 3 cinch welches wiederum beim beamer angeschlossen wird....
Dk91
Stammgast
#895 erstellt: 29. Okt 2006, 19:56
Juhu danke ohne dich hät ich des nie geblickt du bist der beste!
Kahler_Hahn
Stammgast
#896 erstellt: 30. Okt 2006, 11:15
Hier gabs doch irgendwo im Forum ne Anleitung fürden US-Account... ich find die nur net wieder...
Oelepap
Inventar
#897 erstellt: 30. Okt 2006, 12:17
Hier :

Anleitung US Account

Gruß

Olaf
mitchbrv
Stammgast
#898 erstellt: 30. Okt 2006, 17:55
Ich habe mir vor kurzem auch ein US-Account besorgt und muss sagen das es eine frechheit ist was hier in Deutschland angeboten wird... Was man da alles downloaden kann, und damit meine ich keine 18er titel sondern auch viele kinotrailer usw...
padddy
Inventar
#899 erstellt: 30. Okt 2006, 18:00
Glaub so einen muss ich mir dann auch nochmal zulegen oder gibts da nen Haken an der Sache ? kann ich auf die vom AMi Markplatz runtergeladenen Sachen nur vom Ami account zugreifen ?
Vom Deutschen kann ich ja auch auf die Festplatte..

Leider wurde meine Frage zum Thema Hitzeentwicklung noch nicht beantwortet, aber wird wohl normal sein das sich die Box am Heck so aufheitzt. Bei mir ists aber fast schon zu warm zum anfassen.
Duncan_Idaho
Inventar
#900 erstellt: 31. Okt 2006, 11:05
Na toll.... herunterladbare PS1 Spiele bekommt man nur via PS3 auf die PSP... da verzichte ich doch lieber drauf....

Dazu noch der 380 Watt-Verbrauch der PS3... es wird immer besser...


[Beitrag von Duncan_Idaho am 31. Okt 2006, 16:00 bearbeitet]
padddy
Inventar
#901 erstellt: 31. Okt 2006, 19:56
Spielt hier wer Fight Night Round 3 ?

Hatte gerade nen Kampf über 15 Runden wer den Gegner am meisten KO schlägt gewinnt, war das glaub ich. Bin 5 Runden am Stück KO gegangen und hab in Runde 6 dem Gegner dann richtig eine verpasst und der Kampf war direkt zuende und ich hatte gewonnen, der ist nichtmal auf die Bretter gegangen.

Technischer KO ? Könnten die einem eigentlich mitteilen was da los ist oder nicht ?

Also so vom Gesamteindruck her finde ich das Spiel eher mittelmäßig, da ich am anfang bin machst noch SPaß aber auf Dauer wird wohl sehr monoton, da reißt auch die Bomben Grafik nichts mehr raus ..
mfg
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